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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Einheitssätzen (6·8, 4·3, 2·5 Öre). Kinder unter 3 Jahren werden auf allen 3 Bahnen frei, Kinder unter 12 Jahren werden zum halben Fahrpreis befördert. Auf den norwegischen Staatsbahnen werden in der Zeit vom 15. Juni bis 31. August in der III. Klasse zu 1/4 des Fahrpreises alle Kinder unter 15 Jahren sowie ältere Kinder befördert, die nachweisen, daß sie noch eine Schule besuchen.

An Sondereinrichtungen seien erwähnt:

1. Auf den schwedischen Staatsbahnen die Fahrkartenhefte für 20 Fahrten zum Satz von 2 Öre für 1 km, ausgegeben nur für die III. Wagenklasse und nur für Entfernungen bis zu 40 km.

2. Auf den dänischen Staatsbahnen die 14tägigen und 8tägigen Karten für Reisen zwischen sämtlichen Stationen.

3. Auf den norwegischen Staatsbahnen die sog. "Billetkarten", die zwischen gewissen, nahe beieinander gelegenen Stationen ausgegeben werden und 40 Nummerzahlen enthalten, auf die Erwachsene 20 und Kinder 40 Reisen zwischen diesen Stationen ausführen können. Diese Karten gelten nur für die III. Klasse und enthalten eine Ermäßigung von etwa 10%.

Im übrigen bieten das Zeitkartenwesen und die sonstigen Fahrpreisermäßigungen keine bemerkenswerten Besonderheiten.

7. Rußland. Die russischen Staats- und Privatbahnen haben einen einheitlichen Normalpersonentarif. Darnach beträgt der Fahrpreis III. Kl. Personenzug einschließlich 15% Staatssteuern


von 1-160 Werst1·5 Kopeke für je 1 Werst.
von 161-300 Werst1 Kopeke für je 1 Werst.

Bis dahin ist der Tarif also ein Entfernungs-Staffeltarif mit einer aufgesetzten Staffel. Für weitere Entfernungen werden zu dem Preis für 300 Werst hinzugeschlagen:


von 301-400 Werstje 25 Kopeken für jede Zone.
von 401-3010 Werstje 20 Kopeken für jede Zone.
von 3011 Werst abje 40 Kopeken für jede Zone.

An Zonen gibt es für die Entfernungen:


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von 501-710Werst je7 zu 30Werst
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Über 3010 Werst hinaus werden Zonen vonje 70 Werst hinzugefügt. Auch für die II. und I. Klasse sind diese Zonen maßgebend. Für sie gilt der einfache Satz, daß sich die Preise III., II. und I. Kl. wie 1 : 1·5 : 2·5 verhalten.

Die Preise weisen also, um die für russische Verhältnisse besonders wichtigen Reisen auf große Entfernungen zu begünstigen, eine mit der Entfernung stark fallende Tendenz auf. Kinder unter 5 Jahren fahren frei; Kinder unter 10 Jahren zahlen nur 1/4 des Fahrpreises für Erwachsene.

Daneben gibt es in Rußland noch eine IV. Klasse, für die der halbe Fahrpreis III. Kl. (Kinder 1/4) erhoben wird. In dieser Klasse wurden ursprünglich nur Arbeiter und Auswanderer in Sonderzügen oder in geschlossenen Gesellschaften mit bestimmten Zügen befördert. Seit 1913 führen die Staatsbahnen die IV. Klasse in vielen Personenzügen auch für Einzelreisende; den Privatbahnen ist die Annahme der gleichen Einrichtung gestattet.

Für die Benutzung der Kurier- und Schnellzüge werden besondere, in I. und II. Klasse gleich hohe Zuschläge erhoben, die nicht nach einem einheitlichen Schema berechnet, sondern für die einzelnen Stationsverbindungen nach verschiedenen Grundsätzen festgesetzt sind.

Im September 1914 wurde für die Personenbeförderung ein Kriegszuschlag von 25% festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Weise, daß dem tarifmäßigen Preis zunächst die Reichsfahrkartensteuer zugerechnet und von dem Gesamtbetrag die Kriegssteuer eingehoben wird.

Für den Vorortverkehr bestimmter Städte bestehen besondere Vororttarife. Rückfahrkarten sind nicht eingerichtet; dagegen wird Freigepäck für Erwachsene bis zu 1 Pud (16·4 kg), für Kinder bis zu 20 russischen Pfund (8·2 kg) gewährt. Besonders ausgebildet ist in Rußland der mit Ermäßigungen verknüpfte Verkehr auf feste Rundreisehefte. In einzelnen Zügen sind numerierte Plätze zum Schlafen verkäuflich.

8. Schweiz. Die Tarife der kleineren schweizerischen Bahnunternehmungen sind, ohne bemerkenswerte Besonderheiten zu bieten, außerordentlich mannigfaltig. Der Tarif der schweizerischen Bundesbahnen, zu deren Netz fast alle Hauptlinien des Landes gehören, ist ein einfacher Entfernungstarif ohne Freigepäck und mit folgenden Einheitssätzen:



Besondere Ermäßigungen werden für feste und zusammenstellbare Rundreisehefte gewährt. Auch kennen die Bundesbahnen wie die meisten anderen Bahnen Ermäßigungen für Zeitkarten, Gesellschaftsfahrten, Schülerreisen u. s. w.

Eine besondere Einrichtung der schweizerischen Bahnen sind die sog. "Generalabonnements" (s. d.).

9. Spanien und Portugal. Die Personentarife der Eisenbahnen beider Länder bieten keine bemerkenswerten Besonderheiten. Die normalen Fahrpreise für die 3 Klassen betragen in Spanien bei 30 kg Freigepäck etwa 11-12, 8-9 und 5-6·5 Centimos für je 1 km. In Portugal belaufen sich diese Preise bei

Einheitssätzen (6·8, 4·3, 2·5 Öre). Kinder unter 3 Jahren werden auf allen 3 Bahnen frei, Kinder unter 12 Jahren werden zum halben Fahrpreis befördert. Auf den norwegischen Staatsbahnen werden in der Zeit vom 15. Juni bis 31. August in der III. Klasse zu 1/4 des Fahrpreises alle Kinder unter 15 Jahren sowie ältere Kinder befördert, die nachweisen, daß sie noch eine Schule besuchen.

An Sondereinrichtungen seien erwähnt:

1. Auf den schwedischen Staatsbahnen die Fahrkartenhefte für 20 Fahrten zum Satz von 2 Öre für 1 km, ausgegeben nur für die III. Wagenklasse und nur für Entfernungen bis zu 40 km.

2. Auf den dänischen Staatsbahnen die 14tägigen und 8tägigen Karten für Reisen zwischen sämtlichen Stationen.

3. Auf den norwegischen Staatsbahnen die sog. „Billetkarten“, die zwischen gewissen, nahe beieinander gelegenen Stationen ausgegeben werden und 40 Nummerzahlen enthalten, auf die Erwachsene 20 und Kinder 40 Reisen zwischen diesen Stationen ausführen können. Diese Karten gelten nur für die III. Klasse und enthalten eine Ermäßigung von etwa 10%.

Im übrigen bieten das Zeitkartenwesen und die sonstigen Fahrpreisermäßigungen keine bemerkenswerten Besonderheiten.

7. Rußland. Die russischen Staats- und Privatbahnen haben einen einheitlichen Normalpersonentarif. Darnach beträgt der Fahrpreis III. Kl. Personenzug einschließlich 15% Staatssteuern


von 1–160 Werst1·5 Kopeke für je 1 Werst.
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Bis dahin ist der Tarif also ein Entfernungs-Staffeltarif mit einer aufgesetzten Staffel. Für weitere Entfernungen werden zu dem Preis für 300 Werst hinzugeschlagen:


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Über 3010 Werst hinaus werden Zonen vonje 70 Werst hinzugefügt. Auch für die II. und I. Klasse sind diese Zonen maßgebend. Für sie gilt der einfache Satz, daß sich die Preise III., II. und I. Kl. wie 1 : 1·5 : 2·5 verhalten.

Die Preise weisen also, um die für russische Verhältnisse besonders wichtigen Reisen auf große Entfernungen zu begünstigen, eine mit der Entfernung stark fallende Tendenz auf. Kinder unter 5 Jahren fahren frei; Kinder unter 10 Jahren zahlen nur 1/4 des Fahrpreises für Erwachsene.

Daneben gibt es in Rußland noch eine IV. Klasse, für die der halbe Fahrpreis III. Kl. (Kinder 1/4) erhoben wird. In dieser Klasse wurden ursprünglich nur Arbeiter und Auswanderer in Sonderzügen oder in geschlossenen Gesellschaften mit bestimmten Zügen befördert. Seit 1913 führen die Staatsbahnen die IV. Klasse in vielen Personenzügen auch für Einzelreisende; den Privatbahnen ist die Annahme der gleichen Einrichtung gestattet.

Für die Benutzung der Kurier- und Schnellzüge werden besondere, in I. und II. Klasse gleich hohe Zuschläge erhoben, die nicht nach einem einheitlichen Schema berechnet, sondern für die einzelnen Stationsverbindungen nach verschiedenen Grundsätzen festgesetzt sind.

Im September 1914 wurde für die Personenbeförderung ein Kriegszuschlag von 25% festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Weise, daß dem tarifmäßigen Preis zunächst die Reichsfahrkartensteuer zugerechnet und von dem Gesamtbetrag die Kriegssteuer eingehoben wird.

Für den Vorortverkehr bestimmter Städte bestehen besondere Vororttarife. Rückfahrkarten sind nicht eingerichtet; dagegen wird Freigepäck für Erwachsene bis zu 1 Pud (16·4 kg), für Kinder bis zu 20 russischen Pfund (8·2 kg) gewährt. Besonders ausgebildet ist in Rußland der mit Ermäßigungen verknüpfte Verkehr auf feste Rundreisehefte. In einzelnen Zügen sind numerierte Plätze zum Schlafen verkäuflich.

8. Schweiz. Die Tarife der kleineren schweizerischen Bahnunternehmungen sind, ohne bemerkenswerte Besonderheiten zu bieten, außerordentlich mannigfaltig. Der Tarif der schweizerischen Bundesbahnen, zu deren Netz fast alle Hauptlinien des Landes gehören, ist ein einfacher Entfernungstarif ohne Freigepäck und mit folgenden Einheitssätzen:



Besondere Ermäßigungen werden für feste und zusammenstellbare Rundreisehefte gewährt. Auch kennen die Bundesbahnen wie die meisten anderen Bahnen Ermäßigungen für Zeitkarten, Gesellschaftsfahrten, Schülerreisen u. s. w.

Eine besondere Einrichtung der schweizerischen Bahnen sind die sog. „Generalabonnements“ (s. d.).

9. Spanien und Portugal. Die Personentarife der Eisenbahnen beider Länder bieten keine bemerkenswerten Besonderheiten. Die normalen Fahrpreise für die 3 Klassen betragen in Spanien bei 30 kg Freigepäck etwa 11–12, 8–9 und 5–6·5 Centimos für je 1 km. In Portugal belaufen sich diese Preise bei

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[494/0512] Einheitssätzen (6·8, 4·3, 2·5 Öre). Kinder unter 3 Jahren werden auf allen 3 Bahnen frei, Kinder unter 12 Jahren werden zum halben Fahrpreis befördert. Auf den norwegischen Staatsbahnen werden in der Zeit vom 15. Juni bis 31. August in der III. Klasse zu 1/4 des Fahrpreises alle Kinder unter 15 Jahren sowie ältere Kinder befördert, die nachweisen, daß sie noch eine Schule besuchen. An Sondereinrichtungen seien erwähnt: 1. Auf den schwedischen Staatsbahnen die Fahrkartenhefte für 20 Fahrten zum Satz von 2 Öre für 1 km, ausgegeben nur für die III. Wagenklasse und nur für Entfernungen bis zu 40 km. 2. Auf den dänischen Staatsbahnen die 14tägigen und 8tägigen Karten für Reisen zwischen sämtlichen Stationen. 3. Auf den norwegischen Staatsbahnen die sog. „Billetkarten“, die zwischen gewissen, nahe beieinander gelegenen Stationen ausgegeben werden und 40 Nummerzahlen enthalten, auf die Erwachsene 20 und Kinder 40 Reisen zwischen diesen Stationen ausführen können. Diese Karten gelten nur für die III. Klasse und enthalten eine Ermäßigung von etwa 10%. Im übrigen bieten das Zeitkartenwesen und die sonstigen Fahrpreisermäßigungen keine bemerkenswerten Besonderheiten. 7. Rußland. Die russischen Staats- und Privatbahnen haben einen einheitlichen Normalpersonentarif. Darnach beträgt der Fahrpreis III. Kl. Personenzug einschließlich 15% Staatssteuern von 1–160 Werst 1·5 Kopeke für je 1 Werst. von 161–300 Werst 1 Kopeke für je 1 Werst. Bis dahin ist der Tarif also ein Entfernungs-Staffeltarif mit einer aufgesetzten Staffel. Für weitere Entfernungen werden zu dem Preis für 300 Werst hinzugeschlagen: von 301–400 Werst je 25 Kopeken für jede Zone. von 401–3010 Werst je 20 Kopeken für jede Zone. von 3011 Werst ab je 40 Kopeken für jede Zone. An Zonen gibt es für die Entfernungen: von 301–500 Werst je 8 zu 25 Werst von 501–710 Werst je 7 zu 30 Werst von 711–990 Werst je 8 zu 35 Werst von 991–1510 Werst je 13 zu 40 Werst von 1511–2860 Werst je 30 zu 45 Werst von 2861–3010 Werst je 3 zu 50 Werst Über 3010 Werst hinaus werden Zonen vonje 70 Werst hinzugefügt. Auch für die II. und I. Klasse sind diese Zonen maßgebend. Für sie gilt der einfache Satz, daß sich die Preise III., II. und I. Kl. wie 1 : 1·5 : 2·5 verhalten. Die Preise weisen also, um die für russische Verhältnisse besonders wichtigen Reisen auf große Entfernungen zu begünstigen, eine mit der Entfernung stark fallende Tendenz auf. Kinder unter 5 Jahren fahren frei; Kinder unter 10 Jahren zahlen nur 1/4 des Fahrpreises für Erwachsene. Daneben gibt es in Rußland noch eine IV. Klasse, für die der halbe Fahrpreis III. Kl. (Kinder 1/4) erhoben wird. In dieser Klasse wurden ursprünglich nur Arbeiter und Auswanderer in Sonderzügen oder in geschlossenen Gesellschaften mit bestimmten Zügen befördert. Seit 1913 führen die Staatsbahnen die IV. Klasse in vielen Personenzügen auch für Einzelreisende; den Privatbahnen ist die Annahme der gleichen Einrichtung gestattet. Für die Benutzung der Kurier- und Schnellzüge werden besondere, in I. und II. Klasse gleich hohe Zuschläge erhoben, die nicht nach einem einheitlichen Schema berechnet, sondern für die einzelnen Stationsverbindungen nach verschiedenen Grundsätzen festgesetzt sind. Im September 1914 wurde für die Personenbeförderung ein Kriegszuschlag von 25% festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Weise, daß dem tarifmäßigen Preis zunächst die Reichsfahrkartensteuer zugerechnet und von dem Gesamtbetrag die Kriegssteuer eingehoben wird. Für den Vorortverkehr bestimmter Städte bestehen besondere Vororttarife. Rückfahrkarten sind nicht eingerichtet; dagegen wird Freigepäck für Erwachsene bis zu 1 Pud (16·4 kg), für Kinder bis zu 20 russischen Pfund (8·2 kg) gewährt. Besonders ausgebildet ist in Rußland der mit Ermäßigungen verknüpfte Verkehr auf feste Rundreisehefte. In einzelnen Zügen sind numerierte Plätze zum Schlafen verkäuflich. 8. Schweiz. Die Tarife der kleineren schweizerischen Bahnunternehmungen sind, ohne bemerkenswerte Besonderheiten zu bieten, außerordentlich mannigfaltig. Der Tarif der schweizerischen Bundesbahnen, zu deren Netz fast alle Hauptlinien des Landes gehören, ist ein einfacher Entfernungstarif ohne Freigepäck und mit folgenden Einheitssätzen: Besondere Ermäßigungen werden für feste und zusammenstellbare Rundreisehefte gewährt. Auch kennen die Bundesbahnen wie die meisten anderen Bahnen Ermäßigungen für Zeitkarten, Gesellschaftsfahrten, Schülerreisen u. s. w. Eine besondere Einrichtung der schweizerischen Bahnen sind die sog. „Generalabonnements“ (s. d.). 9. Spanien und Portugal. Die Personentarife der Eisenbahnen beider Länder bieten keine bemerkenswerten Besonderheiten. Die normalen Fahrpreise für die 3 Klassen betragen in Spanien bei 30 kg Freigepäck etwa 11–12, 8–9 und 5–6·5 Centimos für je 1 km. In Portugal belaufen sich diese Preise bei

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 494. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/512>, abgerufen am 25.11.2024.