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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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mit der Vorderfläche. Die Stärke der Mauer hängt wesentlich von Größe und Lagerhaftigkeit der Steine ab. Im allgemeinen Kleinstmaß der Kronenbreite 0·6 m, wo starke Erschütterungen in Frage kommen, z. B. bei Eisenbahnen, erheblich größer. Der Kopf der Mauer soll der unmittelbaren Einwirkung der Erschütterungen möglichst entzogen werden. Beispiele ausgeführter Trockenmauern an Eisenbahnen zeigt Taf. IX, Abb. 1-5.

Bei großen Höhen ist eine Hinterpackung der Trockenmauern mit Steinsätzen zweckmäßig, jedoch ohne Verband der beiden Steinkörper. In Dämmen ist die Vorderkante von Trockenmauern und Steinsätzen um ein Maß 8 vor die Böschungsfläche zu legen, das für Steinschüttungen zu d = h1/25 + h2/50, für Erdschüttungen zu d = h1/15 + h2/50 angenommen werden kann (Taf. IX, Abb. 6).

Lagerhaftigkeit und Größe der Steine, vor allem in der Ansichtsfläche, ist für die Haltbarkeit der Mauer besonders wichtig. Von der Ausfüllung der Fugen mit Erde oder Moos ist abzuraten, da eine bessere Auflagerung der Steine hierdurch nicht erreicht werden kann, die Wasserabführung aber gehindert und das Vollsaugen der Fugen mit Wasser nur gefördert wird.

Wo gute lagerhafte Steine häufig sind, Sand aber fehlt, können Trockenmauern zweckmäßig erscheinen. Die Erfahrungen mit hohen Trockenmauern sind indessen nicht allenthalben günstige gewesen, da die Mauern infolge ungleicher Druckverteilung und ungleichen Setzens leicht Ausbauchungen erhalten, die bei großen Höhen schwierige Ausbesserungen ergeben.

Abtreppungen im Grunde werden der zu befürchtenden ungleichen Setzungen wegen besser vermieden.

Noch weitere Einschränkungen in der Neigung der Vorderfläche - bis zur Senkrechten - und geringere Stärken - etwa 2/3 - 3/4 der Trockenmauerabmessungen - gestatten

3. Mörtelmauern aus Bruchsteinen, Beton und Eisenbeton, seltener aus Hausteinen oder Ziegeln. Gemischtes Mauerwerk mit Verblendung aus Hausteinen oder Ziegeln ist des verschiedenen Setzens wegen nicht zu empfehlen. Es sind entweder volle Mauern mit gleichmäßig durchgehendem Querschnitt oder zur Baustoffersparnis aufgelöste, gegliederte Bauwerke mit ebenen oder gekrümmten Schilden zwischen einzelnen Schäften anzuwenden.

Verkleidungsmauern werden meist mit vollem Querschnitt ausgeführt (Taf. IX, Abb. 8).

a) Volle Mauern am zweckmäßigsten mit geradlinig begrenzter, unter 1 : 5-1 : 6, nach Bedarf auch steiler geneigter Vorderfläche (Taf. IX, Abb. 9). Die Rückfläche wird nach dem Verlauf der Stützlinie begrenzt, im Teil über Gelände meist der leichteren Ausführung wegen lotrecht, im gewachsenen Boden vielfach gleichgerichtet mit der Vorderfläche. Mauern mit lotrechter Vorder- und Hinterfläche (Taf. IX, Abb. 10) sind wenig vorteilhaft, weil viel Baustoff erfordernd. Muß auf lotrechte Vorderfläche Wert gelegt werden, so ist zur Querschnittsverringerung die Rückfläche geneigt anzuordnen (Taf. IX, Abb. 11). Verkleidungsmauern werden an der Rückfläche oft in gleichem Sinne geneigt wie an der Vorderfläche (Taf. IX, Abb. 12).

Im Querschnitt gekrümmte Mauern sind wegen der hohen Herstellungskosten jetzt nur selten angewendet; der Mehraufwand an Arbeitslohn, den sie erfordern, übersteigt die Kosten des bei geraden Querschnittsbegrenzungen mehr erforderlichen Mauerwerks gewöhnlich wesentlich.

Die Mauern sind mit möglichst geringem Aufwand von Baustoff durchzubilden, ihre Stärke ist unter Berücksichtigung des auf sie wirkenden Erddrucks (s. d.) zu ermitteln und ihre Abmessungen sind hiernach statisch zu begründen. Für erste Annahmen kann zu grunde gelegt werden:

b (mittlere Mauerstärke) = 0·29 h (Mauerhöhe) bei trockener wagrechter Hinterfüllung;

b = 0·33 h für gewöhnliche Verhältnisse und nicht zu nasse Hinterfüllung;

b = 0·43 h für tonige oder lehmige, zur Rutschung neigende Hinterfüllung.

Intze gibt die Mauerdicke x in beliebiger Tiefe h unter der Mauerkrone mit:

x = 0·32 h + 0·011 h2 für trockenen und mit

x = 0·40 h + 0·016 h2 für nassen Hinterfüllungsboden.

Bei einem Anlauf der Vorderfläche von 1 : 1/5 - 1/6 und bei lotrechter hinterer Begrenzung kann die erforderliche Kronenbreite a1 für Mauern zur Stützung von Dammkörpern (Taf. IX, Abb. 13) zu für Mauern zur Stützung von gewachsenem Boden (Taf. IX, Abb. 14) zu

angenommen werden.

Liegen hinter der Mauer Steinsätze von mindestens gleicher Stärke wie diese und nach rückwärts geböscht, so kann die Stärke der Mauer um 5-8% verringert werden. Kleinstmaß der Kronenbreite bei Bruchstein 0·5-0·6 m, bei Ziegel 2 Steinlängen, bei Beton 0·3-0·4 m.

Beispiele ausgeführter Mauern vgl. Taf. IX, Abb. 7, 15, 16, 21, 22.

mit der Vorderfläche. Die Stärke der Mauer hängt wesentlich von Größe und Lagerhaftigkeit der Steine ab. Im allgemeinen Kleinstmaß der Kronenbreite 0·6 m, wo starke Erschütterungen in Frage kommen, z. B. bei Eisenbahnen, erheblich größer. Der Kopf der Mauer soll der unmittelbaren Einwirkung der Erschütterungen möglichst entzogen werden. Beispiele ausgeführter Trockenmauern an Eisenbahnen zeigt Taf. IX, Abb. 1–5.

Bei großen Höhen ist eine Hinterpackung der Trockenmauern mit Steinsätzen zweckmäßig, jedoch ohne Verband der beiden Steinkörper. In Dämmen ist die Vorderkante von Trockenmauern und Steinsätzen um ein Maß 8 vor die Böschungsfläche zu legen, das für Steinschüttungen zu δ = h1/25 + h2/50, für Erdschüttungen zu δ = h1/15 + h2/50 angenommen werden kann (Taf. IX, Abb. 6).

Lagerhaftigkeit und Größe der Steine, vor allem in der Ansichtsfläche, ist für die Haltbarkeit der Mauer besonders wichtig. Von der Ausfüllung der Fugen mit Erde oder Moos ist abzuraten, da eine bessere Auflagerung der Steine hierdurch nicht erreicht werden kann, die Wasserabführung aber gehindert und das Vollsaugen der Fugen mit Wasser nur gefördert wird.

Wo gute lagerhafte Steine häufig sind, Sand aber fehlt, können Trockenmauern zweckmäßig erscheinen. Die Erfahrungen mit hohen Trockenmauern sind indessen nicht allenthalben günstige gewesen, da die Mauern infolge ungleicher Druckverteilung und ungleichen Setzens leicht Ausbauchungen erhalten, die bei großen Höhen schwierige Ausbesserungen ergeben.

Abtreppungen im Grunde werden der zu befürchtenden ungleichen Setzungen wegen besser vermieden.

Noch weitere Einschränkungen in der Neigung der Vorderfläche – bis zur Senkrechten – und geringere Stärken – etwa 2/33/4 der Trockenmauerabmessungen – gestatten

3. Mörtelmauern aus Bruchsteinen, Beton und Eisenbeton, seltener aus Hausteinen oder Ziegeln. Gemischtes Mauerwerk mit Verblendung aus Hausteinen oder Ziegeln ist des verschiedenen Setzens wegen nicht zu empfehlen. Es sind entweder volle Mauern mit gleichmäßig durchgehendem Querschnitt oder zur Baustoffersparnis aufgelöste, gegliederte Bauwerke mit ebenen oder gekrümmten Schilden zwischen einzelnen Schäften anzuwenden.

Verkleidungsmauern werden meist mit vollem Querschnitt ausgeführt (Taf. IX, Abb. 8).

a) Volle Mauern am zweckmäßigsten mit geradlinig begrenzter, unter 1 : 5–1 : 6, nach Bedarf auch steiler geneigter Vorderfläche (Taf. IX, Abb. 9). Die Rückfläche wird nach dem Verlauf der Stützlinie begrenzt, im Teil über Gelände meist der leichteren Ausführung wegen lotrecht, im gewachsenen Boden vielfach gleichgerichtet mit der Vorderfläche. Mauern mit lotrechter Vorder- und Hinterfläche (Taf. IX, Abb. 10) sind wenig vorteilhaft, weil viel Baustoff erfordernd. Muß auf lotrechte Vorderfläche Wert gelegt werden, so ist zur Querschnittsverringerung die Rückfläche geneigt anzuordnen (Taf. IX, Abb. 11). Verkleidungsmauern werden an der Rückfläche oft in gleichem Sinne geneigt wie an der Vorderfläche (Taf. IX, Abb. 12).

Im Querschnitt gekrümmte Mauern sind wegen der hohen Herstellungskosten jetzt nur selten angewendet; der Mehraufwand an Arbeitslohn, den sie erfordern, übersteigt die Kosten des bei geraden Querschnittsbegrenzungen mehr erforderlichen Mauerwerks gewöhnlich wesentlich.

Die Mauern sind mit möglichst geringem Aufwand von Baustoff durchzubilden, ihre Stärke ist unter Berücksichtigung des auf sie wirkenden Erddrucks (s. d.) zu ermitteln und ihre Abmessungen sind hiernach statisch zu begründen. Für erste Annahmen kann zu grunde gelegt werden:

b (mittlere Mauerstärke) = 0·29 h (Mauerhöhe) bei trockener wagrechter Hinterfüllung;

b = 0·33 h für gewöhnliche Verhältnisse und nicht zu nasse Hinterfüllung;

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Intze gibt die Mauerdicke x in beliebiger Tiefe h unter der Mauerkrone mit:

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Bei einem Anlauf der Vorderfläche von 1 : 1/51/6 und bei lotrechter hinterer Begrenzung kann die erforderliche Kronenbreite a1 für Mauern zur Stützung von Dammkörpern (Taf. IX, Abb. 13) zu für Mauern zur Stützung von gewachsenem Boden (Taf. IX, Abb. 14) zu

angenommen werden.

Liegen hinter der Mauer Steinsätze von mindestens gleicher Stärke wie diese und nach rückwärts geböscht, so kann die Stärke der Mauer um 5–8% verringert werden. Kleinstmaß der Kronenbreite bei Bruchstein 0·5–0·6 m, bei Ziegel 2 Steinlängen, bei Beton 0·3–0·4 m.

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[248/0259] mit der Vorderfläche. Die Stärke der Mauer hängt wesentlich von Größe und Lagerhaftigkeit der Steine ab. Im allgemeinen Kleinstmaß der Kronenbreite 0·6 m, wo starke Erschütterungen in Frage kommen, z. B. bei Eisenbahnen, erheblich größer. Der Kopf der Mauer soll der unmittelbaren Einwirkung der Erschütterungen möglichst entzogen werden. Beispiele ausgeführter Trockenmauern an Eisenbahnen zeigt Taf. IX, Abb. 1–5. Bei großen Höhen ist eine Hinterpackung der Trockenmauern mit Steinsätzen zweckmäßig, jedoch ohne Verband der beiden Steinkörper. In Dämmen ist die Vorderkante von Trockenmauern und Steinsätzen um ein Maß 8 vor die Böschungsfläche zu legen, das für Steinschüttungen zu δ = h1/25 + h2/50, für Erdschüttungen zu δ = h1/15 + h2/50 angenommen werden kann (Taf. IX, Abb. 6). Lagerhaftigkeit und Größe der Steine, vor allem in der Ansichtsfläche, ist für die Haltbarkeit der Mauer besonders wichtig. Von der Ausfüllung der Fugen mit Erde oder Moos ist abzuraten, da eine bessere Auflagerung der Steine hierdurch nicht erreicht werden kann, die Wasserabführung aber gehindert und das Vollsaugen der Fugen mit Wasser nur gefördert wird. Wo gute lagerhafte Steine häufig sind, Sand aber fehlt, können Trockenmauern zweckmäßig erscheinen. Die Erfahrungen mit hohen Trockenmauern sind indessen nicht allenthalben günstige gewesen, da die Mauern infolge ungleicher Druckverteilung und ungleichen Setzens leicht Ausbauchungen erhalten, die bei großen Höhen schwierige Ausbesserungen ergeben. Abtreppungen im Grunde werden der zu befürchtenden ungleichen Setzungen wegen besser vermieden. Noch weitere Einschränkungen in der Neigung der Vorderfläche – bis zur Senkrechten – und geringere Stärken – etwa 2/3 – 3/4 der Trockenmauerabmessungen – gestatten 3. Mörtelmauern aus Bruchsteinen, Beton und Eisenbeton, seltener aus Hausteinen oder Ziegeln. Gemischtes Mauerwerk mit Verblendung aus Hausteinen oder Ziegeln ist des verschiedenen Setzens wegen nicht zu empfehlen. Es sind entweder volle Mauern mit gleichmäßig durchgehendem Querschnitt oder zur Baustoffersparnis aufgelöste, gegliederte Bauwerke mit ebenen oder gekrümmten Schilden zwischen einzelnen Schäften anzuwenden. Verkleidungsmauern werden meist mit vollem Querschnitt ausgeführt (Taf. IX, Abb. 8). a) Volle Mauern am zweckmäßigsten mit geradlinig begrenzter, unter 1 : 5–1 : 6, nach Bedarf auch steiler geneigter Vorderfläche (Taf. IX, Abb. 9). Die Rückfläche wird nach dem Verlauf der Stützlinie begrenzt, im Teil über Gelände meist der leichteren Ausführung wegen lotrecht, im gewachsenen Boden vielfach gleichgerichtet mit der Vorderfläche. Mauern mit lotrechter Vorder- und Hinterfläche (Taf. IX, Abb. 10) sind wenig vorteilhaft, weil viel Baustoff erfordernd. Muß auf lotrechte Vorderfläche Wert gelegt werden, so ist zur Querschnittsverringerung die Rückfläche geneigt anzuordnen (Taf. IX, Abb. 11). Verkleidungsmauern werden an der Rückfläche oft in gleichem Sinne geneigt wie an der Vorderfläche (Taf. IX, Abb. 12). Im Querschnitt gekrümmte Mauern sind wegen der hohen Herstellungskosten jetzt nur selten angewendet; der Mehraufwand an Arbeitslohn, den sie erfordern, übersteigt die Kosten des bei geraden Querschnittsbegrenzungen mehr erforderlichen Mauerwerks gewöhnlich wesentlich. Die Mauern sind mit möglichst geringem Aufwand von Baustoff durchzubilden, ihre Stärke ist unter Berücksichtigung des auf sie wirkenden Erddrucks (s. d.) zu ermitteln und ihre Abmessungen sind hiernach statisch zu begründen. Für erste Annahmen kann zu grunde gelegt werden: b (mittlere Mauerstärke) = 0·29 h (Mauerhöhe) bei trockener wagrechter Hinterfüllung; b = 0·33 h für gewöhnliche Verhältnisse und nicht zu nasse Hinterfüllung; b = 0·43 h für tonige oder lehmige, zur Rutschung neigende Hinterfüllung. Intze gibt die Mauerdicke x in beliebiger Tiefe h unter der Mauerkrone mit: x = 0·32 h + 0·011 h2 für trockenen und mit x = 0·40 h + 0·016 h2 für nassen Hinterfüllungsboden. Bei einem Anlauf der Vorderfläche von 1 : 1/5 – 1/6 und bei lotrechter hinterer Begrenzung kann die erforderliche Kronenbreite a1 für Mauern zur Stützung von Dammkörpern (Taf. IX, Abb. 13) zu [FORMEL] für Mauern zur Stützung von gewachsenem Boden (Taf. IX, Abb. 14) zu [FORMEL] angenommen werden. Liegen hinter der Mauer Steinsätze von mindestens gleicher Stärke wie diese und nach rückwärts geböscht, so kann die Stärke der Mauer um 5–8% verringert werden. Kleinstmaß der Kronenbreite bei Bruchstein 0·5–0·6 m, bei Ziegel 2 Steinlängen, bei Beton 0·3–0·4 m. Beispiele ausgeführter Mauern vgl. Taf. IX, Abb. 7, 15, 16, 21, 22.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/259>, abgerufen am 23.11.2024.