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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Promemoria zusammentreten und daß hierzu auch die Techniker der anderen deutschen Eisenbahn Verwaltungen, die noch nicht zum Verein gehören, eingeladen werden sollen.

Die Beratungen dieses Technikerausschusses fanden unter Vorsitz der Bauräte Mohn und Neuhaus in der Zeit vom 18. bis 27. Februar 1850 in Berlin statt.

Das Ergebnis dieser Beratungen bildeten die "Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands" und "Einheitliche Vorschriften für den durchgehenden Verkehr auf den bestehenden Vereinsbahnen" (vgl. Technische Vereinbarungen).

Während dieser Verhandlungen wurde von der Kommission zur Vorberatung der Grundzüge die Bildung eines Vereins der deutschen Eisenbahntechniker beantragt. Dieser Antrag fand allseitige Zustimmung und es wurde die Gründung des Vereins sogleich durch schriftliche Verpflichtung der Teilnehmer vorgenommen.

Bei den Verhandlungen der Generalversammlung des VDEV. zu Aachen vom 29. Juli bis 1. August 1850 fand eine Beratung der "Einheitlichen Vorschriften" statt, die in fast unveränderter Fassung angenommen und den Vereinsverwaltungen dringend zur baldmöglichsten Ausführung empfohlen wurden. Die "Grundzüge" wurden als schätzenswertes Material zur Kenntnis der Verwaltungen gebracht.

Zu der Gründung des Vereins deutscher Eisenbahntechniker beantragte die Kommission:

"Der bei Gelegenheit der Zusammenkunft der Techniker gegründete Verein der deutschen Eisenbahntechniker kann zwar nur als ein Privatverein angesehen werden, doch wird mit Rücksicht auf die ersprießlichen Folgen, die die Zusammenkünfte und gemeinschaftlichen Erörterungen der tüchtigsten und erfahrensten Eisenbahntechniker haben können, den Verwaltungen zu empfehlen sein, die Zusage zu erteilen, daß jede Vereinsverwaltung tunlichst gestatten wolle, daß eines ihrer dem Technikerverein angehörenden Mitglieder bzw. Beamten den Versammlungen beiwohne."

Nach Erledigung der ersten und bedeutendsten Aufgabe ist der Verein der deutschen Eisenbahntechniker längere Zeit nicht wieder in die Öffentlichkeit getreten.

Erst in der Generalversammlung des VDEV. zu Frankfurt a. M. am 21. und 22. Juli 1856 machte sich bei Gelegenheit der Erörterung wichtiger technischer Fragen das Bedürfnis nach einer neuerlichen Versammlung der Techniker des VDEV. fühlbar. Diese wurde im Jahre 1857 in Wien abgehalten. Neben der Vervollständigung der Vorschriften vom Jahre 1850 wurden noch verschiedene andere technische Fragen behandelt. Zwischen der zweiten und dritten T., die auf Veranlassung der 1864 in Salzburg abgehaltenen Generalversammlung des VDEV. einberufen wurde, lag wieder ein großer Zeitabschnitt.

Die dritte T. fand 1865 in Dresden, u. zw. ebenfalls hauptsächlich zum Zweck der weiteren Ausgestaltung der "Grundzüge" und "Einheitlichen Vorschriften" statt; hierbei wurde die langwährende Unterbrechung der Versammlung des Vereins als ein Nachteil für die gründliche und fachgemäße Erledigung der Aufgaben bezeichnet. Von der Versammlung wurde der Wunsch ausgesprochen, daß es ihr gestattet sein möge, künftighin in kürzeren, womöglich regelmäßig wiederkehrenden Zeitabschnitten zu tagen.

Infolgedessen wurde die nächste Versammlung im Jahre 1868, u. zw. nach München einberufen. Die folgenden Versammlungen fanden dann meistens in 3- oder in 2jährigen Zwischenräumen statt.

In der T. des Jahres 1865 wurden die "Grundzüge" und "einheitlichen Vorschriften" nach abermaliger Umarbeitung in ein einziges Werk zusammengefaßt, das unter der Bezeichnung: "Technische Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen" in der Generalversammlung zu Mainz im Jahre 1866 die Genehmigung fand. Weitere Prüfungen und Ergänzungen der "Technischen Vereinbarungen" fanden in den Beratungen zu Hamburg 1871, Constanz 1876, Graz 1882, Salzburg 1886, Constanz 1888, Berlin 1890, Straßburg 1893, Budapest 1896, Hamburg 1908, Teplitz-Schönau 1914 statt.

Im Jahre 1876 verhandelte die T. über die "Grundzüge für die Gestaltung der sekundären Bahnen". Diese Vorschriften waren schon vordem, im Auftrag des VDEV. von der technischen Kommission verfaßt und später umgearbeitet, 1873 zu Frankfurt genehmigt worden.

Eine durchgreifende Umarbeitung dieser Grundzüge ergab sich zu Anfang der Achtzigerjahre infolge der starken Vermehrung derartiger Bahnen im vorangegangenen Jahrzehnt sowie mit Rücksicht auf die bei ihrem Bau und Betrieb gewonnene Erfahrung. Um den bis dahin allgemein als sekundär bezeichneten Bahnen die erwünschten größtmöglichen Erleichterungen gewähren zu können, wurde eine Unterscheidung dieser in Nebenbahnen und Lokalbahnen vorgenommen. Die hiernach von der technischen Kommission entworfenen "Grundzüge für den Bau und Betrieb der Nebeneisenbahnen" und "für den Bau und Betrieb der Lokaleisenbahnen" wurden von

Promemoria zusammentreten und daß hierzu auch die Techniker der anderen deutschen Eisenbahn Verwaltungen, die noch nicht zum Verein gehören, eingeladen werden sollen.

Die Beratungen dieses Technikerausschusses fanden unter Vorsitz der Bauräte Mohn und Neuhaus in der Zeit vom 18. bis 27. Februar 1850 in Berlin statt.

Das Ergebnis dieser Beratungen bildeten die „Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands“ und „Einheitliche Vorschriften für den durchgehenden Verkehr auf den bestehenden Vereinsbahnen“ (vgl. Technische Vereinbarungen).

Während dieser Verhandlungen wurde von der Kommission zur Vorberatung der Grundzüge die Bildung eines Vereins der deutschen Eisenbahntechniker beantragt. Dieser Antrag fand allseitige Zustimmung und es wurde die Gründung des Vereins sogleich durch schriftliche Verpflichtung der Teilnehmer vorgenommen.

Bei den Verhandlungen der Generalversammlung des VDEV. zu Aachen vom 29. Juli bis 1. August 1850 fand eine Beratung der „Einheitlichen Vorschriften“ statt, die in fast unveränderter Fassung angenommen und den Vereinsverwaltungen dringend zur baldmöglichsten Ausführung empfohlen wurden. Die „Grundzüge“ wurden als schätzenswertes Material zur Kenntnis der Verwaltungen gebracht.

Zu der Gründung des Vereins deutscher Eisenbahntechniker beantragte die Kommission:

„Der bei Gelegenheit der Zusammenkunft der Techniker gegründete Verein der deutschen Eisenbahntechniker kann zwar nur als ein Privatverein angesehen werden, doch wird mit Rücksicht auf die ersprießlichen Folgen, die die Zusammenkünfte und gemeinschaftlichen Erörterungen der tüchtigsten und erfahrensten Eisenbahntechniker haben können, den Verwaltungen zu empfehlen sein, die Zusage zu erteilen, daß jede Vereinsverwaltung tunlichst gestatten wolle, daß eines ihrer dem Technikerverein angehörenden Mitglieder bzw. Beamten den Versammlungen beiwohne.“

Nach Erledigung der ersten und bedeutendsten Aufgabe ist der Verein der deutschen Eisenbahntechniker längere Zeit nicht wieder in die Öffentlichkeit getreten.

Erst in der Generalversammlung des VDEV. zu Frankfurt a. M. am 21. und 22. Juli 1856 machte sich bei Gelegenheit der Erörterung wichtiger technischer Fragen das Bedürfnis nach einer neuerlichen Versammlung der Techniker des VDEV. fühlbar. Diese wurde im Jahre 1857 in Wien abgehalten. Neben der Vervollständigung der Vorschriften vom Jahre 1850 wurden noch verschiedene andere technische Fragen behandelt. Zwischen der zweiten und dritten T., die auf Veranlassung der 1864 in Salzburg abgehaltenen Generalversammlung des VDEV. einberufen wurde, lag wieder ein großer Zeitabschnitt.

Die dritte T. fand 1865 in Dresden, u. zw. ebenfalls hauptsächlich zum Zweck der weiteren Ausgestaltung der „Grundzüge“ und „Einheitlichen Vorschriften“ statt; hierbei wurde die langwährende Unterbrechung der Versammlung des Vereins als ein Nachteil für die gründliche und fachgemäße Erledigung der Aufgaben bezeichnet. Von der Versammlung wurde der Wunsch ausgesprochen, daß es ihr gestattet sein möge, künftighin in kürzeren, womöglich regelmäßig wiederkehrenden Zeitabschnitten zu tagen.

Infolgedessen wurde die nächste Versammlung im Jahre 1868, u. zw. nach München einberufen. Die folgenden Versammlungen fanden dann meistens in 3- oder in 2jährigen Zwischenräumen statt.

In der T. des Jahres 1865 wurden die „Grundzüge“ und „einheitlichen Vorschriften“ nach abermaliger Umarbeitung in ein einziges Werk zusammengefaßt, das unter der Bezeichnung: „Technische Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen“ in der Generalversammlung zu Mainz im Jahre 1866 die Genehmigung fand. Weitere Prüfungen und Ergänzungen der „Technischen Vereinbarungen“ fanden in den Beratungen zu Hamburg 1871, Constanz 1876, Graz 1882, Salzburg 1886, Constanz 1888, Berlin 1890, Straßburg 1893, Budapest 1896, Hamburg 1908, Teplitz-Schönau 1914 statt.

Im Jahre 1876 verhandelte die T. über die „Grundzüge für die Gestaltung der sekundären Bahnen“. Diese Vorschriften waren schon vordem, im Auftrag des VDEV. von der technischen Kommission verfaßt und später umgearbeitet, 1873 zu Frankfurt genehmigt worden.

Eine durchgreifende Umarbeitung dieser Grundzüge ergab sich zu Anfang der Achtzigerjahre infolge der starken Vermehrung derartiger Bahnen im vorangegangenen Jahrzehnt sowie mit Rücksicht auf die bei ihrem Bau und Betrieb gewonnene Erfahrung. Um den bis dahin allgemein als sekundär bezeichneten Bahnen die erwünschten größtmöglichen Erleichterungen gewähren zu können, wurde eine Unterscheidung dieser in Nebenbahnen und Lokalbahnen vorgenommen. Die hiernach von der technischen Kommission entworfenen „Grundzüge für den Bau und Betrieb der Nebeneisenbahnen“ und „für den Bau und Betrieb der Lokaleisenbahnen“ wurden von

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[277/0289] Promemoria zusammentreten und daß hierzu auch die Techniker der anderen deutschen Eisenbahn Verwaltungen, die noch nicht zum Verein gehören, eingeladen werden sollen. Die Beratungen dieses Technikerausschusses fanden unter Vorsitz der Bauräte Mohn und Neuhaus in der Zeit vom 18. bis 27. Februar 1850 in Berlin statt. Das Ergebnis dieser Beratungen bildeten die „Grundzüge für die Gestaltung der Eisenbahnen Deutschlands“ und „Einheitliche Vorschriften für den durchgehenden Verkehr auf den bestehenden Vereinsbahnen“ (vgl. Technische Vereinbarungen). Während dieser Verhandlungen wurde von der Kommission zur Vorberatung der Grundzüge die Bildung eines Vereins der deutschen Eisenbahntechniker beantragt. Dieser Antrag fand allseitige Zustimmung und es wurde die Gründung des Vereins sogleich durch schriftliche Verpflichtung der Teilnehmer vorgenommen. Bei den Verhandlungen der Generalversammlung des VDEV. zu Aachen vom 29. Juli bis 1. August 1850 fand eine Beratung der „Einheitlichen Vorschriften“ statt, die in fast unveränderter Fassung angenommen und den Vereinsverwaltungen dringend zur baldmöglichsten Ausführung empfohlen wurden. Die „Grundzüge“ wurden als schätzenswertes Material zur Kenntnis der Verwaltungen gebracht. Zu der Gründung des Vereins deutscher Eisenbahntechniker beantragte die Kommission: „Der bei Gelegenheit der Zusammenkunft der Techniker gegründete Verein der deutschen Eisenbahntechniker kann zwar nur als ein Privatverein angesehen werden, doch wird mit Rücksicht auf die ersprießlichen Folgen, die die Zusammenkünfte und gemeinschaftlichen Erörterungen der tüchtigsten und erfahrensten Eisenbahntechniker haben können, den Verwaltungen zu empfehlen sein, die Zusage zu erteilen, daß jede Vereinsverwaltung tunlichst gestatten wolle, daß eines ihrer dem Technikerverein angehörenden Mitglieder bzw. Beamten den Versammlungen beiwohne.“ Nach Erledigung der ersten und bedeutendsten Aufgabe ist der Verein der deutschen Eisenbahntechniker längere Zeit nicht wieder in die Öffentlichkeit getreten. Erst in der Generalversammlung des VDEV. zu Frankfurt a. M. am 21. und 22. Juli 1856 machte sich bei Gelegenheit der Erörterung wichtiger technischer Fragen das Bedürfnis nach einer neuerlichen Versammlung der Techniker des VDEV. fühlbar. Diese wurde im Jahre 1857 in Wien abgehalten. Neben der Vervollständigung der Vorschriften vom Jahre 1850 wurden noch verschiedene andere technische Fragen behandelt. Zwischen der zweiten und dritten T., die auf Veranlassung der 1864 in Salzburg abgehaltenen Generalversammlung des VDEV. einberufen wurde, lag wieder ein großer Zeitabschnitt. Die dritte T. fand 1865 in Dresden, u. zw. ebenfalls hauptsächlich zum Zweck der weiteren Ausgestaltung der „Grundzüge“ und „Einheitlichen Vorschriften“ statt; hierbei wurde die langwährende Unterbrechung der Versammlung des Vereins als ein Nachteil für die gründliche und fachgemäße Erledigung der Aufgaben bezeichnet. Von der Versammlung wurde der Wunsch ausgesprochen, daß es ihr gestattet sein möge, künftighin in kürzeren, womöglich regelmäßig wiederkehrenden Zeitabschnitten zu tagen. Infolgedessen wurde die nächste Versammlung im Jahre 1868, u. zw. nach München einberufen. Die folgenden Versammlungen fanden dann meistens in 3- oder in 2jährigen Zwischenräumen statt. In der T. des Jahres 1865 wurden die „Grundzüge“ und „einheitlichen Vorschriften“ nach abermaliger Umarbeitung in ein einziges Werk zusammengefaßt, das unter der Bezeichnung: „Technische Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Eisenbahnen“ in der Generalversammlung zu Mainz im Jahre 1866 die Genehmigung fand. Weitere Prüfungen und Ergänzungen der „Technischen Vereinbarungen“ fanden in den Beratungen zu Hamburg 1871, Constanz 1876, Graz 1882, Salzburg 1886, Constanz 1888, Berlin 1890, Straßburg 1893, Budapest 1896, Hamburg 1908, Teplitz-Schönau 1914 statt. Im Jahre 1876 verhandelte die T. über die „Grundzüge für die Gestaltung der sekundären Bahnen“. Diese Vorschriften waren schon vordem, im Auftrag des VDEV. von der technischen Kommission verfaßt und später umgearbeitet, 1873 zu Frankfurt genehmigt worden. Eine durchgreifende Umarbeitung dieser Grundzüge ergab sich zu Anfang der Achtzigerjahre infolge der starken Vermehrung derartiger Bahnen im vorangegangenen Jahrzehnt sowie mit Rücksicht auf die bei ihrem Bau und Betrieb gewonnene Erfahrung. Um den bis dahin allgemein als sekundär bezeichneten Bahnen die erwünschten größtmöglichen Erleichterungen gewähren zu können, wurde eine Unterscheidung dieser in Nebenbahnen und Lokalbahnen vorgenommen. Die hiernach von der technischen Kommission entworfenen „Grundzüge für den Bau und Betrieb der Nebeneisenbahnen“ und „für den Bau und Betrieb der Lokaleisenbahnen“ wurden von

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 277. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/289>, abgerufen am 18.12.2024.