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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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gewöhnlich mit ihrem dünnen Ende nach unten eingetrieben und erhalten, damit sie leichter in den Boden eindringen, eine drei- oder vierseitige, zu unterst pyramidenförmig abgestumpfte Spitze angearbeitet (Abb. 315), die um so schlanker gehalten wird, je fester der zu durchsetzende Boden ist. Zum Schutze der Spitze wird in vielen Fällen ein eiserner Schuh angebracht (Abb. 316). Das obere Pfahlende wird rechtwinklig zur Längsachse eben abgeschnitten, am Rande abgeschrägt und beim Einrammen mit einem Eisenring versehen.


Abb. 318. Pfahlspitze nach Züblin.
Abb. 319. Eisenbetonpfahl nach Considere.

Pfähle aus Eisenbeton bestehen aus einem prismatischem Schafte von quadratischem, polygonalem oder kreisförmigem Querschnitte; sie sind ähnlich wie die Holzpfähle unten zugespitzt und durch einen Schmiedeeisen- oder Gußeisenschuh geschützt (Abb. 317, 318, 319). Die Armierung besteht aus Längseisen, die in der Nähe des Querschnittsaußenrandes symmetrisch angeordnet und durch schwächere Rundeisen, den sog. Bügeln, zusammengehalten sind. Die üblichsten Systeme von Eisenbetonpfählen sind die von Hennebique (Abb. 317), von Züblin (Abb. 318) und jene von Considere (Abb. 319), welch letztere durch spiralförmige Eiseneinlagen gekennzeichnet sind, die die Tragfähigkeit des Pfahles ganz besonders erhöhen.

Die Herstellung solcher Eisenbetonpfähle erfolgte ursprünglich derart, daß in die lotrecht aufgestellten Schalformen der Beton in der Richtung der späteren Druckbeanspruchung gestampft wurde, während heutzutage der Beton in den wagrecht liegenden Schalformen in Schichten gestampft wird, die parallel zur späteren Druckbeanspruchung laufen. Letztere Methode erfordert weniger Zeit und Kosten. Die üblichen Mischungsverhältnisse des Betons für solche Pfähle sind 1 : 3 bis 1 : 5 und sollen die Pfähle erst dann eingetrieben werden, wenn sie 4-6 Wochen lang erhärtet sind.

Das Eintreiben der Holz- und Eisenbetonpfähle geschieht in den meisten Fällen mittels Rammen mit Hand- oder Dampfbetrieb (vgl. Rammen), zuweilen auch durch Wasserspülung. Bei letzterer Methode, die einen Untergrund aus gleichmäßig feinem Moor oder feinem Sand voraussetzt, wird durch einen in der Mitte des Pfahles angeordneten Hohlraum ein dünnes Rohr bis zur Pfahlspitze
Abb. 320.
Abb. 321.
Abb. 322.

geführt. In dieses wird von oben ein kräftiger Wasserstrahl eingepumpt, der den feinen Untergrund unterhalb der Spitze wegspült und dadurch das Einrammen bedeutend erleichtert.

Eine besondere Art von Pfählen sind die Schraubenpfähle aus Eisen oder Holz, die nach dem Patent von Mitchel aus dem Jahr 1838 in nicht zu kompakte Bodenschichten, die auch keine größeren Steinbrocken eingelagert enthalten dürfen, eingeschraubt werden. Es kommen massive schmiedeeiserne (Abb. 320) und hohle gußeiserne Pfähle vor, die unten geschlossen oder offen sein können und zuweilen neben der äußeren Hauptschraube auch noch im Inneren einen Schraubengang besitzen (Abb. 321). Außer eisernen Pfählen sind auch solche aus Holz mit Schrauben (Abb. 322) verwendet worden. Die Schraube bildet gewöhnlich ein besonderes Stück aus Gußeisen oder Stahl, das mit dem Pfahl auf verschiedene Weise fest verbunden wird. Je weicher der Boden ist, in den eingeschraubt werden soll, desto größer wird der Schraubendurchmesser gewählt (bis über 1·5 m), um so kleiner die Steigung der Schraube und um so kleiner auch im allgemeinen die Anzahl der Schraubengänge.

gewöhnlich mit ihrem dünnen Ende nach unten eingetrieben und erhalten, damit sie leichter in den Boden eindringen, eine drei- oder vierseitige, zu unterst pyramidenförmig abgestumpfte Spitze angearbeitet (Abb. 315), die um so schlanker gehalten wird, je fester der zu durchsetzende Boden ist. Zum Schutze der Spitze wird in vielen Fällen ein eiserner Schuh angebracht (Abb. 316). Das obere Pfahlende wird rechtwinklig zur Längsachse eben abgeschnitten, am Rande abgeschrägt und beim Einrammen mit einem Eisenring versehen.


Abb. 318. Pfahlspitze nach Züblin.
Abb. 319. Eisenbetonpfahl nach Considére.

Pfähle aus Eisenbeton bestehen aus einem prismatischem Schafte von quadratischem, polygonalem oder kreisförmigem Querschnitte; sie sind ähnlich wie die Holzpfähle unten zugespitzt und durch einen Schmiedeeisen- oder Gußeisenschuh geschützt (Abb. 317, 318, 319). Die Armierung besteht aus Längseisen, die in der Nähe des Querschnittsaußenrandes symmetrisch angeordnet und durch schwächere Rundeisen, den sog. Bügeln, zusammengehalten sind. Die üblichsten Systeme von Eisenbetonpfählen sind die von Hennebique (Abb. 317), von Züblin (Abb. 318) und jene von Considère (Abb. 319), welch letztere durch spiralförmige Eiseneinlagen gekennzeichnet sind, die die Tragfähigkeit des Pfahles ganz besonders erhöhen.

Die Herstellung solcher Eisenbetonpfähle erfolgte ursprünglich derart, daß in die lotrecht aufgestellten Schalformen der Beton in der Richtung der späteren Druckbeanspruchung gestampft wurde, während heutzutage der Beton in den wagrecht liegenden Schalformen in Schichten gestampft wird, die parallel zur späteren Druckbeanspruchung laufen. Letztere Methode erfordert weniger Zeit und Kosten. Die üblichen Mischungsverhältnisse des Betons für solche Pfähle sind 1 : 3 bis 1 : 5 und sollen die Pfähle erst dann eingetrieben werden, wenn sie 4–6 Wochen lang erhärtet sind.

Das Eintreiben der Holz- und Eisenbetonpfähle geschieht in den meisten Fällen mittels Rammen mit Hand- oder Dampfbetrieb (vgl. Rammen), zuweilen auch durch Wasserspülung. Bei letzterer Methode, die einen Untergrund aus gleichmäßig feinem Moor oder feinem Sand voraussetzt, wird durch einen in der Mitte des Pfahles angeordneten Hohlraum ein dünnes Rohr bis zur Pfahlspitze
Abb. 320.
Abb. 321.
Abb. 322.

geführt. In dieses wird von oben ein kräftiger Wasserstrahl eingepumpt, der den feinen Untergrund unterhalb der Spitze wegspült und dadurch das Einrammen bedeutend erleichtert.

Eine besondere Art von Pfählen sind die Schraubenpfähle aus Eisen oder Holz, die nach dem Patent von Mitchel aus dem Jahr 1838 in nicht zu kompakte Bodenschichten, die auch keine größeren Steinbrocken eingelagert enthalten dürfen, eingeschraubt werden. Es kommen massive schmiedeeiserne (Abb. 320) und hohle gußeiserne Pfähle vor, die unten geschlossen oder offen sein können und zuweilen neben der äußeren Hauptschraube auch noch im Inneren einen Schraubengang besitzen (Abb. 321). Außer eisernen Pfählen sind auch solche aus Holz mit Schrauben (Abb. 322) verwendet worden. Die Schraube bildet gewöhnlich ein besonderes Stück aus Gußeisen oder Stahl, das mit dem Pfahl auf verschiedene Weise fest verbunden wird. Je weicher der Boden ist, in den eingeschraubt werden soll, desto größer wird der Schraubendurchmesser gewählt (bis über 1·5 m), um so kleiner die Steigung der Schraube und um so kleiner auch im allgemeinen die Anzahl der Schraubengänge.

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[404/0416] gewöhnlich mit ihrem dünnen Ende nach unten eingetrieben und erhalten, damit sie leichter in den Boden eindringen, eine drei- oder vierseitige, zu unterst pyramidenförmig abgestumpfte Spitze angearbeitet (Abb. 315), die um so schlanker gehalten wird, je fester der zu durchsetzende Boden ist. Zum Schutze der Spitze wird in vielen Fällen ein eiserner Schuh angebracht (Abb. 316). Das obere Pfahlende wird rechtwinklig zur Längsachse eben abgeschnitten, am Rande abgeschrägt und beim Einrammen mit einem Eisenring versehen. [Abbildung Abb. 318. Pfahlspitze nach Züblin. ] [Abbildung Abb. 319. Eisenbetonpfahl nach Considére. ] Pfähle aus Eisenbeton bestehen aus einem prismatischem Schafte von quadratischem, polygonalem oder kreisförmigem Querschnitte; sie sind ähnlich wie die Holzpfähle unten zugespitzt und durch einen Schmiedeeisen- oder Gußeisenschuh geschützt (Abb. 317, 318, 319). Die Armierung besteht aus Längseisen, die in der Nähe des Querschnittsaußenrandes symmetrisch angeordnet und durch schwächere Rundeisen, den sog. Bügeln, zusammengehalten sind. Die üblichsten Systeme von Eisenbetonpfählen sind die von Hennebique (Abb. 317), von Züblin (Abb. 318) und jene von Considère (Abb. 319), welch letztere durch spiralförmige Eiseneinlagen gekennzeichnet sind, die die Tragfähigkeit des Pfahles ganz besonders erhöhen. Die Herstellung solcher Eisenbetonpfähle erfolgte ursprünglich derart, daß in die lotrecht aufgestellten Schalformen der Beton in der Richtung der späteren Druckbeanspruchung gestampft wurde, während heutzutage der Beton in den wagrecht liegenden Schalformen in Schichten gestampft wird, die parallel zur späteren Druckbeanspruchung laufen. Letztere Methode erfordert weniger Zeit und Kosten. Die üblichen Mischungsverhältnisse des Betons für solche Pfähle sind 1 : 3 bis 1 : 5 und sollen die Pfähle erst dann eingetrieben werden, wenn sie 4–6 Wochen lang erhärtet sind. Das Eintreiben der Holz- und Eisenbetonpfähle geschieht in den meisten Fällen mittels Rammen mit Hand- oder Dampfbetrieb (vgl. Rammen), zuweilen auch durch Wasserspülung. Bei letzterer Methode, die einen Untergrund aus gleichmäßig feinem Moor oder feinem Sand voraussetzt, wird durch einen in der Mitte des Pfahles angeordneten Hohlraum ein dünnes Rohr bis zur Pfahlspitze [Abbildung Abb. 320. ] [Abbildung Abb. 321. ] [Abbildung Abb. 322. ] geführt. In dieses wird von oben ein kräftiger Wasserstrahl eingepumpt, der den feinen Untergrund unterhalb der Spitze wegspült und dadurch das Einrammen bedeutend erleichtert. Eine besondere Art von Pfählen sind die Schraubenpfähle aus Eisen oder Holz, die nach dem Patent von Mitchel aus dem Jahr 1838 in nicht zu kompakte Bodenschichten, die auch keine größeren Steinbrocken eingelagert enthalten dürfen, eingeschraubt werden. Es kommen massive schmiedeeiserne (Abb. 320) und hohle gußeiserne Pfähle vor, die unten geschlossen oder offen sein können und zuweilen neben der äußeren Hauptschraube auch noch im Inneren einen Schraubengang besitzen (Abb. 321). Außer eisernen Pfählen sind auch solche aus Holz mit Schrauben (Abb. 322) verwendet worden. Die Schraube bildet gewöhnlich ein besonderes Stück aus Gußeisen oder Stahl, das mit dem Pfahl auf verschiedene Weise fest verbunden wird. Je weicher der Boden ist, in den eingeschraubt werden soll, desto größer wird der Schraubendurchmesser gewählt (bis über 1·5 m), um so kleiner die Steigung der Schraube und um so kleiner auch im allgemeinen die Anzahl der Schraubengänge.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/416>, abgerufen am 24.11.2024.