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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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Fällen durch geeignete Anlageverhältnisse der Bahn geschaffen werden.

Die Führung der Trasse in der Richtung des schneetreibenden Windes wird wohl nur in dem seltensten Fall gelingen. Dagegen kann beispielsweise im ebenen Gelände Schneeverwehungsgefahren sehr wirksam durch tunlichste Vermeidung von Einschnitten überhaupt, besonders aber von seichten Einschnitten begegnet werden.

Die Bahn ist diesfalls auf niedrigem Damm zu führen, deren Krone etwa 0·7-1·00 über dem benachbarten Gelände liegt. Bei dieser Anordnung wird die Bahnkrone erfahrungsgemäß durch den Wind von Schneeablagerungen freigehalten und ist die Anordnung von Materialgraben auf der Windseite, wenn sie nicht etwa für die Schüttung der Dämme erforderlich sein sollten, keinesfalls unbedingt notwendig.

Im welligen Gelände und im Hügelland, wo der häufige Wechsel von Damm und Einschnitt nicht zu vermeiden, die Führung der Bahn auf solchen niederen Dämmen durch längere Strecken daher ausgeschlossen ist, kann die vorbeschriebene Schutzmaßnahme selbstverständlich nicht in Betracht kommen.

In diesem Fall kann gegen Verwehungen der Einschnitte vorbeugend nur dadurch gewirkt werden, daß die Einschnitte auf der Windseite verbreitert, bzw. die Böschungen der seichten Einschnitte möglichst verflacht werden.

Die Verflachung der Einschnittsböschungen muß in der Weise erfolgen, daß das Bahngleis durch den Wind selbst vom Schnee freigehalten wird. Hierzu sind erfahrungsgemäß Böschungsanlagen von mindestens 1 : 8, besser aber noch 1 : 10 erforderlich (Abb. 251).


Abb. 251.

Wenn daher etwa 3 m tiefe Einschnitte auf diese Weise vor Verwehungen geschützt werden sollen, sind für die Abflachungen Geländestreifen von 24-30 m Breite erforderlich.

Solche Ausführungen werden sich im kultivierten Gelände aus wirtschaftlichen Gründen nur dann empfehlen, wenn die flache Böschung wieder für Kulturzwecke verwendet und womöglich auch die gegebenenfalls beträchtliche Aushubskubatur für die Dammschüttung herangezogen werden kann. Aus dem letzteren Grund werden diese Maßnahmen hauptsächlich für den Schutz der seichteren an den Nullpunkten gelegenen Teile der Einschnitte in Erwägung zu ziehen sein.

Als ein weiteres vorbeugendes Mittel zur Bekämpfung der Schneeverwehungsgefahren käme schließlich noch die Aufforstung des Vorlandes in Betracht, ein Mittel, von dem seiner Kostspieligkeit wegen in gewöhnlichen Fällen wohl kaum jemals Gebrauch gemacht werden wird. In karstischen, bzw. in solchen von Schneetreiben heimgesuchten Gegenden, wo die Aufforstung des Geländes beispielsweise zur Bindung sandigen Bodens oder aus anderen Gründen auch vom Standpunkt der Landeskultur in Frage kommt, erscheint aber die Bahn immerhin, u. zw. etwa nach Maßgabe jener Beträge mitinteressiert, die nach Durchführung solcher Aufforstungen an Aufwendungen für die Bekämpfung der Verwehungsgefahren erspart werden können.

Die abwehrenden Maßnahmen für die Bekämpfung der Schneeverwehungsgefahren bestehen, soweit hierbei der Schutz von Einschnitten beabsichtigt ist, der Hauptsache nach in der Anordnung von Schneewehren, d. s. Erdwälle und Mauern, lebende Zäune (Hecken) und feste Schneezäune einerseits, versetzbare Schneeplanken anderseits.

Es lassen sich so hin stabile und bewegliche Schneewehren unterscheiden.

Die Wirkungsweise dieser Schutzanlagen, gleichviel ob fix oder beweglich, besteht zunächst darin, daß der durch den Wind herangetriebene Schnee, wie bereits in Abb. 248 veranschaulicht, in den toten Winkeln vor und hinter der Schneewehre zur Ablagerung kommt, die Bahn also vom Schnee freigehalten wird.

Abb. 252 zeigt diese Ablagerungen bei einem unmittelbar am Rand eines Einschnitts senkrecht aufgestellten, 1·5 m hohen, dichten Schneezaun, u. zw. in einem Stadium, in welchem die Ablagerung bereits betriebsstörend wird.


Abb. 252.

Das gesamte Profilausmaß der Schneeablagerung ist in diesem Fall etwa 20 m2, ein Ausmaß, das nach dem vorstehenden im Gebirgs- und Hügelland selten überschritten wird, aber hinreichen würde, um einen 2 m tiefen eingleisigen Einschnitt zur Gänze zu verwehen. Die mit verhältnismäßig geringen Kosten - etwa 3-4 K f. d. laufenden m - verbundene Herstellung einer solchen Schneeplanke, bzw. die Heranziehung eines sog.

Fällen durch geeignete Anlageverhältnisse der Bahn geschaffen werden.

Die Führung der Trasse in der Richtung des schneetreibenden Windes wird wohl nur in dem seltensten Fall gelingen. Dagegen kann beispielsweise im ebenen Gelände Schneeverwehungsgefahren sehr wirksam durch tunlichste Vermeidung von Einschnitten überhaupt, besonders aber von seichten Einschnitten begegnet werden.

Die Bahn ist diesfalls auf niedrigem Damm zu führen, deren Krone etwa 0·7–1·00 über dem benachbarten Gelände liegt. Bei dieser Anordnung wird die Bahnkrone erfahrungsgemäß durch den Wind von Schneeablagerungen freigehalten und ist die Anordnung von Materialgraben auf der Windseite, wenn sie nicht etwa für die Schüttung der Dämme erforderlich sein sollten, keinesfalls unbedingt notwendig.

Im welligen Gelände und im Hügelland, wo der häufige Wechsel von Damm und Einschnitt nicht zu vermeiden, die Führung der Bahn auf solchen niederen Dämmen durch längere Strecken daher ausgeschlossen ist, kann die vorbeschriebene Schutzmaßnahme selbstverständlich nicht in Betracht kommen.

In diesem Fall kann gegen Verwehungen der Einschnitte vorbeugend nur dadurch gewirkt werden, daß die Einschnitte auf der Windseite verbreitert, bzw. die Böschungen der seichten Einschnitte möglichst verflacht werden.

Die Verflachung der Einschnittsböschungen muß in der Weise erfolgen, daß das Bahngleis durch den Wind selbst vom Schnee freigehalten wird. Hierzu sind erfahrungsgemäß Böschungsanlagen von mindestens 1 : 8, besser aber noch 1 : 10 erforderlich (Abb. 251).


Abb. 251.

Wenn daher etwa 3 m tiefe Einschnitte auf diese Weise vor Verwehungen geschützt werden sollen, sind für die Abflachungen Geländestreifen von 24–30 m Breite erforderlich.

Solche Ausführungen werden sich im kultivierten Gelände aus wirtschaftlichen Gründen nur dann empfehlen, wenn die flache Böschung wieder für Kulturzwecke verwendet und womöglich auch die gegebenenfalls beträchtliche Aushubskubatur für die Dammschüttung herangezogen werden kann. Aus dem letzteren Grund werden diese Maßnahmen hauptsächlich für den Schutz der seichteren an den Nullpunkten gelegenen Teile der Einschnitte in Erwägung zu ziehen sein.

Als ein weiteres vorbeugendes Mittel zur Bekämpfung der Schneeverwehungsgefahren käme schließlich noch die Aufforstung des Vorlandes in Betracht, ein Mittel, von dem seiner Kostspieligkeit wegen in gewöhnlichen Fällen wohl kaum jemals Gebrauch gemacht werden wird. In karstischen, bzw. in solchen von Schneetreiben heimgesuchten Gegenden, wo die Aufforstung des Geländes beispielsweise zur Bindung sandigen Bodens oder aus anderen Gründen auch vom Standpunkt der Landeskultur in Frage kommt, erscheint aber die Bahn immerhin, u. zw. etwa nach Maßgabe jener Beträge mitinteressiert, die nach Durchführung solcher Aufforstungen an Aufwendungen für die Bekämpfung der Verwehungsgefahren erspart werden können.

Die abwehrenden Maßnahmen für die Bekämpfung der Schneeverwehungsgefahren bestehen, soweit hierbei der Schutz von Einschnitten beabsichtigt ist, der Hauptsache nach in der Anordnung von Schneewehren, d. s. Erdwälle und Mauern, lebende Zäune (Hecken) und feste Schneezäune einerseits, versetzbare Schneeplanken anderseits.

Es lassen sich so hin stabile und bewegliche Schneewehren unterscheiden.

Die Wirkungsweise dieser Schutzanlagen, gleichviel ob fix oder beweglich, besteht zunächst darin, daß der durch den Wind herangetriebene Schnee, wie bereits in Abb. 248 veranschaulicht, in den toten Winkeln vor und hinter der Schneewehre zur Ablagerung kommt, die Bahn also vom Schnee freigehalten wird.

Abb. 252 zeigt diese Ablagerungen bei einem unmittelbar am Rand eines Einschnitts senkrecht aufgestellten, 1·5 m hohen, dichten Schneezaun, u. zw. in einem Stadium, in welchem die Ablagerung bereits betriebsstörend wird.


Abb. 252.

Das gesamte Profilausmaß der Schneeablagerung ist in diesem Fall etwa 20 m2, ein Ausmaß, das nach dem vorstehenden im Gebirgs- und Hügelland selten überschritten wird, aber hinreichen würde, um einen 2 m tiefen eingleisigen Einschnitt zur Gänze zu verwehen. Die mit verhältnismäßig geringen Kosten – etwa 3–4 K f. d. laufenden m – verbundene Herstellung einer solchen Schneeplanke, bzw. die Heranziehung eines sog.

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[390/0409] Fällen durch geeignete Anlageverhältnisse der Bahn geschaffen werden. Die Führung der Trasse in der Richtung des schneetreibenden Windes wird wohl nur in dem seltensten Fall gelingen. Dagegen kann beispielsweise im ebenen Gelände Schneeverwehungsgefahren sehr wirksam durch tunlichste Vermeidung von Einschnitten überhaupt, besonders aber von seichten Einschnitten begegnet werden. Die Bahn ist diesfalls auf niedrigem Damm zu führen, deren Krone etwa 0·7–1·00 über dem benachbarten Gelände liegt. Bei dieser Anordnung wird die Bahnkrone erfahrungsgemäß durch den Wind von Schneeablagerungen freigehalten und ist die Anordnung von Materialgraben auf der Windseite, wenn sie nicht etwa für die Schüttung der Dämme erforderlich sein sollten, keinesfalls unbedingt notwendig. Im welligen Gelände und im Hügelland, wo der häufige Wechsel von Damm und Einschnitt nicht zu vermeiden, die Führung der Bahn auf solchen niederen Dämmen durch längere Strecken daher ausgeschlossen ist, kann die vorbeschriebene Schutzmaßnahme selbstverständlich nicht in Betracht kommen. In diesem Fall kann gegen Verwehungen der Einschnitte vorbeugend nur dadurch gewirkt werden, daß die Einschnitte auf der Windseite verbreitert, bzw. die Böschungen der seichten Einschnitte möglichst verflacht werden. Die Verflachung der Einschnittsböschungen muß in der Weise erfolgen, daß das Bahngleis durch den Wind selbst vom Schnee freigehalten wird. Hierzu sind erfahrungsgemäß Böschungsanlagen von mindestens 1 : 8, besser aber noch 1 : 10 erforderlich (Abb. 251). [Abbildung Abb. 251. ] Wenn daher etwa 3 m tiefe Einschnitte auf diese Weise vor Verwehungen geschützt werden sollen, sind für die Abflachungen Geländestreifen von 24–30 m Breite erforderlich. Solche Ausführungen werden sich im kultivierten Gelände aus wirtschaftlichen Gründen nur dann empfehlen, wenn die flache Böschung wieder für Kulturzwecke verwendet und womöglich auch die gegebenenfalls beträchtliche Aushubskubatur für die Dammschüttung herangezogen werden kann. Aus dem letzteren Grund werden diese Maßnahmen hauptsächlich für den Schutz der seichteren an den Nullpunkten gelegenen Teile der Einschnitte in Erwägung zu ziehen sein. Als ein weiteres vorbeugendes Mittel zur Bekämpfung der Schneeverwehungsgefahren käme schließlich noch die Aufforstung des Vorlandes in Betracht, ein Mittel, von dem seiner Kostspieligkeit wegen in gewöhnlichen Fällen wohl kaum jemals Gebrauch gemacht werden wird. In karstischen, bzw. in solchen von Schneetreiben heimgesuchten Gegenden, wo die Aufforstung des Geländes beispielsweise zur Bindung sandigen Bodens oder aus anderen Gründen auch vom Standpunkt der Landeskultur in Frage kommt, erscheint aber die Bahn immerhin, u. zw. etwa nach Maßgabe jener Beträge mitinteressiert, die nach Durchführung solcher Aufforstungen an Aufwendungen für die Bekämpfung der Verwehungsgefahren erspart werden können. Die abwehrenden Maßnahmen für die Bekämpfung der Schneeverwehungsgefahren bestehen, soweit hierbei der Schutz von Einschnitten beabsichtigt ist, der Hauptsache nach in der Anordnung von Schneewehren, d. s. Erdwälle und Mauern, lebende Zäune (Hecken) und feste Schneezäune einerseits, versetzbare Schneeplanken anderseits. Es lassen sich so hin stabile und bewegliche Schneewehren unterscheiden. Die Wirkungsweise dieser Schutzanlagen, gleichviel ob fix oder beweglich, besteht zunächst darin, daß der durch den Wind herangetriebene Schnee, wie bereits in Abb. 248 veranschaulicht, in den toten Winkeln vor und hinter der Schneewehre zur Ablagerung kommt, die Bahn also vom Schnee freigehalten wird. Abb. 252 zeigt diese Ablagerungen bei einem unmittelbar am Rand eines Einschnitts senkrecht aufgestellten, 1·5 m hohen, dichten Schneezaun, u. zw. in einem Stadium, in welchem die Ablagerung bereits betriebsstörend wird. [Abbildung Abb. 252. ] Das gesamte Profilausmaß der Schneeablagerung ist in diesem Fall etwa 20 m2, ein Ausmaß, das nach dem vorstehenden im Gebirgs- und Hügelland selten überschritten wird, aber hinreichen würde, um einen 2 m tiefen eingleisigen Einschnitt zur Gänze zu verwehen. Die mit verhältnismäßig geringen Kosten – etwa 3–4 K f. d. laufenden m – verbundene Herstellung einer solchen Schneeplanke, bzw. die Heranziehung eines sog.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 390. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/409>, abgerufen am 26.08.2024.