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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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ob die bei der Beladung offener Wagen anzuwendenden L. infolge der Erweiterung der Umrißlinie der Güterwagen umzuändern seien. Nach einer Umfrage bei den Vereinsverwaltungen beschloß der Ausschuß für technische Angelegenheiten 1893 statt der bisher gebräuchlichen 4 L. nur noch 2 L. (I und II) beizubehalten, die in den Abb. 72 und 73 dargestellt sind.

Das Lademaß I (Abb. 72) ist zulässig auf der weitaus größten Zahl der Vereinslinien, ferner auf
Abb. 72.
Abb. 73.

den bulgarischen und serbischen Staatseisenbahnen, auf den dänischen, den orientalischen und nach vorheriger Vereinbarung auch auf den schwedischen Eisenbahnen. Das Lademaß II (Abb. 73) ist zulässig auf allen Bahnen des Vereins.

Für die belgischen Bahnen sind 7 verschiedene L. vorhanden, von denen das in der Abb. 74 dargestellte auf den meisten Linien der Staatseisenbahnen zulässig ist.

In Frankreich hat fast jede der größeren Bahngesellschaften ein eigenes L., das in Abb. 75 dargestellte
Abb. 74.
Abb. 75.

auf der französischen Ostbahn (Est), das in Abb. 76 dargestellte L. auf der französischen Nordbahn (Nord-Fransais) und den Bahnen von Anzin, das in Abb. 77 dargestellte auf der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn und endlich das in Abb. 78 dargestellte L. auf der Orleansbahn.

Auf der Mehrzahl der italienischen Bahnen ist das in Abb. 79 dargestellte L. zulässig. Nur die Strecken Palermo-Centrale-Trapani, Corenza-Pietrafilla und die Strecken der Eisenbahnen Nord-Milano haben besondere L.

Einheitliche L. haben die norwegischen, die schwedischen normalspurigen Bahnen und die Bahnen der Schweiz (Abb. 80). Das in Abb. 81 dargestellte norwegische L ist erst im Jahre 1914 an Stelle eines älteren L. getreten; es stimmt jetzt fast genau mit dem L. der schwedischen normalspurigen Bahnen überein. Genauere Angaben über die verschiedenen L. und deren Anwendbarkeit sind enthalten im "Verzeichnis der auf den Vereinsbahnstrecken zulässigen größten festen Radstände und Raddrücke der Eisenbahnfahrzeuge sowie der im gegenseitigen Verkehr der Vereinsbahnen anzuwendenden L. Berlin 1914". Dort finden sich auch die Angaben über die erforderliche Einschränkung der Breitenmaße der Ladungen mit Rücksicht auf das Durchfahren von Krümmungen.


Abb. 76.
Abb. 77.

Im allgemeinen stimmen die L. mit dem Wagenquerschnittsmaß genau überein.

Um das Einhalten des L. leichter überwachen zu können, sind fast auf allen Bahnhöfen Ladelehren vorhanden, die über einem Nebengleis aufgestellt werden, unter dem die
Abb. 78.
Abb. 79.

offenen beladenen Güterwagen durchgeschoben werden.

Man unterscheidet feste und bewegliche Ladelehren. Bewegliche Ladelehren sind den festen vorzuziehen, weil infolge Nachgiebigkeit der Lehre weder diese noch der Wagen beschädigt
Abb. 80.
Abb. 81.

werden kann. Die Ladelehre wird meist an einem im Erdboden befestigten Gerüst aus Holz oder Eisen, in selteneren Fällen auch an weit vortretenden Dächern der Güterschuppen befestigt. Neuerdings stellt man die Ladelehren auch auf die Querschwellen des Gleises, um ihre Stellung zur Schienenoberkante unveränderlich zu erhalten. Die Lehre wird in der Regel aus Flach- und Winkeleisen

ob die bei der Beladung offener Wagen anzuwendenden L. infolge der Erweiterung der Umrißlinie der Güterwagen umzuändern seien. Nach einer Umfrage bei den Vereinsverwaltungen beschloß der Ausschuß für technische Angelegenheiten 1893 statt der bisher gebräuchlichen 4 L. nur noch 2 L. (I und II) beizubehalten, die in den Abb. 72 und 73 dargestellt sind.

Das Lademaß I (Abb. 72) ist zulässig auf der weitaus größten Zahl der Vereinslinien, ferner auf
Abb. 72.
Abb. 73.

den bulgarischen und serbischen Staatseisenbahnen, auf den dänischen, den orientalischen und nach vorheriger Vereinbarung auch auf den schwedischen Eisenbahnen. Das Lademaß II (Abb. 73) ist zulässig auf allen Bahnen des Vereins.

Für die belgischen Bahnen sind 7 verschiedene L. vorhanden, von denen das in der Abb. 74 dargestellte auf den meisten Linien der Staatseisenbahnen zulässig ist.

In Frankreich hat fast jede der größeren Bahngesellschaften ein eigenes L., das in Abb. 75 dargestellte
Abb. 74.
Abb. 75.

auf der französischen Ostbahn (Est), das in Abb. 76 dargestellte L. auf der französischen Nordbahn (Nord-Franςais) und den Bahnen von Anzin, das in Abb. 77 dargestellte auf der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn und endlich das in Abb. 78 dargestellte L. auf der Orléansbahn.

Auf der Mehrzahl der italienischen Bahnen ist das in Abb. 79 dargestellte L. zulässig. Nur die Strecken Palermo-Centrale-Trapani, Corenza-Pietrafilla und die Strecken der Eisenbahnen Nord-Milano haben besondere L.

Einheitliche L. haben die norwegischen, die schwedischen normalspurigen Bahnen und die Bahnen der Schweiz (Abb. 80). Das in Abb. 81 dargestellte norwegische L ist erst im Jahre 1914 an Stelle eines älteren L. getreten; es stimmt jetzt fast genau mit dem L. der schwedischen normalspurigen Bahnen überein. Genauere Angaben über die verschiedenen L. und deren Anwendbarkeit sind enthalten im „Verzeichnis der auf den Vereinsbahnstrecken zulässigen größten festen Radstände und Raddrücke der Eisenbahnfahrzeuge sowie der im gegenseitigen Verkehr der Vereinsbahnen anzuwendenden L. Berlin 1914“. Dort finden sich auch die Angaben über die erforderliche Einschränkung der Breitenmaße der Ladungen mit Rücksicht auf das Durchfahren von Krümmungen.


Abb. 76.
Abb. 77.

Im allgemeinen stimmen die L. mit dem Wagenquerschnittsmaß genau überein.

Um das Einhalten des L. leichter überwachen zu können, sind fast auf allen Bahnhöfen Ladelehren vorhanden, die über einem Nebengleis aufgestellt werden, unter dem die
Abb. 78.
Abb. 79.

offenen beladenen Güterwagen durchgeschoben werden.

Man unterscheidet feste und bewegliche Ladelehren. Bewegliche Ladelehren sind den festen vorzuziehen, weil infolge Nachgiebigkeit der Lehre weder diese noch der Wagen beschädigt
Abb. 80.
Abb. 81.

werden kann. Die Ladelehre wird meist an einem im Erdboden befestigten Gerüst aus Holz oder Eisen, in selteneren Fällen auch an weit vortretenden Dächern der Güterschuppen befestigt. Neuerdings stellt man die Ladelehren auch auf die Querschwellen des Gleises, um ihre Stellung zur Schienenoberkante unveränderlich zu erhalten. Die Lehre wird in der Regel aus Flach- und Winkeleisen

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[46/0054] ob die bei der Beladung offener Wagen anzuwendenden L. infolge der Erweiterung der Umrißlinie der Güterwagen umzuändern seien. Nach einer Umfrage bei den Vereinsverwaltungen beschloß der Ausschuß für technische Angelegenheiten 1893 statt der bisher gebräuchlichen 4 L. nur noch 2 L. (I und II) beizubehalten, die in den Abb. 72 und 73 dargestellt sind. Das Lademaß I (Abb. 72) ist zulässig auf der weitaus größten Zahl der Vereinslinien, ferner auf [Abbildung Abb. 72. ] [Abbildung Abb. 73. ] den bulgarischen und serbischen Staatseisenbahnen, auf den dänischen, den orientalischen und nach vorheriger Vereinbarung auch auf den schwedischen Eisenbahnen. Das Lademaß II (Abb. 73) ist zulässig auf allen Bahnen des Vereins. Für die belgischen Bahnen sind 7 verschiedene L. vorhanden, von denen das in der Abb. 74 dargestellte auf den meisten Linien der Staatseisenbahnen zulässig ist. In Frankreich hat fast jede der größeren Bahngesellschaften ein eigenes L., das in Abb. 75 dargestellte [Abbildung Abb. 74. ] [Abbildung Abb. 75. ] auf der französischen Ostbahn (Est), das in Abb. 76 dargestellte L. auf der französischen Nordbahn (Nord-Franςais) und den Bahnen von Anzin, das in Abb. 77 dargestellte auf der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn und endlich das in Abb. 78 dargestellte L. auf der Orléansbahn. Auf der Mehrzahl der italienischen Bahnen ist das in Abb. 79 dargestellte L. zulässig. Nur die Strecken Palermo-Centrale-Trapani, Corenza-Pietrafilla und die Strecken der Eisenbahnen Nord-Milano haben besondere L. Einheitliche L. haben die norwegischen, die schwedischen normalspurigen Bahnen und die Bahnen der Schweiz (Abb. 80). Das in Abb. 81 dargestellte norwegische L ist erst im Jahre 1914 an Stelle eines älteren L. getreten; es stimmt jetzt fast genau mit dem L. der schwedischen normalspurigen Bahnen überein. Genauere Angaben über die verschiedenen L. und deren Anwendbarkeit sind enthalten im „Verzeichnis der auf den Vereinsbahnstrecken zulässigen größten festen Radstände und Raddrücke der Eisenbahnfahrzeuge sowie der im gegenseitigen Verkehr der Vereinsbahnen anzuwendenden L. Berlin 1914“. Dort finden sich auch die Angaben über die erforderliche Einschränkung der Breitenmaße der Ladungen mit Rücksicht auf das Durchfahren von Krümmungen. [Abbildung Abb. 76. ] [Abbildung Abb. 77. ] Im allgemeinen stimmen die L. mit dem Wagenquerschnittsmaß genau überein. Um das Einhalten des L. leichter überwachen zu können, sind fast auf allen Bahnhöfen Ladelehren vorhanden, die über einem Nebengleis aufgestellt werden, unter dem die [Abbildung Abb. 78. ] [Abbildung Abb. 79. ] offenen beladenen Güterwagen durchgeschoben werden. Man unterscheidet feste und bewegliche Ladelehren. Bewegliche Ladelehren sind den festen vorzuziehen, weil infolge Nachgiebigkeit der Lehre weder diese noch der Wagen beschädigt [Abbildung Abb. 80. ] [Abbildung Abb. 81. ] werden kann. Die Ladelehre wird meist an einem im Erdboden befestigten Gerüst aus Holz oder Eisen, in selteneren Fällen auch an weit vortretenden Dächern der Güterschuppen befestigt. Neuerdings stellt man die Ladelehren auch auf die Querschwellen des Gleises, um ihre Stellung zur Schienenoberkante unveränderlich zu erhalten. Die Lehre wird in der Regel aus Flach- und Winkeleisen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/54>, abgerufen am 05.07.2024.