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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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werden dadurch hergestellt, daß etwa 10-12 cm starke und etwa 1·6 m lange Holzpfähle zur Hälfte in den Lehnenboden eingetrieben werden, u. zw. in gegenseitigen Abständen von ungefähr 1 m. Diese Verpfählung kann zwar für das Abgleiten pulverigen Schnees kein Hindernis bilden, trägt aber zur Zurückhaltung kohärenter Schneemassen wesentlich bei und verhindert namentlich das allzu rasche Eintreten der oberwähnten Schneeanstauchungen hinter den Schneefängen und sohin auch die Größe des Druckes, dem die letzteren standzuhalten haben, eine Wirkung, die beispielsweise bei verankerten Schneerechen von einer gewissen Bedeutung ist. Diese Pfähle dienen überdies auch zum unmittelbaren Schutz für die jungen Pflanzen, durch die - Hand in Hand mit der Durchführung der Verbauung - auch die allmähliche Aufforstung des Lawinengebiets zu erzielen getrachtet wird.

Die Anordnung der Schneefänge - Mauern, Rechen, Pfähle wie sie bei den Verbauungen


Abb. 279.
am Arlberg in der Regel erfolgt, ist aus der in Abb. 279 dargestellten Profilskizze zu ersehen.

Die Trockenmauern, entschieden das solideste, aber auch das teuerste Verbauungselement, werden meist in Höhenabständen von 30 m hergestellt. Nur in seltenen Fällen wird auf das Maß von 20 m heruntergegangen. Zwischen je 2 Trockenmauern kommt mindestens 1 Schneerechen, im Bedarfsfall auch 2 zur Ausführung. Dazwischen werden die Verpfählungen hergestellt; vor jedem Pfahl wird eine junge Pflanze gesetzt.

Die Kosten einer solchen Verbauung (ausschließlich Aufforstung) stellten sich in den letzten Jahren etwa wie folgt:


Trockenmauer 1 mK 60
Schneerechen 1 mK 20
Pfähle 24 Stück a K 0·50K 12
zusammenK 92

d. i. 92 : 45 = 2 K f. d. m2. Die rückwärtige freie Höhe der Schneefänge beträgt hierbei - wie bereits bemerkt - 2 m.

In einschlägigen Veröffentlichungen sind die Kosten solcher Verbauungen meist mit 0·5-1·5 K f. d. m2 angegeben. Diese geringeren Beträge erklären sich aber hinlänglich dadurch, daß das ganze Anbruchsgebiet nicht an allen Stellen mit der gleichen Intensität verbaut wird und daß die Schneefänge vielfach mit geringerer Höhe als 2 m ausgeführt werden. Auch können unter günstigeren Umständen wohl auch niedere Einheitspreise erzielt werden.

Um für die Anordnung der Schneefänge in bezug auf Höhe und Entfernung sowie auch für die Beurteilung anderer einschlägiger Fragen eine rationelle Grundlage zu gewinnen, hat Professor V. Pollack vor einigen Jahren Versuche über den wichtigsten hierbei in Betracht kommenden Faktor, nämlich den Reibungswiderstand an der Unterseite von nach Überwindung der Kohäsion abgetrennten Schneekörpern, durchgeführt.

Dieser Reibungswinkel hängt allerdings von einer ganzen Reihe heterogenster Momente ab, u. zw. sowohl von der Beschaffenheit des abrutschenden Schnees als auch von der des Untergrundes, namentlich von der Vegetationsdecke und anderen auf die Rauhigkeit oder Glätte des Bodens einflußnehmenden Umständen.

In den meisten Fällen werden aber insbesondere bei ausgedehnteren Gebieten alle diese Momente mehr oder weniger gleichzeitig zur Geltung kommen und scheint es daher immerhin von Nutzen, für die fraglichen Reibungswiderstände wenigstens einen, wenn auch nur rohen Mittelwert zu kennen. Ein solcher Mittelwert wird nun von Professor V. Pollack auf Grund der vorerwähnten am Arlberg durchgeführten Versuche mit f = 0·62 = tg 32° angegeben.

In konstruktiver Beziehung geben die Trockenmauern zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Schneezäune und Schneebrücken werden in der Eisenbahnpraxis naturgemäß vielfach unter Verwendung von Altschienen und Altschwellen ausgeführt. Die Verwendung dieser Materialien, namentlich der Schwellen findet aber in höheren Lagen bald eine Grenze, weil dann die Zustellung zu kostspielig wird. In solchen Fällen tritt dann Rund- und Stangenholz, bzw. das beim Aufklieben der windbrüchigen Bäume gewonnene Scheiterholz in Verwendung.

Am Arlberg wird in letzterer Zeit der in Abb. 280 skizzierte Schneerechen ausgeführt;


Abb. 280.
seine Herstellung beginnt mit dem Versetzen von Schienenständern in Abständen von 2·5 bis

werden dadurch hergestellt, daß etwa 10–12 cm starke und etwa 1·6 m lange Holzpfähle zur Hälfte in den Lehnenboden eingetrieben werden, u. zw. in gegenseitigen Abständen von ungefähr 1 m. Diese Verpfählung kann zwar für das Abgleiten pulverigen Schnees kein Hindernis bilden, trägt aber zur Zurückhaltung kohärenter Schneemassen wesentlich bei und verhindert namentlich das allzu rasche Eintreten der oberwähnten Schneeanstauchungen hinter den Schneefängen und sohin auch die Größe des Druckes, dem die letzteren standzuhalten haben, eine Wirkung, die beispielsweise bei verankerten Schneerechen von einer gewissen Bedeutung ist. Diese Pfähle dienen überdies auch zum unmittelbaren Schutz für die jungen Pflanzen, durch die – Hand in Hand mit der Durchführung der Verbauung – auch die allmähliche Aufforstung des Lawinengebiets zu erzielen getrachtet wird.

Die Anordnung der Schneefänge – Mauern, Rechen, Pfähle wie sie bei den Verbauungen


Abb. 279.
am Arlberg in der Regel erfolgt, ist aus der in Abb. 279 dargestellten Profilskizze zu ersehen.

Die Trockenmauern, entschieden das solideste, aber auch das teuerste Verbauungselement, werden meist in Höhenabständen von 30 m hergestellt. Nur in seltenen Fällen wird auf das Maß von 20 m heruntergegangen. Zwischen je 2 Trockenmauern kommt mindestens 1 Schneerechen, im Bedarfsfall auch 2 zur Ausführung. Dazwischen werden die Verpfählungen hergestellt; vor jedem Pfahl wird eine junge Pflanze gesetzt.

Die Kosten einer solchen Verbauung (ausschließlich Aufforstung) stellten sich in den letzten Jahren etwa wie folgt:


Trockenmauer 1 mK 60
Schneerechen 1 mK 20
Pfähle 24 Stück à K 0·50K 12
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In einschlägigen Veröffentlichungen sind die Kosten solcher Verbauungen meist mit 0·5–1·5 K f. d. m2 angegeben. Diese geringeren Beträge erklären sich aber hinlänglich dadurch, daß das ganze Anbruchsgebiet nicht an allen Stellen mit der gleichen Intensität verbaut wird und daß die Schneefänge vielfach mit geringerer Höhe als 2 m ausgeführt werden. Auch können unter günstigeren Umständen wohl auch niedere Einheitspreise erzielt werden.

Um für die Anordnung der Schneefänge in bezug auf Höhe und Entfernung sowie auch für die Beurteilung anderer einschlägiger Fragen eine rationelle Grundlage zu gewinnen, hat Professor V. Pollack vor einigen Jahren Versuche über den wichtigsten hierbei in Betracht kommenden Faktor, nämlich den Reibungswiderstand an der Unterseite von nach Überwindung der Kohäsion abgetrennten Schneekörpern, durchgeführt.

Dieser Reibungswinkel hängt allerdings von einer ganzen Reihe heterogenster Momente ab, u. zw. sowohl von der Beschaffenheit des abrutschenden Schnees als auch von der des Untergrundes, namentlich von der Vegetationsdecke und anderen auf die Rauhigkeit oder Glätte des Bodens einflußnehmenden Umständen.

In den meisten Fällen werden aber insbesondere bei ausgedehnteren Gebieten alle diese Momente mehr oder weniger gleichzeitig zur Geltung kommen und scheint es daher immerhin von Nutzen, für die fraglichen Reibungswiderstände wenigstens einen, wenn auch nur rohen Mittelwert zu kennen. Ein solcher Mittelwert wird nun von Professor V. Pollack auf Grund der vorerwähnten am Arlberg durchgeführten Versuche mit f = 0·62 = tg 32° angegeben.

In konstruktiver Beziehung geben die Trockenmauern zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Schneezäune und Schneebrücken werden in der Eisenbahnpraxis naturgemäß vielfach unter Verwendung von Altschienen und Altschwellen ausgeführt. Die Verwendung dieser Materialien, namentlich der Schwellen findet aber in höheren Lagen bald eine Grenze, weil dann die Zustellung zu kostspielig wird. In solchen Fällen tritt dann Rund- und Stangenholz, bzw. das beim Aufklieben der windbrüchigen Bäume gewonnene Scheiterholz in Verwendung.

Am Arlberg wird in letzterer Zeit der in Abb. 280 skizzierte Schneerechen ausgeführt;


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seine Herstellung beginnt mit dem Versetzen von Schienenständern in Abständen von 2·5 bis

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[402/0422] werden dadurch hergestellt, daß etwa 10–12 cm starke und etwa 1·6 m lange Holzpfähle zur Hälfte in den Lehnenboden eingetrieben werden, u. zw. in gegenseitigen Abständen von ungefähr 1 m. Diese Verpfählung kann zwar für das Abgleiten pulverigen Schnees kein Hindernis bilden, trägt aber zur Zurückhaltung kohärenter Schneemassen wesentlich bei und verhindert namentlich das allzu rasche Eintreten der oberwähnten Schneeanstauchungen hinter den Schneefängen und sohin auch die Größe des Druckes, dem die letzteren standzuhalten haben, eine Wirkung, die beispielsweise bei verankerten Schneerechen von einer gewissen Bedeutung ist. Diese Pfähle dienen überdies auch zum unmittelbaren Schutz für die jungen Pflanzen, durch die – Hand in Hand mit der Durchführung der Verbauung – auch die allmähliche Aufforstung des Lawinengebiets zu erzielen getrachtet wird. Die Anordnung der Schneefänge – Mauern, Rechen, Pfähle wie sie bei den Verbauungen [Abbildung Abb. 279. ] am Arlberg in der Regel erfolgt, ist aus der in Abb. 279 dargestellten Profilskizze zu ersehen. Die Trockenmauern, entschieden das solideste, aber auch das teuerste Verbauungselement, werden meist in Höhenabständen von 30 m hergestellt. Nur in seltenen Fällen wird auf das Maß von 20 m heruntergegangen. Zwischen je 2 Trockenmauern kommt mindestens 1 Schneerechen, im Bedarfsfall auch 2 zur Ausführung. Dazwischen werden die Verpfählungen hergestellt; vor jedem Pfahl wird eine junge Pflanze gesetzt. Die Kosten einer solchen Verbauung (ausschließlich Aufforstung) stellten sich in den letzten Jahren etwa wie folgt: Trockenmauer 1 m K 60 Schneerechen 1 m K 20 Pfähle 24 Stück à K 0·50 K 12 zusammen K 92 d. i. 92 : 45 = 2 K f. d. m2. Die rückwärtige freie Höhe der Schneefänge beträgt hierbei – wie bereits bemerkt – 2 m. In einschlägigen Veröffentlichungen sind die Kosten solcher Verbauungen meist mit 0·5–1·5 K f. d. m2 angegeben. Diese geringeren Beträge erklären sich aber hinlänglich dadurch, daß das ganze Anbruchsgebiet nicht an allen Stellen mit der gleichen Intensität verbaut wird und daß die Schneefänge vielfach mit geringerer Höhe als 2 m ausgeführt werden. Auch können unter günstigeren Umständen wohl auch niedere Einheitspreise erzielt werden. Um für die Anordnung der Schneefänge in bezug auf Höhe und Entfernung sowie auch für die Beurteilung anderer einschlägiger Fragen eine rationelle Grundlage zu gewinnen, hat Professor V. Pollack vor einigen Jahren Versuche über den wichtigsten hierbei in Betracht kommenden Faktor, nämlich den Reibungswiderstand an der Unterseite von nach Überwindung der Kohäsion abgetrennten Schneekörpern, durchgeführt. Dieser Reibungswinkel hängt allerdings von einer ganzen Reihe heterogenster Momente ab, u. zw. sowohl von der Beschaffenheit des abrutschenden Schnees als auch von der des Untergrundes, namentlich von der Vegetationsdecke und anderen auf die Rauhigkeit oder Glätte des Bodens einflußnehmenden Umständen. In den meisten Fällen werden aber insbesondere bei ausgedehnteren Gebieten alle diese Momente mehr oder weniger gleichzeitig zur Geltung kommen und scheint es daher immerhin von Nutzen, für die fraglichen Reibungswiderstände wenigstens einen, wenn auch nur rohen Mittelwert zu kennen. Ein solcher Mittelwert wird nun von Professor V. Pollack auf Grund der vorerwähnten am Arlberg durchgeführten Versuche mit f = 0·62 = tg 32° angegeben. In konstruktiver Beziehung geben die Trockenmauern zu keinen Bemerkungen Anlaß. Schneezäune und Schneebrücken werden in der Eisenbahnpraxis naturgemäß vielfach unter Verwendung von Altschienen und Altschwellen ausgeführt. Die Verwendung dieser Materialien, namentlich der Schwellen findet aber in höheren Lagen bald eine Grenze, weil dann die Zustellung zu kostspielig wird. In solchen Fällen tritt dann Rund- und Stangenholz, bzw. das beim Aufklieben der windbrüchigen Bäume gewonnene Scheiterholz in Verwendung. Am Arlberg wird in letzterer Zeit der in Abb. 280 skizzierte Schneerechen ausgeführt; [Abbildung Abb. 280. ] seine Herstellung beginnt mit dem Versetzen von Schienenständern in Abständen von 2·5 bis

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 402. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/422>, abgerufen am 24.11.2024.