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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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Personenbahnhof wegen schienenfreien Bahnsteigzugangs über oder unter Geländehöhe angeordnet ist, bietet eine hiervon abweichende Anordnung des Güterbahnhofs in Geländehöhe den doppelten Vorteil der Ersparnis an Erdarbeiten und der bequemeren Heranführung der Zufahrtstraßen.

Zur weiteren Verdeutlichung des Gesagten kann - außer dem Hinweis auf die Art. Freiladegleis, Güterschuppen - im allgemeinen auf die beim Art. Bahnhöfe in Taf. V-VII (Bd. I) gegebenen Beispiele Bezug genommen werden. Die Bahnhöfe Entwurf Stuttgart (Taf. VI, Abb. 1) und Pilsen (Taf. VII, Abb. 3, 4) zeigen Nebeneinanderanordnung, die Bahnhöfe Triest der Staatsbahnen (Taf. VII, Abb. 5) und Berlin, Stettiner Bahnhof (Taf. VI, Abb. 9) Hintereinanderanordnung der Teilanlagen. Nur der letztgenannte ist lediglich S. (zugleich für Eilgut dienend), die anderen zugleich Wagenladungsbahnhöfe. Alle besitzen Kopfform, auch Pilsen, wo der Personenbahnhof Durchgangsform hat. Ein ähnliches Beispiel bildet der in Taf. VIII wiedergegebene Güterbahnhof Darmstadt, der an die beiden neben dem Personenbahnhof durchgeführten Hauptgütergleise angeschlossen ist.

Ein Beispiel eines englischen Güterbahnhofs zeigt Abb. 387, S. 453 (Bd. V) beim Art. Güterschuppen. Das durch die eingezeichneten 3 Aufzüge zugängliche (nicht dargestellte) Untergeschoß hat in der Hauptsache Drehscheibenverbindungen der Ladegleise. Ein ferneres Beispiel eines englischen Güterbahnhofs, bemerkenswert durch die weitgetriebene Ausnutzung eines langgestreckten, in der Breite beschränkten Geländes, zeigt Abb. 249 (nach Frahm, s. Literatur, Abb. 168 auf S. 128).

Literatur: Oder, Hb. d. Ing. W. V, 4, 1, Leipzig 1907, worin zahlreiche weitere Literaturangaben. - Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911.

Cauer.


Stückgutkurswagen (piece-goods wagons without special destination; wagons pour colis faisant la navette; carri colli facente navetta) sind Güterwagen, die zur Beförderung von Stückgut in bestimmten Zügen (s. Stückgüterzüge) und auf bestimmten Strecken verkehren und zur Einladung oder Ausladung oder zur Ein- und Ausladung der Stückgüter auf der ganzen vom Zug durchlaufenen Strecke oder auf einem Teil der Strecke dienen (s. Durchgehende Wagen). In den Beförderungsvorschriften des DEVV. H. 1 ist die Behandlung der S. für das Verbandsgebiet einheitlich geregelt. Hiernach erhalten die S. Beklebezettel mit einheitlichem Aufdruck. Man unterscheidet Eilgutkurswagen, Frachtgutkurswagen und Feuerzeugkurswagen. Jede Verwaltung stellt für die in ihrem Bezirk verkehrenden S. getrennt nach den vorstehend genannten Gattungen ein Verzeichnis auf, das der Güterabfertigung für die Benutzung der Wagen als Anhalt dient. Die S. erhalten für den ganzen Verwaltungsbezirk fortlaufende Nummern. Außerdem werden in dem Verzeichnis ihre besonderen Aufgaben sowie die zu ihrer Beförderung bestimmten Züge mit deren Abfahr- und Ankunftzeiten für die Anfangs- und Endstation des Wagenlaufs ersichtlich gemacht. Reicht der Laderaum eines S. nicht aus, so wird ein Kursbeiwagen gebildet oder es wird das Gut für eine oder mehrere Stationen in besonderen Ortswagen untergebracht.

Breusing.


Stütz- und Verkleidungs- (Futter-) Mauern (retaining walls and revetments; murs de soutenement et murs de revetement; muri di sostegno et muri di rivestimento). Die Bekleidung der Böschungsflächen eines Erdkörpers durch stehende Steinbauten dient entweder

a) der Verkleidung an sich standfähiger Massen der Einschnitte zur Herbeiführung eines wirksamen Schutzes der Oberfläche gegen Verwitterung und Abspülung - Verkleidungs oder Futtermauern - oder sie wird nötig

b) zur Stützung von Böschungen, die steiler sind als die natürliche Böschung der betreffen den Erdmasse - Stützmauern. Anlagen der letzteren Art sind zumeist durch die Notwendigkeit begründet, Ersparnisse an Geländebreite zu erzielen entweder wegen zu steiler Neigung des Geländes, oder wegen der Nähe zu schonender Wegezüge, Wasserläufe oder sonstiger Anlagen, oder wegen des hohen Preises des in Anspruch zu nehmenden Grundes und Bodens.

Diesem verschiedenen Zweck entsprechend sind die anzuwendenden Stärken verschieden.

In einfachster Weise kann ein steilerer als der natürliche Lagerwinkel der Erdmasse für Schüttungen bereits erreicht werden:

1. durch Steinpackungen (Steinsätze) aus unbearbeiteten, aber in der Böschungsfläche möglichst sorgfältig zusammengeschichteten Steinen. Die hintere Begrenzung solcher Packungen ist meist lotrecht, die Vorderfläche unter 1 : 1 geneigt, die obere Breite nicht unter 1·0 + h/20. Reichliches Sackmaß, etwa 1/25h. muß gegeben werden (h = Mauerhöhe).

Steilere Neigungen der Vorderfläche ermöglichen

2. Trockenmauern aus mit dem Hammer bearbeiteten, regelrecht in Verband gesetzten und möglichst großen lagerhaften Bruchsteinen, die mit Steinsplittern gegeneinander verzwickt werden. Die Lagerfugen sind möglichst senk recht zur Drucklinie, also an der Vorderfläche senkrecht zu dieser und von da nach und nach zur Wagrechten übergehend anzuordnen. Neigung der Vorderfläche meist 1 : 2/3, im unteren Teil hoher Mauern besser 1 : 4/5, bei niedrigen Mauern - höchstens 6-8 m 1 : 1/2 - 1/3; Rückfläche im Auftrag senkrecht, im gewachsenen Boden etwa gleichgerichtet

Personenbahnhof wegen schienenfreien Bahnsteigzugangs über oder unter Geländehöhe angeordnet ist, bietet eine hiervon abweichende Anordnung des Güterbahnhofs in Geländehöhe den doppelten Vorteil der Ersparnis an Erdarbeiten und der bequemeren Heranführung der Zufahrtstraßen.

Zur weiteren Verdeutlichung des Gesagten kann – außer dem Hinweis auf die Art. Freiladegleis, Güterschuppen – im allgemeinen auf die beim Art. Bahnhöfe in Taf. V–VII (Bd. I) gegebenen Beispiele Bezug genommen werden. Die Bahnhöfe Entwurf Stuttgart (Taf. VI, Abb. 1) und Pilsen (Taf. VII, Abb. 3, 4) zeigen Nebeneinanderanordnung, die Bahnhöfe Triest der Staatsbahnen (Taf. VII, Abb. 5) und Berlin, Stettiner Bahnhof (Taf. VI, Abb. 9) Hintereinanderanordnung der Teilanlagen. Nur der letztgenannte ist lediglich S. (zugleich für Eilgut dienend), die anderen zugleich Wagenladungsbahnhöfe. Alle besitzen Kopfform, auch Pilsen, wo der Personenbahnhof Durchgangsform hat. Ein ähnliches Beispiel bildet der in Taf. VIII wiedergegebene Güterbahnhof Darmstadt, der an die beiden neben dem Personenbahnhof durchgeführten Hauptgütergleise angeschlossen ist.

Ein Beispiel eines englischen Güterbahnhofs zeigt Abb. 387, S. 453 (Bd. V) beim Art. Güterschuppen. Das durch die eingezeichneten 3 Aufzüge zugängliche (nicht dargestellte) Untergeschoß hat in der Hauptsache Drehscheibenverbindungen der Ladegleise. Ein ferneres Beispiel eines englischen Güterbahnhofs, bemerkenswert durch die weitgetriebene Ausnutzung eines langgestreckten, in der Breite beschränkten Geländes, zeigt Abb. 249 (nach Frahm, s. Literatur, Abb. 168 auf S. 128).

Literatur: Oder, Hb. d. Ing. W. V, 4, 1, Leipzig 1907, worin zahlreiche weitere Literaturangaben. – Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911.

Cauer.


Stückgutkurswagen (piece-goods wagons without special destination; wagons pour colis faisant la navette; carri colli facente navetta) sind Güterwagen, die zur Beförderung von Stückgut in bestimmten Zügen (s. Stückgüterzüge) und auf bestimmten Strecken verkehren und zur Einladung oder Ausladung oder zur Ein- und Ausladung der Stückgüter auf der ganzen vom Zug durchlaufenen Strecke oder auf einem Teil der Strecke dienen (s. Durchgehende Wagen). In den Beförderungsvorschriften des DEVV. H. 1 ist die Behandlung der S. für das Verbandsgebiet einheitlich geregelt. Hiernach erhalten die S. Beklebezettel mit einheitlichem Aufdruck. Man unterscheidet Eilgutkurswagen, Frachtgutkurswagen und Feuerzeugkurswagen. Jede Verwaltung stellt für die in ihrem Bezirk verkehrenden S. getrennt nach den vorstehend genannten Gattungen ein Verzeichnis auf, das der Güterabfertigung für die Benutzung der Wagen als Anhalt dient. Die S. erhalten für den ganzen Verwaltungsbezirk fortlaufende Nummern. Außerdem werden in dem Verzeichnis ihre besonderen Aufgaben sowie die zu ihrer Beförderung bestimmten Züge mit deren Abfahr- und Ankunftzeiten für die Anfangs- und Endstation des Wagenlaufs ersichtlich gemacht. Reicht der Laderaum eines S. nicht aus, so wird ein Kursbeiwagen gebildet oder es wird das Gut für eine oder mehrere Stationen in besonderen Ortswagen untergebracht.

Breusing.


Stütz- und Verkleidungs- (Futter-) Mauern (retaining walls and revetments; murs de soutènement et murs de revêtement; muri di sostegno et muri di rivestimento). Die Bekleidung der Böschungsflächen eines Erdkörpers durch stehende Steinbauten dient entweder

a) der Verkleidung an sich standfähiger Massen der Einschnitte zur Herbeiführung eines wirksamen Schutzes der Oberfläche gegen Verwitterung und Abspülung – Verkleidungs oder Futtermauern – oder sie wird nötig

b) zur Stützung von Böschungen, die steiler sind als die natürliche Böschung der betreffen den Erdmasse – Stützmauern. Anlagen der letzteren Art sind zumeist durch die Notwendigkeit begründet, Ersparnisse an Geländebreite zu erzielen entweder wegen zu steiler Neigung des Geländes, oder wegen der Nähe zu schonender Wegezüge, Wasserläufe oder sonstiger Anlagen, oder wegen des hohen Preises des in Anspruch zu nehmenden Grundes und Bodens.

Diesem verschiedenen Zweck entsprechend sind die anzuwendenden Stärken verschieden.

In einfachster Weise kann ein steilerer als der natürliche Lagerwinkel der Erdmasse für Schüttungen bereits erreicht werden:

1. durch Steinpackungen (Steinsätze) aus unbearbeiteten, aber in der Böschungsfläche möglichst sorgfältig zusammengeschichteten Steinen. Die hintere Begrenzung solcher Packungen ist meist lotrecht, die Vorderfläche unter 1 : 1 geneigt, die obere Breite nicht unter 1·0 + h/20. Reichliches Sackmaß, etwa 1/25h. muß gegeben werden (h = Mauerhöhe).

Steilere Neigungen der Vorderfläche ermöglichen

2. Trockenmauern aus mit dem Hammer bearbeiteten, regelrecht in Verband gesetzten und möglichst großen lagerhaften Bruchsteinen, die mit Steinsplittern gegeneinander verzwickt werden. Die Lagerfugen sind möglichst senk recht zur Drucklinie, also an der Vorderfläche senkrecht zu dieser und von da nach und nach zur Wagrechten übergehend anzuordnen. Neigung der Vorderfläche meist 1 : 2/3, im unteren Teil hoher Mauern besser 1 : 4/5, bei niedrigen Mauern – höchstens 6–8 m 1 : 1/21/3; Rückfläche im Auftrag senkrecht, im gewachsenen Boden etwa gleichgerichtet

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[247/0258] Personenbahnhof wegen schienenfreien Bahnsteigzugangs über oder unter Geländehöhe angeordnet ist, bietet eine hiervon abweichende Anordnung des Güterbahnhofs in Geländehöhe den doppelten Vorteil der Ersparnis an Erdarbeiten und der bequemeren Heranführung der Zufahrtstraßen. Zur weiteren Verdeutlichung des Gesagten kann – außer dem Hinweis auf die Art. Freiladegleis, Güterschuppen – im allgemeinen auf die beim Art. Bahnhöfe in Taf. V–VII (Bd. I) gegebenen Beispiele Bezug genommen werden. Die Bahnhöfe Entwurf Stuttgart (Taf. VI, Abb. 1) und Pilsen (Taf. VII, Abb. 3, 4) zeigen Nebeneinanderanordnung, die Bahnhöfe Triest der Staatsbahnen (Taf. VII, Abb. 5) und Berlin, Stettiner Bahnhof (Taf. VI, Abb. 9) Hintereinanderanordnung der Teilanlagen. Nur der letztgenannte ist lediglich S. (zugleich für Eilgut dienend), die anderen zugleich Wagenladungsbahnhöfe. Alle besitzen Kopfform, auch Pilsen, wo der Personenbahnhof Durchgangsform hat. Ein ähnliches Beispiel bildet der in Taf. VIII wiedergegebene Güterbahnhof Darmstadt, der an die beiden neben dem Personenbahnhof durchgeführten Hauptgütergleise angeschlossen ist. Ein Beispiel eines englischen Güterbahnhofs zeigt Abb. 387, S. 453 (Bd. V) beim Art. Güterschuppen. Das durch die eingezeichneten 3 Aufzüge zugängliche (nicht dargestellte) Untergeschoß hat in der Hauptsache Drehscheibenverbindungen der Ladegleise. Ein ferneres Beispiel eines englischen Güterbahnhofs, bemerkenswert durch die weitgetriebene Ausnutzung eines langgestreckten, in der Breite beschränkten Geländes, zeigt Abb. 249 (nach Frahm, s. Literatur, Abb. 168 auf S. 128). Literatur: Oder, Hb. d. Ing. W. V, 4, 1, Leipzig 1907, worin zahlreiche weitere Literaturangaben. – Frahm, Das englische Eisenbahnwesen. Berlin 1911. Cauer. Stückgutkurswagen (piece-goods wagons without special destination; wagons pour colis faisant la navette; carri colli facente navetta) sind Güterwagen, die zur Beförderung von Stückgut in bestimmten Zügen (s. Stückgüterzüge) und auf bestimmten Strecken verkehren und zur Einladung oder Ausladung oder zur Ein- und Ausladung der Stückgüter auf der ganzen vom Zug durchlaufenen Strecke oder auf einem Teil der Strecke dienen (s. Durchgehende Wagen). In den Beförderungsvorschriften des DEVV. H. 1 ist die Behandlung der S. für das Verbandsgebiet einheitlich geregelt. Hiernach erhalten die S. Beklebezettel mit einheitlichem Aufdruck. Man unterscheidet Eilgutkurswagen, Frachtgutkurswagen und Feuerzeugkurswagen. Jede Verwaltung stellt für die in ihrem Bezirk verkehrenden S. getrennt nach den vorstehend genannten Gattungen ein Verzeichnis auf, das der Güterabfertigung für die Benutzung der Wagen als Anhalt dient. Die S. erhalten für den ganzen Verwaltungsbezirk fortlaufende Nummern. Außerdem werden in dem Verzeichnis ihre besonderen Aufgaben sowie die zu ihrer Beförderung bestimmten Züge mit deren Abfahr- und Ankunftzeiten für die Anfangs- und Endstation des Wagenlaufs ersichtlich gemacht. Reicht der Laderaum eines S. nicht aus, so wird ein Kursbeiwagen gebildet oder es wird das Gut für eine oder mehrere Stationen in besonderen Ortswagen untergebracht. Breusing. Stütz- und Verkleidungs- (Futter-) Mauern (retaining walls and revetments; murs de soutènement et murs de revêtement; muri di sostegno et muri di rivestimento). Die Bekleidung der Böschungsflächen eines Erdkörpers durch stehende Steinbauten dient entweder a) der Verkleidung an sich standfähiger Massen der Einschnitte zur Herbeiführung eines wirksamen Schutzes der Oberfläche gegen Verwitterung und Abspülung – Verkleidungs oder Futtermauern – oder sie wird nötig b) zur Stützung von Böschungen, die steiler sind als die natürliche Böschung der betreffen den Erdmasse – Stützmauern. Anlagen der letzteren Art sind zumeist durch die Notwendigkeit begründet, Ersparnisse an Geländebreite zu erzielen entweder wegen zu steiler Neigung des Geländes, oder wegen der Nähe zu schonender Wegezüge, Wasserläufe oder sonstiger Anlagen, oder wegen des hohen Preises des in Anspruch zu nehmenden Grundes und Bodens. Diesem verschiedenen Zweck entsprechend sind die anzuwendenden Stärken verschieden. In einfachster Weise kann ein steilerer als der natürliche Lagerwinkel der Erdmasse für Schüttungen bereits erreicht werden: 1. durch Steinpackungen (Steinsätze) aus unbearbeiteten, aber in der Böschungsfläche möglichst sorgfältig zusammengeschichteten Steinen. Die hintere Begrenzung solcher Packungen ist meist lotrecht, die Vorderfläche unter 1 : 1 geneigt, die obere Breite nicht unter 1·0 + h/20. Reichliches Sackmaß, etwa 1/25h. muß gegeben werden (h = Mauerhöhe). Steilere Neigungen der Vorderfläche ermöglichen 2. Trockenmauern aus mit dem Hammer bearbeiteten, regelrecht in Verband gesetzten und möglichst großen lagerhaften Bruchsteinen, die mit Steinsplittern gegeneinander verzwickt werden. Die Lagerfugen sind möglichst senk recht zur Drucklinie, also an der Vorderfläche senkrecht zu dieser und von da nach und nach zur Wagrechten übergehend anzuordnen. Neigung der Vorderfläche meist 1 : 2/3, im unteren Teil hoher Mauern besser 1 : 4/5, bei niedrigen Mauern – höchstens 6–8 m 1 : 1/2 – 1/3; Rückfläche im Auftrag senkrecht, im gewachsenen Boden etwa gleichgerichtet

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/258>, abgerufen am 28.06.2024.