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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Torwand und Lokomotive verbleibende lange freie Raum, der gestattete, die Tore nach innen aufschlagen zu lassen sowie die Heizröhren der Lokomotive ohne Öffnen der Tore auszukratzen. Da diese Vorteile aber mindestens zweifelhaft sind, zumal man zweckmäßiger die Lokomotiven mit dem Schornstein vom Tor abgewendet aufstellt, so ist diese Anordnung ganz außer Gebrauch gekommen.

B. Bauliche Durchbildung der L.

1. Grundrißdurchbildung, Wände und Dächer. Bei dem Aufbau der L. sollte man stets beachten, daß es reine Nutzbauten sind, für die eine architektonische Ausbildung nur in Ausnahmefällen in Frage kommt. Die Wände hat man in der Regel massiv, 40-50 cm stark, mit Verstärkungspfeilern, je nach dem landesüblichen Material in Ziegeln oder Bruchstein hergestellt; neuerdings auch vielfach (mit geringeren Stärken) in Beton oder Eisenbeton. Wo es sich nur um provisorische Bauten handelt oder wo schlechte Gründungsverhältnisse oder die Lage im Festungsbezirk eine massive Bauweise unratsam machen oder ausschließen, wird ausgemauertes Fachwerk oder Eisenfachwerk verwendet, reiner Holzbau im allgemeinen nur in holzreichen Ländern. Da alle Eisenbahnbauten infolge Wachsen des Verkehrs im Laufe der Zeit starken Veränderungen unterworfen sind, sollte man wie bei anderen Eisenbahnnutzbauten auch hier Bauweisen, die solche Veränderungen erleichtern, allgemein mehr Beachtung schenken. Allerdings wirken die großen Raumabmessungen bei manchen Schuppenformen hier erschwerend. Auch steht in kalten Ländern die Rücksicht auf die gute Heizbarkeit der Wahl leichter Bauweisen entgegen.

Für das Dachtragwerk lassen sich bei großen Schuppen Zwischenstützen gar nicht oder schwer vermeiden. Solche sollten aber möglichst nicht in zu dichter Folge und nicht da aufgestellt werden, wo sie das Arbeiten an den Lokomotiven behindern. Das Dachtragwerk und die Zwischenstützen ganz aus Holz auszuführen, hat erfahrungsmäßig keine Bedenken wegen der Feuersgefahr, wenn man nur über den Schornsteinen alle Holzteile (nach Vorschrift der TV.) mindestens 5·8 m über SO. anordnet. Ferner gestattet ein Holzdach bei etwaiger Versetzung des Schuppens leichter die Wiederverwendung an anderer Stelle, als ein gegliedertes Eisentragwerk. Auch lassen sich, insbesondere durch die neueren Bauweisen des Stephans- und des Hetzerdaches, Spannweiten erzielen, die für alle Fälle ausreichen. Gleichwohl sind vielfach eiserne Dachüberbauten verwendet worden. Für die Dachdeckung sind solche Materialien, die eine steile Neigung bedingen, wie Schiefer und Dachziegel, nur da in Betracht zu ziehen, wo ausnahmsweise ein L. architektonisch behandelt werden soll. Sonst verwendet man grundsätzlich flache Dächer, d. h. insbesondere Doppelpappdach auf Holzschalung oder Holzzement auf Holzschalung oder auf Eisenbeton, namentlich solchem aus Bimssteinen.

Form I: Der rechteckige Schuppen ohne Schiebebühne wird bei seinen geringen Abmessungen und der einfachen Grundrißform meist mit einem einfachen Satteldach überdeckt (nicht selten in Eisenbauweise); bei den geringen vorkommenden Spannweiten sollte man aber in der Regel Holzbauweise wählen. In Abb. 252 a und b ist ein solcher Schuppen für 2 Standgleise nebeneinander in Grundriß und Querschnitt dargestellt.


Abb. 252 a u. b.
Die Mittelstützen kann man indessen jedenfalls bei 2 Standgleisen entbehren. Die Wände erhalten bei massiver Ausführung, wie in Abb. 252 a und b, an den Bindern und zwischen den Toren Verstärkungspfeiler. Indessen empfiehlt es sich gerade bei diesen kleinen Gebäuden, Holz- oder Eisenfachwerk anzuwenden. Zur Kostenersparnis wird man die Wände möglichst niedrig halten. Zur Tagesbeleuchtung genügen bei 2 Standgleisen Fenster in den Seitenwänden und etwa über den Toren; bei einer größeren Anzahl der Standgleise reicht dies jedoch nicht. Zweckmäßig ist dann die Basilikaform. Auf die aus Abb. 252 a und b ersichtlichen Einzelheiten, wie Arbeitsgruben, Rauchabzüge u. s. w., wird, ebenso wie bei den anderen Schuppenformen, in der unten folgenden Sonderbesprechung eingegangen.

Form II: Die Rechteckschuppen mit Schiebebühne hat man früher in der Regel mit wiederholten,

Torwand und Lokomotive verbleibende lange freie Raum, der gestattete, die Tore nach innen aufschlagen zu lassen sowie die Heizröhren der Lokomotive ohne Öffnen der Tore auszukratzen. Da diese Vorteile aber mindestens zweifelhaft sind, zumal man zweckmäßiger die Lokomotiven mit dem Schornstein vom Tor abgewendet aufstellt, so ist diese Anordnung ganz außer Gebrauch gekommen.

B. Bauliche Durchbildung der L.

1. Grundrißdurchbildung, Wände und Dächer. Bei dem Aufbau der L. sollte man stets beachten, daß es reine Nutzbauten sind, für die eine architektonische Ausbildung nur in Ausnahmefällen in Frage kommt. Die Wände hat man in der Regel massiv, 40–50 cm stark, mit Verstärkungspfeilern, je nach dem landesüblichen Material in Ziegeln oder Bruchstein hergestellt; neuerdings auch vielfach (mit geringeren Stärken) in Beton oder Eisenbeton. Wo es sich nur um provisorische Bauten handelt oder wo schlechte Gründungsverhältnisse oder die Lage im Festungsbezirk eine massive Bauweise unratsam machen oder ausschließen, wird ausgemauertes Fachwerk oder Eisenfachwerk verwendet, reiner Holzbau im allgemeinen nur in holzreichen Ländern. Da alle Eisenbahnbauten infolge Wachsen des Verkehrs im Laufe der Zeit starken Veränderungen unterworfen sind, sollte man wie bei anderen Eisenbahnnutzbauten auch hier Bauweisen, die solche Veränderungen erleichtern, allgemein mehr Beachtung schenken. Allerdings wirken die großen Raumabmessungen bei manchen Schuppenformen hier erschwerend. Auch steht in kalten Ländern die Rücksicht auf die gute Heizbarkeit der Wahl leichter Bauweisen entgegen.

Für das Dachtragwerk lassen sich bei großen Schuppen Zwischenstützen gar nicht oder schwer vermeiden. Solche sollten aber möglichst nicht in zu dichter Folge und nicht da aufgestellt werden, wo sie das Arbeiten an den Lokomotiven behindern. Das Dachtragwerk und die Zwischenstützen ganz aus Holz auszuführen, hat erfahrungsmäßig keine Bedenken wegen der Feuersgefahr, wenn man nur über den Schornsteinen alle Holzteile (nach Vorschrift der TV.) mindestens 5·8 m über SO. anordnet. Ferner gestattet ein Holzdach bei etwaiger Versetzung des Schuppens leichter die Wiederverwendung an anderer Stelle, als ein gegliedertes Eisentragwerk. Auch lassen sich, insbesondere durch die neueren Bauweisen des Stephans- und des Hetzerdaches, Spannweiten erzielen, die für alle Fälle ausreichen. Gleichwohl sind vielfach eiserne Dachüberbauten verwendet worden. Für die Dachdeckung sind solche Materialien, die eine steile Neigung bedingen, wie Schiefer und Dachziegel, nur da in Betracht zu ziehen, wo ausnahmsweise ein L. architektonisch behandelt werden soll. Sonst verwendet man grundsätzlich flache Dächer, d. h. insbesondere Doppelpappdach auf Holzschalung oder Holzzement auf Holzschalung oder auf Eisenbeton, namentlich solchem aus Bimssteinen.

Form I: Der rechteckige Schuppen ohne Schiebebühne wird bei seinen geringen Abmessungen und der einfachen Grundrißform meist mit einem einfachen Satteldach überdeckt (nicht selten in Eisenbauweise); bei den geringen vorkommenden Spannweiten sollte man aber in der Regel Holzbauweise wählen. In Abb. 252 a und b ist ein solcher Schuppen für 2 Standgleise nebeneinander in Grundriß und Querschnitt dargestellt.


Abb. 252 a u. b.
Die Mittelstützen kann man indessen jedenfalls bei 2 Standgleisen entbehren. Die Wände erhalten bei massiver Ausführung, wie in Abb. 252 a und b, an den Bindern und zwischen den Toren Verstärkungspfeiler. Indessen empfiehlt es sich gerade bei diesen kleinen Gebäuden, Holz- oder Eisenfachwerk anzuwenden. Zur Kostenersparnis wird man die Wände möglichst niedrig halten. Zur Tagesbeleuchtung genügen bei 2 Standgleisen Fenster in den Seitenwänden und etwa über den Toren; bei einer größeren Anzahl der Standgleise reicht dies jedoch nicht. Zweckmäßig ist dann die Basilikaform. Auf die aus Abb. 252 a und b ersichtlichen Einzelheiten, wie Arbeitsgruben, Rauchabzüge u. s. w., wird, ebenso wie bei den anderen Schuppenformen, in der unten folgenden Sonderbesprechung eingegangen.

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[209/0223] Torwand und Lokomotive verbleibende lange freie Raum, der gestattete, die Tore nach innen aufschlagen zu lassen sowie die Heizröhren der Lokomotive ohne Öffnen der Tore auszukratzen. Da diese Vorteile aber mindestens zweifelhaft sind, zumal man zweckmäßiger die Lokomotiven mit dem Schornstein vom Tor abgewendet aufstellt, so ist diese Anordnung ganz außer Gebrauch gekommen. B. Bauliche Durchbildung der L. 1. Grundrißdurchbildung, Wände und Dächer. Bei dem Aufbau der L. sollte man stets beachten, daß es reine Nutzbauten sind, für die eine architektonische Ausbildung nur in Ausnahmefällen in Frage kommt. Die Wände hat man in der Regel massiv, 40–50 cm stark, mit Verstärkungspfeilern, je nach dem landesüblichen Material in Ziegeln oder Bruchstein hergestellt; neuerdings auch vielfach (mit geringeren Stärken) in Beton oder Eisenbeton. Wo es sich nur um provisorische Bauten handelt oder wo schlechte Gründungsverhältnisse oder die Lage im Festungsbezirk eine massive Bauweise unratsam machen oder ausschließen, wird ausgemauertes Fachwerk oder Eisenfachwerk verwendet, reiner Holzbau im allgemeinen nur in holzreichen Ländern. Da alle Eisenbahnbauten infolge Wachsen des Verkehrs im Laufe der Zeit starken Veränderungen unterworfen sind, sollte man wie bei anderen Eisenbahnnutzbauten auch hier Bauweisen, die solche Veränderungen erleichtern, allgemein mehr Beachtung schenken. Allerdings wirken die großen Raumabmessungen bei manchen Schuppenformen hier erschwerend. Auch steht in kalten Ländern die Rücksicht auf die gute Heizbarkeit der Wahl leichter Bauweisen entgegen. Für das Dachtragwerk lassen sich bei großen Schuppen Zwischenstützen gar nicht oder schwer vermeiden. Solche sollten aber möglichst nicht in zu dichter Folge und nicht da aufgestellt werden, wo sie das Arbeiten an den Lokomotiven behindern. Das Dachtragwerk und die Zwischenstützen ganz aus Holz auszuführen, hat erfahrungsmäßig keine Bedenken wegen der Feuersgefahr, wenn man nur über den Schornsteinen alle Holzteile (nach Vorschrift der TV.) mindestens 5·8 m über SO. anordnet. Ferner gestattet ein Holzdach bei etwaiger Versetzung des Schuppens leichter die Wiederverwendung an anderer Stelle, als ein gegliedertes Eisentragwerk. Auch lassen sich, insbesondere durch die neueren Bauweisen des Stephans- und des Hetzerdaches, Spannweiten erzielen, die für alle Fälle ausreichen. Gleichwohl sind vielfach eiserne Dachüberbauten verwendet worden. Für die Dachdeckung sind solche Materialien, die eine steile Neigung bedingen, wie Schiefer und Dachziegel, nur da in Betracht zu ziehen, wo ausnahmsweise ein L. architektonisch behandelt werden soll. Sonst verwendet man grundsätzlich flache Dächer, d. h. insbesondere Doppelpappdach auf Holzschalung oder Holzzement auf Holzschalung oder auf Eisenbeton, namentlich solchem aus Bimssteinen. Form I: Der rechteckige Schuppen ohne Schiebebühne wird bei seinen geringen Abmessungen und der einfachen Grundrißform meist mit einem einfachen Satteldach überdeckt (nicht selten in Eisenbauweise); bei den geringen vorkommenden Spannweiten sollte man aber in der Regel Holzbauweise wählen. In Abb. 252 a und b ist ein solcher Schuppen für 2 Standgleise nebeneinander in Grundriß und Querschnitt dargestellt. [Abbildung Abb. 252 a u. b. ] Die Mittelstützen kann man indessen jedenfalls bei 2 Standgleisen entbehren. Die Wände erhalten bei massiver Ausführung, wie in Abb. 252 a und b, an den Bindern und zwischen den Toren Verstärkungspfeiler. Indessen empfiehlt es sich gerade bei diesen kleinen Gebäuden, Holz- oder Eisenfachwerk anzuwenden. Zur Kostenersparnis wird man die Wände möglichst niedrig halten. Zur Tagesbeleuchtung genügen bei 2 Standgleisen Fenster in den Seitenwänden und etwa über den Toren; bei einer größeren Anzahl der Standgleise reicht dies jedoch nicht. Zweckmäßig ist dann die Basilikaform. Auf die aus Abb. 252 a und b ersichtlichen Einzelheiten, wie Arbeitsgruben, Rauchabzüge u. s. w., wird, ebenso wie bei den anderen Schuppenformen, in der unten folgenden Sonderbesprechung eingegangen. Form II: Die Rechteckschuppen mit Schiebebühne hat man früher in der Regel mit wiederholten,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/223>, abgerufen am 23.11.2024.