nicht angewendet werden können, weil die Endwände nicht aufklappbar sind. Das vollständige Umkippen nach der Seite ist nur zulässig, wenn die Wagen sehr fest gebaut und wenn sie mit Starrschmierung
Abb. 95. Amerikanischer Seitenkipper.
ausgerüstet sind, weil sonst das Öl aus den Lagern herausläuft. Bei Fettschmierung ist aber der Fahrwiderstand größer. Diese Entladeart wird nur angewendet bei einigen englischen Wagen, die Eigentum der Verfrachter sind, und auf einigen amerikanischen Bahnen. Abb. 95 zeigt eine derartige amerikanische Kippvorrichtung.
Bei Wagen mit Ölschmierung wird im allgemeinen nur eine seitliche Neigung von 30° als zulässig erachtet. Bei dieser Neigung gleitet die Kohle nur teilweise aus dem Wagen heraus. Das Entladen wird ferner meistens noch dadurch erschwert, daß die Türen nicht auf die ganze Länge des Wagens durchgehen. Die Entladung ist also unvollständig und erfordert noch einen beträchtlichen Aufwand an Handarbeit. Das ist um so schlimmer, als während der Ausführung dieser Handarbeit der Kipper ruhen muß und dadurch seine Leistung sehr herabgedrückt wird. Im Abb. 96.
allgemeinen kann man nur mit einer stündlichen Leistung von etwa 4-5 Wagen rechnen, entsprechend etwa 60 t/Stunde. Bei dieser Leistung sind in der Regel ein Maschinist und vier Arbeiter erforderlich. An Arbeitslöhnen sind daher 50 + 4·40 = 210 Pf/Std. Oder 35 Pf/10 t zu zahlen. Dazu kommt an Arbeitsverbrauch für einen Kipper in der Anordnung nach Abb. 96 etwa 0·15 KW/10 t gleich etwa 1·5 Pf/10 t. Für Abschreibung, Schmier- und Putzstoffe 1 Pf/10 t gerechnet, ergibt an Gesamtbetriebskosten 37·5 Pf/10 t. Nimmt man einschließlich Erdfüllrumpf bei einem Kipper nach Abb. 96 ein Anlagekapital von 40.000 M. an, so ergibt sich ein Wirtschaftlichkeitsdiagramm nach Abb. 97. Aus diesem ist ersichtlich, daß der Kipper bei ständiger Benutzung in 300 jährlichen Arbeitstagen erst bei einer Entlademenge von mehr als 300 t täglich dieselben Entladekosten ergibt, wie sie bei Handbetrieb zu zahlen sind, wenn man das Ladegut in einen Erdfüllrumpf abstürzt. Bei den Seitenkippern nach Abb. 96 sind die Vorteile im wesentlichen nur in der etwas größeren Unabhängigkeit von den Arbeitern zu sehen.
Wesentlich vollkommener sind die Stirnkipper. Bei ihnen wird jede Handarbeit beseitigt. Die hierfür erforderlichen Wagen mit aufklappbaren Endwänden sind in größerer Anzahl auf deutschen und holländischen Bahnen und auf denjenigen englischen Bahnen, die für den Verkehr mit den Häfen dienen, vorhanden. Die Stirnkipper werden je nach dem vorliegenden Zweck in sehr verschiedenen Bauarten ausgeführt. Die älteste und einfachste ist die der Schwerkraftkipper, Abb. 98, bei der der Wagen mit einer Plattform gekippt wird,
nicht angewendet werden können, weil die Endwände nicht aufklappbar sind. Das vollständige Umkippen nach der Seite ist nur zulässig, wenn die Wagen sehr fest gebaut und wenn sie mit Starrschmierung
Abb. 95. Amerikanischer Seitenkipper.
ausgerüstet sind, weil sonst das Öl aus den Lagern herausläuft. Bei Fettschmierung ist aber der Fahrwiderstand größer. Diese Entladeart wird nur angewendet bei einigen englischen Wagen, die Eigentum der Verfrachter sind, und auf einigen amerikanischen Bahnen. Abb. 95 zeigt eine derartige amerikanische Kippvorrichtung.
Bei Wagen mit Ölschmierung wird im allgemeinen nur eine seitliche Neigung von 30° als zulässig erachtet. Bei dieser Neigung gleitet die Kohle nur teilweise aus dem Wagen heraus. Das Entladen wird ferner meistens noch dadurch erschwert, daß die Türen nicht auf die ganze Länge des Wagens durchgehen. Die Entladung ist also unvollständig und erfordert noch einen beträchtlichen Aufwand an Handarbeit. Das ist um so schlimmer, als während der Ausführung dieser Handarbeit der Kipper ruhen muß und dadurch seine Leistung sehr herabgedrückt wird. Im Abb. 96.
allgemeinen kann man nur mit einer stündlichen Leistung von etwa 4–5 Wagen rechnen, entsprechend etwa 60 t/Stunde. Bei dieser Leistung sind in der Regel ein Maschinist und vier Arbeiter erforderlich. An Arbeitslöhnen sind daher 50 + 4·40 = 210 Pf/Std. Oder 35 Pf/10 t zu zahlen. Dazu kommt an Arbeitsverbrauch für einen Kipper in der Anordnung nach Abb. 96 etwa 0·15 KW/10 t gleich etwa 1·5 Pf/10 t. Für Abschreibung, Schmier- und Putzstoffe 1 Pf/10 t gerechnet, ergibt an Gesamtbetriebskosten 37·5 Pf/10 t. Nimmt man einschließlich Erdfüllrumpf bei einem Kipper nach Abb. 96 ein Anlagekapital von 40.000 M. an, so ergibt sich ein Wirtschaftlichkeitsdiagramm nach Abb. 97. Aus diesem ist ersichtlich, daß der Kipper bei ständiger Benutzung in 300 jährlichen Arbeitstagen erst bei einer Entlademenge von mehr als 300 t täglich dieselben Entladekosten ergibt, wie sie bei Handbetrieb zu zahlen sind, wenn man das Ladegut in einen Erdfüllrumpf abstürzt. Bei den Seitenkippern nach Abb. 96 sind die Vorteile im wesentlichen nur in der etwas größeren Unabhängigkeit von den Arbeitern zu sehen.
Wesentlich vollkommener sind die Stirnkipper. Bei ihnen wird jede Handarbeit beseitigt. Die hierfür erforderlichen Wagen mit aufklappbaren Endwänden sind in größerer Anzahl auf deutschen und holländischen Bahnen und auf denjenigen englischen Bahnen, die für den Verkehr mit den Häfen dienen, vorhanden. Die Stirnkipper werden je nach dem vorliegenden Zweck in sehr verschiedenen Bauarten ausgeführt. Die älteste und einfachste ist die der Schwerkraftkipper, Abb. 98, bei der der Wagen mit einer Plattform gekippt wird,
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nicht angewendet werden können, weil die Endwände nicht aufklappbar sind. Das vollständige Umkippen nach der Seite ist nur zulässig, wenn die Wagen sehr fest gebaut und wenn sie mit Starrschmierung<lb/><figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0106.jpg"rendition="#c"><head>Abb. 95. Amerikanischer Seitenkipper.</head><lb/></figure><lb/>
ausgerüstet sind, weil sonst das Öl aus den Lagern herausläuft. Bei Fettschmierung ist aber der Fahrwiderstand größer. Diese Entladeart wird nur angewendet bei einigen englischen Wagen, die Eigentum der Verfrachter sind, und auf einigen amerikanischen Bahnen. Abb. 95 zeigt eine derartige amerikanische Kippvorrichtung.</p><lb/><p>Bei Wagen mit Ölschmierung wird im allgemeinen nur eine seitliche Neigung von 30° als zulässig erachtet. Bei dieser Neigung gleitet die Kohle nur teilweise aus dem Wagen heraus. Das Entladen wird ferner meistens noch dadurch erschwert, daß die Türen nicht auf die ganze Länge des Wagens durchgehen. Die Entladung ist also unvollständig und erfordert noch einen beträchtlichen Aufwand an Handarbeit. Das ist um so schlimmer, als während der Ausführung dieser Handarbeit der Kipper ruhen muß und dadurch seine Leistung sehr herabgedrückt wird. Im <figurefacs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0105.jpg"><head>Abb. 96.</head><lb/></figure><lb/>
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nicht angewendet werden können, weil die Endwände nicht aufklappbar sind. Das vollständige Umkippen nach der Seite ist nur zulässig, wenn die Wagen sehr fest gebaut und wenn sie mit Starrschmierung
[Abbildung Abb. 95. Amerikanischer Seitenkipper.
]
ausgerüstet sind, weil sonst das Öl aus den Lagern herausläuft. Bei Fettschmierung ist aber der Fahrwiderstand größer. Diese Entladeart wird nur angewendet bei einigen englischen Wagen, die Eigentum der Verfrachter sind, und auf einigen amerikanischen Bahnen. Abb. 95 zeigt eine derartige amerikanische Kippvorrichtung.
Bei Wagen mit Ölschmierung wird im allgemeinen nur eine seitliche Neigung von 30° als zulässig erachtet. Bei dieser Neigung gleitet die Kohle nur teilweise aus dem Wagen heraus. Das Entladen wird ferner meistens noch dadurch erschwert, daß die Türen nicht auf die ganze Länge des Wagens durchgehen. Die Entladung ist also unvollständig und erfordert noch einen beträchtlichen Aufwand an Handarbeit. Das ist um so schlimmer, als während der Ausführung dieser Handarbeit der Kipper ruhen muß und dadurch seine Leistung sehr herabgedrückt wird. Im
[Abbildung Abb. 96.
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allgemeinen kann man nur mit einer stündlichen Leistung von etwa 4–5 Wagen rechnen, entsprechend etwa 60 t/Stunde. Bei dieser Leistung sind in der Regel ein Maschinist und vier Arbeiter erforderlich. An Arbeitslöhnen sind daher 50 + 4·40 = 210 Pf/Std. Oder 35 Pf/10 t zu zahlen. Dazu kommt an Arbeitsverbrauch für einen Kipper in der Anordnung nach Abb. 96 etwa 0·15 KW/10 t gleich etwa 1·5 Pf/10 t. Für Abschreibung, Schmier- und Putzstoffe 1 Pf/10 t gerechnet, ergibt an Gesamtbetriebskosten 37·5 Pf/10 t. Nimmt man einschließlich Erdfüllrumpf bei einem Kipper nach Abb. 96 ein Anlagekapital von 40.000 M. an, so ergibt sich ein Wirtschaftlichkeitsdiagramm nach Abb. 97. Aus diesem ist ersichtlich, daß der Kipper bei ständiger Benutzung in 300 jährlichen Arbeitstagen erst bei einer Entlademenge von mehr als 300 t täglich dieselben Entladekosten ergibt, wie sie bei Handbetrieb zu zahlen sind, wenn man das Ladegut in einen Erdfüllrumpf abstürzt. Bei den Seitenkippern nach Abb. 96 sind die Vorteile im wesentlichen nur in der etwas größeren Unabhängigkeit von den Arbeitern zu sehen.
Wesentlich vollkommener sind die Stirnkipper. Bei ihnen wird jede Handarbeit beseitigt. Die hierfür erforderlichen Wagen mit aufklappbaren Endwänden sind in größerer Anzahl auf deutschen und holländischen Bahnen und auf denjenigen englischen Bahnen, die für den Verkehr mit den Häfen dienen, vorhanden. Die Stirnkipper werden je nach dem vorliegenden Zweck in sehr verschiedenen Bauarten ausgeführt. Die älteste und einfachste ist die der Schwerkraftkipper, Abb. 98, bei der der Wagen mit einer Plattform gekippt wird,
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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/63>, abgerufen am 05.07.2024.
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