Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.die telegraphierenden Beamten von der Buchstabenschrift in Morseschrift und von der Morseschrift wieder in Buchstabenschrift fällt fort. Das Sprechen einer Mitteilung erfordert nur etwa den zehnten Teil der Zeit, die das Abtelegraphieren erfordert. Dennoch wird das Fernsprechen niemals das Telegraphieren vollständig ersetzen können. Alle Mitteilungen, die nicht, wie beim persönlichen Verkehr, von den Beteiligten unmittelbar gewechselt werden können, die also bei der Aufgabe einer Niederschrift bedürfen und bei deren Beförderung dritte, mit bezug auf den Inhalt nicht sachverständige Personen in Anspruch ![]() Abb. 67. Seitdem die F. so vervollkommnet sind, daß die Verständigung auch dem weniger Begabten und Ungeübten keine Schwierigkeiten mehr macht, sind auch die früheren telegraphischen Hilfsstellen auf der freien Strecke allgemein durch Fernsprechstellen ersetzt und man geht darin in einzelnen Ländern soweit, daß auf Hauptbahnen alle Schrankenposten mit Fernsprechern ausgerüstet werden; auf besonders verkehrreichen Strecken, wenn die Schrankenposten weit auseinanderliegen, werden sogar noch zwischen den Schrankenposten und bei den weit vor den Bahnhöfen stehenden Signalen, wenn ein Schrankenposten sich in der Nähe nicht befindet, Fernsprechstellen errichtet, deren Buden für gewöhnlich verschlossen sind, aber von den Streckenläufern, den Rottenführern oder den Bediensteten eines haltenden oder liegengebliebenen Zuges mit dem Normalwagenschlüssel geöffnet werden können. Diese im wesentlichen zur Benutzung bei Unfällen eingerichteten Wärter- oder Streckenfernsprecheinrichtungen können zugleich dazu benutzt werden, den Wärtern Mitteilungen über Sonderzüge, größere Verspätungen und Änderungen in der Reihenfolge der Züge, Halten von Zügen auf freier Strecke aus besonderem Anlaß, Fahrten von Kleinwagen oder bei Störung der Läutesignalleitung auch die Abmeldung der regelmäßigen Züge zu machen. Ebenso können die Wärter Meldungen über besondere Vorkommnisse - Unregelmäßigkeiten am vorüberfahrenden Zuge, Fehlen des Zugschlusses, Schäden am Bahnkörper, Schienenbrüche u. dgl. - an die benachbarten Stationen die telegraphierenden Beamten von der Buchstabenschrift in Morseschrift und von der Morseschrift wieder in Buchstabenschrift fällt fort. Das Sprechen einer Mitteilung erfordert nur etwa den zehnten Teil der Zeit, die das Abtelegraphieren erfordert. Dennoch wird das Fernsprechen niemals das Telegraphieren vollständig ersetzen können. Alle Mitteilungen, die nicht, wie beim persönlichen Verkehr, von den Beteiligten unmittelbar gewechselt werden können, die also bei der Aufgabe einer Niederschrift bedürfen und bei deren Beförderung dritte, mit bezug auf den Inhalt nicht sachverständige Personen in Anspruch ![]() Abb. 67. Seitdem die F. so vervollkommnet sind, daß die Verständigung auch dem weniger Begabten und Ungeübten keine Schwierigkeiten mehr macht, sind auch die früheren telegraphischen Hilfsstellen auf der freien Strecke allgemein durch Fernsprechstellen ersetzt und man geht darin in einzelnen Ländern soweit, daß auf Hauptbahnen alle Schrankenposten mit Fernsprechern ausgerüstet werden; auf besonders verkehrreichen Strecken, wenn die Schrankenposten weit auseinanderliegen, werden sogar noch zwischen den Schrankenposten und bei den weit vor den Bahnhöfen stehenden Signalen, wenn ein Schrankenposten sich in der Nähe nicht befindet, Fernsprechstellen errichtet, deren Buden für gewöhnlich verschlossen sind, aber von den Streckenläufern, den Rottenführern oder den Bediensteten eines haltenden oder liegengebliebenen Zuges mit dem Normalwagenschlüssel geöffnet werden können. Diese im wesentlichen zur Benutzung bei Unfällen eingerichteten Wärter- oder Streckenfernsprecheinrichtungen können zugleich dazu benutzt werden, den Wärtern Mitteilungen über Sonderzüge, größere Verspätungen und Änderungen in der Reihenfolge der Züge, Halten von Zügen auf freier Strecke aus besonderem Anlaß, Fahrten von Kleinwagen oder bei Störung der Läutesignalleitung auch die Abmeldung der regelmäßigen Züge zu machen. Ebenso können die Wärter Meldungen über besondere Vorkommnisse – Unregelmäßigkeiten am vorüberfahrenden Zuge, Fehlen des Zugschlusses, Schäden am Bahnkörper, Schienenbrüche u. dgl. – an die benachbarten Stationen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0070" n="62"/> die telegraphierenden Beamten von der Buchstabenschrift in Morseschrift und von der Morseschrift wieder in Buchstabenschrift fällt fort. 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Diese im wesentlichen zur Benutzung bei Unfällen eingerichteten Wärter- oder Streckenfernsprecheinrichtungen können zugleich dazu benutzt werden, den Wärtern Mitteilungen über Sonderzüge, größere Verspätungen und Änderungen in der Reihenfolge der Züge, Halten von Zügen auf freier Strecke aus besonderem Anlaß, Fahrten von Kleinwagen oder bei Störung der Läutesignalleitung auch die Abmeldung der regelmäßigen Züge zu machen. Ebenso können die Wärter Meldungen über besondere Vorkommnisse – Unregelmäßigkeiten am vorüberfahrenden Zuge, Fehlen des Zugschlusses, Schäden am Bahnkörper, Schienenbrüche u. dgl. – an die benachbarten Stationen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [62/0070]
die telegraphierenden Beamten von der Buchstabenschrift in Morseschrift und von der Morseschrift wieder in Buchstabenschrift fällt fort. Das Sprechen einer Mitteilung erfordert nur etwa den zehnten Teil der Zeit, die das Abtelegraphieren erfordert.
Dennoch wird das Fernsprechen niemals das Telegraphieren vollständig ersetzen können. Alle Mitteilungen, die nicht, wie beim persönlichen Verkehr, von den Beteiligten unmittelbar gewechselt werden können, die also bei der Aufgabe einer Niederschrift bedürfen und bei deren Beförderung dritte, mit bezug auf den Inhalt nicht sachverständige Personen in Anspruch
[Abbildung Abb. 67.
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genommen werden müssen, denen auch noch bei der Aufnahme die Anfertigung einer Niederschrift und deren Bestellung obliegt, längere Mitteilungen mit wichtigen Daten und Zahlen, alle Mitteilungen, für deren Beförderung ein Ausweis vorhanden sein muß und solche, für deren Beförderung eine unmittelbare Fernsprechverbindung nicht besteht, die also auf Zwischenstellen umgesprochen werden müßten, sollten zur Sicherstellung der richtigen und pünktlichen Übermittelung im Interesse der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nach wie vor mit dem Telegraphen befördert werden.
Seitdem die F. so vervollkommnet sind, daß die Verständigung auch dem weniger Begabten und Ungeübten keine Schwierigkeiten mehr macht, sind auch die früheren telegraphischen Hilfsstellen auf der freien Strecke allgemein durch Fernsprechstellen ersetzt und man geht darin in einzelnen Ländern soweit, daß auf Hauptbahnen alle Schrankenposten mit Fernsprechern ausgerüstet werden; auf besonders verkehrreichen Strecken, wenn die Schrankenposten weit auseinanderliegen, werden sogar noch zwischen den Schrankenposten und bei den weit vor den Bahnhöfen stehenden Signalen, wenn ein Schrankenposten sich in der Nähe nicht befindet, Fernsprechstellen errichtet, deren Buden für gewöhnlich verschlossen sind, aber von den Streckenläufern, den Rottenführern oder den Bediensteten eines haltenden oder liegengebliebenen Zuges mit dem Normalwagenschlüssel geöffnet werden können. Diese im wesentlichen zur Benutzung bei Unfällen eingerichteten Wärter- oder Streckenfernsprecheinrichtungen können zugleich dazu benutzt werden, den Wärtern Mitteilungen über Sonderzüge, größere Verspätungen und Änderungen in der Reihenfolge der Züge, Halten von Zügen auf freier Strecke aus besonderem Anlaß, Fahrten von Kleinwagen oder bei Störung der Läutesignalleitung auch die Abmeldung der regelmäßigen Züge zu machen. Ebenso können die Wärter Meldungen über besondere Vorkommnisse – Unregelmäßigkeiten am vorüberfahrenden Zuge, Fehlen des Zugschlusses, Schäden am Bahnkörper, Schienenbrüche u. dgl. – an die benachbarten Stationen
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Zitationshilfe: | Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/70>, abgerufen am 16.02.2025. |