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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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der T. im Jahre 1886 durchberaten und in demselben Jahr von der Generalversammlung des VDEV. angenommen.

Außer den vorgenannten Beratungen war die Haupttätigkeit der T. der Erörterung wichtiger technischer Fragen des Eisenbahnwesens gewidmet. Schon in der Versammlung zu Wien 1857 war durch mehrere Fragen die Anregung zu einem lebhaften Meinungsaustausch gegeben worden, der in den späteren Sitzungen, namentlich durch sorgfältige Auswahl der zur Erörterung gestellten Fragen und durch die umfassende und gründliche Vorbereitung der Beratungen, mehr und mehr an Bedeutung gewann. Die zur Beratung zu stellenden Fragen wurden von der technischen Kommission ausgewählt und durch die geschäftsführende Verwaltung den sämtlichen Vereinsverwaltungen zur Abgabe ihrer Gutachten oder Mitteilung ihrer Erfahrungen zugestellt. Nach diesen Antworten wurden dann von der technischen Kommission die der T. vorzulegenden Berichte mit den hieraus sich ergebenden Schlußfolgerungen und Gutachten angefertigt. Um das wertvolle Ergebnis dieser gutachtlichen Urteile, die bereits im Jahre 1868 zwei stattliche Foliobände füllten und später zu noch größerem Umfang anwuchsen, auch weiteren Kreisen zugänglich zu machen, wurden sie dem Buchhandel übergeben (s. Erg.-Bd. I-XV zu der Zeitschrift: Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens).

Die Ergebnisse dieser Beratungen geben ein treues Bild von dem jeweiligen Stand der Eisenbahntechnik. Alle Wandlungen, die diese im Lauf der Zeit durchgemacht hat, spiegeln sich in den Sitzungsberichten der technischen Kommission (jetzt "technischer Ausschuß") und der T. des Vereins wieder; viele sind auf die Anregungen zurückzuführen, die die einzelnen Teilnehmer der Beratungen aus diesen selbst geschöpft hatten.

Die bedeutendsten Fortschritte im Eisenbahnwesen, wie die allgemeine Einführung des Stahls als Baumaterial für Schienen, Radreifen und Achsen, des eisernen Oberbaues, der doppelten Kreuzungsweichen, der Weichensicherungen, des höheren Dampfdrucks, der Dampfstrahlpumpen und Bremsen der Lokomotive, der Aborte, der verbesserten Heizungs- und Beleuchtungseinrichtungen der Personenwagen, der Flußstahl-Scheibenräder und der verbesserten Radreifenbefestigungen sowie der durchgehenden Bremsen, ferner die Verstärkungen der Zugvorrichtungen an den Betriebsmitteln, die Begutachtung wichtiger Fragen der Bahnunterhaltung und der Bahnbewachung, die Aufstellung von Leitsätzen für den Bau von Weichen und Kreuzungen in Hauptgleisen u. a. sind auf die Beratungen des technischen Ausschusses und der T. zurückzuführen. Zu den weiteren Früchten, die diese Beratungen gezeitigt haben, gehören ferner: die Statistik der Dauer der Schienen, die Ergebnisse der von den Vereinsverwaltungen mit Eisenbahnmaterial angestellten Güteproben, die statistischen Nachrichten über die auf den Vereinsbahnen vorgekommenen Achsbrüche sowie jene der Radreifenbrüche, die Klassifikation von Eisen und Stahl, die Lieferungsbedingnisse für Achsen, Radreifen und Schienen aus Flußeisen bzw. Flußstahl u. s. w.

Die Wirksamkeit der T. hatte in den Satzungen des VDEV. keine Unterlage. Da die Tätigkeit des Vereins der deutschen Eisenbahntechniker aber ausschließlich dem VDEV. gewidmet und die T. tatsächlich zu einem mitwirkenden Faktor in der Vereinsgesetzgebung geworden war, mußte schließlich ihr privater Charakter fallen. Es wurde deshalb vom technischen Ausschuß 1891 der Antrag auf Ergänzung der Vereinssatzungen durch Einfügung von Bestimmungen über die T. gestellt.

Über diesen Antrag wurde auf Grundlage eines Berichts des Ausschusses für Vereinssatzungen in der Vereinsversammlung vom Jahre 1892 der Beschluß gefaßt, in die Vereinssatzungen (als § 15) folgende Bestimmung aufzunehmen:

1. Der Ausschuß für technische Angelegenheiten kann im Bedarfsfall zur T. erweitert werden, an der sämtliche Vereinsmitglieder teilzunehmen berechtigt sind.

2. Welche Beratungsgegenstände der T. zu überweisen sind und ob und wann diese zu berufen ist, bestimmt - insofern nicht die Vereinsversammlung darüber Beschluß gefaßt hat - der Ausschuß für technische Angelegenheiten im Einvernehmen mit der geschäftsführenden Verwaltung; glaubt die letztere ihre Zustimmung nicht erteilen zu können, so ist die Entscheidung der Vereinsversammlung anzurufen.

3. Die T. wird von der geschäftsführenden Verwaltung vorbereitet und einberufen.

4. Den Vorsitz in der T. führt die Vorsitzende Verwaltung des Ausschusses für technische Angelegenheiten, der auch die Befugnis zusteht, die berichterstattende Verwaltung für die einzelnen Beratungsgegenstände zu ernennen. Die Vertretung der Vereinsverwaltungen in der T. erfolgt durch einen oder mehrere Abgeordnete; das Stimmrecht wird im letzteren Fall jedoch nur durch einen von ihnen ausgeübt. Die Vertretung einer Verwaltung durch eine andere ist unzulässig. Bei den Abstimmungen gebührt jeder Vereinsverwaltung eine Stimme.

der T. im Jahre 1886 durchberaten und in demselben Jahr von der Generalversammlung des VDEV. angenommen.

Außer den vorgenannten Beratungen war die Haupttätigkeit der T. der Erörterung wichtiger technischer Fragen des Eisenbahnwesens gewidmet. Schon in der Versammlung zu Wien 1857 war durch mehrere Fragen die Anregung zu einem lebhaften Meinungsaustausch gegeben worden, der in den späteren Sitzungen, namentlich durch sorgfältige Auswahl der zur Erörterung gestellten Fragen und durch die umfassende und gründliche Vorbereitung der Beratungen, mehr und mehr an Bedeutung gewann. Die zur Beratung zu stellenden Fragen wurden von der technischen Kommission ausgewählt und durch die geschäftsführende Verwaltung den sämtlichen Vereinsverwaltungen zur Abgabe ihrer Gutachten oder Mitteilung ihrer Erfahrungen zugestellt. Nach diesen Antworten wurden dann von der technischen Kommission die der T. vorzulegenden Berichte mit den hieraus sich ergebenden Schlußfolgerungen und Gutachten angefertigt. Um das wertvolle Ergebnis dieser gutachtlichen Urteile, die bereits im Jahre 1868 zwei stattliche Foliobände füllten und später zu noch größerem Umfang anwuchsen, auch weiteren Kreisen zugänglich zu machen, wurden sie dem Buchhandel übergeben (s. Erg.-Bd. I–XV zu der Zeitschrift: Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens).

Die Ergebnisse dieser Beratungen geben ein treues Bild von dem jeweiligen Stand der Eisenbahntechnik. Alle Wandlungen, die diese im Lauf der Zeit durchgemacht hat, spiegeln sich in den Sitzungsberichten der technischen Kommission (jetzt „technischer Ausschuß“) und der T. des Vereins wieder; viele sind auf die Anregungen zurückzuführen, die die einzelnen Teilnehmer der Beratungen aus diesen selbst geschöpft hatten.

Die bedeutendsten Fortschritte im Eisenbahnwesen, wie die allgemeine Einführung des Stahls als Baumaterial für Schienen, Radreifen und Achsen, des eisernen Oberbaues, der doppelten Kreuzungsweichen, der Weichensicherungen, des höheren Dampfdrucks, der Dampfstrahlpumpen und Bremsen der Lokomotive, der Aborte, der verbesserten Heizungs- und Beleuchtungseinrichtungen der Personenwagen, der Flußstahl-Scheibenräder und der verbesserten Radreifenbefestigungen sowie der durchgehenden Bremsen, ferner die Verstärkungen der Zugvorrichtungen an den Betriebsmitteln, die Begutachtung wichtiger Fragen der Bahnunterhaltung und der Bahnbewachung, die Aufstellung von Leitsätzen für den Bau von Weichen und Kreuzungen in Hauptgleisen u. a. sind auf die Beratungen des technischen Ausschusses und der T. zurückzuführen. Zu den weiteren Früchten, die diese Beratungen gezeitigt haben, gehören ferner: die Statistik der Dauer der Schienen, die Ergebnisse der von den Vereinsverwaltungen mit Eisenbahnmaterial angestellten Güteproben, die statistischen Nachrichten über die auf den Vereinsbahnen vorgekommenen Achsbrüche sowie jene der Radreifenbrüche, die Klassifikation von Eisen und Stahl, die Lieferungsbedingnisse für Achsen, Radreifen und Schienen aus Flußeisen bzw. Flußstahl u. s. w.

Die Wirksamkeit der T. hatte in den Satzungen des VDEV. keine Unterlage. Da die Tätigkeit des Vereins der deutschen Eisenbahntechniker aber ausschließlich dem VDEV. gewidmet und die T. tatsächlich zu einem mitwirkenden Faktor in der Vereinsgesetzgebung geworden war, mußte schließlich ihr privater Charakter fallen. Es wurde deshalb vom technischen Ausschuß 1891 der Antrag auf Ergänzung der Vereinssatzungen durch Einfügung von Bestimmungen über die T. gestellt.

Über diesen Antrag wurde auf Grundlage eines Berichts des Ausschusses für Vereinssatzungen in der Vereinsversammlung vom Jahre 1892 der Beschluß gefaßt, in die Vereinssatzungen (als § 15) folgende Bestimmung aufzunehmen:

1. Der Ausschuß für technische Angelegenheiten kann im Bedarfsfall zur T. erweitert werden, an der sämtliche Vereinsmitglieder teilzunehmen berechtigt sind.

2. Welche Beratungsgegenstände der T. zu überweisen sind und ob und wann diese zu berufen ist, bestimmt – insofern nicht die Vereinsversammlung darüber Beschluß gefaßt hat – der Ausschuß für technische Angelegenheiten im Einvernehmen mit der geschäftsführenden Verwaltung; glaubt die letztere ihre Zustimmung nicht erteilen zu können, so ist die Entscheidung der Vereinsversammlung anzurufen.

3. Die T. wird von der geschäftsführenden Verwaltung vorbereitet und einberufen.

4. Den Vorsitz in der T. führt die Vorsitzende Verwaltung des Ausschusses für technische Angelegenheiten, der auch die Befugnis zusteht, die berichterstattende Verwaltung für die einzelnen Beratungsgegenstände zu ernennen. Die Vertretung der Vereinsverwaltungen in der T. erfolgt durch einen oder mehrere Abgeordnete; das Stimmrecht wird im letzteren Fall jedoch nur durch einen von ihnen ausgeübt. Die Vertretung einer Verwaltung durch eine andere ist unzulässig. Bei den Abstimmungen gebührt jeder Vereinsverwaltung eine Stimme.

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[278/0290] der T. im Jahre 1886 durchberaten und in demselben Jahr von der Generalversammlung des VDEV. angenommen. Außer den vorgenannten Beratungen war die Haupttätigkeit der T. der Erörterung wichtiger technischer Fragen des Eisenbahnwesens gewidmet. Schon in der Versammlung zu Wien 1857 war durch mehrere Fragen die Anregung zu einem lebhaften Meinungsaustausch gegeben worden, der in den späteren Sitzungen, namentlich durch sorgfältige Auswahl der zur Erörterung gestellten Fragen und durch die umfassende und gründliche Vorbereitung der Beratungen, mehr und mehr an Bedeutung gewann. Die zur Beratung zu stellenden Fragen wurden von der technischen Kommission ausgewählt und durch die geschäftsführende Verwaltung den sämtlichen Vereinsverwaltungen zur Abgabe ihrer Gutachten oder Mitteilung ihrer Erfahrungen zugestellt. Nach diesen Antworten wurden dann von der technischen Kommission die der T. vorzulegenden Berichte mit den hieraus sich ergebenden Schlußfolgerungen und Gutachten angefertigt. Um das wertvolle Ergebnis dieser gutachtlichen Urteile, die bereits im Jahre 1868 zwei stattliche Foliobände füllten und später zu noch größerem Umfang anwuchsen, auch weiteren Kreisen zugänglich zu machen, wurden sie dem Buchhandel übergeben (s. Erg.-Bd. I–XV zu der Zeitschrift: Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens). Die Ergebnisse dieser Beratungen geben ein treues Bild von dem jeweiligen Stand der Eisenbahntechnik. Alle Wandlungen, die diese im Lauf der Zeit durchgemacht hat, spiegeln sich in den Sitzungsberichten der technischen Kommission (jetzt „technischer Ausschuß“) und der T. des Vereins wieder; viele sind auf die Anregungen zurückzuführen, die die einzelnen Teilnehmer der Beratungen aus diesen selbst geschöpft hatten. Die bedeutendsten Fortschritte im Eisenbahnwesen, wie die allgemeine Einführung des Stahls als Baumaterial für Schienen, Radreifen und Achsen, des eisernen Oberbaues, der doppelten Kreuzungsweichen, der Weichensicherungen, des höheren Dampfdrucks, der Dampfstrahlpumpen und Bremsen der Lokomotive, der Aborte, der verbesserten Heizungs- und Beleuchtungseinrichtungen der Personenwagen, der Flußstahl-Scheibenräder und der verbesserten Radreifenbefestigungen sowie der durchgehenden Bremsen, ferner die Verstärkungen der Zugvorrichtungen an den Betriebsmitteln, die Begutachtung wichtiger Fragen der Bahnunterhaltung und der Bahnbewachung, die Aufstellung von Leitsätzen für den Bau von Weichen und Kreuzungen in Hauptgleisen u. a. sind auf die Beratungen des technischen Ausschusses und der T. zurückzuführen. Zu den weiteren Früchten, die diese Beratungen gezeitigt haben, gehören ferner: die Statistik der Dauer der Schienen, die Ergebnisse der von den Vereinsverwaltungen mit Eisenbahnmaterial angestellten Güteproben, die statistischen Nachrichten über die auf den Vereinsbahnen vorgekommenen Achsbrüche sowie jene der Radreifenbrüche, die Klassifikation von Eisen und Stahl, die Lieferungsbedingnisse für Achsen, Radreifen und Schienen aus Flußeisen bzw. Flußstahl u. s. w. Die Wirksamkeit der T. hatte in den Satzungen des VDEV. keine Unterlage. Da die Tätigkeit des Vereins der deutschen Eisenbahntechniker aber ausschließlich dem VDEV. gewidmet und die T. tatsächlich zu einem mitwirkenden Faktor in der Vereinsgesetzgebung geworden war, mußte schließlich ihr privater Charakter fallen. Es wurde deshalb vom technischen Ausschuß 1891 der Antrag auf Ergänzung der Vereinssatzungen durch Einfügung von Bestimmungen über die T. gestellt. Über diesen Antrag wurde auf Grundlage eines Berichts des Ausschusses für Vereinssatzungen in der Vereinsversammlung vom Jahre 1892 der Beschluß gefaßt, in die Vereinssatzungen (als § 15) folgende Bestimmung aufzunehmen: 1. Der Ausschuß für technische Angelegenheiten kann im Bedarfsfall zur T. erweitert werden, an der sämtliche Vereinsmitglieder teilzunehmen berechtigt sind. 2. Welche Beratungsgegenstände der T. zu überweisen sind und ob und wann diese zu berufen ist, bestimmt – insofern nicht die Vereinsversammlung darüber Beschluß gefaßt hat – der Ausschuß für technische Angelegenheiten im Einvernehmen mit der geschäftsführenden Verwaltung; glaubt die letztere ihre Zustimmung nicht erteilen zu können, so ist die Entscheidung der Vereinsversammlung anzurufen. 3. Die T. wird von der geschäftsführenden Verwaltung vorbereitet und einberufen. 4. Den Vorsitz in der T. führt die Vorsitzende Verwaltung des Ausschusses für technische Angelegenheiten, der auch die Befugnis zusteht, die berichterstattende Verwaltung für die einzelnen Beratungsgegenstände zu ernennen. Die Vertretung der Vereinsverwaltungen in der T. erfolgt durch einen oder mehrere Abgeordnete; das Stimmrecht wird im letzteren Fall jedoch nur durch einen von ihnen ausgeübt. Die Vertretung einer Verwaltung durch eine andere ist unzulässig. Bei den Abstimmungen gebührt jeder Vereinsverwaltung eine Stimme.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/290>, abgerufen am 28.06.2024.