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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914.

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1874 ist der Provinz Perugia, nachdem die römischen Eisenbahnen auf ihr Vorrecht verzichtet hatten, die Linie Terontola-Chiusi konzessioniert worden, die die Linien Florenz-Foligno-Rom und Florenz-Empoli-Siena-Chiusi-Rom verbindet und die Strecke Florenz-Rom um 56 km kürzt. Damit ist der heute bestehende Verkehrsweg Bologna-Florenz-Rom fertiggestellt worden.

Der Gesellschaft der oberitalienischen Eisenbahnen wurde im Jahre 1873 auch die Konzession für die Bahn Udine-Pontebba mit Verbürgung eines Reinertrags erteilt. Zu gleicher Zeit übernahm sie den Betrieb auf den Linien Mantua-Modena, Monza-Calolzio, Cremona-Mantua und Legagno-Rovigo. Das Verhältnis dieser Gesellschaft gegenüber dem Staat wurde dadurch mit der Zeit ein sehr verwickeltes. Sie war bei einigen Strecken zugleich Eigentümerin und Betriebsunternehmerin, bei anderen nur letzteres. Die ihr gegenüber vom Staat übernommenen Verpflichtungen waren sehr verschiedener Art, sie bezogen sich teils auf die Verzinsung, teils auf den Roh- und teils auf den Reinertrag. Die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten und die Notwendigkeit, eine Trennung des italienischen und des österreichischen Netzes der Gesellschaft herbeizuführen, gaben den hauptsächlichsten Anlaß zu dem Baseler Ankaufsvertrag vom 17. November 1875, durch den die Linien der Gesellschaft der oberitalienischen Eisenbahnen ins Eigentum des Staats übergingen.

In einem im Jahre 1876 abgeschlossenen Nachtragsvertrag verpflichtete sich die Gesellschaft der Alta Italia, den Betrieb auf den ganzen erworbenen Netzen, sowie den auf den bereits zum oberitalienischen Netze gehörenden Linien des Staats für 2 Jahre, d. i. bis zum 31. Juni 1878, weiterzuführen.

In den ersten zwei Jahrzehnten seit der politischen Einigung Italiens hat hiernach das Eisenbahnwesen trotz Kriege und Finanznot eine rasche Entwicklung genommen.

Die Verbindungen des Nordens mit dem Süden kamen 1865 zwischen Florenz, Rom und Neapel, und zwei Jahre später zwischen Bologna, Ancona und Brindisi zu stande, während Verbindungslinien zwischen der Ost- und Westküste der Halbinsel 1866, von Falconara marittima nach Orte und im darauffolgenden Jahr von Foggia über Benevento nach Neapel eröffnet wurden. 1863 erhielt Kalabrien die erste Eisenbahn von Buffaloria nach Cosenza und Sizilien die von Palermo nach Empedocle, welch letzterer bald die Küstenstrecke Messina-Catania-Syrakus nachfolgte. In Oberitalien wurde eine Reihe von Verbindungslinien (Mailand-Piacenza, Verona-Bologna, Bologna-Padua u. s. w.) gebaut. Seit 1870 wurde der Eisenbahnbau namentlich im südlichen Teil der Halbinsel und auf Sizilien eifrig gefördert. 1871 erhielt die Insel Sardinien die erste Bahn von Cagliari nach Oristano; am 16. Oktober desselben Jahres erfolgte die Eröffnung der Mont Cenis-Bahn und im darauffolgenden Jahr die der Bahn von Genua nach Nizza. 1879 wurde endlich durch die Vollendung der Linie Udine-Pontebba ein weiterer Anschluß an Österreich gewonnen.

Während Ende 1860 das Netz der I. kaum 1860 km zählte, war es 1870 auf 6233 km und 1875 auf 7709 km angewachsen; Ende 1879 betrug die Länge 8340 km.

Das Ges. vom 29. Juni 1876 verpflichtete die Regierung, spätestens im Jahre 1877 einen Gesetzentwurf über Konzessionierung des Privatbetriebes auf den Staatsbahnlinien vorzulegen.

Demgemäß unterbreitete die Regierung Ende 1877 ein mit den Südbahnen und römischen Bahnen geschlossenes Übereinkommen über den Rückkauf der beiden Netze und schlug zugleich vor, die I. in zwei große Netze, das "Adriatische" und das "Mittelländische" zu teilen und sie Privaten zum Betriebe zu übergeben.

Diese Vorschläge fielen jedoch zugleich mit dem Ministerium und das nachfolgende setzte, auf Grund eines Ges. vom 8. Juli 1878 eine Untersuchungskommission ein, die zu prüfen hatte, inwieweit die bisherigen Betriebssysteme den Interessen des Staats entsprächen und welche Bedingungen für die Vergebung des Betriebs an Privatbahnen festzusetzen wären.

Die Kommission unterbreitete 1881 ihren Bericht, der die Grundlage für die 1885 abgeschlossenen Verträge bildete.

Dieser sehr umfangreiche Bericht kommt nach reiflicher Erwägung zu dem Schluß, daß für die I. der Privatbetrieb dem Staatsbetrieb vorzuziehen sei, und zwar grundsätzlich die Erteilung der vollen Konzession zu empfehlen wäre, daß jedoch mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Wiederveräußerung zunächst mit bloßen Betriebsüberlassungsverträgen vorzugehen wäre.

Zum weiteren Ausbau des italienischen Eisenbahnnetzes wurden durch Ges. vom 29. Juli 1879 für Ergänzungsbauten 1.260,000.000 Lire bewilligt.


Hiervon für Verbesserungsarbeiten
an den alten Linien169,398.817 Lire

1874 ist der Provinz Perugia, nachdem die römischen Eisenbahnen auf ihr Vorrecht verzichtet hatten, die Linie Terontola-Chiusi konzessioniert worden, die die Linien Florenz-Foligno-Rom und Florenz-Empoli-Siena-Chiusi-Rom verbindet und die Strecke Florenz-Rom um 56 km kürzt. Damit ist der heute bestehende Verkehrsweg Bologna-Florenz-Rom fertiggestellt worden.

Der Gesellschaft der oberitalienischen Eisenbahnen wurde im Jahre 1873 auch die Konzession für die Bahn Udine-Pontebba mit Verbürgung eines Reinertrags erteilt. Zu gleicher Zeit übernahm sie den Betrieb auf den Linien Mantua-Modena, Monza-Calolzio, Cremona-Mantua und Legagno-Rovigo. Das Verhältnis dieser Gesellschaft gegenüber dem Staat wurde dadurch mit der Zeit ein sehr verwickeltes. Sie war bei einigen Strecken zugleich Eigentümerin und Betriebsunternehmerin, bei anderen nur letzteres. Die ihr gegenüber vom Staat übernommenen Verpflichtungen waren sehr verschiedener Art, sie bezogen sich teils auf die Verzinsung, teils auf den Roh- und teils auf den Reinertrag. Die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten und die Notwendigkeit, eine Trennung des italienischen und des österreichischen Netzes der Gesellschaft herbeizuführen, gaben den hauptsächlichsten Anlaß zu dem Baseler Ankaufsvertrag vom 17. November 1875, durch den die Linien der Gesellschaft der oberitalienischen Eisenbahnen ins Eigentum des Staats übergingen.

In einem im Jahre 1876 abgeschlossenen Nachtragsvertrag verpflichtete sich die Gesellschaft der Alta Italia, den Betrieb auf den ganzen erworbenen Netzen, sowie den auf den bereits zum oberitalienischen Netze gehörenden Linien des Staats für 2 Jahre, d. i. bis zum 31. Juni 1878, weiterzuführen.

In den ersten zwei Jahrzehnten seit der politischen Einigung Italiens hat hiernach das Eisenbahnwesen trotz Kriege und Finanznot eine rasche Entwicklung genommen.

Die Verbindungen des Nordens mit dem Süden kamen 1865 zwischen Florenz, Rom und Neapel, und zwei Jahre später zwischen Bologna, Ancona und Brindisi zu stande, während Verbindungslinien zwischen der Ost- und Westküste der Halbinsel 1866, von Falconara marittima nach Orte und im darauffolgenden Jahr von Foggia über Benevento nach Neapel eröffnet wurden. 1863 erhielt Kalabrien die erste Eisenbahn von Buffaloria nach Cosenza und Sizilien die von Palermo nach Empedocle, welch letzterer bald die Küstenstrecke Messina-Catania-Syrakus nachfolgte. In Oberitalien wurde eine Reihe von Verbindungslinien (Mailand-Piacenza, Verona-Bologna, Bologna-Padua u. s. w.) gebaut. Seit 1870 wurde der Eisenbahnbau namentlich im südlichen Teil der Halbinsel und auf Sizilien eifrig gefördert. 1871 erhielt die Insel Sardinien die erste Bahn von Cagliari nach Oristano; am 16. Oktober desselben Jahres erfolgte die Eröffnung der Mont Cenis-Bahn und im darauffolgenden Jahr die der Bahn von Genua nach Nizza. 1879 wurde endlich durch die Vollendung der Linie Udine-Pontebba ein weiterer Anschluß an Österreich gewonnen.

Während Ende 1860 das Netz der I. kaum 1860 km zählte, war es 1870 auf 6233 km und 1875 auf 7709 km angewachsen; Ende 1879 betrug die Länge 8340 km.

Das Ges. vom 29. Juni 1876 verpflichtete die Regierung, spätestens im Jahre 1877 einen Gesetzentwurf über Konzessionierung des Privatbetriebes auf den Staatsbahnlinien vorzulegen.

Demgemäß unterbreitete die Regierung Ende 1877 ein mit den Südbahnen und römischen Bahnen geschlossenes Übereinkommen über den Rückkauf der beiden Netze und schlug zugleich vor, die I. in zwei große Netze, das „Adriatische“ und das „Mittelländische“ zu teilen und sie Privaten zum Betriebe zu übergeben.

Diese Vorschläge fielen jedoch zugleich mit dem Ministerium und das nachfolgende setzte, auf Grund eines Ges. vom 8. Juli 1878 eine Untersuchungskommission ein, die zu prüfen hatte, inwieweit die bisherigen Betriebssysteme den Interessen des Staats entsprächen und welche Bedingungen für die Vergebung des Betriebs an Privatbahnen festzusetzen wären.

Die Kommission unterbreitete 1881 ihren Bericht, der die Grundlage für die 1885 abgeschlossenen Verträge bildete.

Dieser sehr umfangreiche Bericht kommt nach reiflicher Erwägung zu dem Schluß, daß für die I. der Privatbetrieb dem Staatsbetrieb vorzuziehen sei, und zwar grundsätzlich die Erteilung der vollen Konzession zu empfehlen wäre, daß jedoch mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Wiederveräußerung zunächst mit bloßen Betriebsüberlassungsverträgen vorzugehen wäre.

Zum weiteren Ausbau des italienischen Eisenbahnnetzes wurden durch Ges. vom 29. Juli 1879 für Ergänzungsbauten 1.260,000.000 Lire bewilligt.


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[286/0301] 1874 ist der Provinz Perugia, nachdem die römischen Eisenbahnen auf ihr Vorrecht verzichtet hatten, die Linie Terontola-Chiusi konzessioniert worden, die die Linien Florenz-Foligno-Rom und Florenz-Empoli-Siena-Chiusi-Rom verbindet und die Strecke Florenz-Rom um 56 km kürzt. Damit ist der heute bestehende Verkehrsweg Bologna-Florenz-Rom fertiggestellt worden. Der Gesellschaft der oberitalienischen Eisenbahnen wurde im Jahre 1873 auch die Konzession für die Bahn Udine-Pontebba mit Verbürgung eines Reinertrags erteilt. Zu gleicher Zeit übernahm sie den Betrieb auf den Linien Mantua-Modena, Monza-Calolzio, Cremona-Mantua und Legagno-Rovigo. Das Verhältnis dieser Gesellschaft gegenüber dem Staat wurde dadurch mit der Zeit ein sehr verwickeltes. Sie war bei einigen Strecken zugleich Eigentümerin und Betriebsunternehmerin, bei anderen nur letzteres. Die ihr gegenüber vom Staat übernommenen Verpflichtungen waren sehr verschiedener Art, sie bezogen sich teils auf die Verzinsung, teils auf den Roh- und teils auf den Reinertrag. Die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten und die Notwendigkeit, eine Trennung des italienischen und des österreichischen Netzes der Gesellschaft herbeizuführen, gaben den hauptsächlichsten Anlaß zu dem Baseler Ankaufsvertrag vom 17. November 1875, durch den die Linien der Gesellschaft der oberitalienischen Eisenbahnen ins Eigentum des Staats übergingen. In einem im Jahre 1876 abgeschlossenen Nachtragsvertrag verpflichtete sich die Gesellschaft der Alta Italia, den Betrieb auf den ganzen erworbenen Netzen, sowie den auf den bereits zum oberitalienischen Netze gehörenden Linien des Staats für 2 Jahre, d. i. bis zum 31. Juni 1878, weiterzuführen. In den ersten zwei Jahrzehnten seit der politischen Einigung Italiens hat hiernach das Eisenbahnwesen trotz Kriege und Finanznot eine rasche Entwicklung genommen. Die Verbindungen des Nordens mit dem Süden kamen 1865 zwischen Florenz, Rom und Neapel, und zwei Jahre später zwischen Bologna, Ancona und Brindisi zu stande, während Verbindungslinien zwischen der Ost- und Westküste der Halbinsel 1866, von Falconara marittima nach Orte und im darauffolgenden Jahr von Foggia über Benevento nach Neapel eröffnet wurden. 1863 erhielt Kalabrien die erste Eisenbahn von Buffaloria nach Cosenza und Sizilien die von Palermo nach Empedocle, welch letzterer bald die Küstenstrecke Messina-Catania-Syrakus nachfolgte. In Oberitalien wurde eine Reihe von Verbindungslinien (Mailand-Piacenza, Verona-Bologna, Bologna-Padua u. s. w.) gebaut. Seit 1870 wurde der Eisenbahnbau namentlich im südlichen Teil der Halbinsel und auf Sizilien eifrig gefördert. 1871 erhielt die Insel Sardinien die erste Bahn von Cagliari nach Oristano; am 16. Oktober desselben Jahres erfolgte die Eröffnung der Mont Cenis-Bahn und im darauffolgenden Jahr die der Bahn von Genua nach Nizza. 1879 wurde endlich durch die Vollendung der Linie Udine-Pontebba ein weiterer Anschluß an Österreich gewonnen. Während Ende 1860 das Netz der I. kaum 1860 km zählte, war es 1870 auf 6233 km und 1875 auf 7709 km angewachsen; Ende 1879 betrug die Länge 8340 km. Das Ges. vom 29. Juni 1876 verpflichtete die Regierung, spätestens im Jahre 1877 einen Gesetzentwurf über Konzessionierung des Privatbetriebes auf den Staatsbahnlinien vorzulegen. Demgemäß unterbreitete die Regierung Ende 1877 ein mit den Südbahnen und römischen Bahnen geschlossenes Übereinkommen über den Rückkauf der beiden Netze und schlug zugleich vor, die I. in zwei große Netze, das „Adriatische“ und das „Mittelländische“ zu teilen und sie Privaten zum Betriebe zu übergeben. Diese Vorschläge fielen jedoch zugleich mit dem Ministerium und das nachfolgende setzte, auf Grund eines Ges. vom 8. Juli 1878 eine Untersuchungskommission ein, die zu prüfen hatte, inwieweit die bisherigen Betriebssysteme den Interessen des Staats entsprächen und welche Bedingungen für die Vergebung des Betriebs an Privatbahnen festzusetzen wären. Die Kommission unterbreitete 1881 ihren Bericht, der die Grundlage für die 1885 abgeschlossenen Verträge bildete. Dieser sehr umfangreiche Bericht kommt nach reiflicher Erwägung zu dem Schluß, daß für die I. der Privatbetrieb dem Staatsbetrieb vorzuziehen sei, und zwar grundsätzlich die Erteilung der vollen Konzession zu empfehlen wäre, daß jedoch mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Wiederveräußerung zunächst mit bloßen Betriebsüberlassungsverträgen vorzugehen wäre. Zum weiteren Ausbau des italienischen Eisenbahnnetzes wurden durch Ges. vom 29. Juli 1879 für Ergänzungsbauten 1.260,000.000 Lire bewilligt. Hiervon für Verbesserungsarbeiten an den alten Linien 169,398.817 Lire

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 6. Berlin, Wien, 1914, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen06_1914/301>, abgerufen am 25.08.2024.