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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Staatseisenbahngesellschaft, die Direktion für die böhmische Nordbahn. Der Wirkungskreis der genannten Dienststellen wurde im Interesse der Vereinfachung des Geschäftsganges in den Jahren 1909 und 1911 wesentlich erweitert, der Wirkungskreis des Ministeriums ist seither auf die Angelegenheiten beschränkt, die ihm vom Standpunkt der einheitlichen Leitung des Dienstes ihrer Natur nach unbedingt vorbehalten bleiben müssen, sowie auf solche Angelegenheiten, deren Besorgung vermöge ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder ihrer finanziellen Tragweite durch die Zentralstelle selbst wünschenswert erscheint.

Dem Eisenbahnministerium sind als Hilfsorgane zur Seite gestellt:

1. die Generalinspektion der Ö., die die Aufsicht und Kontrolle über den Bauzustand und den Betrieb der dem öffentlichen Verkehr übergebenen Staats- und Privateisenbahnen zur Handhabung der Ordnung und Sicherheit auszuüben hat;

2. das Zentral-Wagendirigierungsamt der österreichischen Staatsbahnen, das die dem Ministerium mitvorbehaltene Evidenz und oberste einheitliche Verfügung über den gesamten Wagenpark der österreichischen Staats bahnen zu besorgen hat;

3. das Tariferstellungs- und Abrechnungsbureau der österreichischen Staatsbahnen, das die Vorbereitungsarbeiten für die Entscheidungen des Ministeriums in Angelegenheiten des Tarif-, Transport- und Verrechnungsdienstes der Staatsbahnen sowie die Durchführungsarbeiten hinsichtlich solcher Entscheidungen zu bewirken hat;

4. die Eisenbahnbaudirektion.

Zur Begutachtung allgemeiner volkswirtschaftlicher Fragen im Eisenbahnwesen ist dem Eisenbahnministerium ein Staatseisenbahnrat beigegeben. Außerdem ist zur Begutachtung von Verkehrsfragen, die nur einzelne Bezirke betreffen, die Errichtung von Bezirkseisenbahnräten vorgesehen (s. Beiräte).

Für die Linien der verstaatlichten Kaiser Ferdinands-Nordbahn, der Staatseisenbahngesellschaft, der Nordwestbahn und der südnorddeutschen Verbindungsbahn bestehen zur Überwachung des lokalen Betriebsdienstes, u. zw. für den Bahnerhaltungs-, für den Verkehrs- und für den Zugförderungsdienst noch besondere Zwischenstellen (Inspektorate).

In Unterordnung unter die Staatsbahndirektionen wird der örtliche Betriebsdienst unter Trennung der Hauptdienstzweige durch nachstehende, als unterste Dienststellen fungierende Organe besorgt, u. zw.: Der Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienst durch Bahnerhaltungssektionen, der Verkehrs- und kommerzielle Dienst durch Bahnstations- und Bahnbetriebsämter, der Zugförderungs- und Werkstättendienst durch Heizhaus- und Werkstättenleitungen, der Materialdienst durch Materialmagazinsleitungen.

Für Lokalbahnen und sonstige einzelne Teilstrecken können als unterste Stellen des örtlichen Betriebsdienstes mit einem fallweise festzusetzenden, auf mehrere oder alle Dienstzweige und die ganze Bahnlinie sich erstreckenden Wirkungskreise "Betriebsleitungen" errichtet werden.

Zur Bauausführung neuer auf Staatskosten herzustellender Eisenbahnen sowie besonders umfassender Neubauten auf den im Staatsbetrieb stehenden Linien sind in unmittelbarer Unterordnung unter das Eisenbahnministerium (Eisenbahnbaudirektion) Eisenbahnbauleitungen bestellt, denen hinsichtlich des Neubaus im allgemeinen die den Staatsbahndirektionen hinsichtlich des Betriebs eingeräumten Kompetenzen zustehen.

Bei den größeren österreichischen Privatbahnverwaltungen obliegt die Führung der Geschäfte unter der obersten Leitung des Verwaltungsrates einer Direktion (Generaldirektion), an deren Spitze als verantwortlicher Vorstand der Direktor (Generaldirektor) mit in der Regel weitgehenden Machtbefugnissen steht. Die Direktionen gliedern sich in eine Reihe von Abteilungen. Bei der Südbahn zerfällt die Generaldirektion in mehrere Fachdirektionen. Diese gliedern sich in Abteilungen (administrative Direktion, finanzielle Direktion, Baudirektion, Maschinendirektion, kommerzielle Direktion).

Für den exekutiven Dienst der Südbahn bestehen als Zwischenstellen Betriebsinspektorate (Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Triest).

Die Kaschau-Oderberger Eisenbahn, deren Generaldirektion ihren Sitz in Budapest hat, hat für den Betrieb ihrer österreichischen Linien seit kurzem eine Betriebsleitung in Teschen eingerichtet.

V. Statistik.

Die Gesamtlänge (Eigentumslänge, Baulänge) der österreichischen Haupt- und Lokalbahnen sowie der auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen ausländischen Eisenbahnen betrug Ende 1913 23.003 km.

Werden von dieser Länge die in Ungarn und im sonstigen Auslande, zusammen 22 km, gelegenen Teilstrecken der Ö. in Abzug gebracht, so verbleiben als Länge der auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Haupt- und Lokalbahnen (einschließlich der im Fürstentum Liechtenstein gelegenen 8·963 km langen Teilstrecke Tisis-Buchs der Staatsbahnlinie Feldkirch-Buchs) mit Ende 1913 22.981 km.

Von der Gesamtlänge (Eigentumslänge) der österreichischen Haupt- und Lokalbahnen mit 22.901 km entfallen 13.006 km auf die Staatsbahnen und 9895 km auf die Privatbahnen.

Von den Staatsbahnen standen 16 km im fremden Staatsbetrieb. Von den Privatbahnen wurden 847 km auf Rechnung des Staates und 5042 km vom Staate auf Rechnung der Eigentümer, im ganzen somit 5889 km vom Staate betrieben, 5·305 km standen im fremden Staatsbetrieb

Staatseisenbahngesellschaft, die Direktion für die böhmische Nordbahn. Der Wirkungskreis der genannten Dienststellen wurde im Interesse der Vereinfachung des Geschäftsganges in den Jahren 1909 und 1911 wesentlich erweitert, der Wirkungskreis des Ministeriums ist seither auf die Angelegenheiten beschränkt, die ihm vom Standpunkt der einheitlichen Leitung des Dienstes ihrer Natur nach unbedingt vorbehalten bleiben müssen, sowie auf solche Angelegenheiten, deren Besorgung vermöge ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder ihrer finanziellen Tragweite durch die Zentralstelle selbst wünschenswert erscheint.

Dem Eisenbahnministerium sind als Hilfsorgane zur Seite gestellt:

1. die Generalinspektion der Ö., die die Aufsicht und Kontrolle über den Bauzustand und den Betrieb der dem öffentlichen Verkehr übergebenen Staats- und Privateisenbahnen zur Handhabung der Ordnung und Sicherheit auszuüben hat;

2. das Zentral-Wagendirigierungsamt der österreichischen Staatsbahnen, das die dem Ministerium mitvorbehaltene Evidenz und oberste einheitliche Verfügung über den gesamten Wagenpark der österreichischen Staats bahnen zu besorgen hat;

3. das Tariferstellungs- und Abrechnungsbureau der österreichischen Staatsbahnen, das die Vorbereitungsarbeiten für die Entscheidungen des Ministeriums in Angelegenheiten des Tarif-, Transport- und Verrechnungsdienstes der Staatsbahnen sowie die Durchführungsarbeiten hinsichtlich solcher Entscheidungen zu bewirken hat;

4. die Eisenbahnbaudirektion.

Zur Begutachtung allgemeiner volkswirtschaftlicher Fragen im Eisenbahnwesen ist dem Eisenbahnministerium ein Staatseisenbahnrat beigegeben. Außerdem ist zur Begutachtung von Verkehrsfragen, die nur einzelne Bezirke betreffen, die Errichtung von Bezirkseisenbahnräten vorgesehen (s. Beiräte).

Für die Linien der verstaatlichten Kaiser Ferdinands-Nordbahn, der Staatseisenbahngesellschaft, der Nordwestbahn und der südnorddeutschen Verbindungsbahn bestehen zur Überwachung des lokalen Betriebsdienstes, u. zw. für den Bahnerhaltungs-, für den Verkehrs- und für den Zugförderungsdienst noch besondere Zwischenstellen (Inspektorate).

In Unterordnung unter die Staatsbahndirektionen wird der örtliche Betriebsdienst unter Trennung der Hauptdienstzweige durch nachstehende, als unterste Dienststellen fungierende Organe besorgt, u. zw.: Der Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienst durch Bahnerhaltungssektionen, der Verkehrs- und kommerzielle Dienst durch Bahnstations- und Bahnbetriebsämter, der Zugförderungs- und Werkstättendienst durch Heizhaus- und Werkstättenleitungen, der Materialdienst durch Materialmagazinsleitungen.

Für Lokalbahnen und sonstige einzelne Teilstrecken können als unterste Stellen des örtlichen Betriebsdienstes mit einem fallweise festzusetzenden, auf mehrere oder alle Dienstzweige und die ganze Bahnlinie sich erstreckenden Wirkungskreise „Betriebsleitungen“ errichtet werden.

Zur Bauausführung neuer auf Staatskosten herzustellender Eisenbahnen sowie besonders umfassender Neubauten auf den im Staatsbetrieb stehenden Linien sind in unmittelbarer Unterordnung unter das Eisenbahnministerium (Eisenbahnbaudirektion) Eisenbahnbauleitungen bestellt, denen hinsichtlich des Neubaus im allgemeinen die den Staatsbahndirektionen hinsichtlich des Betriebs eingeräumten Kompetenzen zustehen.

Bei den größeren österreichischen Privatbahnverwaltungen obliegt die Führung der Geschäfte unter der obersten Leitung des Verwaltungsrates einer Direktion (Generaldirektion), an deren Spitze als verantwortlicher Vorstand der Direktor (Generaldirektor) mit in der Regel weitgehenden Machtbefugnissen steht. Die Direktionen gliedern sich in eine Reihe von Abteilungen. Bei der Südbahn zerfällt die Generaldirektion in mehrere Fachdirektionen. Diese gliedern sich in Abteilungen (administrative Direktion, finanzielle Direktion, Baudirektion, Maschinendirektion, kommerzielle Direktion).

Für den exekutiven Dienst der Südbahn bestehen als Zwischenstellen Betriebsinspektorate (Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Triest).

Die Kaschau-Oderberger Eisenbahn, deren Generaldirektion ihren Sitz in Budapest hat, hat für den Betrieb ihrer österreichischen Linien seit kurzem eine Betriebsleitung in Teschen eingerichtet.

V. Statistik.

Die Gesamtlänge (Eigentumslänge, Baulänge) der österreichischen Haupt- und Lokalbahnen sowie der auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen ausländischen Eisenbahnen betrug Ende 1913 23.003 km.

Werden von dieser Länge die in Ungarn und im sonstigen Auslande, zusammen 22 km, gelegenen Teilstrecken der Ö. in Abzug gebracht, so verbleiben als Länge der auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Haupt- und Lokalbahnen (einschließlich der im Fürstentum Liechtenstein gelegenen 8·963 km langen Teilstrecke Tisis-Buchs der Staatsbahnlinie Feldkirch-Buchs) mit Ende 1913 22.981 km.

Von der Gesamtlänge (Eigentumslänge) der österreichischen Haupt- und Lokalbahnen mit 22.901 km entfallen 13.006 km auf die Staatsbahnen und 9895 km auf die Privatbahnen.

Von den Staatsbahnen standen 16 km im fremden Staatsbetrieb. Von den Privatbahnen wurden 847 km auf Rechnung des Staates und 5042 km vom Staate auf Rechnung der Eigentümer, im ganzen somit 5889 km vom Staate betrieben, 5·305 km standen im fremden Staatsbetrieb

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Staatseisenbahngesellschaft, die Direktion für die böhmische Nordbahn. Der Wirkungskreis der genannten Dienststellen wurde im Interesse der Vereinfachung des Geschäftsganges in den Jahren 1909 und 1911 wesentlich erweitert, der Wirkungskreis des Ministeriums ist seither auf die Angelegenheiten beschränkt, die ihm vom Standpunkt der einheitlichen Leitung des Dienstes ihrer Natur nach unbedingt vorbehalten bleiben müssen, sowie auf solche Angelegenheiten, deren Besorgung vermöge ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder ihrer finanziellen Tragweite durch die Zentralstelle selbst wünschenswert erscheint.</p><lb/>
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[437/0454] Staatseisenbahngesellschaft, die Direktion für die böhmische Nordbahn. Der Wirkungskreis der genannten Dienststellen wurde im Interesse der Vereinfachung des Geschäftsganges in den Jahren 1909 und 1911 wesentlich erweitert, der Wirkungskreis des Ministeriums ist seither auf die Angelegenheiten beschränkt, die ihm vom Standpunkt der einheitlichen Leitung des Dienstes ihrer Natur nach unbedingt vorbehalten bleiben müssen, sowie auf solche Angelegenheiten, deren Besorgung vermöge ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder ihrer finanziellen Tragweite durch die Zentralstelle selbst wünschenswert erscheint. Dem Eisenbahnministerium sind als Hilfsorgane zur Seite gestellt: 1. die Generalinspektion der Ö., die die Aufsicht und Kontrolle über den Bauzustand und den Betrieb der dem öffentlichen Verkehr übergebenen Staats- und Privateisenbahnen zur Handhabung der Ordnung und Sicherheit auszuüben hat; 2. das Zentral-Wagendirigierungsamt der österreichischen Staatsbahnen, das die dem Ministerium mitvorbehaltene Evidenz und oberste einheitliche Verfügung über den gesamten Wagenpark der österreichischen Staats bahnen zu besorgen hat; 3. das Tariferstellungs- und Abrechnungsbureau der österreichischen Staatsbahnen, das die Vorbereitungsarbeiten für die Entscheidungen des Ministeriums in Angelegenheiten des Tarif-, Transport- und Verrechnungsdienstes der Staatsbahnen sowie die Durchführungsarbeiten hinsichtlich solcher Entscheidungen zu bewirken hat; 4. die Eisenbahnbaudirektion. Zur Begutachtung allgemeiner volkswirtschaftlicher Fragen im Eisenbahnwesen ist dem Eisenbahnministerium ein Staatseisenbahnrat beigegeben. Außerdem ist zur Begutachtung von Verkehrsfragen, die nur einzelne Bezirke betreffen, die Errichtung von Bezirkseisenbahnräten vorgesehen (s. Beiräte). Für die Linien der verstaatlichten Kaiser Ferdinands-Nordbahn, der Staatseisenbahngesellschaft, der Nordwestbahn und der südnorddeutschen Verbindungsbahn bestehen zur Überwachung des lokalen Betriebsdienstes, u. zw. für den Bahnerhaltungs-, für den Verkehrs- und für den Zugförderungsdienst noch besondere Zwischenstellen (Inspektorate). In Unterordnung unter die Staatsbahndirektionen wird der örtliche Betriebsdienst unter Trennung der Hauptdienstzweige durch nachstehende, als unterste Dienststellen fungierende Organe besorgt, u. zw.: Der Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienst durch Bahnerhaltungssektionen, der Verkehrs- und kommerzielle Dienst durch Bahnstations- und Bahnbetriebsämter, der Zugförderungs- und Werkstättendienst durch Heizhaus- und Werkstättenleitungen, der Materialdienst durch Materialmagazinsleitungen. Für Lokalbahnen und sonstige einzelne Teilstrecken können als unterste Stellen des örtlichen Betriebsdienstes mit einem fallweise festzusetzenden, auf mehrere oder alle Dienstzweige und die ganze Bahnlinie sich erstreckenden Wirkungskreise „Betriebsleitungen“ errichtet werden. Zur Bauausführung neuer auf Staatskosten herzustellender Eisenbahnen sowie besonders umfassender Neubauten auf den im Staatsbetrieb stehenden Linien sind in unmittelbarer Unterordnung unter das Eisenbahnministerium (Eisenbahnbaudirektion) Eisenbahnbauleitungen bestellt, denen hinsichtlich des Neubaus im allgemeinen die den Staatsbahndirektionen hinsichtlich des Betriebs eingeräumten Kompetenzen zustehen. Bei den größeren österreichischen Privatbahnverwaltungen obliegt die Führung der Geschäfte unter der obersten Leitung des Verwaltungsrates einer Direktion (Generaldirektion), an deren Spitze als verantwortlicher Vorstand der Direktor (Generaldirektor) mit in der Regel weitgehenden Machtbefugnissen steht. Die Direktionen gliedern sich in eine Reihe von Abteilungen. Bei der Südbahn zerfällt die Generaldirektion in mehrere Fachdirektionen. Diese gliedern sich in Abteilungen (administrative Direktion, finanzielle Direktion, Baudirektion, Maschinendirektion, kommerzielle Direktion). Für den exekutiven Dienst der Südbahn bestehen als Zwischenstellen Betriebsinspektorate (Wien, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Triest). Die Kaschau-Oderberger Eisenbahn, deren Generaldirektion ihren Sitz in Budapest hat, hat für den Betrieb ihrer österreichischen Linien seit kurzem eine Betriebsleitung in Teschen eingerichtet. V. Statistik. Die Gesamtlänge (Eigentumslänge, Baulänge) der österreichischen Haupt- und Lokalbahnen sowie der auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen ausländischen Eisenbahnen betrug Ende 1913 23.003 km. Werden von dieser Länge die in Ungarn und im sonstigen Auslande, zusammen 22 km, gelegenen Teilstrecken der Ö. in Abzug gebracht, so verbleiben als Länge der auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Haupt- und Lokalbahnen (einschließlich der im Fürstentum Liechtenstein gelegenen 8·963 km langen Teilstrecke Tisis-Buchs der Staatsbahnlinie Feldkirch-Buchs) mit Ende 1913 22.981 km. Von der Gesamtlänge (Eigentumslänge) der österreichischen Haupt- und Lokalbahnen mit 22.901 km entfallen 13.006 km auf die Staatsbahnen und 9895 km auf die Privatbahnen. Von den Staatsbahnen standen 16 km im fremden Staatsbetrieb. Von den Privatbahnen wurden 847 km auf Rechnung des Staates und 5042 km vom Staate auf Rechnung der Eigentümer, im ganzen somit 5889 km vom Staate betrieben, 5·305 km standen im fremden Staatsbetrieb

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 437. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/454>, abgerufen am 26.07.2024.