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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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der Zwischensteige zugleich Umladung vorgenommen werden kann. Auch die Anordnung der Wechselgleise geht aus Abb. 354 hervor, wobei zu beachten ist, daß in der Regel besonders am Empfangschuppen beladene Wagen zugestellt werden, die nach Entleerung in eines der anderen Gleise gesetzt werden. Ist der Empfangsamt den eintreffenden Umladewagen größer, als der Versand und die fertiggestellte Umladung, so bleiben Wagen übrig. Im umgekehrten Falle, oder wenn Wagen anderer Bauart gebraucht werden, müssen dem Versandschuppen nebst Zwischenbühnen leere Wagen zugeführt werden. Die Zahl der Zwischengleise sollte, wie in Abb. 354 dargestellt, mindestens drei betragen. Häufig hat man die beiden Schuppen, wie in Abb. 354 punktiert angedeutet ist, durch einen die Abfertigungsräume enthaltenden Querbau verbunden.

Bei der sehr seltenen und daher hier nicht weiter zu erörternden Anordnung nach Abb. 355 können sowohl die Gleise wie die Straßen innen oder außen liegen.

Die einzelnen Schuppen können außerdem eine Unterteilung der Ladegleise aufweisen.

4. Innengleise und Innenstraßen. Mehrgeschossige Schuppen.

Legt man bei einem Rechteckschuppen das Ladegleis nicht außen entlang einem Ladesteige, sondern führt es längs der der Ladestraße gegenüberliegenden Wand in das Innere des Schuppens, so entsteht die in Abb. 356 dargestellte Form, die sich in England häufig findet, und nach englischem Vorbild in manchen anderen Ländern ausgeführt, in Deutschland aber nur selten angewendet ist. In solchen Schuppen fließen innere Schuppenfläche und gleisseitiger Ladesteig in eins zusammen. In England pflegt man, wenn nicht auch die Ladestraße nach innen verlegt ist, zum Schutz der dort stets einspännigen Fuhrwerke wie in Abb. 357 angedeutet, einspringende überdachte Ladeluken anzubringen, in die die Fuhrwerke rückwärts hineingeschoben werden. Sehr häufig wird aber in England auch bei kleinen Schuppen sowohl Gleis als Straße in den Schuppen hineingeführt (Abb. 358). Innengleise können namentlich auch bei Sägeform angewendet werden. Bei großen Schuppen ist es in England die Regel, daß sowohl Gleise wie Straßen, oft in mehrfacher Wiederholung und in verschiedener Anordnung, z. T. in mehreren Geschossen, in den Schuppen eingeführt werden. Auf einzelne solche, auch amerikanische Anordnungen wird unter III eingegangen werden. Zweigeschossige Schuppen sind auch in Deutschland angewandt worden, wenn Ladegleise und Straße in verschiedener Höhe liegen, wie dies bei Eilgutschuppen wiederholt vorgekommen ist, die in unmittelbarer Nähe von Empfangsgebäuden mit Tunnelzugang der Bahnsteige angelegt sind,


Abb. 356.
so in Erfurt, Essen, Basel (Bad), Karlsruhe, in letzteren beiden Fällen mit sägeförmigen Ladesteigen. Zwischen den in Gleis- und Straßengeschoß

Abb. 357.
befindlichen Schuppenräumen vermitteln dann Aufzüge die Beförderung der Güter.


Abb. 358.

II. Durchbildung und Größenbemessung des Rechteckschuppens mit Außengleis und Außenstraße.

1. Aufbau nach Form und Abmessungen.

Abb. 342 zeigt das Linienbild der üblichsten Querschnittsanordnung mit Satteldach. Die Breite des Ladesteigs an der Gleisseite soll (s. o.) das Entlangkarren gestatten, sollte daher in der Regel nicht unter 1·5 m betragen, bei großen Schuppen mehr, etwa bis 2·0 m, während an der Straßenseite (s. o.) im allgemeinen 1·0 m Breite durchaus genügt. Das Dach hängt hiernach an der Gleisseite, da es die Gleismitte um etwa 0·30 m übergreifen soll, bis etwa 4·0 m über, an der Straßenseite, wo es ein hier haltendes Fuhrwerk gegen Regen beschützen soll, annähernd ebensoviel. In Anbetracht der Höhe der Umgrenzung des lichten Raumes (in Deutschland, Österreich u. s. w. 4·8 m) ergibt sich deshalb (vgl. Abb. 342) beim Satteldach eine unnötig große Höhe des Schuppenraumes. Man führt daher, um die Höhe nicht zu groß werden

der Zwischensteige zugleich Umladung vorgenommen werden kann. Auch die Anordnung der Wechselgleise geht aus Abb. 354 hervor, wobei zu beachten ist, daß in der Regel besonders am Empfangschuppen beladene Wagen zugestellt werden, die nach Entleerung in eines der anderen Gleise gesetzt werden. Ist der Empfangsamt den eintreffenden Umladewagen größer, als der Versand und die fertiggestellte Umladung, so bleiben Wagen übrig. Im umgekehrten Falle, oder wenn Wagen anderer Bauart gebraucht werden, müssen dem Versandschuppen nebst Zwischenbühnen leere Wagen zugeführt werden. Die Zahl der Zwischengleise sollte, wie in Abb. 354 dargestellt, mindestens drei betragen. Häufig hat man die beiden Schuppen, wie in Abb. 354 punktiert angedeutet ist, durch einen die Abfertigungsräume enthaltenden Querbau verbunden.

Bei der sehr seltenen und daher hier nicht weiter zu erörternden Anordnung nach Abb. 355 können sowohl die Gleise wie die Straßen innen oder außen liegen.

Die einzelnen Schuppen können außerdem eine Unterteilung der Ladegleise aufweisen.

4. Innengleise und Innenstraßen. Mehrgeschossige Schuppen.

Legt man bei einem Rechteckschuppen das Ladegleis nicht außen entlang einem Ladesteige, sondern führt es längs der der Ladestraße gegenüberliegenden Wand in das Innere des Schuppens, so entsteht die in Abb. 356 dargestellte Form, die sich in England häufig findet, und nach englischem Vorbild in manchen anderen Ländern ausgeführt, in Deutschland aber nur selten angewendet ist. In solchen Schuppen fließen innere Schuppenfläche und gleisseitiger Ladesteig in eins zusammen. In England pflegt man, wenn nicht auch die Ladestraße nach innen verlegt ist, zum Schutz der dort stets einspännigen Fuhrwerke wie in Abb. 357 angedeutet, einspringende überdachte Ladeluken anzubringen, in die die Fuhrwerke rückwärts hineingeschoben werden. Sehr häufig wird aber in England auch bei kleinen Schuppen sowohl Gleis als Straße in den Schuppen hineingeführt (Abb. 358). Innengleise können namentlich auch bei Sägeform angewendet werden. Bei großen Schuppen ist es in England die Regel, daß sowohl Gleise wie Straßen, oft in mehrfacher Wiederholung und in verschiedener Anordnung, z. T. in mehreren Geschossen, in den Schuppen eingeführt werden. Auf einzelne solche, auch amerikanische Anordnungen wird unter III eingegangen werden. Zweigeschossige Schuppen sind auch in Deutschland angewandt worden, wenn Ladegleise und Straße in verschiedener Höhe liegen, wie dies bei Eilgutschuppen wiederholt vorgekommen ist, die in unmittelbarer Nähe von Empfangsgebäuden mit Tunnelzugang der Bahnsteige angelegt sind,


Abb. 356.
so in Erfurt, Essen, Basel (Bad), Karlsruhe, in letzteren beiden Fällen mit sägeförmigen Ladesteigen. Zwischen den in Gleis- und Straßengeschoß

Abb. 357.
befindlichen Schuppenräumen vermitteln dann Aufzüge die Beförderung der Güter.


Abb. 358.

II. Durchbildung und Größenbemessung des Rechteckschuppens mit Außengleis und Außenstraße.

1. Aufbau nach Form und Abmessungen.

Abb. 342 zeigt das Linienbild der üblichsten Querschnittsanordnung mit Satteldach. Die Breite des Ladesteigs an der Gleisseite soll (s. o.) das Entlangkarren gestatten, sollte daher in der Regel nicht unter 1·5 m betragen, bei großen Schuppen mehr, etwa bis 2·0 m, während an der Straßenseite (s. o.) im allgemeinen 1·0 m Breite durchaus genügt. Das Dach hängt hiernach an der Gleisseite, da es die Gleismitte um etwa 0·30 m übergreifen soll, bis etwa 4·0 m über, an der Straßenseite, wo es ein hier haltendes Fuhrwerk gegen Regen beschützen soll, annähernd ebensoviel. In Anbetracht der Höhe der Umgrenzung des lichten Raumes (in Deutschland, Österreich u. s. w. 4·8 m) ergibt sich deshalb (vgl. Abb. 342) beim Satteldach eine unnötig große Höhe des Schuppenraumes. Man führt daher, um die Höhe nicht zu groß werden

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[439/0451] der Zwischensteige zugleich Umladung vorgenommen werden kann. Auch die Anordnung der Wechselgleise geht aus Abb. 354 hervor, wobei zu beachten ist, daß in der Regel besonders am Empfangschuppen beladene Wagen zugestellt werden, die nach Entleerung in eines der anderen Gleise gesetzt werden. Ist der Empfangsamt den eintreffenden Umladewagen größer, als der Versand und die fertiggestellte Umladung, so bleiben Wagen übrig. Im umgekehrten Falle, oder wenn Wagen anderer Bauart gebraucht werden, müssen dem Versandschuppen nebst Zwischenbühnen leere Wagen zugeführt werden. Die Zahl der Zwischengleise sollte, wie in Abb. 354 dargestellt, mindestens drei betragen. Häufig hat man die beiden Schuppen, wie in Abb. 354 punktiert angedeutet ist, durch einen die Abfertigungsräume enthaltenden Querbau verbunden. Bei der sehr seltenen und daher hier nicht weiter zu erörternden Anordnung nach Abb. 355 können sowohl die Gleise wie die Straßen innen oder außen liegen. Die einzelnen Schuppen können außerdem eine Unterteilung der Ladegleise aufweisen. 4. Innengleise und Innenstraßen. Mehrgeschossige Schuppen. Legt man bei einem Rechteckschuppen das Ladegleis nicht außen entlang einem Ladesteige, sondern führt es längs der der Ladestraße gegenüberliegenden Wand in das Innere des Schuppens, so entsteht die in Abb. 356 dargestellte Form, die sich in England häufig findet, und nach englischem Vorbild in manchen anderen Ländern ausgeführt, in Deutschland aber nur selten angewendet ist. In solchen Schuppen fließen innere Schuppenfläche und gleisseitiger Ladesteig in eins zusammen. In England pflegt man, wenn nicht auch die Ladestraße nach innen verlegt ist, zum Schutz der dort stets einspännigen Fuhrwerke wie in Abb. 357 angedeutet, einspringende überdachte Ladeluken anzubringen, in die die Fuhrwerke rückwärts hineingeschoben werden. Sehr häufig wird aber in England auch bei kleinen Schuppen sowohl Gleis als Straße in den Schuppen hineingeführt (Abb. 358). Innengleise können namentlich auch bei Sägeform angewendet werden. Bei großen Schuppen ist es in England die Regel, daß sowohl Gleise wie Straßen, oft in mehrfacher Wiederholung und in verschiedener Anordnung, z. T. in mehreren Geschossen, in den Schuppen eingeführt werden. Auf einzelne solche, auch amerikanische Anordnungen wird unter III eingegangen werden. Zweigeschossige Schuppen sind auch in Deutschland angewandt worden, wenn Ladegleise und Straße in verschiedener Höhe liegen, wie dies bei Eilgutschuppen wiederholt vorgekommen ist, die in unmittelbarer Nähe von Empfangsgebäuden mit Tunnelzugang der Bahnsteige angelegt sind, [Abbildung Abb. 356. ] so in Erfurt, Essen, Basel (Bad), Karlsruhe, in letzteren beiden Fällen mit sägeförmigen Ladesteigen. Zwischen den in Gleis- und Straßengeschoß [Abbildung Abb. 357. ] befindlichen Schuppenräumen vermitteln dann Aufzüge die Beförderung der Güter. [Abbildung Abb. 358. ] II. Durchbildung und Größenbemessung des Rechteckschuppens mit Außengleis und Außenstraße. 1. Aufbau nach Form und Abmessungen. Abb. 342 zeigt das Linienbild der üblichsten Querschnittsanordnung mit Satteldach. Die Breite des Ladesteigs an der Gleisseite soll (s. o.) das Entlangkarren gestatten, sollte daher in der Regel nicht unter 1·5 m betragen, bei großen Schuppen mehr, etwa bis 2·0 m, während an der Straßenseite (s. o.) im allgemeinen 1·0 m Breite durchaus genügt. Das Dach hängt hiernach an der Gleisseite, da es die Gleismitte um etwa 0·30 m übergreifen soll, bis etwa 4·0 m über, an der Straßenseite, wo es ein hier haltendes Fuhrwerk gegen Regen beschützen soll, annähernd ebensoviel. In Anbetracht der Höhe der Umgrenzung des lichten Raumes (in Deutschland, Österreich u. s. w. 4·8 m) ergibt sich deshalb (vgl. Abb. 342) beim Satteldach eine unnötig große Höhe des Schuppenraumes. Man führt daher, um die Höhe nicht zu groß werden

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 439. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/451>, abgerufen am 22.07.2024.