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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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der Haupt- und Nebenbahnen (s. d.) niedergelegt.

Die letzte Ausgabe der Grz. ist nach den Beschlüssen der Vereinsversammlung vom 3. bis 5. September 1908 zu Amsterdam aufgestellt und von der geschäftsführenden Verwaltung des Vereins in Berlin herausgegeben und verlegt.

Die Grz. enthalten 4 Abschnitte: Bau und Unterhaltung der Bahn (allgemeine Bestimmungen, freie Strecke und Stationen), Bau und Unterhaltung der Fahrzeuge (allgemeine Bestimmungen, Lokomotiven, Tender und Wagen) und Sicherungswesen und Betriebsdienst (Bahndienst und Fahrdienst).

Den Bestimmungen sind ein Sachverzeichnis und 6 Anlagen beigegeben über Umgrenzung des lichten Raumes für Vollspurbahnen, Umgrenzung des lichten Raumes für Schmalspurbahnen, Schaulinien zur Bestimmung der kleinsten zulässigen Schenkel- und Nabendurchmesser von Wagen- und Tenderachsen aus Flußstahl, Umgrenzung für Lokomotiven und Tender der Vollspurbahnen, Umgrenzung für Fahrzeuge, Umgrenzung für Wagen der Vollspurbahnen.

Giese.


Gruppenblockfeld, s. Blockeinrichtungen, Bd. 2, S. 414.


Gruppenblockung, s. Blockeinrichtungen, Bd. 2, S. 414.


Gruppenbremse (brake for group of vehicles; frein par groupe de voitures; freno per gruppi di rotabili), eine Bremsanordnung, die es gestattet, die Einzelbremsen einer im Zuge zusammenstehenden Fahrzeuggruppe von einer innerhalb der Gruppe befindlichen Stelle aus in Tätigkeit zu setzen oder zu lösen (s. Bremsen).


Gruppenumlenkung (set of wheels for changing direction of wire, group of chain wheels; groupe de poulies de direction; gruppo per cambiamento di direzione) nennt man die auf einer gemeinsamen, meist durch einen eisernen Träger gebildeten Unterstützung angeordneten Ablenkrollen oder Winkelhebel, die dazu dienen, die aus dem Stellwerk kommenden Draht- oder Gestängeleitungen in die Richtung nach den Antrieben überzuleiten. (S. Stellwerke.)

Hoogen.


Guatemala. Die älteste Eisenbahn ist die in den Jahren 1878 bis 1884 gebaute Bahn von San Jose an der Küste des Stillen Ozeans nach Escuintla und Guatemala, die später in westlicher Richtung nach Mazatenango weiter gebaut worden ist. Sie erhielt dann noch eine Verbindung mit der Westbahn, die von Champerico am Stillen Ozean über Caballo Blanco und Retalhulen nach San Felipe führt. Ihre Gesamtlänge beträgt 304 km. Eine weitere Bahn ist die Verapaz-Eisenbahn an der Ostküste, die Panzos mit Pancajche verbindet (60 km) und in den Händen einer deutschen Gesellschaft ist. Ferner die Ocos-Bahn von Ocos am Stillen Ozean über Ayutta nach Vado Ancho. Sie wird von Ayutta nach Las Cruces an der mexikanischen Grenze weiter gebaut, wo sie Anschluß an die interkontinentale Eisenbahn (s. d.) finden soll. Die neueste Eisenbahn ist die Northern oder Guatemala-Eisenbahn von Puerto Barrios an der Ostküste nach Guatemala. Der Gesellschaft ist der Bau einer Eisenbahn von Zacapa nach der Grenze von San Salvador genehmigt, die weiter nach Santa Anna gebaut werden soll, wo sie Anschluß an die Salvador-Eisenbahn findet. - Die Bahnen sind eingleisig und haben eine Spurweite von 0·914 m (3 Fuß engl.) Ihr Gesamtumfang betrug 1912 rund 950 km.

v. der Leyen.


Güter (goods; marchandises; merci), im weiteren Sinne alle beförderungsfähigen Sachen, im Gegensatz zu den Personen und zum Reisegepäck. Zu den Gütern im weiteren Sinne werden daher auch Leichen, lebende Tiere und Fahrzeuge gerechnet. In diesem weiteren Sinne ist der Begriff "Güter" beispielsweise im Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr angewendet. Im engeren Sinne versteht man dagegen unter "Gütern", soweit sie Gegenstand eines Frachtvertrages werden, nur Fracht- und Eilgüter. In diesem engern Sinne wird der Begriff in der deutschen EVO., im österreichisch-ungarischen BR. und in der Regel auch in den Dienstvorschriften gebraucht.

Man unterscheidet die Güter nach ihrer Beförderungsfähigkeit auf den Eisenbahnen in verpackte, unverpackte oder mangelhaft verpackte, von der Beförderung ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassene Güter, ferner nach der Art der Abfertigung, Beförderung und Frachtberechnung in Einzelgüter (Stückgüter), Wagenladungsgüter, sperrige, leichtverderbliche Güter, Versand-, Empfangs- und Durchgangsgüter, Schnellzugsgüter, Eilgüter, Expreßgüter, Frachtgüter, Spezialtarifgüter, Sammelladungsgüter, Dienstgüter (Regiegüter) u. s. w.

v. Schaewen.


Güterabfertigung (expediting of goods; expedition des marchandises; servizio di spedizione merci).

Inhalt: I. Anfahren der Güter. Auflieferung. Prüfung der Aufnahmefähigkeit. - II. Annahme des Guts. Abschluß des Frachtvertrags. Frachtbrief. Begleitpapiere. - III. Verladung der Güter. Ladesysteme. Umladestationen. Kontrolle der Verladung. - IV. Übergabe der Güter und Begleitpapiere an die Züge. Zusammenstellung der Züge. - V. Beförderung. Verfahren in Unterwegsstationen. - VI. Behandlung der Güter in der Bestimmungsstation. - VII. Annahme des Guts durch den Empfänger. - VIII. Rechnungslegung und Kassaführung.


der Haupt- und Nebenbahnen (s. d.) niedergelegt.

Die letzte Ausgabe der Grz. ist nach den Beschlüssen der Vereinsversammlung vom 3. bis 5. September 1908 zu Amsterdam aufgestellt und von der geschäftsführenden Verwaltung des Vereins in Berlin herausgegeben und verlegt.

Die Grz. enthalten 4 Abschnitte: Bau und Unterhaltung der Bahn (allgemeine Bestimmungen, freie Strecke und Stationen), Bau und Unterhaltung der Fahrzeuge (allgemeine Bestimmungen, Lokomotiven, Tender und Wagen) und Sicherungswesen und Betriebsdienst (Bahndienst und Fahrdienst).

Den Bestimmungen sind ein Sachverzeichnis und 6 Anlagen beigegeben über Umgrenzung des lichten Raumes für Vollspurbahnen, Umgrenzung des lichten Raumes für Schmalspurbahnen, Schaulinien zur Bestimmung der kleinsten zulässigen Schenkel- und Nabendurchmesser von Wagen- und Tenderachsen aus Flußstahl, Umgrenzung für Lokomotiven und Tender der Vollspurbahnen, Umgrenzung für Fahrzeuge, Umgrenzung für Wagen der Vollspurbahnen.

Giese.


Gruppenblockfeld, s. Blockeinrichtungen, Bd. 2, S. 414.


Gruppenblockung, s. Blockeinrichtungen, Bd. 2, S. 414.


Gruppenbremse (brake for group of vehicles; frein par groupe de voitures; freno per gruppi di rotabili), eine Bremsanordnung, die es gestattet, die Einzelbremsen einer im Zuge zusammenstehenden Fahrzeuggruppe von einer innerhalb der Gruppe befindlichen Stelle aus in Tätigkeit zu setzen oder zu lösen (s. Bremsen).


Gruppenumlenkung (set of wheels for changing direction of wire, group of chain wheels; groupe de poulies de direction; gruppo per cambiamento di direzione) nennt man die auf einer gemeinsamen, meist durch einen eisernen Träger gebildeten Unterstützung angeordneten Ablenkrollen oder Winkelhebel, die dazu dienen, die aus dem Stellwerk kommenden Draht- oder Gestängeleitungen in die Richtung nach den Antrieben überzuleiten. (S. Stellwerke.)

Hoogen.


Guatemala. Die älteste Eisenbahn ist die in den Jahren 1878 bis 1884 gebaute Bahn von San José an der Küste des Stillen Ozeans nach Escuintla und Guatemala, die später in westlicher Richtung nach Mazatenango weiter gebaut worden ist. Sie erhielt dann noch eine Verbindung mit der Westbahn, die von Champerico am Stillen Ozean über Caballo Blanco und Retalhulen nach San Felipe führt. Ihre Gesamtlänge beträgt 304 km. Eine weitere Bahn ist die Verapaz-Eisenbahn an der Ostküste, die Panzos mit Pancajche verbindet (60 km) und in den Händen einer deutschen Gesellschaft ist. Ferner die Ocos-Bahn von Ocos am Stillen Ozean über Ayutta nach Vado Ancho. Sie wird von Ayutta nach Las Cruces an der mexikanischen Grenze weiter gebaut, wo sie Anschluß an die interkontinentale Eisenbahn (s. d.) finden soll. Die neueste Eisenbahn ist die Northern oder Guatemala-Eisenbahn von Puerto Barrios an der Ostküste nach Guatemala. Der Gesellschaft ist der Bau einer Eisenbahn von Zacapa nach der Grenze von San Salvador genehmigt, die weiter nach Santa Anna gebaut werden soll, wo sie Anschluß an die Salvador-Eisenbahn findet. – Die Bahnen sind eingleisig und haben eine Spurweite von 0·914 m (3 Fuß engl.) Ihr Gesamtumfang betrug 1912 rund 950 km.

v. der Leyen.


Güter (goods; marchandises; merci), im weiteren Sinne alle beförderungsfähigen Sachen, im Gegensatz zu den Personen und zum Reisegepäck. Zu den Gütern im weiteren Sinne werden daher auch Leichen, lebende Tiere und Fahrzeuge gerechnet. In diesem weiteren Sinne ist der Begriff „Güter“ beispielsweise im Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr angewendet. Im engeren Sinne versteht man dagegen unter „Gütern“, soweit sie Gegenstand eines Frachtvertrages werden, nur Fracht- und Eilgüter. In diesem engern Sinne wird der Begriff in der deutschen EVO., im österreichisch-ungarischen BR. und in der Regel auch in den Dienstvorschriften gebraucht.

Man unterscheidet die Güter nach ihrer Beförderungsfähigkeit auf den Eisenbahnen in verpackte, unverpackte oder mangelhaft verpackte, von der Beförderung ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassene Güter, ferner nach der Art der Abfertigung, Beförderung und Frachtberechnung in Einzelgüter (Stückgüter), Wagenladungsgüter, sperrige, leichtverderbliche Güter, Versand-, Empfangs- und Durchgangsgüter, Schnellzugsgüter, Eilgüter, Expreßgüter, Frachtgüter, Spezialtarifgüter, Sammelladungsgüter, Dienstgüter (Regiegüter) u. s. w.

v. Schaewen.


Güterabfertigung (expediting of goods; expédition des marchandises; servizio di spedizione merci).

Inhalt: I. Anfahren der Güter. Auflieferung. Prüfung der Aufnahmefähigkeit. – II. Annahme des Guts. Abschluß des Frachtvertrags. Frachtbrief. Begleitpapiere. – III. Verladung der Güter. Ladesysteme. Umladestationen. Kontrolle der Verladung. – IV. Übergabe der Güter und Begleitpapiere an die Züge. Zusammenstellung der Züge. – V. Beförderung. Verfahren in Unterwegsstationen. – VI. Behandlung der Güter in der Bestimmungsstation. – VII. Annahme des Guts durch den Empfänger. – VIII. Rechnungslegung und Kassaführung.


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[417/0429] der Haupt- und Nebenbahnen (s. d.) niedergelegt. Die letzte Ausgabe der Grz. ist nach den Beschlüssen der Vereinsversammlung vom 3. bis 5. September 1908 zu Amsterdam aufgestellt und von der geschäftsführenden Verwaltung des Vereins in Berlin herausgegeben und verlegt. Die Grz. enthalten 4 Abschnitte: Bau und Unterhaltung der Bahn (allgemeine Bestimmungen, freie Strecke und Stationen), Bau und Unterhaltung der Fahrzeuge (allgemeine Bestimmungen, Lokomotiven, Tender und Wagen) und Sicherungswesen und Betriebsdienst (Bahndienst und Fahrdienst). Den Bestimmungen sind ein Sachverzeichnis und 6 Anlagen beigegeben über Umgrenzung des lichten Raumes für Vollspurbahnen, Umgrenzung des lichten Raumes für Schmalspurbahnen, Schaulinien zur Bestimmung der kleinsten zulässigen Schenkel- und Nabendurchmesser von Wagen- und Tenderachsen aus Flußstahl, Umgrenzung für Lokomotiven und Tender der Vollspurbahnen, Umgrenzung für Fahrzeuge, Umgrenzung für Wagen der Vollspurbahnen. Giese. Gruppenblockfeld, s. Blockeinrichtungen, Bd. 2, S. 414. Gruppenblockung, s. Blockeinrichtungen, Bd. 2, S. 414. Gruppenbremse (brake for group of vehicles; frein par groupe de voitures; freno per gruppi di rotabili), eine Bremsanordnung, die es gestattet, die Einzelbremsen einer im Zuge zusammenstehenden Fahrzeuggruppe von einer innerhalb der Gruppe befindlichen Stelle aus in Tätigkeit zu setzen oder zu lösen (s. Bremsen). Gruppenumlenkung (set of wheels for changing direction of wire, group of chain wheels; groupe de poulies de direction; gruppo per cambiamento di direzione) nennt man die auf einer gemeinsamen, meist durch einen eisernen Träger gebildeten Unterstützung angeordneten Ablenkrollen oder Winkelhebel, die dazu dienen, die aus dem Stellwerk kommenden Draht- oder Gestängeleitungen in die Richtung nach den Antrieben überzuleiten. (S. Stellwerke.) Hoogen. Guatemala. Die älteste Eisenbahn ist die in den Jahren 1878 bis 1884 gebaute Bahn von San José an der Küste des Stillen Ozeans nach Escuintla und Guatemala, die später in westlicher Richtung nach Mazatenango weiter gebaut worden ist. Sie erhielt dann noch eine Verbindung mit der Westbahn, die von Champerico am Stillen Ozean über Caballo Blanco und Retalhulen nach San Felipe führt. Ihre Gesamtlänge beträgt 304 km. Eine weitere Bahn ist die Verapaz-Eisenbahn an der Ostküste, die Panzos mit Pancajche verbindet (60 km) und in den Händen einer deutschen Gesellschaft ist. Ferner die Ocos-Bahn von Ocos am Stillen Ozean über Ayutta nach Vado Ancho. Sie wird von Ayutta nach Las Cruces an der mexikanischen Grenze weiter gebaut, wo sie Anschluß an die interkontinentale Eisenbahn (s. d.) finden soll. Die neueste Eisenbahn ist die Northern oder Guatemala-Eisenbahn von Puerto Barrios an der Ostküste nach Guatemala. Der Gesellschaft ist der Bau einer Eisenbahn von Zacapa nach der Grenze von San Salvador genehmigt, die weiter nach Santa Anna gebaut werden soll, wo sie Anschluß an die Salvador-Eisenbahn findet. – Die Bahnen sind eingleisig und haben eine Spurweite von 0·914 m (3 Fuß engl.) Ihr Gesamtumfang betrug 1912 rund 950 km. v. der Leyen. Güter (goods; marchandises; merci), im weiteren Sinne alle beförderungsfähigen Sachen, im Gegensatz zu den Personen und zum Reisegepäck. Zu den Gütern im weiteren Sinne werden daher auch Leichen, lebende Tiere und Fahrzeuge gerechnet. In diesem weiteren Sinne ist der Begriff „Güter“ beispielsweise im Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr angewendet. Im engeren Sinne versteht man dagegen unter „Gütern“, soweit sie Gegenstand eines Frachtvertrages werden, nur Fracht- und Eilgüter. In diesem engern Sinne wird der Begriff in der deutschen EVO., im österreichisch-ungarischen BR. und in der Regel auch in den Dienstvorschriften gebraucht. Man unterscheidet die Güter nach ihrer Beförderungsfähigkeit auf den Eisenbahnen in verpackte, unverpackte oder mangelhaft verpackte, von der Beförderung ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassene Güter, ferner nach der Art der Abfertigung, Beförderung und Frachtberechnung in Einzelgüter (Stückgüter), Wagenladungsgüter, sperrige, leichtverderbliche Güter, Versand-, Empfangs- und Durchgangsgüter, Schnellzugsgüter, Eilgüter, Expreßgüter, Frachtgüter, Spezialtarifgüter, Sammelladungsgüter, Dienstgüter (Regiegüter) u. s. w. v. Schaewen. Güterabfertigung (expediting of goods; expédition des marchandises; servizio di spedizione merci). Inhalt: I. Anfahren der Güter. Auflieferung. Prüfung der Aufnahmefähigkeit. – II. Annahme des Guts. Abschluß des Frachtvertrags. Frachtbrief. Begleitpapiere. – III. Verladung der Güter. Ladesysteme. Umladestationen. Kontrolle der Verladung. – IV. Übergabe der Güter und Begleitpapiere an die Züge. Zusammenstellung der Züge. – V. Beförderung. Verfahren in Unterwegsstationen. – VI. Behandlung der Güter in der Bestimmungsstation. – VII. Annahme des Guts durch den Empfänger. – VIII. Rechnungslegung und Kassaführung.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 417. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/429>, abgerufen am 27.11.2024.