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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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(bisweilen auch Rampen) versehenen Enden soweit über die Lokomotivlänge überstehen, daß man bei auf dem Standgleis stehender Lokomotive unter diese gelangen kann. Wo (insbesondere in rechteckigen Schuppen) auf einem Standgleis mehrere Lokomotiven hintereinander aufgestellt werden, läuft die Arbeitsgrube von Stand zu Stand durch. Man legt
Abb. 268 a.
Abb. 268 b.

dann zwischen je 2 Lokomotivständen eine Bohlenbrücke hinüber. Die Lichtweite der Grube wird je nach dem Material der Schienenunterlager oben auf 1·10 bis 1·20 bemessen und zweckmäßig etwa in halber Grubentiefe (Preuß. Vorschr. 0·6 unter SO.) mittels jederseitigen schmalen Absatzes noch etwas eingeschränkt, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Gruben werden in der Regel aus Bruchsteinen oder Ziegelsteinen, neuerdings vielfach aus Beton massiv hergestellt und mit einer zur Aufnahme der Schienenbefestigung geeigneten Abdeckung (durchlaufende Klinkerrollschicht, einzelne Werksteine mit Rollschichtabdeckung dazwischen, auch wohl Bohlen aus hartem Holz) versehen, auf der die Schienen mit Fundamentschrauben nebst Klemmplatten mit oder ohne Unterlagsplatten befestigt werden. Da der Schuppenfußboden in der Regel in Höhe der Schienenoberkante hergestellt wird, so ist die Herstellung eines haltbaren Anschlusses an die Schienen schwierig. Zweckmäßig sind Hartholzbohlen. Statt dessen werden auch umgekehrte Schienen, Winkeleisen u. s. w. verwendet. Die Grubenwände bedürfen einer besonders zuverlässigen Gründung. Wo solche nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Kosten erzielbar ist, hat man wohl auch die Gruben ohne eigentliche Gründung als in sich haltbare Wanne aus Blechen und Walzeisen oder in Eisenbeton hergestellt.

Der Grubenfußboden (die Sohle) erhält zur Entwässerung Längs- und in der Regel auch Quergefälle. Von den verschiedenen in Abb. 269 a-d dargestellten Anordnungen ist die mit Seitenrinne (Abb. 269 d) besonders zweckmäßig, weil man bei guter Entwässerung in einer solchen Grube trocken stehen kann. Der quer zu den Gruben laufende Entwässerungskanal liegt bei einständigen Gruben zweckmäßig vor Kopf der Gruben, bei ringförmigen Schuppen längs der Torwand (Abb. 268 a), bei Kreisschuppen rund um die Drehscheibe (Abb. 260 a), muß dagegen bei mehrständigen Gruben, um das Längsgefälle der Grubensohle ausreichend groß (mindestens etwa 1 : 100) zu erhalten, quer unter den Gruben durchgeführt werden, bei großen rechteckigen Schuppen auch wohl in wiederholter Anordnung. Vor der Einmündung jeder Grubenentwässerung ist ein Schlammfang erforderlich (Abb. 268 a). In den Entwässerungskanal legt man zweckmäßig auch das Wasserzuleitungsrohr, von dem Stichrohre


Abb. 269 a-d.
zu den zwischen den Gruben, abwechselnd nach jedem zweiten Gleis, angeordneten Schlauchhähnen (Hydranten) führen. Diese werden am besten unterirdisch angebracht und dienen im allgemeinen nur Reinigungszwecken. An die Wasserleitung werden auch die Waschvorrichtungen für das im Schuppen beschäftigte Personal angeschlossen. Die früher auch wohl in den Schuppen aufgestellten Wasserkrane stellt man jetzt regelmäßig außerhalb der Schuppen auf.

Der Schuppenfußboden muß wasserundurchlässig und widerstandsfähig sein, um das Aufsetzen von Winden und das Aufschlagen schwerer Stücke auszuhalten. Klinkerrollschicht in Zementmörtel, Betonboden von etwa 15 cm Stärke, auch natürliche Steinplatten, vor den Werkbänken Dielung, sind empfehlenswert. Das Gefälle wird meist nach den Arbeitsgruben zu gerichtet, wobei das ablaufende Wasser die Schienen überströmt, besser aber umgekehrt nach zwischen den Gruben liegenden tiefen Stellen (wo dann Gullys angeordnet sind und wohin unmittelbar der Überlauf der Hydranten

(bisweilen auch Rampen) versehenen Enden soweit über die Lokomotivlänge überstehen, daß man bei auf dem Standgleis stehender Lokomotive unter diese gelangen kann. Wo (insbesondere in rechteckigen Schuppen) auf einem Standgleis mehrere Lokomotiven hintereinander aufgestellt werden, läuft die Arbeitsgrube von Stand zu Stand durch. Man legt
Abb. 268 a.
Abb. 268 b.

dann zwischen je 2 Lokomotivständen eine Bohlenbrücke hinüber. Die Lichtweite der Grube wird je nach dem Material der Schienenunterlager oben auf 1·10 bis 1·20 bemessen und zweckmäßig etwa in halber Grubentiefe (Preuß. Vorschr. 0·6 unter SO.) mittels jederseitigen schmalen Absatzes noch etwas eingeschränkt, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Gruben werden in der Regel aus Bruchsteinen oder Ziegelsteinen, neuerdings vielfach aus Beton massiv hergestellt und mit einer zur Aufnahme der Schienenbefestigung geeigneten Abdeckung (durchlaufende Klinkerrollschicht, einzelne Werksteine mit Rollschichtabdeckung dazwischen, auch wohl Bohlen aus hartem Holz) versehen, auf der die Schienen mit Fundamentschrauben nebst Klemmplatten mit oder ohne Unterlagsplatten befestigt werden. Da der Schuppenfußboden in der Regel in Höhe der Schienenoberkante hergestellt wird, so ist die Herstellung eines haltbaren Anschlusses an die Schienen schwierig. Zweckmäßig sind Hartholzbohlen. Statt dessen werden auch umgekehrte Schienen, Winkeleisen u. s. w. verwendet. Die Grubenwände bedürfen einer besonders zuverlässigen Gründung. Wo solche nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Kosten erzielbar ist, hat man wohl auch die Gruben ohne eigentliche Gründung als in sich haltbare Wanne aus Blechen und Walzeisen oder in Eisenbeton hergestellt.

Der Grubenfußboden (die Sohle) erhält zur Entwässerung Längs- und in der Regel auch Quergefälle. Von den verschiedenen in Abb. 269 a–d dargestellten Anordnungen ist die mit Seitenrinne (Abb. 269 d) besonders zweckmäßig, weil man bei guter Entwässerung in einer solchen Grube trocken stehen kann. Der quer zu den Gruben laufende Entwässerungskanal liegt bei einständigen Gruben zweckmäßig vor Kopf der Gruben, bei ringförmigen Schuppen längs der Torwand (Abb. 268 a), bei Kreisschuppen rund um die Drehscheibe (Abb. 260 a), muß dagegen bei mehrständigen Gruben, um das Längsgefälle der Grubensohle ausreichend groß (mindestens etwa 1 : 100) zu erhalten, quer unter den Gruben durchgeführt werden, bei großen rechteckigen Schuppen auch wohl in wiederholter Anordnung. Vor der Einmündung jeder Grubenentwässerung ist ein Schlammfang erforderlich (Abb. 268 a). In den Entwässerungskanal legt man zweckmäßig auch das Wasserzuleitungsrohr, von dem Stichrohre


Abb. 269 a–d.
zu den zwischen den Gruben, abwechselnd nach jedem zweiten Gleis, angeordneten Schlauchhähnen (Hydranten) führen. Diese werden am besten unterirdisch angebracht und dienen im allgemeinen nur Reinigungszwecken. An die Wasserleitung werden auch die Waschvorrichtungen für das im Schuppen beschäftigte Personal angeschlossen. Die früher auch wohl in den Schuppen aufgestellten Wasserkrane stellt man jetzt regelmäßig außerhalb der Schuppen auf.

Der Schuppenfußboden muß wasserundurchlässig und widerstandsfähig sein, um das Aufsetzen von Winden und das Aufschlagen schwerer Stücke auszuhalten. Klinkerrollschicht in Zementmörtel, Betonboden von etwa 15 cm Stärke, auch natürliche Steinplatten, vor den Werkbänken Dielung, sind empfehlenswert. Das Gefälle wird meist nach den Arbeitsgruben zu gerichtet, wobei das ablaufende Wasser die Schienen überströmt, besser aber umgekehrt nach zwischen den Gruben liegenden tiefen Stellen (wo dann Gullys angeordnet sind und wohin unmittelbar der Überlauf der Hydranten

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(bisweilen auch Rampen) versehenen Enden soweit über die Lokomotivlänge überstehen, daß man bei auf dem Standgleis stehender Lokomotive unter diese gelangen kann. Wo (insbesondere in rechteckigen Schuppen) auf einem Standgleis mehrere Lokomotiven hintereinander aufgestellt werden, läuft die Arbeitsgrube von Stand zu Stand durch. Man legt<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0368.jpg"><head>Abb. 268 a.</head><lb/></figure> <figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0369.jpg"><head>Abb. 268 b.</head><lb/></figure><lb/>
dann zwischen je 2 Lokomotivständen eine Bohlenbrücke hinüber. Die Lichtweite der Grube wird je nach dem Material der Schienenunterlager oben auf 1·10 bis 1·20 bemessen und zweckmäßig etwa in halber Grubentiefe (Preuß. Vorschr. 0·6 unter SO.) mittels jederseitigen schmalen Absatzes noch etwas eingeschränkt, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Gruben werden in der Regel aus Bruchsteinen oder Ziegelsteinen, neuerdings vielfach aus Beton massiv hergestellt und mit einer zur Aufnahme der Schienenbefestigung geeigneten Abdeckung (durchlaufende Klinkerrollschicht, einzelne Werksteine mit Rollschichtabdeckung dazwischen, auch wohl Bohlen aus hartem Holz) versehen, auf der die Schienen mit Fundamentschrauben nebst Klemmplatten mit oder ohne Unterlagsplatten befestigt werden. Da der Schuppenfußboden in der Regel in Höhe der Schienenoberkante hergestellt wird, so ist die Herstellung eines haltbaren Anschlusses an die Schienen schwierig. Zweckmäßig sind Hartholzbohlen. Statt dessen werden auch umgekehrte Schienen, Winkeleisen u. s. w. verwendet. Die Grubenwände bedürfen einer besonders zuverlässigen Gründung. Wo solche nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Kosten erzielbar ist, hat man wohl auch die Gruben ohne eigentliche Gründung als in sich haltbare Wanne aus Blechen und Walzeisen oder in Eisenbeton hergestellt.</p><lb/>
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[216/0230] (bisweilen auch Rampen) versehenen Enden soweit über die Lokomotivlänge überstehen, daß man bei auf dem Standgleis stehender Lokomotive unter diese gelangen kann. Wo (insbesondere in rechteckigen Schuppen) auf einem Standgleis mehrere Lokomotiven hintereinander aufgestellt werden, läuft die Arbeitsgrube von Stand zu Stand durch. Man legt [Abbildung Abb. 268 a. ] [Abbildung Abb. 268 b. ] dann zwischen je 2 Lokomotivständen eine Bohlenbrücke hinüber. Die Lichtweite der Grube wird je nach dem Material der Schienenunterlager oben auf 1·10 bis 1·20 bemessen und zweckmäßig etwa in halber Grubentiefe (Preuß. Vorschr. 0·6 unter SO.) mittels jederseitigen schmalen Absatzes noch etwas eingeschränkt, der mit oder ohne Auflegen von Standbohlen das Arbeiten an hochliegenden Lokomotivteilen erleichtert. Die Gruben werden in der Regel aus Bruchsteinen oder Ziegelsteinen, neuerdings vielfach aus Beton massiv hergestellt und mit einer zur Aufnahme der Schienenbefestigung geeigneten Abdeckung (durchlaufende Klinkerrollschicht, einzelne Werksteine mit Rollschichtabdeckung dazwischen, auch wohl Bohlen aus hartem Holz) versehen, auf der die Schienen mit Fundamentschrauben nebst Klemmplatten mit oder ohne Unterlagsplatten befestigt werden. Da der Schuppenfußboden in der Regel in Höhe der Schienenoberkante hergestellt wird, so ist die Herstellung eines haltbaren Anschlusses an die Schienen schwierig. Zweckmäßig sind Hartholzbohlen. Statt dessen werden auch umgekehrte Schienen, Winkeleisen u. s. w. verwendet. Die Grubenwände bedürfen einer besonders zuverlässigen Gründung. Wo solche nicht oder nur mit unverhältnismäßig großen Kosten erzielbar ist, hat man wohl auch die Gruben ohne eigentliche Gründung als in sich haltbare Wanne aus Blechen und Walzeisen oder in Eisenbeton hergestellt. Der Grubenfußboden (die Sohle) erhält zur Entwässerung Längs- und in der Regel auch Quergefälle. Von den verschiedenen in Abb. 269 a–d dargestellten Anordnungen ist die mit Seitenrinne (Abb. 269 d) besonders zweckmäßig, weil man bei guter Entwässerung in einer solchen Grube trocken stehen kann. Der quer zu den Gruben laufende Entwässerungskanal liegt bei einständigen Gruben zweckmäßig vor Kopf der Gruben, bei ringförmigen Schuppen längs der Torwand (Abb. 268 a), bei Kreisschuppen rund um die Drehscheibe (Abb. 260 a), muß dagegen bei mehrständigen Gruben, um das Längsgefälle der Grubensohle ausreichend groß (mindestens etwa 1 : 100) zu erhalten, quer unter den Gruben durchgeführt werden, bei großen rechteckigen Schuppen auch wohl in wiederholter Anordnung. Vor der Einmündung jeder Grubenentwässerung ist ein Schlammfang erforderlich (Abb. 268 a). In den Entwässerungskanal legt man zweckmäßig auch das Wasserzuleitungsrohr, von dem Stichrohre [Abbildung Abb. 269 a–d. ] zu den zwischen den Gruben, abwechselnd nach jedem zweiten Gleis, angeordneten Schlauchhähnen (Hydranten) führen. Diese werden am besten unterirdisch angebracht und dienen im allgemeinen nur Reinigungszwecken. An die Wasserleitung werden auch die Waschvorrichtungen für das im Schuppen beschäftigte Personal angeschlossen. Die früher auch wohl in den Schuppen aufgestellten Wasserkrane stellt man jetzt regelmäßig außerhalb der Schuppen auf. Der Schuppenfußboden muß wasserundurchlässig und widerstandsfähig sein, um das Aufsetzen von Winden und das Aufschlagen schwerer Stücke auszuhalten. Klinkerrollschicht in Zementmörtel, Betonboden von etwa 15 cm Stärke, auch natürliche Steinplatten, vor den Werkbänken Dielung, sind empfehlenswert. Das Gefälle wird meist nach den Arbeitsgruben zu gerichtet, wobei das ablaufende Wasser die Schienen überströmt, besser aber umgekehrt nach zwischen den Gruben liegenden tiefen Stellen (wo dann Gullys angeordnet sind und wohin unmittelbar der Überlauf der Hydranten

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/230>, abgerufen am 23.11.2024.