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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Zu den vorbeugenden Schutzmaßnahmen werden jene Vorkehrungen zu rechnen sein, die schon die durch die örtlichen Verhältnisse etwa gegebenen Voraussetzungen für die Entstehung der Lawinen beseitigen. Dieser Zweck kann zunächst erreicht werden, wenn im Anbruchsgebiet der Lawinen, meist vegetationslose Felslehnen oder steile, baumlose Bergwiesen, gewisse bauliche Herstellungen ausgeführt werden, die das Abgleiten des Schnees entweder gänzlich verhindern oder wenigstens nach Tunlichkeit verzögern. Solche bauliche Herstellungen - Schneefänge - sind vor allem Trocken-, seltener auch Mörtelmauern, weiters Schneezäune oder Schneerechen und Schneebrücken. Auch die zwischen diesen Schneefängen erforderlichen Verpfählungen wären an dieser Stelle zu erwähnen.

Die Anordnung dieser Verbauungselemente ist aus Taf. XII, Abb. 8 a-e zu ersehen, die den unter der Leitung des bekannten österreichischen Lawinenautors V. Pollack seinerzeit verfaßten Entwurf für die Lawinenverbauungen im Blaseggebiet (Arlberg, Westrampe) samt den hierbei zur Anwendung gebrachten Verbauungstypen - Trockenmauern, Schneezäune und Schneebrücken - wiedergibt. Wie aus dem Lageplan zu ersehen ist, folgen die Schneefänge durchwegs den Schichtenlinien. Sie verdichten sich in den Hohlformen und werden auf den Rückenpartien wesentlich schütterer.

Die Höhe der Schneefänge - Mauern und Rechen, an der Bergseite gemessen - beträgt im Durchschnitt 2 m. Trockenmauern wurden stellenweise - in ausgesprochenen Hohlformen der verbauten Lehnen - auch höher ausgeführt.

Diese Höhe ist die für die ganze Verbauung grundlegende Abmessung. Von dieser hängen im gleichen Maße die Wirksamkeit der Verbauung sowie deren Kosten ab. Auf der Westrampe der Arlbergbahn war für die Wahl der obenangeführten Höhe von 2 m der außerordentliche Schneereichtum des nach Westen offenen Klostertales, dem die genannte Bahnstrecke folgt, maßgebend.

Bei den Lawinenverbauungen in der Schweiz wurde diese Höhe zu gunsten der Ausführungskosten vielfach mit nur 1 m festgesetzt. Der bei dieser Höhenabmessung nicht immer zu verhindernde, allerdings weniger bedenkliche Abgang von Oberlawinen wurde dagegen mit in den Kauf genommen.

Rücksichtlich der Wirkung der Mauern und Rechen erübrigen sich wohl besondere Erörterungen. Es ist klar, daß durch diese Verbauungsmittel das Abrutschen des Schnees wesentlich erschwert wird. Eine gänzliche Verhinderung der Schneeabrutschung kann allerdings nicht als gesichert betrachtet werden, zumal wenn die Schneelage höher wird als die Schneefänge.

Aber auch bei niedrigen Schneelagen kann ein Übergleiten der Schneefänge erfolgen. In dem hinter den Schneefängen zur Ablagerung gelangten Schnee treten nämlich zunächst die bereits im vorstehenden beschriebenen Setzungen und nach abwärts schiebenden Bewegungen ein, die allmählich ein Aufstauchen der Schneedecke an den Schneefängen zur Folge haben (vgl. Abb. 278). Kommt nun


Abb. 278.
auf dieser an der Oberfläche verharschten Schneelage Neuschnee zur Ablagerung, so findet er gegen ein allfälliges Abgleiten an den Schneefängen unter Umständen kein Hindernis mehr und wird das Abgleiten des Neuschnees - Oberlawinen - naturgemäß eintreten, sobald auch die übrigen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Auf sehr steilem Gelände - Felswänden und in Felsrunsen - werden anstatt der Mauern und Schneerechen Schneebrücken zur Anwendung gebracht. In solchem Gelände würden die vorerwähnten vertikalen Mauern und Zäune nur in sehr dichter Anordnung wirken, die meist nicht tunlich ist. Eine größere Wirkung würde naturgemäß durch eine Neigung der Schneefänge erzielt werden, mit der auch der Vorteil verbunden ist, daß die Verankerungen, meist der schwache Punkt solcher Rechen, entfallen können. Schräggestellte Rechen sind selten zur Ausführung gelangt, an ihre Stelle sind Schneebrücken getreten.

Eine weitere Wirkung, die den Schneebrücken zugeschrieben wird, ist, daß sie den durch in höheren Gebieten abgehende Lawinen erzeugten Luftstrom heben und hierdurch die unterhalb der Schneebrücken, d. h. im toten Winkel hergestellten Verbauungen vor Zerstörungen schützen.

Die bei Aufzählung der verschiedenen Verbauungselemente erwähnten Verpfählungen

Zu den vorbeugenden Schutzmaßnahmen werden jene Vorkehrungen zu rechnen sein, die schon die durch die örtlichen Verhältnisse etwa gegebenen Voraussetzungen für die Entstehung der Lawinen beseitigen. Dieser Zweck kann zunächst erreicht werden, wenn im Anbruchsgebiet der Lawinen, meist vegetationslose Felslehnen oder steile, baumlose Bergwiesen, gewisse bauliche Herstellungen ausgeführt werden, die das Abgleiten des Schnees entweder gänzlich verhindern oder wenigstens nach Tunlichkeit verzögern. Solche bauliche Herstellungen – Schneefänge – sind vor allem Trocken-, seltener auch Mörtelmauern, weiters Schneezäune oder Schneerechen und Schneebrücken. Auch die zwischen diesen Schneefängen erforderlichen Verpfählungen wären an dieser Stelle zu erwähnen.

Die Anordnung dieser Verbauungselemente ist aus Taf. XII, Abb. 8 a–e zu ersehen, die den unter der Leitung des bekannten österreichischen Lawinenautors V. Pollack seinerzeit verfaßten Entwurf für die Lawinenverbauungen im Blaseggebiet (Arlberg, Westrampe) samt den hierbei zur Anwendung gebrachten Verbauungstypen – Trockenmauern, Schneezäune und Schneebrücken – wiedergibt. Wie aus dem Lageplan zu ersehen ist, folgen die Schneefänge durchwegs den Schichtenlinien. Sie verdichten sich in den Hohlformen und werden auf den Rückenpartien wesentlich schütterer.

Die Höhe der Schneefänge – Mauern und Rechen, an der Bergseite gemessen – beträgt im Durchschnitt 2 m. Trockenmauern wurden stellenweise – in ausgesprochenen Hohlformen der verbauten Lehnen – auch höher ausgeführt.

Diese Höhe ist die für die ganze Verbauung grundlegende Abmessung. Von dieser hängen im gleichen Maße die Wirksamkeit der Verbauung sowie deren Kosten ab. Auf der Westrampe der Arlbergbahn war für die Wahl der obenangeführten Höhe von 2 m der außerordentliche Schneereichtum des nach Westen offenen Klostertales, dem die genannte Bahnstrecke folgt, maßgebend.

Bei den Lawinenverbauungen in der Schweiz wurde diese Höhe zu gunsten der Ausführungskosten vielfach mit nur 1 m festgesetzt. Der bei dieser Höhenabmessung nicht immer zu verhindernde, allerdings weniger bedenkliche Abgang von Oberlawinen wurde dagegen mit in den Kauf genommen.

Rücksichtlich der Wirkung der Mauern und Rechen erübrigen sich wohl besondere Erörterungen. Es ist klar, daß durch diese Verbauungsmittel das Abrutschen des Schnees wesentlich erschwert wird. Eine gänzliche Verhinderung der Schneeabrutschung kann allerdings nicht als gesichert betrachtet werden, zumal wenn die Schneelage höher wird als die Schneefänge.

Aber auch bei niedrigen Schneelagen kann ein Übergleiten der Schneefänge erfolgen. In dem hinter den Schneefängen zur Ablagerung gelangten Schnee treten nämlich zunächst die bereits im vorstehenden beschriebenen Setzungen und nach abwärts schiebenden Bewegungen ein, die allmählich ein Aufstauchen der Schneedecke an den Schneefängen zur Folge haben (vgl. Abb. 278). Kommt nun


Abb. 278.
auf dieser an der Oberfläche verharschten Schneelage Neuschnee zur Ablagerung, so findet er gegen ein allfälliges Abgleiten an den Schneefängen unter Umständen kein Hindernis mehr und wird das Abgleiten des Neuschnees – Oberlawinen – naturgemäß eintreten, sobald auch die übrigen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Auf sehr steilem Gelände – Felswänden und in Felsrunsen – werden anstatt der Mauern und Schneerechen Schneebrücken zur Anwendung gebracht. In solchem Gelände würden die vorerwähnten vertikalen Mauern und Zäune nur in sehr dichter Anordnung wirken, die meist nicht tunlich ist. Eine größere Wirkung würde naturgemäß durch eine Neigung der Schneefänge erzielt werden, mit der auch der Vorteil verbunden ist, daß die Verankerungen, meist der schwache Punkt solcher Rechen, entfallen können. Schräggestellte Rechen sind selten zur Ausführung gelangt, an ihre Stelle sind Schneebrücken getreten.

Eine weitere Wirkung, die den Schneebrücken zugeschrieben wird, ist, daß sie den durch in höheren Gebieten abgehende Lawinen erzeugten Luftstrom heben und hierdurch die unterhalb der Schneebrücken, d. h. im toten Winkel hergestellten Verbauungen vor Zerstörungen schützen.

Die bei Aufzählung der verschiedenen Verbauungselemente erwähnten Verpfählungen

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[401/0421] Zu den vorbeugenden Schutzmaßnahmen werden jene Vorkehrungen zu rechnen sein, die schon die durch die örtlichen Verhältnisse etwa gegebenen Voraussetzungen für die Entstehung der Lawinen beseitigen. Dieser Zweck kann zunächst erreicht werden, wenn im Anbruchsgebiet der Lawinen, meist vegetationslose Felslehnen oder steile, baumlose Bergwiesen, gewisse bauliche Herstellungen ausgeführt werden, die das Abgleiten des Schnees entweder gänzlich verhindern oder wenigstens nach Tunlichkeit verzögern. Solche bauliche Herstellungen – Schneefänge – sind vor allem Trocken-, seltener auch Mörtelmauern, weiters Schneezäune oder Schneerechen und Schneebrücken. Auch die zwischen diesen Schneefängen erforderlichen Verpfählungen wären an dieser Stelle zu erwähnen. Die Anordnung dieser Verbauungselemente ist aus Taf. XII, Abb. 8 a–e zu ersehen, die den unter der Leitung des bekannten österreichischen Lawinenautors V. Pollack seinerzeit verfaßten Entwurf für die Lawinenverbauungen im Blaseggebiet (Arlberg, Westrampe) samt den hierbei zur Anwendung gebrachten Verbauungstypen – Trockenmauern, Schneezäune und Schneebrücken – wiedergibt. Wie aus dem Lageplan zu ersehen ist, folgen die Schneefänge durchwegs den Schichtenlinien. Sie verdichten sich in den Hohlformen und werden auf den Rückenpartien wesentlich schütterer. Die Höhe der Schneefänge – Mauern und Rechen, an der Bergseite gemessen – beträgt im Durchschnitt 2 m. Trockenmauern wurden stellenweise – in ausgesprochenen Hohlformen der verbauten Lehnen – auch höher ausgeführt. Diese Höhe ist die für die ganze Verbauung grundlegende Abmessung. Von dieser hängen im gleichen Maße die Wirksamkeit der Verbauung sowie deren Kosten ab. Auf der Westrampe der Arlbergbahn war für die Wahl der obenangeführten Höhe von 2 m der außerordentliche Schneereichtum des nach Westen offenen Klostertales, dem die genannte Bahnstrecke folgt, maßgebend. Bei den Lawinenverbauungen in der Schweiz wurde diese Höhe zu gunsten der Ausführungskosten vielfach mit nur 1 m festgesetzt. Der bei dieser Höhenabmessung nicht immer zu verhindernde, allerdings weniger bedenkliche Abgang von Oberlawinen wurde dagegen mit in den Kauf genommen. Rücksichtlich der Wirkung der Mauern und Rechen erübrigen sich wohl besondere Erörterungen. Es ist klar, daß durch diese Verbauungsmittel das Abrutschen des Schnees wesentlich erschwert wird. Eine gänzliche Verhinderung der Schneeabrutschung kann allerdings nicht als gesichert betrachtet werden, zumal wenn die Schneelage höher wird als die Schneefänge. Aber auch bei niedrigen Schneelagen kann ein Übergleiten der Schneefänge erfolgen. In dem hinter den Schneefängen zur Ablagerung gelangten Schnee treten nämlich zunächst die bereits im vorstehenden beschriebenen Setzungen und nach abwärts schiebenden Bewegungen ein, die allmählich ein Aufstauchen der Schneedecke an den Schneefängen zur Folge haben (vgl. Abb. 278). Kommt nun [Abbildung Abb. 278. ] auf dieser an der Oberfläche verharschten Schneelage Neuschnee zur Ablagerung, so findet er gegen ein allfälliges Abgleiten an den Schneefängen unter Umständen kein Hindernis mehr und wird das Abgleiten des Neuschnees – Oberlawinen – naturgemäß eintreten, sobald auch die übrigen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Auf sehr steilem Gelände – Felswänden und in Felsrunsen – werden anstatt der Mauern und Schneerechen Schneebrücken zur Anwendung gebracht. In solchem Gelände würden die vorerwähnten vertikalen Mauern und Zäune nur in sehr dichter Anordnung wirken, die meist nicht tunlich ist. Eine größere Wirkung würde naturgemäß durch eine Neigung der Schneefänge erzielt werden, mit der auch der Vorteil verbunden ist, daß die Verankerungen, meist der schwache Punkt solcher Rechen, entfallen können. Schräggestellte Rechen sind selten zur Ausführung gelangt, an ihre Stelle sind Schneebrücken getreten. Eine weitere Wirkung, die den Schneebrücken zugeschrieben wird, ist, daß sie den durch in höheren Gebieten abgehende Lawinen erzeugten Luftstrom heben und hierdurch die unterhalb der Schneebrücken, d. h. im toten Winkel hergestellten Verbauungen vor Zerstörungen schützen. Die bei Aufzählung der verschiedenen Verbauungselemente erwähnten Verpfählungen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/421>, abgerufen am 28.11.2024.