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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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eisernen Schuhen versehen, wenn die Wand in festeren Boden eingerammt werden muß.

Neben den Dielen enthalten die Spundwände noch sog. Leitpfähle (Spundwandhaupt-, Eck- oder Bundpfähle). Es sind dies vierkantig beschlagene, etwa 30 cm starke Pfähle, die unten zugespitzt und an jeder Seite, wo gespundete Dielen anschließen, mit Nuten versehen werden. Man ordnet sie zunächst an allen Ecken der Wände an, dann an Stellen, wo sich eine andere Wand ansetzt und in geraden Wandflächen in Abständen von 2-3 m voneinander (L in Abb. 307).

Den dritten Bestandteil einer Spundwand bilden endlich die Zangenhölzer (Z in Abb. 307), die paarweise an den zuerst eingerammten


Abb. 307. Spundwand.
Leitpfählen angeschraubt werden und damit zu ihrer Vereinigung dienen, dann aber auch den Spunddielen eine Führung beim Einrammen gewähren. Zur sicheren Erfüllung des letztgenannten Zwecks bringt man mehrere Zangenpaare an, eines gewöhnlich in Niederwasserhöhe, über der nach Vollendung der G. die Spundwand wagerecht abgeschnitten wird, um von da ab zur dauernden Sicherung des Bauwerks gegen Unterspülung zu dienen, ein anderes Zangenpaar in passend höherer Lage. Statt der Zangen kommen manchmal zur Vereinigung von Pfählen und Dielen und zum Abschluß der Wand nach oben Holme von der Stärke der Leitpfähle zur Verwendung; doch lassen sich solche nur bei ganz regelrechter Stellung aller Pfähle und Dielen anbringen und sind dann neben ihnen noch besondere Vorrichtungen zur Führung der Dielen während des Einrammens erforderlich, die beispielsweise je aus zwei starken Balken zu beiden Seiten der Wand (einem Zangenpaar entsprechend) bestehen und entweder an besonders eingerammten Pfählen oder aber an den Spunddielen selbst befestigt werden können.

Vor dem Einbringen der Spunddielen wird der Untergrund, so gut es geht, untersucht und werden etwaige Hindernisse beseitigt, auch wird eine Rinne für die Wand vorher ausgebaggert; dann werden die zwischen zwei Leitpfähle treffenden Dielen immer gleichzeitig eingesetzt und die ganze Wand möglichst gleichmäßig eingetrieben.

Können Spundwände der beschriebenen Art die erforderliche Wasserdichtigkeit nicht gewähren, so wird man veranlaßt sein, statt dessen Fangdämme auszuführen. Ist die Sohle des Flußbetts undurchlässig, das Wasser ohne störende Strömung und nicht tiefer als etwa 1 m, so können Fangdämme in Form von Erddämmen aus wasserdichter Masse mit 11/2fachen Böschungen bei 1 m Kronenbreite zur Verwendung kommen, deren Untergrund vor der Herstellung durch leichte Ausbaggerungetwas zugerichtet worden ist. Statt der Erddämme werden zuweilen lotrechte oder geneigte Holzwände irgend einer Art hergestellt und durch außerhalb angeschüttete Erdmassen gedichtet. In schwierigeren Fällen jedoch empfehlen sich die Kastenfangdämme, zwei oder mehrere in mäßigen Abständen voneinander geschlagene lotrechte Wände aus Holz oder Eisen, deren Zwischenräume durch irgend ein Dichtungsmaterial, Abb. 308. Kastenfangdamm.

wie lehmige Erde oder Beton, ausgefüllt werden. Diese Umschließungswände werden in seichtem und ruhigem Wasser in Form von Bohlen oder Stulpwänden hergestellt, die man oben gegenseitig durch Zangenhölzer verbindet. An Stelle der zur Stützung dieser Wände erforderlichen Pfähle können bei felsigem Untergrund Eisenstangen treten, die in besondere Bohrlöcher eingesteckt werden.

Solche einfache Holzwände Abb. 309. Kastenfangdamm für größere Wassertiefe.

ersetzt man durch Spundwände, u. zw. auf der der Baugrube zugekehrten Seite (Abb. 308), wenn man dem Grundbau einen dauernden Schutz gegen Unterspülung gewähren will, auf der Außenseite aber, wenn man eine größere Dichtigkeit der äußeren Wand anstrebt. Bei großen Wassertiefen empfiehlt es sich aus ökonomischen Erwägungen, eine Anordnung nach Abb. 309 zu treffen. Zur Querverbindung hoher Fangdämme genügen auch nicht mehr die oben angebrachten hölzernen Zangenpaare, sondern es werden eiserne Zuganker zwischen den einzelnen Wänden erforderlich oder an deren Stelle, da sie leicht Veranlassung zum Eindringen des Wassers geben, Verstrebungen von außen. Auch Längsverbände

eisernen Schuhen versehen, wenn die Wand in festeren Boden eingerammt werden muß.

Neben den Dielen enthalten die Spundwände noch sog. Leitpfähle (Spundwandhaupt-, Eck- oder Bundpfähle). Es sind dies vierkantig beschlagene, etwa 30 cm starke Pfähle, die unten zugespitzt und an jeder Seite, wo gespundete Dielen anschließen, mit Nuten versehen werden. Man ordnet sie zunächst an allen Ecken der Wände an, dann an Stellen, wo sich eine andere Wand ansetzt und in geraden Wandflächen in Abständen von 2–3 m voneinander (L in Abb. 307).

Den dritten Bestandteil einer Spundwand bilden endlich die Zangenhölzer (Z in Abb. 307), die paarweise an den zuerst eingerammten


Abb. 307. Spundwand.
Leitpfählen angeschraubt werden und damit zu ihrer Vereinigung dienen, dann aber auch den Spunddielen eine Führung beim Einrammen gewähren. Zur sicheren Erfüllung des letztgenannten Zwecks bringt man mehrere Zangenpaare an, eines gewöhnlich in Niederwasserhöhe, über der nach Vollendung der G. die Spundwand wagerecht abgeschnitten wird, um von da ab zur dauernden Sicherung des Bauwerks gegen Unterspülung zu dienen, ein anderes Zangenpaar in passend höherer Lage. Statt der Zangen kommen manchmal zur Vereinigung von Pfählen und Dielen und zum Abschluß der Wand nach oben Holme von der Stärke der Leitpfähle zur Verwendung; doch lassen sich solche nur bei ganz regelrechter Stellung aller Pfähle und Dielen anbringen und sind dann neben ihnen noch besondere Vorrichtungen zur Führung der Dielen während des Einrammens erforderlich, die beispielsweise je aus zwei starken Balken zu beiden Seiten der Wand (einem Zangenpaar entsprechend) bestehen und entweder an besonders eingerammten Pfählen oder aber an den Spunddielen selbst befestigt werden können.

Vor dem Einbringen der Spunddielen wird der Untergrund, so gut es geht, untersucht und werden etwaige Hindernisse beseitigt, auch wird eine Rinne für die Wand vorher ausgebaggert; dann werden die zwischen zwei Leitpfähle treffenden Dielen immer gleichzeitig eingesetzt und die ganze Wand möglichst gleichmäßig eingetrieben.

Können Spundwände der beschriebenen Art die erforderliche Wasserdichtigkeit nicht gewähren, so wird man veranlaßt sein, statt dessen Fangdämme auszuführen. Ist die Sohle des Flußbetts undurchlässig, das Wasser ohne störende Strömung und nicht tiefer als etwa 1 m, so können Fangdämme in Form von Erddämmen aus wasserdichter Masse mit 11/2fachen Böschungen bei 1 m Kronenbreite zur Verwendung kommen, deren Untergrund vor der Herstellung durch leichte Ausbaggerungetwas zugerichtet worden ist. Statt der Erddämme werden zuweilen lotrechte oder geneigte Holzwände irgend einer Art hergestellt und durch außerhalb angeschüttete Erdmassen gedichtet. In schwierigeren Fällen jedoch empfehlen sich die Kastenfangdämme, zwei oder mehrere in mäßigen Abständen voneinander geschlagene lotrechte Wände aus Holz oder Eisen, deren Zwischenräume durch irgend ein Dichtungsmaterial, Abb. 308. Kastenfangdamm.

wie lehmige Erde oder Beton, ausgefüllt werden. Diese Umschließungswände werden in seichtem und ruhigem Wasser in Form von Bohlen oder Stulpwänden hergestellt, die man oben gegenseitig durch Zangenhölzer verbindet. An Stelle der zur Stützung dieser Wände erforderlichen Pfähle können bei felsigem Untergrund Eisenstangen treten, die in besondere Bohrlöcher eingesteckt werden.

Solche einfache Holzwände Abb. 309. Kastenfangdamm für größere Wassertiefe.

ersetzt man durch Spundwände, u. zw. auf der der Baugrube zugekehrten Seite (Abb. 308), wenn man dem Grundbau einen dauernden Schutz gegen Unterspülung gewähren will, auf der Außenseite aber, wenn man eine größere Dichtigkeit der äußeren Wand anstrebt. Bei großen Wassertiefen empfiehlt es sich aus ökonomischen Erwägungen, eine Anordnung nach Abb. 309 zu treffen. Zur Querverbindung hoher Fangdämme genügen auch nicht mehr die oben angebrachten hölzernen Zangenpaare, sondern es werden eiserne Zuganker zwischen den einzelnen Wänden erforderlich oder an deren Stelle, da sie leicht Veranlassung zum Eindringen des Wassers geben, Verstrebungen von außen. Auch Längsverbände

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[400/0412] eisernen Schuhen versehen, wenn die Wand in festeren Boden eingerammt werden muß. Neben den Dielen enthalten die Spundwände noch sog. Leitpfähle (Spundwandhaupt-, Eck- oder Bundpfähle). Es sind dies vierkantig beschlagene, etwa 30 cm starke Pfähle, die unten zugespitzt und an jeder Seite, wo gespundete Dielen anschließen, mit Nuten versehen werden. Man ordnet sie zunächst an allen Ecken der Wände an, dann an Stellen, wo sich eine andere Wand ansetzt und in geraden Wandflächen in Abständen von 2–3 m voneinander (L in Abb. 307). Den dritten Bestandteil einer Spundwand bilden endlich die Zangenhölzer (Z in Abb. 307), die paarweise an den zuerst eingerammten [Abbildung Abb. 307. Spundwand. ] Leitpfählen angeschraubt werden und damit zu ihrer Vereinigung dienen, dann aber auch den Spunddielen eine Führung beim Einrammen gewähren. Zur sicheren Erfüllung des letztgenannten Zwecks bringt man mehrere Zangenpaare an, eines gewöhnlich in Niederwasserhöhe, über der nach Vollendung der G. die Spundwand wagerecht abgeschnitten wird, um von da ab zur dauernden Sicherung des Bauwerks gegen Unterspülung zu dienen, ein anderes Zangenpaar in passend höherer Lage. Statt der Zangen kommen manchmal zur Vereinigung von Pfählen und Dielen und zum Abschluß der Wand nach oben Holme von der Stärke der Leitpfähle zur Verwendung; doch lassen sich solche nur bei ganz regelrechter Stellung aller Pfähle und Dielen anbringen und sind dann neben ihnen noch besondere Vorrichtungen zur Führung der Dielen während des Einrammens erforderlich, die beispielsweise je aus zwei starken Balken zu beiden Seiten der Wand (einem Zangenpaar entsprechend) bestehen und entweder an besonders eingerammten Pfählen oder aber an den Spunddielen selbst befestigt werden können. Vor dem Einbringen der Spunddielen wird der Untergrund, so gut es geht, untersucht und werden etwaige Hindernisse beseitigt, auch wird eine Rinne für die Wand vorher ausgebaggert; dann werden die zwischen zwei Leitpfähle treffenden Dielen immer gleichzeitig eingesetzt und die ganze Wand möglichst gleichmäßig eingetrieben. Können Spundwände der beschriebenen Art die erforderliche Wasserdichtigkeit nicht gewähren, so wird man veranlaßt sein, statt dessen Fangdämme auszuführen. Ist die Sohle des Flußbetts undurchlässig, das Wasser ohne störende Strömung und nicht tiefer als etwa 1 m, so können Fangdämme in Form von Erddämmen aus wasserdichter Masse mit 11/2fachen Böschungen bei 1 m Kronenbreite zur Verwendung kommen, deren Untergrund vor der Herstellung durch leichte Ausbaggerungetwas zugerichtet worden ist. Statt der Erddämme werden zuweilen lotrechte oder geneigte Holzwände irgend einer Art hergestellt und durch außerhalb angeschüttete Erdmassen gedichtet. In schwierigeren Fällen jedoch empfehlen sich die Kastenfangdämme, zwei oder mehrere in mäßigen Abständen voneinander geschlagene lotrechte Wände aus Holz oder Eisen, deren Zwischenräume durch irgend ein Dichtungsmaterial, [Abbildung Abb. 308. Kastenfangdamm. ] wie lehmige Erde oder Beton, ausgefüllt werden. Diese Umschließungswände werden in seichtem und ruhigem Wasser in Form von Bohlen oder Stulpwänden hergestellt, die man oben gegenseitig durch Zangenhölzer verbindet. An Stelle der zur Stützung dieser Wände erforderlichen Pfähle können bei felsigem Untergrund Eisenstangen treten, die in besondere Bohrlöcher eingesteckt werden. Solche einfache Holzwände [Abbildung Abb. 309. Kastenfangdamm für größere Wassertiefe. ] ersetzt man durch Spundwände, u. zw. auf der der Baugrube zugekehrten Seite (Abb. 308), wenn man dem Grundbau einen dauernden Schutz gegen Unterspülung gewähren will, auf der Außenseite aber, wenn man eine größere Dichtigkeit der äußeren Wand anstrebt. Bei großen Wassertiefen empfiehlt es sich aus ökonomischen Erwägungen, eine Anordnung nach Abb. 309 zu treffen. Zur Querverbindung hoher Fangdämme genügen auch nicht mehr die oben angebrachten hölzernen Zangenpaare, sondern es werden eiserne Zuganker zwischen den einzelnen Wänden erforderlich oder an deren Stelle, da sie leicht Veranlassung zum Eindringen des Wassers geben, Verstrebungen von außen. Auch Längsverbände

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 400. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/412>, abgerufen am 23.07.2024.