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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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ihnen zu befördernden Zuglasten in Tonnen angegeben. - Muß ein Zug durch eine Lokomotive einer anderen Gattung befördert werden, so ist für diese die Belastung mittels der im Anhang zum Fahrplanbuch enthaltenen Vergleichstafeln I und II zu ermitteln. - Wird ein Zug durch mehr als eine Lokomotive befördert, so ist als Zuglast für jede Lokomotive die in den Spalten 12 und 13 angegebene Zahl in Ansatz zu bringen.

10. Bei Güterzügen darf das Tonnengewicht ohne Gestellung von Vorspann um 1/10 erhöht und die Fahrzeit verlängert werden, wenn dadurch der F. anderer Züge nicht beeinflußt wird. Die Zahl der Laufachsen darf jedoch die für die Zuggattung durch die BO. vorgeschriebene Höchstgrenze niemals überschreiten.

11. Bei heftigem Wind, starkem Schneefall oder Schneetreiben, bei schlüpfrigen Schienen infolge Glatteis, Reif oder Laubfall kann das in den Spalten 12 und 13 angegebene Tonnengewicht in Güterzügen durch den Aufsichtsbeamten angemessen ermäßigt werden, wenn der Lokomotivführer erklärt, den Zug sonst ohne Vorspann nicht befördern zu können.

IV. Fahrplanaufstellung.

1. Verfassung der Fahrplanentwürfe.

Anzahl und Gliederung der im F. vorzusehenden Züge hängen vom Verkehrsbedürfnis ab.

Bei neu zu eröffnenden Bahnen läßt sich dieses nicht mit Zuverlässigkeit feststellen. Falls solche Bahnen mit bereits im Betrieb befindlichen Linien in Schienenverbindung stehen, ist selbstverständlich zunächst auf die Herstellung geeigneter Anschlüsse an die ältere Linie Rücksicht zu nehmen. Im übrigen ist bei Aufstellung des F. für neue Linien unter möglichster Beachtung der besonderen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der bei anderen Strecken ähnlicher Art gemachten Wahrnehmungen vorzugehen und zu einer Änderung der ursprünglichen F. zu schreiten, sobald die gewonnenen Erfahrungen über die Verkehrsentwicklung eine Änderung geboten erscheinen lassen und letztere vom finanziellen Gesichtspunkt zulässig ist.

Das Fahrplanbuch der österr. Staatsbahnen enthält folgende Vorbemerkungen:

Zeichenerklärung.

1. Doppelgleise.

2. Nachtzeit von 6 Uhr abends bis 5 Uhr 59 Minuten früh.

3. x bedeutet bedingtes Anhalten.

4. a bedeutet Aufenthalt nur zum Aussteigen.

5. e bedeutet Aufenthalt nur zum Einsteigen.

6. + bedeutet Anhalten nur aus Verkehrsrücksichten.

7. bedeutet unbedingtes Anhalten kürzer als eine Minute.

8. In der Spalte V/% bedeutet: V die auf der größten Neigung mit Rücksicht auf die Bremsung zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/Std., % das in der Belastungssektion anzuwendende Bremsausmaß in Prozenten der Bruttolast.

Außerdem sind im Fahrplanbuch Zusammenstellungen über das Fahren im Raumabstand in folgender Form enthalten:



Für Bahnen, die schon längere Zeit in Betrieb stehen und bei denen die Verkehrsverhältnisse meist eine gewisse Beständigkeit angenommen haben, wird das Bedürfnis nach Fahrplanänderungen in der Regel mit größerer Sicherheit als bei neuen Strecken beurteilt werden können. Zu diesem Behuf werden bei den meisten Bahnverwaltungen sorgfältige statistische Aufschreibungen über die mit den einzelnen Zügen beförderten Personen und Güter geführt. Diese Vormerkungen bilden zugleich einen wertvollen Behelf für die anderseits mit zunehmender Verkehrsentwicklung einer Eisenbahnlinie sich mehrenden Wünsche und Anforderungen der beteiligten Behörden, Gemeinden, Körperschaften und des verkehrtreibenden Publikums.

Auf Hauptbahnen, die größere Verkehrsgebiete durchziehen, ist auf die möglichste Beschleunigung der dem Fernverkehre dienenden Züge besonderer Wert zu legen. Anderseits ist der Nahverkehr insbesondere im Umkreise großer Städte und in Industriegebieten von

ihnen zu befördernden Zuglasten in Tonnen angegeben. – Muß ein Zug durch eine Lokomotive einer anderen Gattung befördert werden, so ist für diese die Belastung mittels der im Anhang zum Fahrplanbuch enthaltenen Vergleichstafeln I und II zu ermitteln. – Wird ein Zug durch mehr als eine Lokomotive befördert, so ist als Zuglast für jede Lokomotive die in den Spalten 12 und 13 angegebene Zahl in Ansatz zu bringen.

10. Bei Güterzügen darf das Tonnengewicht ohne Gestellung von Vorspann um 1/10 erhöht und die Fahrzeit verlängert werden, wenn dadurch der F. anderer Züge nicht beeinflußt wird. Die Zahl der Laufachsen darf jedoch die für die Zuggattung durch die BO. vorgeschriebene Höchstgrenze niemals überschreiten.

11. Bei heftigem Wind, starkem Schneefall oder Schneetreiben, bei schlüpfrigen Schienen infolge Glatteis, Reif oder Laubfall kann das in den Spalten 12 und 13 angegebene Tonnengewicht in Güterzügen durch den Aufsichtsbeamten angemessen ermäßigt werden, wenn der Lokomotivführer erklärt, den Zug sonst ohne Vorspann nicht befördern zu können.

IV. Fahrplanaufstellung.

1. Verfassung der Fahrplanentwürfe.

Anzahl und Gliederung der im F. vorzusehenden Züge hängen vom Verkehrsbedürfnis ab.

Bei neu zu eröffnenden Bahnen läßt sich dieses nicht mit Zuverlässigkeit feststellen. Falls solche Bahnen mit bereits im Betrieb befindlichen Linien in Schienenverbindung stehen, ist selbstverständlich zunächst auf die Herstellung geeigneter Anschlüsse an die ältere Linie Rücksicht zu nehmen. Im übrigen ist bei Aufstellung des F. für neue Linien unter möglichster Beachtung der besonderen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der bei anderen Strecken ähnlicher Art gemachten Wahrnehmungen vorzugehen und zu einer Änderung der ursprünglichen F. zu schreiten, sobald die gewonnenen Erfahrungen über die Verkehrsentwicklung eine Änderung geboten erscheinen lassen und letztere vom finanziellen Gesichtspunkt zulässig ist.

Das Fahrplanbuch der österr. Staatsbahnen enthält folgende Vorbemerkungen:

Zeichenerklärung.

1. Doppelgleise.

2. Nachtzeit von 6 Uhr abends bis 5 Uhr 59 Minuten früh.

3. × bedeutet bedingtes Anhalten.

4. a bedeutet Aufenthalt nur zum Aussteigen.

5. e bedeutet Aufenthalt nur zum Einsteigen.

6. † bedeutet Anhalten nur aus Verkehrsrücksichten.

7. bedeutet unbedingtes Anhalten kürzer als eine Minute.

8. In der Spalte V/% bedeutet: V die auf der größten Neigung mit Rücksicht auf die Bremsung zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/Std., % das in der Belastungssektion anzuwendende Bremsausmaß in Prozenten der Bruttolast.

Außerdem sind im Fahrplanbuch Zusammenstellungen über das Fahren im Raumabstand in folgender Form enthalten:



Für Bahnen, die schon längere Zeit in Betrieb stehen und bei denen die Verkehrsverhältnisse meist eine gewisse Beständigkeit angenommen haben, wird das Bedürfnis nach Fahrplanänderungen in der Regel mit größerer Sicherheit als bei neuen Strecken beurteilt werden können. Zu diesem Behuf werden bei den meisten Bahnverwaltungen sorgfältige statistische Aufschreibungen über die mit den einzelnen Zügen beförderten Personen und Güter geführt. Diese Vormerkungen bilden zugleich einen wertvollen Behelf für die anderseits mit zunehmender Verkehrsentwicklung einer Eisenbahnlinie sich mehrenden Wünsche und Anforderungen der beteiligten Behörden, Gemeinden, Körperschaften und des verkehrtreibenden Publikums.

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[11/0019] ihnen zu befördernden Zuglasten in Tonnen angegeben. – Muß ein Zug durch eine Lokomotive einer anderen Gattung befördert werden, so ist für diese die Belastung mittels der im Anhang zum Fahrplanbuch enthaltenen Vergleichstafeln I und II zu ermitteln. – Wird ein Zug durch mehr als eine Lokomotive befördert, so ist als Zuglast für jede Lokomotive die in den Spalten 12 und 13 angegebene Zahl in Ansatz zu bringen. 10. Bei Güterzügen darf das Tonnengewicht ohne Gestellung von Vorspann um 1/10 erhöht und die Fahrzeit verlängert werden, wenn dadurch der F. anderer Züge nicht beeinflußt wird. Die Zahl der Laufachsen darf jedoch die für die Zuggattung durch die BO. vorgeschriebene Höchstgrenze niemals überschreiten. 11. Bei heftigem Wind, starkem Schneefall oder Schneetreiben, bei schlüpfrigen Schienen infolge Glatteis, Reif oder Laubfall kann das in den Spalten 12 und 13 angegebene Tonnengewicht in Güterzügen durch den Aufsichtsbeamten angemessen ermäßigt werden, wenn der Lokomotivführer erklärt, den Zug sonst ohne Vorspann nicht befördern zu können. IV. Fahrplanaufstellung. 1. Verfassung der Fahrplanentwürfe. Anzahl und Gliederung der im F. vorzusehenden Züge hängen vom Verkehrsbedürfnis ab. Bei neu zu eröffnenden Bahnen läßt sich dieses nicht mit Zuverlässigkeit feststellen. Falls solche Bahnen mit bereits im Betrieb befindlichen Linien in Schienenverbindung stehen, ist selbstverständlich zunächst auf die Herstellung geeigneter Anschlüsse an die ältere Linie Rücksicht zu nehmen. Im übrigen ist bei Aufstellung des F. für neue Linien unter möglichster Beachtung der besonderen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der bei anderen Strecken ähnlicher Art gemachten Wahrnehmungen vorzugehen und zu einer Änderung der ursprünglichen F. zu schreiten, sobald die gewonnenen Erfahrungen über die Verkehrsentwicklung eine Änderung geboten erscheinen lassen und letztere vom finanziellen Gesichtspunkt zulässig ist. Das Fahrplanbuch der österr. Staatsbahnen enthält folgende Vorbemerkungen: Zeichenerklärung. 1. [Abbildung] Doppelgleise. 2. [Abbildung] Nachtzeit von 6 Uhr abends bis 5 Uhr 59 Minuten früh. 3. × bedeutet bedingtes Anhalten. 4. a bedeutet Aufenthalt nur zum Aussteigen. 5. e bedeutet Aufenthalt nur zum Einsteigen. 6. † bedeutet Anhalten nur aus Verkehrsrücksichten. 7. [Abbildung] bedeutet unbedingtes Anhalten kürzer als eine Minute. 8. In der Spalte V/% bedeutet: V die auf der größten Neigung mit Rücksicht auf die Bremsung zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/Std., % das in der Belastungssektion anzuwendende Bremsausmaß in Prozenten der Bruttolast. Außerdem sind im Fahrplanbuch Zusammenstellungen über das Fahren im Raumabstand in folgender Form enthalten: Für Bahnen, die schon längere Zeit in Betrieb stehen und bei denen die Verkehrsverhältnisse meist eine gewisse Beständigkeit angenommen haben, wird das Bedürfnis nach Fahrplanänderungen in der Regel mit größerer Sicherheit als bei neuen Strecken beurteilt werden können. Zu diesem Behuf werden bei den meisten Bahnverwaltungen sorgfältige statistische Aufschreibungen über die mit den einzelnen Zügen beförderten Personen und Güter geführt. Diese Vormerkungen bilden zugleich einen wertvollen Behelf für die anderseits mit zunehmender Verkehrsentwicklung einer Eisenbahnlinie sich mehrenden Wünsche und Anforderungen der beteiligten Behörden, Gemeinden, Körperschaften und des verkehrtreibenden Publikums. Auf Hauptbahnen, die größere Verkehrsgebiete durchziehen, ist auf die möglichste Beschleunigung der dem Fernverkehre dienenden Züge besonderer Wert zu legen. Anderseits ist der Nahverkehr insbesondere im Umkreise großer Städte und in Industriegebieten von

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/19>, abgerufen am 03.07.2024.