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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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und nach der Gleismitte zu liegende Schenkel als Spurränder dienten, hatten ein Lichtmaß von 1294 und ein Außenmaß von 1524 mm, paßten demnach für die damaligen englischen Straßenfuhrwerke, deren Räder 4'6'' = 1372 mm lichten Abstand besaßen. Gibt man solchen Rädern unter Belassung des lichten Abstandes Spurkränze von 1'' Stärke und nach jeder Seite ein Spiel von 1/4'', so ergibt sich eine S. von 4'81/2''. Georg Stephenson hat die 1825 eröffnete Stockton-Darlington-Eisenbahn mit einer S. von 4'81/2'' ausgeführt.

Die S. von 1435 mm wurde auch für die im Jahre 1830 in Angriff genommene Eisenbahn Liverpool-Manchester sowie bei den übrigen, von George und Robert Stephenson gebauten Eisenbahnen angenommen. Die anderen englischen Bahnbauer nahmen z. T. die gleiche S. an, z. T. wählten sie größere Weiten, hauptsächlich im Interesse der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Standsicherheit der Lokomotiven. So kam es, daß sich bei den englischen Eisenbahnen 7 verschiedene S. fanden, von denen die kleinste die Stephensonsche mit 4'81/2'' englisch (= 1435 mm), die größte die Brunelsche bei der Great Western-Eisenbahn mit 7' englisch (= 2134 mm) war.

Je mehr die ursprünglich ohne Zusammenhang gebauten einzelnen Linien Anschluß an einander erhielten, desto mehr wurde das Unzuträgliche der Verschiedenheit der S. empfunden. Es wurde 1845 vom englischen Parlament eine Kommission mit dem Auftrag eingesetzt, die Spurweitenfrage zu erörtern und ein Gutachten darüber abzugeben, das etwaigen gesetzgeberischen Maßnahmen als Grundlage würde dienen können. Diese Kommission schlug vor, die Regierung möge bestimmen, alle im Bau begriffenen und noch zu bauenden Eisenbahnen in Großbritannien mit gleicher S., u. zw. mit der Stephensonschen von 4'81/2'' englisch auszuführen und die bereits im Betrieb befindlichen Eisenbahnen mit breiterer S. entweder umzubauen oder Maßnahmen zu treffen, damit die normalspurigen Wagen ohne Unterbrechung und Gefahr über sie laufen können. Die Notwendigkeit einer einheitlichen S. wurde außer mit den allgemeinen Verkehrsinteressen insbesondere mit den Rücksichten auf die Landesverteidigung begründet. Die Festsetzung des Maßes der S. auf 4'81/2'' englisch wurde nicht deshalb vorgeschlagen, weil es als das zweckmäßigste erkannt wurde, sondern weil zu jener Zeit der überwiegende Teil der englischen Bahnen diese S. hatte. Aus demselben Grund wurde für Irland eine größere S. vorgeschlagen. In Gemäßheit dieses Gutachtens wurde im August 1846 durch Parlamentsakte bestimmt, daß die S. bei allen noch zu bauenden, für Personenverkehr bestimmten Eisenbahnen in England mit Ausschluß der Grafschaften Cornwallis, Devon, Dorset und Sommerset 4'81/2'' englisch (= 1435 mm), in Irland 5'3'' englisch (= 1600 mm) betragen sollen. Die bereits vorhandenen Eisenbahnen mit anderer S. wurden allmählich, das Netz der großen Westbahn zuletzt im Mai 1892 auf die normale S. umgebaut.

Die S. von 1435 mm wurde in den meisten europäischen Staaten eingeführt, sie ist seit 1886 auch durch die Berner Vereinbarungen festgelegt, und gilt daher für Mitteleuropa als Vollspur oder Normalspur (Regelspur). Nach den Bestimmungen der Technischen Einheit von 1913 darf dieses Maß für neue oder umgebaute Gleise nicht unterschritten, aber in Krümmungen bis zu 1470 mm überschritten werden.

Für die erste in Deutschland erbaute Eisenbahn mit Dampfbetrieb - die am 7. Dezember 1835 eröffnete Linie Nürnberg-Fürth - dienten die in England erbauten Eisenbahnen als Muster und wurde deshalb auch das gleiche Maß für die S. angenommen.

Als in Preußen die Eisenbahnfrage zuerst zur Erörterung kam, wurde von militärischer Seite darauf hingewiesen, daß feindliche Angriffe begünstigt würden, wenn die inländischen Eisenbahnen die gleiche S. wie die ausländischen erhielten. Durch königliche Ordre vom 13. August 1837 wurde deshalb das Staatsministerium beauftragt, diese Frage zu prüfen. In dem hierauf erstatteten Bericht sprach das Staatsministerium sich dafür aus, daß die S. der in Preußen zu erbauenden Eisenbahnen derjenigen der Bahnen des Auslands, insbesondere Belgiens und Frankreichs, nach welchen Ländern damals Anschlüsse in Frage standen, gleich gemacht werde, da sonst die Interessen des Handels und Verkehrs in empfindlicher Weise geschädigt werden würden. Durch königliche Ordre vom 11. November 1837 wurde infolgedessen bestimmt, daß den Unternehmern einer Eisenbahn die Annahme einer S., die von der angrenzenden ausländischer Eisenbahnen abweicht, nicht zur Bedingung gemacht werden solle. Durch das preußische Eisenbahnnetz von 1838 wurde dann die S. von 4'81/2'' gesetzlich vorgeschrieben. Wegen Unter- und Überschreitungen s. Spurerweiterung.

Für schmalspurige Neben- und Kleinbahnen ist nach der Betriebsordnung, § 9, nur eine Spur von 1000 oder 750 mm zulässig. Es finden sich aber noch aus älterer Zeit Bahnen mit 600 mm S. (1913 etwa 600 km) in Pommern und Posen, 785 mm S. (1913 etwa 160 km)

und nach der Gleismitte zu liegende Schenkel als Spurränder dienten, hatten ein Lichtmaß von 1294 und ein Außenmaß von 1524 mm, paßten demnach für die damaligen englischen Straßenfuhrwerke, deren Räder 4'6'' = 1372 mm lichten Abstand besaßen. Gibt man solchen Rädern unter Belassung des lichten Abstandes Spurkränze von 1'' Stärke und nach jeder Seite ein Spiel von 1/4'', so ergibt sich eine S. von 4'81/2''. Georg Stephenson hat die 1825 eröffnete Stockton-Darlington-Eisenbahn mit einer S. von 4'81/2'' ausgeführt.

Die S. von 1435 mm wurde auch für die im Jahre 1830 in Angriff genommene Eisenbahn Liverpool-Manchester sowie bei den übrigen, von George und Robert Stephenson gebauten Eisenbahnen angenommen. Die anderen englischen Bahnbauer nahmen z. T. die gleiche S. an, z. T. wählten sie größere Weiten, hauptsächlich im Interesse der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Standsicherheit der Lokomotiven. So kam es, daß sich bei den englischen Eisenbahnen 7 verschiedene S. fanden, von denen die kleinste die Stephensonsche mit 4'81/2'' englisch (= 1435 mm), die größte die Brunelsche bei der Great Western-Eisenbahn mit 7' englisch (= 2134 mm) war.

Je mehr die ursprünglich ohne Zusammenhang gebauten einzelnen Linien Anschluß an einander erhielten, desto mehr wurde das Unzuträgliche der Verschiedenheit der S. empfunden. Es wurde 1845 vom englischen Parlament eine Kommission mit dem Auftrag eingesetzt, die Spurweitenfrage zu erörtern und ein Gutachten darüber abzugeben, das etwaigen gesetzgeberischen Maßnahmen als Grundlage würde dienen können. Diese Kommission schlug vor, die Regierung möge bestimmen, alle im Bau begriffenen und noch zu bauenden Eisenbahnen in Großbritannien mit gleicher S., u. zw. mit der Stephensonschen von 4'81/2'' englisch auszuführen und die bereits im Betrieb befindlichen Eisenbahnen mit breiterer S. entweder umzubauen oder Maßnahmen zu treffen, damit die normalspurigen Wagen ohne Unterbrechung und Gefahr über sie laufen können. Die Notwendigkeit einer einheitlichen S. wurde außer mit den allgemeinen Verkehrsinteressen insbesondere mit den Rücksichten auf die Landesverteidigung begründet. Die Festsetzung des Maßes der S. auf 4'81/2'' englisch wurde nicht deshalb vorgeschlagen, weil es als das zweckmäßigste erkannt wurde, sondern weil zu jener Zeit der überwiegende Teil der englischen Bahnen diese S. hatte. Aus demselben Grund wurde für Irland eine größere S. vorgeschlagen. In Gemäßheit dieses Gutachtens wurde im August 1846 durch Parlamentsakte bestimmt, daß die S. bei allen noch zu bauenden, für Personenverkehr bestimmten Eisenbahnen in England mit Ausschluß der Grafschaften Cornwallis, Devon, Dorset und Sommerset 4'81/2'' englisch (= 1435 mm), in Irland 5'3'' englisch (= 1600 mm) betragen sollen. Die bereits vorhandenen Eisenbahnen mit anderer S. wurden allmählich, das Netz der großen Westbahn zuletzt im Mai 1892 auf die normale S. umgebaut.

Die S. von 1435 mm wurde in den meisten europäischen Staaten eingeführt, sie ist seit 1886 auch durch die Berner Vereinbarungen festgelegt, und gilt daher für Mitteleuropa als Vollspur oder Normalspur (Regelspur). Nach den Bestimmungen der Technischen Einheit von 1913 darf dieses Maß für neue oder umgebaute Gleise nicht unterschritten, aber in Krümmungen bis zu 1470 mm überschritten werden.

Für die erste in Deutschland erbaute Eisenbahn mit Dampfbetrieb – die am 7. Dezember 1835 eröffnete Linie Nürnberg-Fürth – dienten die in England erbauten Eisenbahnen als Muster und wurde deshalb auch das gleiche Maß für die S. angenommen.

Als in Preußen die Eisenbahnfrage zuerst zur Erörterung kam, wurde von militärischer Seite darauf hingewiesen, daß feindliche Angriffe begünstigt würden, wenn die inländischen Eisenbahnen die gleiche S. wie die ausländischen erhielten. Durch königliche Ordre vom 13. August 1837 wurde deshalb das Staatsministerium beauftragt, diese Frage zu prüfen. In dem hierauf erstatteten Bericht sprach das Staatsministerium sich dafür aus, daß die S. der in Preußen zu erbauenden Eisenbahnen derjenigen der Bahnen des Auslands, insbesondere Belgiens und Frankreichs, nach welchen Ländern damals Anschlüsse in Frage standen, gleich gemacht werde, da sonst die Interessen des Handels und Verkehrs in empfindlicher Weise geschädigt werden würden. Durch königliche Ordre vom 11. November 1837 wurde infolgedessen bestimmt, daß den Unternehmern einer Eisenbahn die Annahme einer S., die von der angrenzenden ausländischer Eisenbahnen abweicht, nicht zur Bedingung gemacht werden solle. Durch das preußische Eisenbahnnetz von 1838 wurde dann die S. von 4'81/2'' gesetzlich vorgeschrieben. Wegen Unter- und Überschreitungen s. Spurerweiterung.

Für schmalspurige Neben- und Kleinbahnen ist nach der Betriebsordnung, § 9, nur eine Spur von 1000 oder 750 mm zulässig. Es finden sich aber noch aus älterer Zeit Bahnen mit 600 mm S. (1913 etwa 600 km) in Pommern und Posen, 785 mm S. (1913 etwa 160 km)

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[122/0127] und nach der Gleismitte zu liegende Schenkel als Spurränder dienten, hatten ein Lichtmaß von 1294 und ein Außenmaß von 1524 mm, paßten demnach für die damaligen englischen Straßenfuhrwerke, deren Räder 4'6'' = 1372 mm lichten Abstand besaßen. Gibt man solchen Rädern unter Belassung des lichten Abstandes Spurkränze von 1'' Stärke und nach jeder Seite ein Spiel von 1/4'', so ergibt sich eine S. von 4'81/2''. Georg Stephenson hat die 1825 eröffnete Stockton-Darlington-Eisenbahn mit einer S. von 4'81/2'' ausgeführt. Die S. von 1435 mm wurde auch für die im Jahre 1830 in Angriff genommene Eisenbahn Liverpool-Manchester sowie bei den übrigen, von George und Robert Stephenson gebauten Eisenbahnen angenommen. Die anderen englischen Bahnbauer nahmen z. T. die gleiche S. an, z. T. wählten sie größere Weiten, hauptsächlich im Interesse der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Standsicherheit der Lokomotiven. So kam es, daß sich bei den englischen Eisenbahnen 7 verschiedene S. fanden, von denen die kleinste die Stephensonsche mit 4'81/2'' englisch (= 1435 mm), die größte die Brunelsche bei der Great Western-Eisenbahn mit 7' englisch (= 2134 mm) war. Je mehr die ursprünglich ohne Zusammenhang gebauten einzelnen Linien Anschluß an einander erhielten, desto mehr wurde das Unzuträgliche der Verschiedenheit der S. empfunden. Es wurde 1845 vom englischen Parlament eine Kommission mit dem Auftrag eingesetzt, die Spurweitenfrage zu erörtern und ein Gutachten darüber abzugeben, das etwaigen gesetzgeberischen Maßnahmen als Grundlage würde dienen können. Diese Kommission schlug vor, die Regierung möge bestimmen, alle im Bau begriffenen und noch zu bauenden Eisenbahnen in Großbritannien mit gleicher S., u. zw. mit der Stephensonschen von 4'81/2'' englisch auszuführen und die bereits im Betrieb befindlichen Eisenbahnen mit breiterer S. entweder umzubauen oder Maßnahmen zu treffen, damit die normalspurigen Wagen ohne Unterbrechung und Gefahr über sie laufen können. Die Notwendigkeit einer einheitlichen S. wurde außer mit den allgemeinen Verkehrsinteressen insbesondere mit den Rücksichten auf die Landesverteidigung begründet. Die Festsetzung des Maßes der S. auf 4'81/2'' englisch wurde nicht deshalb vorgeschlagen, weil es als das zweckmäßigste erkannt wurde, sondern weil zu jener Zeit der überwiegende Teil der englischen Bahnen diese S. hatte. Aus demselben Grund wurde für Irland eine größere S. vorgeschlagen. In Gemäßheit dieses Gutachtens wurde im August 1846 durch Parlamentsakte bestimmt, daß die S. bei allen noch zu bauenden, für Personenverkehr bestimmten Eisenbahnen in England mit Ausschluß der Grafschaften Cornwallis, Devon, Dorset und Sommerset 4'81/2'' englisch (= 1435 mm), in Irland 5'3'' englisch (= 1600 mm) betragen sollen. Die bereits vorhandenen Eisenbahnen mit anderer S. wurden allmählich, das Netz der großen Westbahn zuletzt im Mai 1892 auf die normale S. umgebaut. Die S. von 1435 mm wurde in den meisten europäischen Staaten eingeführt, sie ist seit 1886 auch durch die Berner Vereinbarungen festgelegt, und gilt daher für Mitteleuropa als Vollspur oder Normalspur (Regelspur). Nach den Bestimmungen der Technischen Einheit von 1913 darf dieses Maß für neue oder umgebaute Gleise nicht unterschritten, aber in Krümmungen bis zu 1470 mm überschritten werden. Für die erste in Deutschland erbaute Eisenbahn mit Dampfbetrieb – die am 7. Dezember 1835 eröffnete Linie Nürnberg-Fürth – dienten die in England erbauten Eisenbahnen als Muster und wurde deshalb auch das gleiche Maß für die S. angenommen. Als in Preußen die Eisenbahnfrage zuerst zur Erörterung kam, wurde von militärischer Seite darauf hingewiesen, daß feindliche Angriffe begünstigt würden, wenn die inländischen Eisenbahnen die gleiche S. wie die ausländischen erhielten. Durch königliche Ordre vom 13. August 1837 wurde deshalb das Staatsministerium beauftragt, diese Frage zu prüfen. In dem hierauf erstatteten Bericht sprach das Staatsministerium sich dafür aus, daß die S. der in Preußen zu erbauenden Eisenbahnen derjenigen der Bahnen des Auslands, insbesondere Belgiens und Frankreichs, nach welchen Ländern damals Anschlüsse in Frage standen, gleich gemacht werde, da sonst die Interessen des Handels und Verkehrs in empfindlicher Weise geschädigt werden würden. Durch königliche Ordre vom 11. November 1837 wurde infolgedessen bestimmt, daß den Unternehmern einer Eisenbahn die Annahme einer S., die von der angrenzenden ausländischer Eisenbahnen abweicht, nicht zur Bedingung gemacht werden solle. Durch das preußische Eisenbahnnetz von 1838 wurde dann die S. von 4'81/2'' gesetzlich vorgeschrieben. Wegen Unter- und Überschreitungen s. Spurerweiterung. Für schmalspurige Neben- und Kleinbahnen ist nach der Betriebsordnung, § 9, nur eine Spur von 1000 oder 750 mm zulässig. Es finden sich aber noch aus älterer Zeit Bahnen mit 600 mm S. (1913 etwa 600 km) in Pommern und Posen, 785 mm S. (1913 etwa 160 km)

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/127>, abgerufen am 05.07.2024.