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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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auf den zwölffachen Betrag hinauftransformiert und vermögen so den Widerstand einer längeren Leitung zu überwinden.

Zur vollständigen Fernsprecheinrichtung gehören noch die zum Anruf erforderlichen Teile, u. zw. ein Stromgeber - Magnetinduktor für Wechselstrom oder bei kleinen Anlagen auch wohl eine Batterie - und für die Wahrnehmung des Anrufs ein Wecker, Summer oder Schauzeichen.

Die Teile einer Fernsprecheinrichtung, ausgenommen die Hörer, sind in einem Gehäuse so untergebracht, daß das Mundstück des Mikrophons und die Kurbel des Stromgebers, gegebenenfalls auch die Ruftaste von außen zugänglich bleiben; auch ragt aus dem Gehäuse der Hebel eines Umschalters hervor, der die Bestimmung hat, die Mikrophonbatterie zu ihrer Schonung im Ruhezustande zu unterbrechen und während des Gesprächs den Wecker auszuschalten. Das Ende des Umschalterhebels ist als Haken oder Gabel ausgebildet, woran im Ruhezustande der Hörer hängt. Durch das Anhängen oder Abhängen des Hörers wird der Umschalter betätigt. Die Schaltung einer Fernsprechstelle für Induktoranruf ist in Abb. 66 dargestellt; M ist das Mikrophon, Tel das als Hörer dienende Telephon, pr die primären, sek die sekundären Windungen des Transformators, U der Umschalter mit Haken, B die Batterie, Ind der Anrufinduktor und W die Anrufklingel.

Hat eine Stelle mehrere Fernsprechverbindungen, so genügt an dieser Stelle in der Regel für alle Verbindungen ein Fernsprecher, der nach Bedarf in die verschiedenen Verbindungen eingeschaltet werden kann. Es kommt dann ein sog. Hauptumschalter (Schaltschrank, Linienwähler) zur Verwendung. Alle Anschlußleitungen führen an diesen Hauptumschalter; sie endigen jede in einer Schaltklinke und einem Elektromagnet zur Auslösung des Anrufs. Mittels eines solchen Hauptumschalters können auch die Anschlußleitungen zu zweien untereinander verbunden werden, so daß jede Anschlußstelle über den Hauptumschalter mit jeder anderen Anschlußstelle unmittelbar sprechen kann. In Abb. 4 ist das Schema eines solchen Hauptumschalters für vier Anschlüsse dargestellt. In der dargestellten Anordnung macht sich der Anruf durch Fallen einer Klappe, die zugleich den Stromkreis eines für alle Anschlüsse gemeinsamen Weckers schließt, bemerkbar, während sowohl die Einschaltung des eigenen Fernsprechers in eine der Anschlußleitungen sowie auch die Verbindung von zwei Anschlußleitungen untereinander durch Einstecken von Stöpseln in die Schaltklinken bewirkt wird. Die Verbindungen zwischen Stöpsel und Fernsprecher und zwischen je zwei Stöpseln untereinander sind durch bewegliche Leitungsschnüre hergestellt. In der Abb. 67 ist z. B. der eigene Fernsprecher an die Leitung 1 angeschlossen, die Leitungen 2 und 4 sind für ein unmittelbares Gespräch miteinander verbunden.

Im Eisenbahndienste findet der Fernsprecher neben dem Telegraphen im weitesten Umfange Verwendung. Auf Hauptbahnen verbindet er die verschiedenen Dienststellen und Posten eines Bahnhofs untereinander und mit dem Stationsdienstzimmer, die verschiedenen Stationen untereinander und mit den


Abb. 66.
vorgesetzten Bezirksaufsichtsstellen, diese wiederum mit den vorgesetzten Verwaltungsbehörden und bei den letzteren den Chef, die Dezernenten und die Bureaus untereinander. Auf Nebenbahnen werden Fernsprecher vielfach an Stelle von Telegraphen als ausschließliches Verständigungsmittel der Stationen untereinander verwendet.

Die Benutzung des Fernsprechers bedeutet im Eisenbahndienste gegenüber der Benutzung des Telegraphen einen sehr erheblichen Gewinn an Zeit und Arbeit. Die an den Mitteilungen interessierten Personen treten beim Fernsprecher in unmittelbaren Verkehr; es bedarf, abgesehen von besonderen Fällen, nicht, wie bei der Benutzung des Telegraphen, der Niederschriften bei der Aufgabe und bei der Aufnahme, es bedarf nicht der Inanspruchnahme dritter Personen bei der Aufgabe, bei der Beförderung und bei der Zustellung. Die zweimalige Umsetzung der Mitteilungen durch

auf den zwölffachen Betrag hinauftransformiert und vermögen so den Widerstand einer längeren Leitung zu überwinden.

Zur vollständigen Fernsprecheinrichtung gehören noch die zum Anruf erforderlichen Teile, u. zw. ein Stromgeber – Magnetinduktor für Wechselstrom oder bei kleinen Anlagen auch wohl eine Batterie – und für die Wahrnehmung des Anrufs ein Wecker, Summer oder Schauzeichen.

Die Teile einer Fernsprecheinrichtung, ausgenommen die Hörer, sind in einem Gehäuse so untergebracht, daß das Mundstück des Mikrophons und die Kurbel des Stromgebers, gegebenenfalls auch die Ruftaste von außen zugänglich bleiben; auch ragt aus dem Gehäuse der Hebel eines Umschalters hervor, der die Bestimmung hat, die Mikrophonbatterie zu ihrer Schonung im Ruhezustande zu unterbrechen und während des Gesprächs den Wecker auszuschalten. Das Ende des Umschalterhebels ist als Haken oder Gabel ausgebildet, woran im Ruhezustande der Hörer hängt. Durch das Anhängen oder Abhängen des Hörers wird der Umschalter betätigt. Die Schaltung einer Fernsprechstelle für Induktoranruf ist in Abb. 66 dargestellt; M ist das Mikrophon, Tel das als Hörer dienende Telephon, pr die primären, sek die sekundären Windungen des Transformators, U der Umschalter mit Haken, B die Batterie, Ind der Anrufinduktor und W die Anrufklingel.

Hat eine Stelle mehrere Fernsprechverbindungen, so genügt an dieser Stelle in der Regel für alle Verbindungen ein Fernsprecher, der nach Bedarf in die verschiedenen Verbindungen eingeschaltet werden kann. Es kommt dann ein sog. Hauptumschalter (Schaltschrank, Linienwähler) zur Verwendung. Alle Anschlußleitungen führen an diesen Hauptumschalter; sie endigen jede in einer Schaltklinke und einem Elektromagnet zur Auslösung des Anrufs. Mittels eines solchen Hauptumschalters können auch die Anschlußleitungen zu zweien untereinander verbunden werden, so daß jede Anschlußstelle über den Hauptumschalter mit jeder anderen Anschlußstelle unmittelbar sprechen kann. In Abb. 4 ist das Schema eines solchen Hauptumschalters für vier Anschlüsse dargestellt. In der dargestellten Anordnung macht sich der Anruf durch Fallen einer Klappe, die zugleich den Stromkreis eines für alle Anschlüsse gemeinsamen Weckers schließt, bemerkbar, während sowohl die Einschaltung des eigenen Fernsprechers in eine der Anschlußleitungen sowie auch die Verbindung von zwei Anschlußleitungen untereinander durch Einstecken von Stöpseln in die Schaltklinken bewirkt wird. Die Verbindungen zwischen Stöpsel und Fernsprecher und zwischen je zwei Stöpseln untereinander sind durch bewegliche Leitungsschnüre hergestellt. In der Abb. 67 ist z. B. der eigene Fernsprecher an die Leitung 1 angeschlossen, die Leitungen 2 und 4 sind für ein unmittelbares Gespräch miteinander verbunden.

Im Eisenbahndienste findet der Fernsprecher neben dem Telegraphen im weitesten Umfange Verwendung. Auf Hauptbahnen verbindet er die verschiedenen Dienststellen und Posten eines Bahnhofs untereinander und mit dem Stationsdienstzimmer, die verschiedenen Stationen untereinander und mit den


Abb. 66.
vorgesetzten Bezirksaufsichtsstellen, diese wiederum mit den vorgesetzten Verwaltungsbehörden und bei den letzteren den Chef, die Dezernenten und die Bureaus untereinander. Auf Nebenbahnen werden Fernsprecher vielfach an Stelle von Telegraphen als ausschließliches Verständigungsmittel der Stationen untereinander verwendet.

Die Benutzung des Fernsprechers bedeutet im Eisenbahndienste gegenüber der Benutzung des Telegraphen einen sehr erheblichen Gewinn an Zeit und Arbeit. Die an den Mitteilungen interessierten Personen treten beim Fernsprecher in unmittelbaren Verkehr; es bedarf, abgesehen von besonderen Fällen, nicht, wie bei der Benutzung des Telegraphen, der Niederschriften bei der Aufgabe und bei der Aufnahme, es bedarf nicht der Inanspruchnahme dritter Personen bei der Aufgabe, bei der Beförderung und bei der Zustellung. Die zweimalige Umsetzung der Mitteilungen durch

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[61/0069] auf den zwölffachen Betrag hinauftransformiert und vermögen so den Widerstand einer längeren Leitung zu überwinden. Zur vollständigen Fernsprecheinrichtung gehören noch die zum Anruf erforderlichen Teile, u. zw. ein Stromgeber – Magnetinduktor für Wechselstrom oder bei kleinen Anlagen auch wohl eine Batterie – und für die Wahrnehmung des Anrufs ein Wecker, Summer oder Schauzeichen. Die Teile einer Fernsprecheinrichtung, ausgenommen die Hörer, sind in einem Gehäuse so untergebracht, daß das Mundstück des Mikrophons und die Kurbel des Stromgebers, gegebenenfalls auch die Ruftaste von außen zugänglich bleiben; auch ragt aus dem Gehäuse der Hebel eines Umschalters hervor, der die Bestimmung hat, die Mikrophonbatterie zu ihrer Schonung im Ruhezustande zu unterbrechen und während des Gesprächs den Wecker auszuschalten. Das Ende des Umschalterhebels ist als Haken oder Gabel ausgebildet, woran im Ruhezustande der Hörer hängt. Durch das Anhängen oder Abhängen des Hörers wird der Umschalter betätigt. Die Schaltung einer Fernsprechstelle für Induktoranruf ist in Abb. 66 dargestellt; M ist das Mikrophon, Tel das als Hörer dienende Telephon, pr die primären, sek die sekundären Windungen des Transformators, U der Umschalter mit Haken, B die Batterie, Ind der Anrufinduktor und W die Anrufklingel. Hat eine Stelle mehrere Fernsprechverbindungen, so genügt an dieser Stelle in der Regel für alle Verbindungen ein Fernsprecher, der nach Bedarf in die verschiedenen Verbindungen eingeschaltet werden kann. Es kommt dann ein sog. Hauptumschalter (Schaltschrank, Linienwähler) zur Verwendung. Alle Anschlußleitungen führen an diesen Hauptumschalter; sie endigen jede in einer Schaltklinke und einem Elektromagnet zur Auslösung des Anrufs. Mittels eines solchen Hauptumschalters können auch die Anschlußleitungen zu zweien untereinander verbunden werden, so daß jede Anschlußstelle über den Hauptumschalter mit jeder anderen Anschlußstelle unmittelbar sprechen kann. In Abb. 4 ist das Schema eines solchen Hauptumschalters für vier Anschlüsse dargestellt. In der dargestellten Anordnung macht sich der Anruf durch Fallen einer Klappe, die zugleich den Stromkreis eines für alle Anschlüsse gemeinsamen Weckers schließt, bemerkbar, während sowohl die Einschaltung des eigenen Fernsprechers in eine der Anschlußleitungen sowie auch die Verbindung von zwei Anschlußleitungen untereinander durch Einstecken von Stöpseln in die Schaltklinken bewirkt wird. Die Verbindungen zwischen Stöpsel und Fernsprecher und zwischen je zwei Stöpseln untereinander sind durch bewegliche Leitungsschnüre hergestellt. In der Abb. 67 ist z. B. der eigene Fernsprecher an die Leitung 1 angeschlossen, die Leitungen 2 und 4 sind für ein unmittelbares Gespräch miteinander verbunden. Im Eisenbahndienste findet der Fernsprecher neben dem Telegraphen im weitesten Umfange Verwendung. Auf Hauptbahnen verbindet er die verschiedenen Dienststellen und Posten eines Bahnhofs untereinander und mit dem Stationsdienstzimmer, die verschiedenen Stationen untereinander und mit den [Abbildung Abb. 66. ] vorgesetzten Bezirksaufsichtsstellen, diese wiederum mit den vorgesetzten Verwaltungsbehörden und bei den letzteren den Chef, die Dezernenten und die Bureaus untereinander. Auf Nebenbahnen werden Fernsprecher vielfach an Stelle von Telegraphen als ausschließliches Verständigungsmittel der Stationen untereinander verwendet. Die Benutzung des Fernsprechers bedeutet im Eisenbahndienste gegenüber der Benutzung des Telegraphen einen sehr erheblichen Gewinn an Zeit und Arbeit. Die an den Mitteilungen interessierten Personen treten beim Fernsprecher in unmittelbaren Verkehr; es bedarf, abgesehen von besonderen Fällen, nicht, wie bei der Benutzung des Telegraphen, der Niederschriften bei der Aufgabe und bei der Aufnahme, es bedarf nicht der Inanspruchnahme dritter Personen bei der Aufgabe, bei der Beförderung und bei der Zustellung. Die zweimalige Umsetzung der Mitteilungen durch

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/69>, abgerufen am 24.11.2024.