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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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größter Bedeutung und muß deshalb bei der Fahrplanbildung besonders berücksichtigt werden.

Auf Bahnen, die ausschließlich dem Nahverkehre dienen, wie z. B. Stadt- und Vorortbahnen, Verbindungs- und Schleppbahnen, fällt häufig jede Gliederung des F. nach Zuggattungen weg. Das besondere Merkmal solcher F. bildet die Gleichmäßigkeit der Einzelpläne hinsichtlich der Fahrzeiten und Aufenthalte und die dadurch ermöglichte gleichförmige Einteilung der Zeiten nach einem starren F. (s. Betriebssystem). Von besonderer Wichtigkeit ist bei der Fahrplanaufstellung die Herstellung günstiger Anschlußverbindungen. Die letzteren bilden vielfach die Festpunkte für die zu entwerfende Zuglinie. Da die vom Ausgangspunkte


Abb. 4.
des Zugslaufs ausgehenden Betriebsmittel ebenso wie die Begleitmannschaften stets wieder dahin zurückgebracht werden müssen, gilt die Einrichtung einer gleichen Anzahl von Zügen für beide Verkehrsrichtungen als Regel.

Das Entwerfen der F. erfolgt durch Einzeichnen der Zugfahrten in das Zeitwegnetz. Hierbei werden die Züge auf Grund der ermittelten Fahrzeit nach Ort und Zeit eingetragen, so daß also jeder einzelne Zug in seinem ganzen Laufe als eine, je nach der Fahrgeschwindigkeit mehr oder minder geneigte Linie erscheint.

Der F. muß Rücksicht darauf nehmen, daß Verspätungen wieder ausgeglichen werden können. Das Maß dieses Anpassungsvermögens an die tatsächlichen Verhältnisse hängt von dem Unterschied der fahrplanmäßigen und kürzesten Fahrzeiten sowie der Höchst- und Mindestaufenthaltszeiten ab (Abb. 4).

Im allgemeinen werden zunächst die Schnell- und Personenzüge in das Fahrplannetz eingezeichnet.

Die Abfahrtzeiten von den Ausgangstationen sind bei den personenführenden Zügen in der Regel unmittelbar durch das Verkehrsbedürfnis gegeben. Die Zeiteinteilung des täglichen Lebens, die Ausnützung der Tages- oder der Nachtstunden, die Lage der Anschlußzüge an Grenzen benachbarter Verwaltungen geben hierfür die nötigen Anhaltspunkte. Mit Hilfe der Zuglinie wird aus der Abfahrtzeit die Ankunftzeit auf der Endstation ermittelt und innerhalb dieser beiden Punkte die Zuglage derart gesucht, daß allen sonstigen Bedingungen entsprochen wird. Auf eingleisigen Bahnen wird diese Aufgabe durch die Rücksichtnahme auf Kreuzungen und Überholungen erschwert, während bei doppelgleisigen Bahnen nur die letzteren in Betracht


Abb. 5.
kommen. Nach Einlegung der Schnell- und Personenzüge ergeben sich bestimmte Ankunft- und Abfahrtzeiten für die Anschlußzüge der Nebenlinien. Nach fertiggestelltem Entwurf der personenführenden Züge werden zunächst die gewöhnlich verkehrenden Gütereil- und Güterzüge, unter Rücksichtnahme auf die Verkehrsbedürfnisse, eingezeichnet. Schließlich werden die Bedarfsgütereil- und Güterzüge und endlich die notwendigen Lokomotivzüge entworfen. Die Einhaltung dieser Reihenfolge ermöglicht die größte Rücksichtnahme auf die Eigenart und die Sonderbedürfnisse der regelmäßigen Züge, die um so schwieriger wird, je geringer der auf dem Fahrplannetz verbleibende Raum ist, ebenso wie auch die Möglichkeit zur Einrichtung weiterer Züge im Verhältnis zur Anzahl der bereits in Verkehr gesetzten Züge abnimmt.

Bei der Bildung des Personenzugfahrplanes muß dafür gesorgt werden, daß Verbindungen

größter Bedeutung und muß deshalb bei der Fahrplanbildung besonders berücksichtigt werden.

Auf Bahnen, die ausschließlich dem Nahverkehre dienen, wie z. B. Stadt- und Vorortbahnen, Verbindungs- und Schleppbahnen, fällt häufig jede Gliederung des F. nach Zuggattungen weg. Das besondere Merkmal solcher F. bildet die Gleichmäßigkeit der Einzelpläne hinsichtlich der Fahrzeiten und Aufenthalte und die dadurch ermöglichte gleichförmige Einteilung der Zeiten nach einem starren F. (s. Betriebssystem). Von besonderer Wichtigkeit ist bei der Fahrplanaufstellung die Herstellung günstiger Anschlußverbindungen. Die letzteren bilden vielfach die Festpunkte für die zu entwerfende Zuglinie. Da die vom Ausgangspunkte


Abb. 4.
des Zugslaufs ausgehenden Betriebsmittel ebenso wie die Begleitmannschaften stets wieder dahin zurückgebracht werden müssen, gilt die Einrichtung einer gleichen Anzahl von Zügen für beide Verkehrsrichtungen als Regel.

Das Entwerfen der F. erfolgt durch Einzeichnen der Zugfahrten in das Zeitwegnetz. Hierbei werden die Züge auf Grund der ermittelten Fahrzeit nach Ort und Zeit eingetragen, so daß also jeder einzelne Zug in seinem ganzen Laufe als eine, je nach der Fahrgeschwindigkeit mehr oder minder geneigte Linie erscheint.

Der F. muß Rücksicht darauf nehmen, daß Verspätungen wieder ausgeglichen werden können. Das Maß dieses Anpassungsvermögens an die tatsächlichen Verhältnisse hängt von dem Unterschied der fahrplanmäßigen und kürzesten Fahrzeiten sowie der Höchst- und Mindestaufenthaltszeiten ab (Abb. 4).

Im allgemeinen werden zunächst die Schnell- und Personenzüge in das Fahrplannetz eingezeichnet.

Die Abfahrtzeiten von den Ausgangstationen sind bei den personenführenden Zügen in der Regel unmittelbar durch das Verkehrsbedürfnis gegeben. Die Zeiteinteilung des täglichen Lebens, die Ausnützung der Tages- oder der Nachtstunden, die Lage der Anschlußzüge an Grenzen benachbarter Verwaltungen geben hierfür die nötigen Anhaltspunkte. Mit Hilfe der Zuglinie wird aus der Abfahrtzeit die Ankunftzeit auf der Endstation ermittelt und innerhalb dieser beiden Punkte die Zuglage derart gesucht, daß allen sonstigen Bedingungen entsprochen wird. Auf eingleisigen Bahnen wird diese Aufgabe durch die Rücksichtnahme auf Kreuzungen und Überholungen erschwert, während bei doppelgleisigen Bahnen nur die letzteren in Betracht


Abb. 5.
kommen. Nach Einlegung der Schnell- und Personenzüge ergeben sich bestimmte Ankunft- und Abfahrtzeiten für die Anschlußzüge der Nebenlinien. Nach fertiggestelltem Entwurf der personenführenden Züge werden zunächst die gewöhnlich verkehrenden Gütereil- und Güterzüge, unter Rücksichtnahme auf die Verkehrsbedürfnisse, eingezeichnet. Schließlich werden die Bedarfsgütereil- und Güterzüge und endlich die notwendigen Lokomotivzüge entworfen. Die Einhaltung dieser Reihenfolge ermöglicht die größte Rücksichtnahme auf die Eigenart und die Sonderbedürfnisse der regelmäßigen Züge, die um so schwieriger wird, je geringer der auf dem Fahrplannetz verbleibende Raum ist, ebenso wie auch die Möglichkeit zur Einrichtung weiterer Züge im Verhältnis zur Anzahl der bereits in Verkehr gesetzten Züge abnimmt.

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[12/0020] größter Bedeutung und muß deshalb bei der Fahrplanbildung besonders berücksichtigt werden. Auf Bahnen, die ausschließlich dem Nahverkehre dienen, wie z. B. Stadt- und Vorortbahnen, Verbindungs- und Schleppbahnen, fällt häufig jede Gliederung des F. nach Zuggattungen weg. Das besondere Merkmal solcher F. bildet die Gleichmäßigkeit der Einzelpläne hinsichtlich der Fahrzeiten und Aufenthalte und die dadurch ermöglichte gleichförmige Einteilung der Zeiten nach einem starren F. (s. Betriebssystem). Von besonderer Wichtigkeit ist bei der Fahrplanaufstellung die Herstellung günstiger Anschlußverbindungen. Die letzteren bilden vielfach die Festpunkte für die zu entwerfende Zuglinie. Da die vom Ausgangspunkte [Abbildung Abb. 4. ] des Zugslaufs ausgehenden Betriebsmittel ebenso wie die Begleitmannschaften stets wieder dahin zurückgebracht werden müssen, gilt die Einrichtung einer gleichen Anzahl von Zügen für beide Verkehrsrichtungen als Regel. Das Entwerfen der F. erfolgt durch Einzeichnen der Zugfahrten in das Zeitwegnetz. Hierbei werden die Züge auf Grund der ermittelten Fahrzeit nach Ort und Zeit eingetragen, so daß also jeder einzelne Zug in seinem ganzen Laufe als eine, je nach der Fahrgeschwindigkeit mehr oder minder geneigte Linie erscheint. Der F. muß Rücksicht darauf nehmen, daß Verspätungen wieder ausgeglichen werden können. Das Maß dieses Anpassungsvermögens an die tatsächlichen Verhältnisse hängt von dem Unterschied der fahrplanmäßigen und kürzesten Fahrzeiten sowie der Höchst- und Mindestaufenthaltszeiten ab (Abb. 4). Im allgemeinen werden zunächst die Schnell- und Personenzüge in das Fahrplannetz eingezeichnet. Die Abfahrtzeiten von den Ausgangstationen sind bei den personenführenden Zügen in der Regel unmittelbar durch das Verkehrsbedürfnis gegeben. Die Zeiteinteilung des täglichen Lebens, die Ausnützung der Tages- oder der Nachtstunden, die Lage der Anschlußzüge an Grenzen benachbarter Verwaltungen geben hierfür die nötigen Anhaltspunkte. Mit Hilfe der Zuglinie wird aus der Abfahrtzeit die Ankunftzeit auf der Endstation ermittelt und innerhalb dieser beiden Punkte die Zuglage derart gesucht, daß allen sonstigen Bedingungen entsprochen wird. Auf eingleisigen Bahnen wird diese Aufgabe durch die Rücksichtnahme auf Kreuzungen und Überholungen erschwert, während bei doppelgleisigen Bahnen nur die letzteren in Betracht [Abbildung Abb. 5. ] kommen. Nach Einlegung der Schnell- und Personenzüge ergeben sich bestimmte Ankunft- und Abfahrtzeiten für die Anschlußzüge der Nebenlinien. Nach fertiggestelltem Entwurf der personenführenden Züge werden zunächst die gewöhnlich verkehrenden Gütereil- und Güterzüge, unter Rücksichtnahme auf die Verkehrsbedürfnisse, eingezeichnet. Schließlich werden die Bedarfsgütereil- und Güterzüge und endlich die notwendigen Lokomotivzüge entworfen. Die Einhaltung dieser Reihenfolge ermöglicht die größte Rücksichtnahme auf die Eigenart und die Sonderbedürfnisse der regelmäßigen Züge, die um so schwieriger wird, je geringer der auf dem Fahrplannetz verbleibende Raum ist, ebenso wie auch die Möglichkeit zur Einrichtung weiterer Züge im Verhältnis zur Anzahl der bereits in Verkehr gesetzten Züge abnimmt. Bei der Bildung des Personenzugfahrplanes muß dafür gesorgt werden, daß Verbindungen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/20>, abgerufen am 24.11.2024.