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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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Tabelle a. Selbstkosten der württembergischen und sächsischen Staatsbahnen.

Tabelle b. Selbstkosten der österreichischen Staatsbahnen.

Aus den Angaben erhellt, von welcher Bedeutung jede Zugvermehrung ist und wie notwendig es ist, alle dahin gehenden Forderungen auf das genaueste zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit des F. hängt aber auch von der Art der Durchführung ab. Bei den Personenzügen sind hierbei die Zugbildungs- oder Ordnungspläne, mit denen die Anzahl und Gattung der bei den einzelnen Zügen zu führenden Wagen festgesetzt wird, von größter Bedeutung. Die gebotene Wirtschaftlichkeit wird hier vielfach durch die über das Maß der Bedürfnisse hinausgehende Einstellung von durchgehenden Wagen (s. d.) ungünstig beeinflußt, weshalb neuerdings besonders die deutschen Verwaltungen bemüht sind, hierin eine Einschränkung herbeizuführen. Die Verwendung schwerer Luxuswagen (Speise- und Schlafwagen) legen den Eisenbahnverwaltungen Opfer auf, die nicht immer durch die Einnahmen ausgeglichen werden.

Im Güterzugfahrplane muß vor allem getrachtet werden, den Bedürfnissen eines möglichst raschen Wagenumsatzes durch möglichste Trennung des Nah- oder Ortsverkehrs vom Fernverkehr zu entsprechen. Der F. für den Ortsverkehr wird derart gebildet, daß die örtlichen Bedürfnisse der einzelnen Stationen hinsichtlich der Zu- und Abfuhr der Güter befriedigt werden. Die mit den Ortsgüterzügen gesammelten Wagen müssen in bestimmten Streckenabschnitten den Anschluß an Fernzüge finden. Bei entsprechender Beschleunigung der Fernzüge werden die mit der Sammlung der Wagen verbundenen Zeitverluste unschwer ausgeglichen. Im allgemeinen kann die Zeit zum Sammeln bis auf 12 Stunden und, wenn es sich um Wagen für weit entfernte Zielstationen handelt, sogar noch darüber ausgedehnt werden.

Je nach den Bedürfnissen ist eine Gliederung des Güterzugfahrplanes in Stückgüter-, Orts- und Ferngüterzüge vorzusehen. Die Stückgüterzüge sind zwischen den wichtigsten Umladeplätzen einzulegen und sollen auch für den Unterwegswagenverkehr ausgenützt werden. Die Ortsgüterzüge (Nahzüge) sollen nicht auf zu weite Strecken ausgedehnt werden. Bei der Zeitlage der Güterzüge soll darauf gesehen werden, daß dadurch keine ungünstigen Rückwirkungen

Tabelle a. Selbstkosten der württembergischen und sächsischen Staatsbahnen.

Tabelle b. Selbstkosten der österreichischen Staatsbahnen.

Aus den Angaben erhellt, von welcher Bedeutung jede Zugvermehrung ist und wie notwendig es ist, alle dahin gehenden Forderungen auf das genaueste zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit des F. hängt aber auch von der Art der Durchführung ab. Bei den Personenzügen sind hierbei die Zugbildungs- oder Ordnungspläne, mit denen die Anzahl und Gattung der bei den einzelnen Zügen zu führenden Wagen festgesetzt wird, von größter Bedeutung. Die gebotene Wirtschaftlichkeit wird hier vielfach durch die über das Maß der Bedürfnisse hinausgehende Einstellung von durchgehenden Wagen (s. d.) ungünstig beeinflußt, weshalb neuerdings besonders die deutschen Verwaltungen bemüht sind, hierin eine Einschränkung herbeizuführen. Die Verwendung schwerer Luxuswagen (Speise- und Schlafwagen) legen den Eisenbahnverwaltungen Opfer auf, die nicht immer durch die Einnahmen ausgeglichen werden.

Im Güterzugfahrplane muß vor allem getrachtet werden, den Bedürfnissen eines möglichst raschen Wagenumsatzes durch möglichste Trennung des Nah- oder Ortsverkehrs vom Fernverkehr zu entsprechen. Der F. für den Ortsverkehr wird derart gebildet, daß die örtlichen Bedürfnisse der einzelnen Stationen hinsichtlich der Zu- und Abfuhr der Güter befriedigt werden. Die mit den Ortsgüterzügen gesammelten Wagen müssen in bestimmten Streckenabschnitten den Anschluß an Fernzüge finden. Bei entsprechender Beschleunigung der Fernzüge werden die mit der Sammlung der Wagen verbundenen Zeitverluste unschwer ausgeglichen. Im allgemeinen kann die Zeit zum Sammeln bis auf 12 Stunden und, wenn es sich um Wagen für weit entfernte Zielstationen handelt, sogar noch darüber ausgedehnt werden.

Je nach den Bedürfnissen ist eine Gliederung des Güterzugfahrplanes in Stückgüter-, Orts- und Ferngüterzüge vorzusehen. Die Stückgüterzüge sind zwischen den wichtigsten Umladeplätzen einzulegen und sollen auch für den Unterwegswagenverkehr ausgenützt werden. Die Ortsgüterzüge (Nahzüge) sollen nicht auf zu weite Strecken ausgedehnt werden. Bei der Zeitlage der Güterzüge soll darauf gesehen werden, daß dadurch keine ungünstigen Rückwirkungen

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[15/0023] Tabelle a. Selbstkosten der württembergischen und sächsischen Staatsbahnen. Tabelle b. Selbstkosten der österreichischen Staatsbahnen. Aus den Angaben erhellt, von welcher Bedeutung jede Zugvermehrung ist und wie notwendig es ist, alle dahin gehenden Forderungen auf das genaueste zu prüfen. Die Wirtschaftlichkeit des F. hängt aber auch von der Art der Durchführung ab. Bei den Personenzügen sind hierbei die Zugbildungs- oder Ordnungspläne, mit denen die Anzahl und Gattung der bei den einzelnen Zügen zu führenden Wagen festgesetzt wird, von größter Bedeutung. Die gebotene Wirtschaftlichkeit wird hier vielfach durch die über das Maß der Bedürfnisse hinausgehende Einstellung von durchgehenden Wagen (s. d.) ungünstig beeinflußt, weshalb neuerdings besonders die deutschen Verwaltungen bemüht sind, hierin eine Einschränkung herbeizuführen. Die Verwendung schwerer Luxuswagen (Speise- und Schlafwagen) legen den Eisenbahnverwaltungen Opfer auf, die nicht immer durch die Einnahmen ausgeglichen werden. Im Güterzugfahrplane muß vor allem getrachtet werden, den Bedürfnissen eines möglichst raschen Wagenumsatzes durch möglichste Trennung des Nah- oder Ortsverkehrs vom Fernverkehr zu entsprechen. Der F. für den Ortsverkehr wird derart gebildet, daß die örtlichen Bedürfnisse der einzelnen Stationen hinsichtlich der Zu- und Abfuhr der Güter befriedigt werden. Die mit den Ortsgüterzügen gesammelten Wagen müssen in bestimmten Streckenabschnitten den Anschluß an Fernzüge finden. Bei entsprechender Beschleunigung der Fernzüge werden die mit der Sammlung der Wagen verbundenen Zeitverluste unschwer ausgeglichen. Im allgemeinen kann die Zeit zum Sammeln bis auf 12 Stunden und, wenn es sich um Wagen für weit entfernte Zielstationen handelt, sogar noch darüber ausgedehnt werden. Je nach den Bedürfnissen ist eine Gliederung des Güterzugfahrplanes in Stückgüter-, Orts- und Ferngüterzüge vorzusehen. Die Stückgüterzüge sind zwischen den wichtigsten Umladeplätzen einzulegen und sollen auch für den Unterwegswagenverkehr ausgenützt werden. Die Ortsgüterzüge (Nahzüge) sollen nicht auf zu weite Strecken ausgedehnt werden. Bei der Zeitlage der Güterzüge soll darauf gesehen werden, daß dadurch keine ungünstigen Rückwirkungen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/23>, abgerufen am 22.07.2024.