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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917.

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am wirksamsten rechtwinklig zur Einschnittsachse oder in Richtung des stärksten Gefälles der Gleitflächen bis in den festen Boden herabgeführt mit geneigter Sohle, zugleich Stützung und Entwässerung. Auch mit Entlastungsbogen zwischen den einzelnen Pfeilern (Abb. 152 a u. b).


Abb. 152 a u. b. Steinrippe an der Strecke Toul-St. Vincent der französischen Ostbahn.
Längsschnitt, Querschnitt

Hintere Begrenzung des Fußes BC, B'C', B''D, je nach der Bodenbeschaffenheit. Breite der Rippen 0·60-2·00 m, Stärke 1·00 m, Abstand 5-10 m.

Ähnlich, aber nicht so stützend wirken die unter d genannten Faschineneinlagen.

Stütz- und Futtermauern aus trockenem oder nassem, auch in Pfeilern und Bögen aufgelöstem Mauerwerk allein sind häufig den unberechenbaren Kräften gegenüber unwirksam (Schwz. Bauztg., 1913, Bd. LXI, S. 147; Ztschr. f. Bw. 1871, S. 69 u. Dt. Bauztg. 1875, S. 411). Auch werden Sohlengewölbe in Verbindung mit Stützmauern oder eine vollständige Überwölbung eines Einschnitts, wie z. B. auf der Bodensee-Toggenburgbahn ausgeführt (Zentralbl. d. Bauverw. 1912, S. 7). Genügende Entwässerung geschlossener Mauern ist unbedingt erforderlich.

2. Einschnittsrutschungen infolge Verminderung des Zusammenhalts (für sich oder in Verbindung mit Gleitflächen).

Der Böschungsfuß an den Bahngräben kann erweicht werden. Dagegen: Beseitigung, Stützung und Entwässerung der Bahngräben durch trockene Faschinenlängsrollen mit Querrollen, durch Mauerwerk. Trockenlegung des Bahnplanums gegen Frostbeulen und Auftreiben durch Sickerschlitze oder Auspackung.

Gegen Böschungseinstürze sind Abflachung der Böschung, Entwässerungsanlagen und Grabenbefestigung anzuwenden. Wasserführende Schichten werden durch Sickeranlagen abgefangen. Auch hier haben sich keilförmige Faschinenpackungen am Böschungsfuß und netzförmige angeheftete Faschinendeckwerke nach Paech & Velkel (vgl. A, 1, b, d u. B, 2, b u. Abb. 155) unter dem Mutterboden und auf der Sohle der etwa ausgebrochenen Schale als wirksam erwiesen. Unter Umständen können auch die Mittel zur Stützung (s. auch 3) zur Anwendung kommen.

Auf Böschungsschutz ist hier ebenso zu sehen wie bei Dämmen (vgl. B, 2, c).

B. Dammrutschungen.

1. Auf geneigter, aber fester Bodenoberfläche oder mit dem gewachsenen Boden auf unterirdischer Gleitfläche.

Gegenmaßnahmen: a) Vermehrung der Bewegungswiderstände.

a) Umformen der stärker als 1 : 10 geneigten Bodenoberfläche durch Herstellung von zu entwässernden Abtreppungen oder durch Sprengung der unterirdischen Rutschfläche (Organ 1915, S. 359). Ferner Beseitigung des Rutschbodens und Einbringen guten, festzustampfenden Bodens.

b) Entwässern des Bodens durch offene Abfanggräben oder unterirdisch durch in die wasserführende Schicht zu legende Längs- und Quersickerkanäle, Dränröhren, vortretende Sickerrippen aus Faschinen oder Steinen, Stollen und Schächten. Bei zerstörten Durchlässen ist zumeist für Vorflut zu sorgen.

g) Festnageln der beweglichen Schichten des gewachsenen Bodens auf dem festen (vgl. B, 1, c, Limberger R.).

b) Vermehrung der äußeren Widerstände. Stützung des Dammes durch keilförmige Faschinenpackungen am Böschungsfuß bei nassem Boden, durch Gegendämme aus schwerem, möglichst durchlässigem Boden, durch Trocken- und Mörtelmauern in Verbindung mit Pfählen und mit Entwässerungsanlagen, Schlitzen mit Faschineneinlagen oder Steinrippen (vgl. Abb. 155, 156 u. 153).


Abb. 153. Dammrutschung an der Orleansbahn.

c) Ersetzung der Dämme durch Bauwerke. Kostspielige Mittel, anzuwenden, wo

am wirksamsten rechtwinklig zur Einschnittsachse oder in Richtung des stärksten Gefälles der Gleitflächen bis in den festen Boden herabgeführt mit geneigter Sohle, zugleich Stützung und Entwässerung. Auch mit Entlastungsbogen zwischen den einzelnen Pfeilern (Abb. 152 a u. b).


Abb. 152 a u. b. Steinrippe an der Strecke Toul-St. Vincent der französischen Ostbahn.
Längsschnitt, Querschnitt

Hintere Begrenzung des Fußes BC, B'C', B''D, je nach der Bodenbeschaffenheit. Breite der Rippen 0·60–2·00 m, Stärke 1·00 m, Abstand 5–10 m.

Ähnlich, aber nicht so stützend wirken die unter δ genannten Faschineneinlagen.

Stütz- und Futtermauern aus trockenem oder nassem, auch in Pfeilern und Bögen aufgelöstem Mauerwerk allein sind häufig den unberechenbaren Kräften gegenüber unwirksam (Schwz. Bauztg., 1913, Bd. LXI, S. 147; Ztschr. f. Bw. 1871, S. 69 u. Dt. Bauztg. 1875, S. 411). Auch werden Sohlengewölbe in Verbindung mit Stützmauern oder eine vollständige Überwölbung eines Einschnitts, wie z. B. auf der Bodensee-Toggenburgbahn ausgeführt (Zentralbl. d. Bauverw. 1912, S. 7). Genügende Entwässerung geschlossener Mauern ist unbedingt erforderlich.

2. Einschnittsrutschungen infolge Verminderung des Zusammenhalts (für sich oder in Verbindung mit Gleitflächen).

Der Böschungsfuß an den Bahngräben kann erweicht werden. Dagegen: Beseitigung, Stützung und Entwässerung der Bahngräben durch trockene Faschinenlängsrollen mit Querrollen, durch Mauerwerk. Trockenlegung des Bahnplanums gegen Frostbeulen und Auftreiben durch Sickerschlitze oder Auspackung.

Gegen Böschungseinstürze sind Abflachung der Böschung, Entwässerungsanlagen und Grabenbefestigung anzuwenden. Wasserführende Schichten werden durch Sickeranlagen abgefangen. Auch hier haben sich keilförmige Faschinenpackungen am Böschungsfuß und netzförmige angeheftete Faschinendeckwerke nach Paech & Velkel (vgl. A, 1, b, δ u. B, 2, b u. Abb. 155) unter dem Mutterboden und auf der Sohle der etwa ausgebrochenen Schale als wirksam erwiesen. Unter Umständen können auch die Mittel zur Stützung (s. auch 3) zur Anwendung kommen.

Auf Böschungsschutz ist hier ebenso zu sehen wie bei Dämmen (vgl. B, 2, c).

B. Dammrutschungen.

1. Auf geneigter, aber fester Bodenoberfläche oder mit dem gewachsenen Boden auf unterirdischer Gleitfläche.

Gegenmaßnahmen: a) Vermehrung der Bewegungswiderstände.

α) Umformen der stärker als 1 : 10 geneigten Bodenoberfläche durch Herstellung von zu entwässernden Abtreppungen oder durch Sprengung der unterirdischen Rutschfläche (Organ 1915, S. 359). Ferner Beseitigung des Rutschbodens und Einbringen guten, festzustampfenden Bodens.

β) Entwässern des Bodens durch offene Abfanggräben oder unterirdisch durch in die wasserführende Schicht zu legende Längs- und Quersickerkanäle, Dränröhren, vortretende Sickerrippen aus Faschinen oder Steinen, Stollen und Schächten. Bei zerstörten Durchlässen ist zumeist für Vorflut zu sorgen.

γ) Festnageln der beweglichen Schichten des gewachsenen Bodens auf dem festen (vgl. B, 1, c, Limberger R.).

b) Vermehrung der äußeren Widerstände. Stützung des Dammes durch keilförmige Faschinenpackungen am Böschungsfuß bei nassem Boden, durch Gegendämme aus schwerem, möglichst durchlässigem Boden, durch Trocken- und Mörtelmauern in Verbindung mit Pfählen und mit Entwässerungsanlagen, Schlitzen mit Faschineneinlagen oder Steinrippen (vgl. Abb. 155, 156 u. 153).


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[283/0299] am wirksamsten rechtwinklig zur Einschnittsachse oder in Richtung des stärksten Gefälles der Gleitflächen bis in den festen Boden herabgeführt mit geneigter Sohle, zugleich Stützung und Entwässerung. Auch mit Entlastungsbogen zwischen den einzelnen Pfeilern (Abb. 152 a u. b). [Abbildung Abb. 152 a u. b. Steinrippe an der Strecke Toul-St. Vincent der französischen Ostbahn. Längsschnitt, Querschnitt ] Hintere Begrenzung des Fußes BC, B'C', B''D, je nach der Bodenbeschaffenheit. Breite der Rippen 0·60–2·00 m, Stärke 1·00 m, Abstand 5–10 m. Ähnlich, aber nicht so stützend wirken die unter δ genannten Faschineneinlagen. Stütz- und Futtermauern aus trockenem oder nassem, auch in Pfeilern und Bögen aufgelöstem Mauerwerk allein sind häufig den unberechenbaren Kräften gegenüber unwirksam (Schwz. Bauztg., 1913, Bd. LXI, S. 147; Ztschr. f. Bw. 1871, S. 69 u. Dt. Bauztg. 1875, S. 411). Auch werden Sohlengewölbe in Verbindung mit Stützmauern oder eine vollständige Überwölbung eines Einschnitts, wie z. B. auf der Bodensee-Toggenburgbahn ausgeführt (Zentralbl. d. Bauverw. 1912, S. 7). Genügende Entwässerung geschlossener Mauern ist unbedingt erforderlich. 2. Einschnittsrutschungen infolge Verminderung des Zusammenhalts (für sich oder in Verbindung mit Gleitflächen). Der Böschungsfuß an den Bahngräben kann erweicht werden. Dagegen: Beseitigung, Stützung und Entwässerung der Bahngräben durch trockene Faschinenlängsrollen mit Querrollen, durch Mauerwerk. Trockenlegung des Bahnplanums gegen Frostbeulen und Auftreiben durch Sickerschlitze oder Auspackung. Gegen Böschungseinstürze sind Abflachung der Böschung, Entwässerungsanlagen und Grabenbefestigung anzuwenden. Wasserführende Schichten werden durch Sickeranlagen abgefangen. Auch hier haben sich keilförmige Faschinenpackungen am Böschungsfuß und netzförmige angeheftete Faschinendeckwerke nach Paech & Velkel (vgl. A, 1, b, δ u. B, 2, b u. Abb. 155) unter dem Mutterboden und auf der Sohle der etwa ausgebrochenen Schale als wirksam erwiesen. Unter Umständen können auch die Mittel zur Stützung (s. auch 3) zur Anwendung kommen. Auf Böschungsschutz ist hier ebenso zu sehen wie bei Dämmen (vgl. B, 2, c). B. Dammrutschungen. 1. Auf geneigter, aber fester Bodenoberfläche oder mit dem gewachsenen Boden auf unterirdischer Gleitfläche. Gegenmaßnahmen: a) Vermehrung der Bewegungswiderstände. α) Umformen der stärker als 1 : 10 geneigten Bodenoberfläche durch Herstellung von zu entwässernden Abtreppungen oder durch Sprengung der unterirdischen Rutschfläche (Organ 1915, S. 359). Ferner Beseitigung des Rutschbodens und Einbringen guten, festzustampfenden Bodens. β) Entwässern des Bodens durch offene Abfanggräben oder unterirdisch durch in die wasserführende Schicht zu legende Längs- und Quersickerkanäle, Dränröhren, vortretende Sickerrippen aus Faschinen oder Steinen, Stollen und Schächten. Bei zerstörten Durchlässen ist zumeist für Vorflut zu sorgen. γ) Festnageln der beweglichen Schichten des gewachsenen Bodens auf dem festen (vgl. B, 1, c, Limberger R.). b) Vermehrung der äußeren Widerstände. Stützung des Dammes durch keilförmige Faschinenpackungen am Böschungsfuß bei nassem Boden, durch Gegendämme aus schwerem, möglichst durchlässigem Boden, durch Trocken- und Mörtelmauern in Verbindung mit Pfählen und mit Entwässerungsanlagen, Schlitzen mit Faschineneinlagen oder Steinrippen (vgl. Abb. 155, 156 u. 153). [Abbildung Abb. 153. Dammrutschung an der Orléansbahn. ] c) Ersetzung der Dämme durch Bauwerke. Kostspielige Mittel, anzuwenden, wo

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 8. Berlin, Wien, 1917, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen08_1917/299>, abgerufen am 23.11.2024.