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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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und durch eine Überbrückung aus Eisenbeton über die Tunnelbaugrube hinweg miteinander verbunden. Zur Umschließung der eigentlichen Tunnelbaugrube wurden gleichzeitig die hölzernen und eisernen Spnudwände eingetrieben. Auch wurden die Rohrbrunnen für die Grundwasserabsenkung außerhalb der Spundwände im Spreebett erstellt. Sodann hob man den Boden in der inneren Baugrube so weit aus,


Abb. 125.
wie es die Wirkung der Pumpenanlage gestattete, brachte eine Baugrubendecke (Abb. 125 u. 126) ein, dichtete sie und deckte den gesamten, vom Fangedamm umschlossenen Teil der Flußsohle mit geteertem Segeltuch ab. Zum Abschluß der hinter dem

Abb. 126. Ecke der Schutzdecke.
Landpfeiler gelegenen Baugrube wurde auf die zeitweilige Decke eine dichte Betonwand aufgesetzt. Am Südende dieses Abschnitts wurde eine hölzerne Doppelwand auf die Baugrubendecke gesetzt und deren Hohlraum mit Dichtungsmaterial gefüllt.

Während des zweiten Bauabschnitts wird der mittlere Teil der Flußbreite durch einen Fangedamm eingeschlossen. Es verbleibt für die Schiffahrt die südliche Durchfahrt in rd. 14 m Breite zwischen den Streichbalken des Leitwerks, für die Wasserführung eine Breite von 28 m.

Unter ganz ähnlichen Verhältnissen wird der Übergang vom zweiten zum dritten Bauabschnitt erfolgen, bei dem der südliche Teil der Flußbreite durch einen Fangedamm eingeschlossen wird. Der Abbruch des südlichen Landpfeilers und der Fundamente des Strompfeilers sowie der Neubau dieser Pfeiler und die Erstellung der Tunnelgrubendecke sind in diesem Abschnitt durchzuführen. Für die Schiffahrt verbleibt eine Breite von 13·5 m zwischen Fangedamm und nördlichem Strompfeiler. Auch im zweiten und dritten Bauabschnitt erfolgt noch eine Abdichtung der Flußsohle durch eine Segeltuchlage.

Die Arbeiten des ersten Bauabschnitts sind Ende 1917 noch im Gange. Abweichend vom ursprünglichen Plan sind die ersten 30 m (nördlicher Abschnitt) der Tunnelröhre unter doppeltem Schutz des Fangedamms und der provisorischen Tunneldecke bereits ausgeführt. Es ist beabsichtigt, im dritten Bauabschnitt ebenso zu verfahren. Dementsprechend wird die Tunnelröhre in 3 Teilen erstellt werden, die bis zur gänzlichen Vollendung gegeneinander durch Betonwände abgeschlossen sind.

IV. S. im Zuge der Untergrundbahn Gesundbrunnen-Neukölln an der Waisenbrücke.

An der Baustelle des vierten S. verläuft die Tunnelachse spitzwinklig zu den beiden nahegelegenen Straßenbrücken (Waisenbrücke und Jannowitzbrücke), etwa als Diagonale eines durch die Flußufer und die Brücken umschlossenen Rechtecks (Abb. 127). Da die Breite des Flusses nicht groß ist, sah man von der anfänglich geplanten Ausführung in offener Baugrube (in 2 oder 3 Bauabschnitten ähnlich wie an der Wallstraße) ab, um während der Bauzeit die Behinderung der Schiffahrt in diesem Abschnitt nicht zu vermehren. Aus dem gleichen Grunde wurde von Versenkung etwa 6·0 m i. L. messender Röhren abgesehen; man beschloß ein Verfahren anzuwenden, das den Bedürfnissen der Schiffahrt in weitestem Maße entgegenkam. Die Bauweise mit Schildvortrieb erschien nicht ratsam, weil dicht bebaute Straßenzüge den Fluß begleiten und kreuzen und man beim Bau des Treptower Tunnels die Erfahrung machte, daß die Schildbauweise bei den Berliner Bodenverhältnissen die Häuserfundamente gefährden könnte.

Es wurden 2 Bauabschnitte zu Grunde gelegt. Im ersten erfolgten alle Arbeiten, die vom Wasserspiegel aus auf und in der Spree zu erledigen waren und die, in der Winterpause 1914/15 zusammengedrängt, ohne eine erhebliche Störung der Schiffahrt durchgeführt werden konnten. Im zweiten Abschnitt wird der eigentliche Tunnelkörper erstellt, u. zw. ohne das Spreebett in Anspruch zu nehmen, von beiden Ufern aus unter einer im ersten Bauabschnitt vollendeten Schutzanlage.


Abb. 127.

und durch eine Überbrückung aus Eisenbeton über die Tunnelbaugrube hinweg miteinander verbunden. Zur Umschließung der eigentlichen Tunnelbaugrube wurden gleichzeitig die hölzernen und eisernen Spnudwände eingetrieben. Auch wurden die Rohrbrunnen für die Grundwasserabsenkung außerhalb der Spundwände im Spreebett erstellt. Sodann hob man den Boden in der inneren Baugrube so weit aus,


Abb. 125.
wie es die Wirkung der Pumpenanlage gestattete, brachte eine Baugrubendecke (Abb. 125 u. 126) ein, dichtete sie und deckte den gesamten, vom Fangedamm umschlossenen Teil der Flußsohle mit geteertem Segeltuch ab. Zum Abschluß der hinter dem

Abb. 126. Ecke der Schutzdecke.
Landpfeiler gelegenen Baugrube wurde auf die zeitweilige Decke eine dichte Betonwand aufgesetzt. Am Südende dieses Abschnitts wurde eine hölzerne Doppelwand auf die Baugrubendecke gesetzt und deren Hohlraum mit Dichtungsmaterial gefüllt.

Während des zweiten Bauabschnitts wird der mittlere Teil der Flußbreite durch einen Fangedamm eingeschlossen. Es verbleibt für die Schiffahrt die südliche Durchfahrt in rd. 14 m Breite zwischen den Streichbalken des Leitwerks, für die Wasserführung eine Breite von 28 m.

Unter ganz ähnlichen Verhältnissen wird der Übergang vom zweiten zum dritten Bauabschnitt erfolgen, bei dem der südliche Teil der Flußbreite durch einen Fangedamm eingeschlossen wird. Der Abbruch des südlichen Landpfeilers und der Fundamente des Strompfeilers sowie der Neubau dieser Pfeiler und die Erstellung der Tunnelgrubendecke sind in diesem Abschnitt durchzuführen. Für die Schiffahrt verbleibt eine Breite von 13·5 m zwischen Fangedamm und nördlichem Strompfeiler. Auch im zweiten und dritten Bauabschnitt erfolgt noch eine Abdichtung der Flußsohle durch eine Segeltuchlage.

Die Arbeiten des ersten Bauabschnitts sind Ende 1917 noch im Gange. Abweichend vom ursprünglichen Plan sind die ersten 30 m (nördlicher Abschnitt) der Tunnelröhre unter doppeltem Schutz des Fangedamms und der provisorischen Tunneldecke bereits ausgeführt. Es ist beabsichtigt, im dritten Bauabschnitt ebenso zu verfahren. Dementsprechend wird die Tunnelröhre in 3 Teilen erstellt werden, die bis zur gänzlichen Vollendung gegeneinander durch Betonwände abgeschlossen sind.

IV. S. im Zuge der Untergrundbahn Gesundbrunnen-Neukölln an der Waisenbrücke.

An der Baustelle des vierten S. verläuft die Tunnelachse spitzwinklig zu den beiden nahegelegenen Straßenbrücken (Waisenbrücke und Jannowitzbrücke), etwa als Diagonale eines durch die Flußufer und die Brücken umschlossenen Rechtecks (Abb. 127). Da die Breite des Flusses nicht groß ist, sah man von der anfänglich geplanten Ausführung in offener Baugrube (in 2 oder 3 Bauabschnitten ähnlich wie an der Wallstraße) ab, um während der Bauzeit die Behinderung der Schiffahrt in diesem Abschnitt nicht zu vermehren. Aus dem gleichen Grunde wurde von Versenkung etwa 6·0 m i. L. messender Röhren abgesehen; man beschloß ein Verfahren anzuwenden, das den Bedürfnissen der Schiffahrt in weitestem Maße entgegenkam. Die Bauweise mit Schildvortrieb erschien nicht ratsam, weil dicht bebaute Straßenzüge den Fluß begleiten und kreuzen und man beim Bau des Treptower Tunnels die Erfahrung machte, daß die Schildbauweise bei den Berliner Bodenverhältnissen die Häuserfundamente gefährden könnte.

Es wurden 2 Bauabschnitte zu Grunde gelegt. Im ersten erfolgten alle Arbeiten, die vom Wasserspiegel aus auf und in der Spree zu erledigen waren und die, in der Winterpause 1914/15 zusammengedrängt, ohne eine erhebliche Störung der Schiffahrt durchgeführt werden konnten. Im zweiten Abschnitt wird der eigentliche Tunnelkörper erstellt, u. zw. ohne das Spreebett in Anspruch zu nehmen, von beiden Ufern aus unter einer im ersten Bauabschnitt vollendeten Schutzanlage.


Abb. 127.
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[113/0118] und durch eine Überbrückung aus Eisenbeton über die Tunnelbaugrube hinweg miteinander verbunden. Zur Umschließung der eigentlichen Tunnelbaugrube wurden gleichzeitig die hölzernen und eisernen Spnudwände eingetrieben. Auch wurden die Rohrbrunnen für die Grundwasserabsenkung außerhalb der Spundwände im Spreebett erstellt. Sodann hob man den Boden in der inneren Baugrube so weit aus, [Abbildung Abb. 125. ] wie es die Wirkung der Pumpenanlage gestattete, brachte eine Baugrubendecke (Abb. 125 u. 126) ein, dichtete sie und deckte den gesamten, vom Fangedamm umschlossenen Teil der Flußsohle mit geteertem Segeltuch ab. Zum Abschluß der hinter dem [Abbildung Abb. 126. Ecke der Schutzdecke. ] Landpfeiler gelegenen Baugrube wurde auf die zeitweilige Decke eine dichte Betonwand aufgesetzt. Am Südende dieses Abschnitts wurde eine hölzerne Doppelwand auf die Baugrubendecke gesetzt und deren Hohlraum mit Dichtungsmaterial gefüllt. Während des zweiten Bauabschnitts wird der mittlere Teil der Flußbreite durch einen Fangedamm eingeschlossen. Es verbleibt für die Schiffahrt die südliche Durchfahrt in rd. 14 m Breite zwischen den Streichbalken des Leitwerks, für die Wasserführung eine Breite von 28 m. Unter ganz ähnlichen Verhältnissen wird der Übergang vom zweiten zum dritten Bauabschnitt erfolgen, bei dem der südliche Teil der Flußbreite durch einen Fangedamm eingeschlossen wird. Der Abbruch des südlichen Landpfeilers und der Fundamente des Strompfeilers sowie der Neubau dieser Pfeiler und die Erstellung der Tunnelgrubendecke sind in diesem Abschnitt durchzuführen. Für die Schiffahrt verbleibt eine Breite von 13·5 m zwischen Fangedamm und nördlichem Strompfeiler. Auch im zweiten und dritten Bauabschnitt erfolgt noch eine Abdichtung der Flußsohle durch eine Segeltuchlage. Die Arbeiten des ersten Bauabschnitts sind Ende 1917 noch im Gange. Abweichend vom ursprünglichen Plan sind die ersten 30 m (nördlicher Abschnitt) der Tunnelröhre unter doppeltem Schutz des Fangedamms und der provisorischen Tunneldecke bereits ausgeführt. Es ist beabsichtigt, im dritten Bauabschnitt ebenso zu verfahren. Dementsprechend wird die Tunnelröhre in 3 Teilen erstellt werden, die bis zur gänzlichen Vollendung gegeneinander durch Betonwände abgeschlossen sind. IV. S. im Zuge der Untergrundbahn Gesundbrunnen-Neukölln an der Waisenbrücke. An der Baustelle des vierten S. verläuft die Tunnelachse spitzwinklig zu den beiden nahegelegenen Straßenbrücken (Waisenbrücke und Jannowitzbrücke), etwa als Diagonale eines durch die Flußufer und die Brücken umschlossenen Rechtecks (Abb. 127). Da die Breite des Flusses nicht groß ist, sah man von der anfänglich geplanten Ausführung in offener Baugrube (in 2 oder 3 Bauabschnitten ähnlich wie an der Wallstraße) ab, um während der Bauzeit die Behinderung der Schiffahrt in diesem Abschnitt nicht zu vermehren. Aus dem gleichen Grunde wurde von Versenkung etwa 6·0 m i. L. messender Röhren abgesehen; man beschloß ein Verfahren anzuwenden, das den Bedürfnissen der Schiffahrt in weitestem Maße entgegenkam. Die Bauweise mit Schildvortrieb erschien nicht ratsam, weil dicht bebaute Straßenzüge den Fluß begleiten und kreuzen und man beim Bau des Treptower Tunnels die Erfahrung machte, daß die Schildbauweise bei den Berliner Bodenverhältnissen die Häuserfundamente gefährden könnte. Es wurden 2 Bauabschnitte zu Grunde gelegt. Im ersten erfolgten alle Arbeiten, die vom Wasserspiegel aus auf und in der Spree zu erledigen waren und die, in der Winterpause 1914/15 zusammengedrängt, ohne eine erhebliche Störung der Schiffahrt durchgeführt werden konnten. Im zweiten Abschnitt wird der eigentliche Tunnelkörper erstellt, u. zw. ohne das Spreebett in Anspruch zu nehmen, von beiden Ufern aus unter einer im ersten Bauabschnitt vollendeten Schutzanlage. [Abbildung Abb. 127. ]

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/118>, abgerufen am 25.06.2024.