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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Die Anordnung von L. wird empfohlen; der Radstand von

9·0 m bei Krümmungen von 180 m Halbmesser

10·0 m bei Krümmungen von 210 m Halbmesser

soll jedoch nicht überschritten werden.

III. Nach dem Vereins-Wagen-Übereinkommen ist das für Wagen mit festen Achsen für den leeren Rücklauf nach der Heimat zugelassene Unterklotzen bei Schadhaftwerden der Tragfedern bei Wagen mit L. nicht gestattet.

IV. Die Vorschriften vereinsfremder Bahnen über L. finden sich im Vereins-Radstandsverzeichnis und in dem vom schweizer. Eisenbahndepartement herausgegebenen Verzeichnis: "Maximalradstand, Maximalraddruck und Lademaß der im intern. Verkehr zugelassenen Wagen."

In Abb. 153 a ist eine den Bestimmungen der TV. entsprechende Anordnung einer freien L. dargestellt.

m und q (Abb. 153 b) sind die für die radiale Einstellung der Achse erforderlichen Spielräume des Lagergehäuses in den Achshaltern; q ist notwendig, um ein Klemmen der Achsbüchsen in den Achshaltern bei der Radialstellung der Achse im Bogen zu verhindern. Aus dem gleichen Grunde empfiehlt es sich, die das Quer- und Längsspiel begrenzenden Führungsflächen der Achsbüchse nach oben und unten abzuschrägen. Die Größe des Spielraumes m ist nach der Größe des Radstandes zu bemessen.


Abb. 153 a., Abb. 153 b. Freie Lenkachse.

Die Verbindung der Achsbüchse mit der Tragfeder ist eine starre. Die Tragfedergehänge besitzen seitliche Beweglichkeit. Auf diese Seitenbeweglichkeit kann nur dann verzichtet werden, wenn der Tragfederbund selbst mittels eines lotrechten Zapfens drehbar auf der Achsbüchse gelagert ist.


Abb. 154. Federaufhängung, Bauart Rybak.

Gegen Verschiebung der einzelnen Tragfederblätter in der Längsrichtung unter sich und gegen die Achsbüchse ist ein Federstift vorgesehen.

Die Federgehänge sind pendelnd angeordnet; links ist eine Aufhängung mit Ringen auf Rollen,

Die Anordnung von L. wird empfohlen; der Radstand von

9·0 m bei Krümmungen von 180 m Halbmesser

10·0 m bei Krümmungen von 210 m Halbmesser

soll jedoch nicht überschritten werden.

III. Nach dem Vereins-Wagen-Übereinkommen ist das für Wagen mit festen Achsen für den leeren Rücklauf nach der Heimat zugelassene Unterklotzen bei Schadhaftwerden der Tragfedern bei Wagen mit L. nicht gestattet.

IV. Die Vorschriften vereinsfremder Bahnen über L. finden sich im Vereins-Radstandsverzeichnis und in dem vom schweizer. Eisenbahndepartement herausgegebenen Verzeichnis: „Maximalradstand, Maximalraddruck und Lademaß der im intern. Verkehr zugelassenen Wagen.“

In Abb. 153 a ist eine den Bestimmungen der TV. entsprechende Anordnung einer freien L. dargestellt.

m und q (Abb. 153 b) sind die für die radiale Einstellung der Achse erforderlichen Spielräume des Lagergehäuses in den Achshaltern; q ist notwendig, um ein Klemmen der Achsbüchsen in den Achshaltern bei der Radialstellung der Achse im Bogen zu verhindern. Aus dem gleichen Grunde empfiehlt es sich, die das Quer- und Längsspiel begrenzenden Führungsflächen der Achsbüchse nach oben und unten abzuschrägen. Die Größe des Spielraumes m ist nach der Größe des Radstandes zu bemessen.


Abb. 153 a., Abb. 153 b. Freie Lenkachse.

Die Verbindung der Achsbüchse mit der Tragfeder ist eine starre. Die Tragfedergehänge besitzen seitliche Beweglichkeit. Auf diese Seitenbeweglichkeit kann nur dann verzichtet werden, wenn der Tragfederbund selbst mittels eines lotrechten Zapfens drehbar auf der Achsbüchse gelagert ist.


Abb. 154. Federaufhängung, Bauart Rybák.

Gegen Verschiebung der einzelnen Tragfederblätter in der Längsrichtung unter sich und gegen die Achsbüchse ist ein Federstift vorgesehen.

Die Federgehänge sind pendelnd angeordnet; links ist eine Aufhängung mit Ringen auf Rollen,

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[101/0109] Die Anordnung von L. wird empfohlen; der Radstand von 9·0 m bei Krümmungen von 180 m Halbmesser 10·0 m bei Krümmungen von 210 m Halbmesser soll jedoch nicht überschritten werden. III. Nach dem Vereins-Wagen-Übereinkommen ist das für Wagen mit festen Achsen für den leeren Rücklauf nach der Heimat zugelassene Unterklotzen bei Schadhaftwerden der Tragfedern bei Wagen mit L. nicht gestattet. IV. Die Vorschriften vereinsfremder Bahnen über L. finden sich im Vereins-Radstandsverzeichnis und in dem vom schweizer. Eisenbahndepartement herausgegebenen Verzeichnis: „Maximalradstand, Maximalraddruck und Lademaß der im intern. Verkehr zugelassenen Wagen.“ In Abb. 153 a ist eine den Bestimmungen der TV. entsprechende Anordnung einer freien L. dargestellt. m und q (Abb. 153 b) sind die für die radiale Einstellung der Achse erforderlichen Spielräume des Lagergehäuses in den Achshaltern; q ist notwendig, um ein Klemmen der Achsbüchsen in den Achshaltern bei der Radialstellung der Achse im Bogen zu verhindern. Aus dem gleichen Grunde empfiehlt es sich, die das Quer- und Längsspiel begrenzenden Führungsflächen der Achsbüchse nach oben und unten abzuschrägen. Die Größe des Spielraumes m ist nach der Größe des Radstandes zu bemessen. [Abbildung Abb. 153 a., Abb. 153 b. Freie Lenkachse. ] Die Verbindung der Achsbüchse mit der Tragfeder ist eine starre. Die Tragfedergehänge besitzen seitliche Beweglichkeit. Auf diese Seitenbeweglichkeit kann nur dann verzichtet werden, wenn der Tragfederbund selbst mittels eines lotrechten Zapfens drehbar auf der Achsbüchse gelagert ist. [Abbildung Abb. 154. Federaufhängung, Bauart Rybák. ] Gegen Verschiebung der einzelnen Tragfederblätter in der Längsrichtung unter sich und gegen die Achsbüchse ist ein Federstift vorgesehen. Die Federgehänge sind pendelnd angeordnet; links ist eine Aufhängung mit Ringen auf Rollen,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/109>, abgerufen am 05.07.2024.