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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Abb. 271 a u. b. Rauchabzug mit Fabelschen Patentklappen.

Beispiele gemeinsamer Rauchabführungen sind in Abb. 254, 255, 267, 272, 273, 274 (nach Cornelius, S. 47, Abb. 21) gegeben. Bei ringförmigen Schuppen kann man die Rauchkanäle mit der äußeren Vieleckwand verbinden (Abb. 272, 273, nach Organ 1904, Taf. XV, Abb. 4 u. Taf. XVI, Abb. 2). Sonst werden sie, was insbesondere bei Rechteckschuppen unvermeidlich ist, in dem Dachtragwerk aufgehängt (Abb. 254, 255, 267, 274). Man gibt den Rauchkanälen in der Regel einen schlupfbaren rechteckigen Querschnitt und bildet sie aus Eisengerippe mit Auskleidung von Asbestplatten, Asbestzementplatten, Kunsttuffsteinplatten. Weniger bewährt hat sich Eisenbeton. Der Querschnitt soll nach dem Schornstein hin zunehmen. Reinigungsöffnungen sind erforderlich. Den Schornstein macht man beispielsweise auf den preußischen Staatsbahnen 35-40 m hoch mit oberer Lichtweite von 1·25 und ordnet für je 14-16 Stände einen solchen


Abb. 272. Lokomotivschuppen in Leipzig.
Schornstein an. Der stellenweise gemachte Versuch, die Rauchkanäle unter den Fußboden zu verlegen, also die Zuführungsrohre von den einzelnen Rauchfängen dahin abwärts zu führen, dürfte wegen der verschlechterten Zugwirkung im allgemeinen keine Nachahmung verdienen.

In England ist gemeinsame Rauchabführung in anderer Weise üblich. Über jedem Standgleis eines rechteckigen Schuppens erstreckt sich in ganzer Länge ein nach unten offener Rauchtrog, in den die Lokomotivschornsteine hineinreichen und der an einer Reihe von Stellen Abzugsröhren nach oben besitzt (Abb. 275 a u. b, nach Glasers Ann. 1905, S. 143, Abb. 14). Die Anordnung zeichnet sich durch Einfachheit aus, gestattet beliebige Stellung


Abb. 273. Lokomotivschuppen in Halle a. S.


Abb. 271 a u. b. Rauchabzug mit Fabelschen Patentklappen.

Beispiele gemeinsamer Rauchabführungen sind in Abb. 254, 255, 267, 272, 273, 274 (nach Cornelius, S. 47, Abb. 21) gegeben. Bei ringförmigen Schuppen kann man die Rauchkanäle mit der äußeren Vieleckwand verbinden (Abb. 272, 273, nach Organ 1904, Taf. XV, Abb. 4 u. Taf. XVI, Abb. 2). Sonst werden sie, was insbesondere bei Rechteckschuppen unvermeidlich ist, in dem Dachtragwerk aufgehängt (Abb. 254, 255, 267, 274). Man gibt den Rauchkanälen in der Regel einen schlupfbaren rechteckigen Querschnitt und bildet sie aus Eisengerippe mit Auskleidung von Asbestplatten, Asbestzementplatten, Kunsttuffsteinplatten. Weniger bewährt hat sich Eisenbeton. Der Querschnitt soll nach dem Schornstein hin zunehmen. Reinigungsöffnungen sind erforderlich. Den Schornstein macht man beispielsweise auf den preußischen Staatsbahnen 35–40 m hoch mit oberer Lichtweite von 1·25 und ordnet für je 14–16 Stände einen solchen


Abb. 272. Lokomotivschuppen in Leipzig.
Schornstein an. Der stellenweise gemachte Versuch, die Rauchkanäle unter den Fußboden zu verlegen, also die Zuführungsrohre von den einzelnen Rauchfängen dahin abwärts zu führen, dürfte wegen der verschlechterten Zugwirkung im allgemeinen keine Nachahmung verdienen.

In England ist gemeinsame Rauchabführung in anderer Weise üblich. Über jedem Standgleis eines rechteckigen Schuppens erstreckt sich in ganzer Länge ein nach unten offener Rauchtrog, in den die Lokomotivschornsteine hineinreichen und der an einer Reihe von Stellen Abzugsröhren nach oben besitzt (Abb. 275 a u. b, nach Glasers Ann. 1905, S. 143, Abb. 14). Die Anordnung zeichnet sich durch Einfachheit aus, gestattet beliebige Stellung


Abb. 273. Lokomotivschuppen in Halle a. S.

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[218/0232] [Abbildung Abb. 271 a u. b. Rauchabzug mit Fabelschen Patentklappen. ] Beispiele gemeinsamer Rauchabführungen sind in Abb. 254, 255, 267, 272, 273, 274 (nach Cornelius, S. 47, Abb. 21) gegeben. Bei ringförmigen Schuppen kann man die Rauchkanäle mit der äußeren Vieleckwand verbinden (Abb. 272, 273, nach Organ 1904, Taf. XV, Abb. 4 u. Taf. XVI, Abb. 2). Sonst werden sie, was insbesondere bei Rechteckschuppen unvermeidlich ist, in dem Dachtragwerk aufgehängt (Abb. 254, 255, 267, 274). Man gibt den Rauchkanälen in der Regel einen schlupfbaren rechteckigen Querschnitt und bildet sie aus Eisengerippe mit Auskleidung von Asbestplatten, Asbestzementplatten, Kunsttuffsteinplatten. Weniger bewährt hat sich Eisenbeton. Der Querschnitt soll nach dem Schornstein hin zunehmen. Reinigungsöffnungen sind erforderlich. Den Schornstein macht man beispielsweise auf den preußischen Staatsbahnen 35–40 m hoch mit oberer Lichtweite von 1·25 und ordnet für je 14–16 Stände einen solchen [Abbildung Abb. 272. Lokomotivschuppen in Leipzig. ] Schornstein an. Der stellenweise gemachte Versuch, die Rauchkanäle unter den Fußboden zu verlegen, also die Zuführungsrohre von den einzelnen Rauchfängen dahin abwärts zu führen, dürfte wegen der verschlechterten Zugwirkung im allgemeinen keine Nachahmung verdienen. In England ist gemeinsame Rauchabführung in anderer Weise üblich. Über jedem Standgleis eines rechteckigen Schuppens erstreckt sich in ganzer Länge ein nach unten offener Rauchtrog, in den die Lokomotivschornsteine hineinreichen und der an einer Reihe von Stellen Abzugsröhren nach oben besitzt (Abb. 275 a u. b, nach Glasers Ann. 1905, S. 143, Abb. 14). Die Anordnung zeichnet sich durch Einfachheit aus, gestattet beliebige Stellung [Abbildung Abb. 273. Lokomotivschuppen in Halle a. S. ]

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/232>, abgerufen am 23.11.2024.