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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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lebenden Zaunes von der gleichen Höhe würde also in solchen Fällen schon ausreichen, um Einschnitte mit der gerade sehr kritischen Tiefe von 2·0 m vor Verwehungen zu schützen.

Wird der Einschnitt - gegen den Nullpunkt - niedriger, so wird auch der Ablagerungsraum hinter den Schneeplanken ein kleinerer und es muß daher, wenn die Höhe der Schneeplanken beibehalten werden soll, ihre Aufstellung in einer größeren Entfernung vom Einschnittsrand erfolgen. Es hätte - vom Gesichtspunkt des zu erzielenden Ablagerungsquerschnitts aus betrachtet - selbstverständlich gar keinen Zweck, die Schneewehre


Abb. 253.
weiter als etwa das 8fache ihrer Höhe vom Einschnittsrand aufzustellen (s. Abb. 253), da diesfalls der Querschnitt der Schneeablagerung nicht vergrößert werden würde. In der Regel erfolgt in solchen Fällen die Aufstellung der Schneewehren derart, daß ihre Entfernung von der näher gelegenen Fahrschiene das 8fache oder, vom Einschnittsrand gemessen, etwa das 4-5fache ihrer Höhe beträgt.

Die Entfernungen vom Einschnittsrand würden sich also bei 1·2-2·5 m hohen Schneewehren - Hecken, Planken, Erdwällen


Abb. 254.
- mit etwa 6-12 m ergeben (vgl. Abb. 254). Die seinerzeit von der österreichischen Südbahngesellschaft am Karst ausgeführten Schnee mauern (Abb. 255) sind bei einer Höhe von etwa 4·75 m meist 15-25 m vom Einschnittsrand entfernt.

Die Höhe der anzuordnenden Schneewehren wird von der Größe des Ablagerungsraums abhängig sein, der durch die Schneewehren


Abb. 255.
geschaffen werden soll (vgl. die Abb. 252-255). Läßt sich der erforderliche Ablagerungsraum im vorhinein feststellen, so unterliegt die Ermittlung der Hauptabmessungen - Höhe der Schneewehren und ihre Entfernung vom Einschnittsrand - keinen weiteren Schwierigkeiten.

Liegen dagegen für die Feststellung der erforderlichen Ablagerungsräume nicht genügende Anhaltspunkte vor, dann wird es sich - namentlich wenn die Errichtung kostspieligerer, stabiler Schutzanlagen beabsichtigt ist - empfehlen, vorerst billigere, versetzbare Schneeplanken in der für die definitiven Schutzbauten vermutlich in Betracht kommenden Höhe und Stellung auszuführen und deren Wirkung eine entsprechende Zeit lang zu beobachten. Hierbei wird gleichzeitig wohl auch die Frage zur Entscheidung kommen, ob die Herstellung der stabilen Schneewehren in wirtschaftlicher Beziehung gegenüber den beweglichen Wehren überhaupt den Vorzug verdient.

Durch mehrfache Anwendung der Schneewehren läßt sich der Ablagerungsquerschnitt vergrößern.

Abb. 256 zeigt die Anordnung von Doppelzäunen, wovon der eine knapp am Einschnittsrand, der andere so weit vom ersten entfernt ist, als es für die beabsichtigte Vergrößerung


Abb. 256.
des Ablagerungsquerschnitts erforderlich ist. Gegenüber der in Abb. 253 dargestellten Anordnung wird durch den in Abb. 256 vorgesehenen zweiten Zaun eine Vergrößerung des Ablagerungsquerschnitts um 12 m2, d. s. 60% des ursprünglichen Ausmaßes für 20 m2 erzielt.

Solche Verdopplungen der Schneewehren sind u. a. auch am Karst vorgenommen worden, wo diese Wehren aus den in Abb. 255, 273 u. 274 dargestellten, etwa 5 m hohen Trockenmauern bestehen. Es ist klar, daß solche Verdopplungen namentlich dann am Platz sind, wenn sich bereits fertiggestellte, stabile Schutzanlagen als unzureichend erweisen und Erhöhungen derselben nicht mehr durchführbar sind.

Durch mehrfache Anwendung beweglicher Schneewehren in der in Abb. 257 dargestellten


Abb. 257.
Weise ließe sich schließlich der Ablagerungsquerschnitt ins Unbegrenzte vergrößern.

lebenden Zaunes von der gleichen Höhe würde also in solchen Fällen schon ausreichen, um Einschnitte mit der gerade sehr kritischen Tiefe von 2·0 m vor Verwehungen zu schützen.

Wird der Einschnitt – gegen den Nullpunkt – niedriger, so wird auch der Ablagerungsraum hinter den Schneeplanken ein kleinerer und es muß daher, wenn die Höhe der Schneeplanken beibehalten werden soll, ihre Aufstellung in einer größeren Entfernung vom Einschnittsrand erfolgen. Es hätte – vom Gesichtspunkt des zu erzielenden Ablagerungsquerschnitts aus betrachtet – selbstverständlich gar keinen Zweck, die Schneewehre


Abb. 253.
weiter als etwa das 8fache ihrer Höhe vom Einschnittsrand aufzustellen (s. Abb. 253), da diesfalls der Querschnitt der Schneeablagerung nicht vergrößert werden würde. In der Regel erfolgt in solchen Fällen die Aufstellung der Schneewehren derart, daß ihre Entfernung von der näher gelegenen Fahrschiene das 8fache oder, vom Einschnittsrand gemessen, etwa das 4–5fache ihrer Höhe beträgt.

Die Entfernungen vom Einschnittsrand würden sich also bei 1·2–2·5 m hohen Schneewehren – Hecken, Planken, Erdwällen


Abb. 254.
– mit etwa 6–12 m ergeben (vgl. Abb. 254). Die seinerzeit von der österreichischen Südbahngesellschaft am Karst ausgeführten Schnee mauern (Abb. 255) sind bei einer Höhe von etwa 4·75 m meist 15–25 m vom Einschnittsrand entfernt.

Die Höhe der anzuordnenden Schneewehren wird von der Größe des Ablagerungsraums abhängig sein, der durch die Schneewehren


Abb. 255.
geschaffen werden soll (vgl. die Abb. 252–255). Läßt sich der erforderliche Ablagerungsraum im vorhinein feststellen, so unterliegt die Ermittlung der Hauptabmessungen – Höhe der Schneewehren und ihre Entfernung vom Einschnittsrand – keinen weiteren Schwierigkeiten.

Liegen dagegen für die Feststellung der erforderlichen Ablagerungsräume nicht genügende Anhaltspunkte vor, dann wird es sich – namentlich wenn die Errichtung kostspieligerer, stabiler Schutzanlagen beabsichtigt ist – empfehlen, vorerst billigere, versetzbare Schneeplanken in der für die definitiven Schutzbauten vermutlich in Betracht kommenden Höhe und Stellung auszuführen und deren Wirkung eine entsprechende Zeit lang zu beobachten. Hierbei wird gleichzeitig wohl auch die Frage zur Entscheidung kommen, ob die Herstellung der stabilen Schneewehren in wirtschaftlicher Beziehung gegenüber den beweglichen Wehren überhaupt den Vorzug verdient.

Durch mehrfache Anwendung der Schneewehren läßt sich der Ablagerungsquerschnitt vergrößern.

Abb. 256 zeigt die Anordnung von Doppelzäunen, wovon der eine knapp am Einschnittsrand, der andere so weit vom ersten entfernt ist, als es für die beabsichtigte Vergrößerung


Abb. 256.
des Ablagerungsquerschnitts erforderlich ist. Gegenüber der in Abb. 253 dargestellten Anordnung wird durch den in Abb. 256 vorgesehenen zweiten Zaun eine Vergrößerung des Ablagerungsquerschnitts um 12 m2, d. s. 60% des ursprünglichen Ausmaßes für 20 m2 erzielt.

Solche Verdopplungen der Schneewehren sind u. a. auch am Karst vorgenommen worden, wo diese Wehren aus den in Abb. 255, 273 u. 274 dargestellten, etwa 5 m hohen Trockenmauern bestehen. Es ist klar, daß solche Verdopplungen namentlich dann am Platz sind, wenn sich bereits fertiggestellte, stabile Schutzanlagen als unzureichend erweisen und Erhöhungen derselben nicht mehr durchführbar sind.

Durch mehrfache Anwendung beweglicher Schneewehren in der in Abb. 257 dargestellten


Abb. 257.
Weise ließe sich schließlich der Ablagerungsquerschnitt ins Unbegrenzte vergrößern.

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[391/0410] lebenden Zaunes von der gleichen Höhe würde also in solchen Fällen schon ausreichen, um Einschnitte mit der gerade sehr kritischen Tiefe von 2·0 m vor Verwehungen zu schützen. Wird der Einschnitt – gegen den Nullpunkt – niedriger, so wird auch der Ablagerungsraum hinter den Schneeplanken ein kleinerer und es muß daher, wenn die Höhe der Schneeplanken beibehalten werden soll, ihre Aufstellung in einer größeren Entfernung vom Einschnittsrand erfolgen. Es hätte – vom Gesichtspunkt des zu erzielenden Ablagerungsquerschnitts aus betrachtet – selbstverständlich gar keinen Zweck, die Schneewehre [Abbildung Abb. 253. ] weiter als etwa das 8fache ihrer Höhe vom Einschnittsrand aufzustellen (s. Abb. 253), da diesfalls der Querschnitt der Schneeablagerung nicht vergrößert werden würde. In der Regel erfolgt in solchen Fällen die Aufstellung der Schneewehren derart, daß ihre Entfernung von der näher gelegenen Fahrschiene das 8fache oder, vom Einschnittsrand gemessen, etwa das 4–5fache ihrer Höhe beträgt. Die Entfernungen vom Einschnittsrand würden sich also bei 1·2–2·5 m hohen Schneewehren – Hecken, Planken, Erdwällen [Abbildung Abb. 254. ] – mit etwa 6–12 m ergeben (vgl. Abb. 254). Die seinerzeit von der österreichischen Südbahngesellschaft am Karst ausgeführten Schnee mauern (Abb. 255) sind bei einer Höhe von etwa 4·75 m meist 15–25 m vom Einschnittsrand entfernt. Die Höhe der anzuordnenden Schneewehren wird von der Größe des Ablagerungsraums abhängig sein, der durch die Schneewehren [Abbildung Abb. 255. ] geschaffen werden soll (vgl. die Abb. 252–255). Läßt sich der erforderliche Ablagerungsraum im vorhinein feststellen, so unterliegt die Ermittlung der Hauptabmessungen – Höhe der Schneewehren und ihre Entfernung vom Einschnittsrand – keinen weiteren Schwierigkeiten. Liegen dagegen für die Feststellung der erforderlichen Ablagerungsräume nicht genügende Anhaltspunkte vor, dann wird es sich – namentlich wenn die Errichtung kostspieligerer, stabiler Schutzanlagen beabsichtigt ist – empfehlen, vorerst billigere, versetzbare Schneeplanken in der für die definitiven Schutzbauten vermutlich in Betracht kommenden Höhe und Stellung auszuführen und deren Wirkung eine entsprechende Zeit lang zu beobachten. Hierbei wird gleichzeitig wohl auch die Frage zur Entscheidung kommen, ob die Herstellung der stabilen Schneewehren in wirtschaftlicher Beziehung gegenüber den beweglichen Wehren überhaupt den Vorzug verdient. Durch mehrfache Anwendung der Schneewehren läßt sich der Ablagerungsquerschnitt vergrößern. Abb. 256 zeigt die Anordnung von Doppelzäunen, wovon der eine knapp am Einschnittsrand, der andere so weit vom ersten entfernt ist, als es für die beabsichtigte Vergrößerung [Abbildung Abb. 256. ] des Ablagerungsquerschnitts erforderlich ist. Gegenüber der in Abb. 253 dargestellten Anordnung wird durch den in Abb. 256 vorgesehenen zweiten Zaun eine Vergrößerung des Ablagerungsquerschnitts um 12 m2, d. s. 60% des ursprünglichen Ausmaßes für 20 m2 erzielt. Solche Verdopplungen der Schneewehren sind u. a. auch am Karst vorgenommen worden, wo diese Wehren aus den in Abb. 255, 273 u. 274 dargestellten, etwa 5 m hohen Trockenmauern bestehen. Es ist klar, daß solche Verdopplungen namentlich dann am Platz sind, wenn sich bereits fertiggestellte, stabile Schutzanlagen als unzureichend erweisen und Erhöhungen derselben nicht mehr durchführbar sind. Durch mehrfache Anwendung beweglicher Schneewehren in der in Abb. 257 dargestellten [Abbildung Abb. 257. ] Weise ließe sich schließlich der Ablagerungsquerschnitt ins Unbegrenzte vergrößern.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 391. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/410>, abgerufen am 24.11.2024.