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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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der Betriebsmittel erforderlichen Summen durch Anleihen in Höhe von rund 523 Millionen, von denen 349 auf die Privatbahnen und 184 auf die Staatsbahnen kommen, gedeckt werden müssen.

Die Hauptergebnisse des Betriebs in den Jahren 1907-1910 sind aus der Tabelle, S. 188, zu entnehmen.

6. Personal. Wohlfahrtseinrichtungen.

Ende 1910 waren auf den F. des europäischen Frankreichs beschäftigt:


Hauptbahnen:339.032Bedienstete
87.006Hilfsbedienstete
30.619Frauen.
Lokalbahnen:13.737Bedienstete
1.335Hilfsbedienstete
2.076Frauen

Die Personalverhältnisse sind im allgemeinen nicht günstig und haben in den letzten Jahren zu einer lebhaften Bewegung unter den Bediensteten geführt. Ihre Hauptforderung bildete ein angemessenes Pensionsgesetz, ein Mindestlohn und außerdem eine Verbesserung der Lage der Staatsbahnbediensteten. Das Pensionsgesetz kam im Jahre 1909 (Ges. v. 27. Juli) zu stande, befriedigte aber die Bediensteten in keiner Weise. Obgleich die Verwaltungen auch mehrfach Zugeständnisse in betreff des Mindestlohnes gemacht hatten und weitere Verhandlungen in Schwebe waren, brach am 11. Oktober 1910 zunächst auf der Staatsbahn und der verstaatlichten Westbahn ein Ausstand aus. Infolge der scharfen Gegenmaßnahmen der Regierung flaute der Ausstand bald ab und am 18. Oktober war der regelmäßige Dienst wieder hergestellt. Nur die "Sabotage" dauerte noch lange fort. Zum Schutze gegen Wiederholung des Ausstands und der damit verbundenen Gewaltakte brachte der Ministerpräsident Briand im Jahre 1911 drei Gesetzentwürfe ein, von denen der eine für die Eisenbahner ein vollständiges Ausstandsverbot, zugleich aber auch Zusicherungen wegen schiedsgerichtlicher Einigung und Entscheidung bei Lohnstreitigkeiten, der zweite ein Verbot der Sabotage, der dritte Vorschriften zur Sicherung des Betriebs gegen Störung durch Verlassen des Postens u. s. w. enthielt.

Diese Entwürfe erlangten keine Gesetzkraft, dagegen erfolgte im Jahre 1912 der Erlaß eines "Statuts" über die Anstellung, Beförderung und Disziplin beim Personal der Staatsbahnen. In diesem ist ausgesprochen, daß bei gemeinsamem oder verabredetem Verlassen Disziplinarstrafen, sogar Entlassung durch den Direktor ausgesprochen werden kann. (Vgl. Disziplinarvorschriften.)

Bei den F. bestehen zugunsten des Personals Wohlfahrtseinrichtungen verschiedenster Art. Vor allem kommen Pensionskassen (Caisses de retraites) in Betracht, für die die französischen Hauptbahnen, ausschließlich der Staatsbahnen, im Jahre 1912 allein Beiträge in der Gesamthöhe von mehr als 85 Mill. Fr. geleistet haben. Außerdem leisten einzelne Bahnen namhafte Beiträge zu der Caisse national des retraites und zahlen sonstige Ruhegenüsse im Betrage von etwa 5 Mill. Fr., so daß die gesamte Pensionslast der französischen Privathauptbahnen jährlich etwa 90 Mill. Fr. beträgt. Die F. gewähren auch Beiträge zu "Caisses de prevoyance" und "Caisses de secours" und zu den "Societes cooperatives" und unterhalten ferner auf ihre Kosten Schulen, Kinderbewahranstalten, Waisenhäuser, Sanatorien (Spitäler), Speiseanstalten u. s. w. Insgesamt betragen für das Jahr 1912 die Beitragsleistungen zu Wohlfahrtseinrichtungen sowie für sonstige humanitäre Zuwendungen an das Personal 121 Mill. Fr., d. s. 88% der an die Aktionäre im Jahre 1912 verteilten Gesamtdividende.

Ähnliche Einrichtungen bestehen auch bei den Staatsbahnen. Die Gesamtaufwendungen hierfür beliefen sich i. J. 1911 auf über 40 Millionen Fr., d. i. etwa 40% der ständigen Bezüge des Personals.

VI. Finanzielle Vorteile des Staats aus dem Eisenbahnbetriebe.

Von Interesse ist die in der französischen Statistik enthaltene Nachweisung der von den Eisenbahnen entrichteten Steuern und sonstigen Abgaben, sowie der sonstigen finanziellen Vorteile, die der Staat aus dem Betriebe der Eisenbahnen, teils auf Grund der cahiers des charges, teils auf Grund von Vereinbarungen mit den Gesellschaften zieht. Für das Jahr 1910 stellt sich diese Nachweisung wie folgt:


1. Transportsteuern: Steuer
von Personen- und Eilguttransport
(impots sur les voyageurs et les
transports a grande vitesse)74,181.848 Fr.
Stempel von Aufnahmscheinen
(recepisses) und Frachtbriefen42,795.828 Fr.
116,977.676 Fr.
2. Steuern für Aktien und
Obligationen (Abonnement pour le
timbre des actions et obligations,
droit de transmission sur les titres,
impot sur le revenu des valeurs
mobilieres et taxe de 4% sur
les primes de remboursement
des titres amortis)58,149.332 Fr.
3. Andere Steuern und Gebühren,
die von den Eisenbahnen entrichtet
werden (impot sur la propriete
batie, patentes), Zölle für die von
den Bahnen verbrauchte Kohle
u. s. w.15,647.221 Fr.
4. Finanzielle Ersparnisse des
Staates auf Grund der cahiers de
charges (Begünstigungen für die
Post, den Telegraphendienst,
Militär und Marine, freie
Beförderung der Zollorgane
u. s. w.)112,850.815 Fr.
5. Begünstigungen bei
Beförderung des Kriegsmaterials
(auf Grund freier Vereinbarungen)2,170.532 Fr.
zusammen305,795.576 Fr.
oder für 1 km7.553 Fr.

Für das Jahr 1900 stellte sich diese Summe auf nur 253,564.447 Fr. und für 1 km auf 6.654 Fr.

der Betriebsmittel erforderlichen Summen durch Anleihen in Höhe von rund 523 Millionen, von denen 349 auf die Privatbahnen und 184 auf die Staatsbahnen kommen, gedeckt werden müssen.

Die Hauptergebnisse des Betriebs in den Jahren 1907–1910 sind aus der Tabelle, S. 188, zu entnehmen.

6. Personal. Wohlfahrtseinrichtungen.

Ende 1910 waren auf den F. des europäischen Frankreichs beschäftigt:


Hauptbahnen:339.032Bedienstete
87.006Hilfsbedienstete
30.619Frauen.
Lokalbahnen:13.737Bedienstete
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2.076Frauen

Die Personalverhältnisse sind im allgemeinen nicht günstig und haben in den letzten Jahren zu einer lebhaften Bewegung unter den Bediensteten geführt. Ihre Hauptforderung bildete ein angemessenes Pensionsgesetz, ein Mindestlohn und außerdem eine Verbesserung der Lage der Staatsbahnbediensteten. Das Pensionsgesetz kam im Jahre 1909 (Ges. v. 27. Juli) zu stande, befriedigte aber die Bediensteten in keiner Weise. Obgleich die Verwaltungen auch mehrfach Zugeständnisse in betreff des Mindestlohnes gemacht hatten und weitere Verhandlungen in Schwebe waren, brach am 11. Oktober 1910 zunächst auf der Staatsbahn und der verstaatlichten Westbahn ein Ausstand aus. Infolge der scharfen Gegenmaßnahmen der Regierung flaute der Ausstand bald ab und am 18. Oktober war der regelmäßige Dienst wieder hergestellt. Nur die „Sabotage“ dauerte noch lange fort. Zum Schutze gegen Wiederholung des Ausstands und der damit verbundenen Gewaltakte brachte der Ministerpräsident Briand im Jahre 1911 drei Gesetzentwürfe ein, von denen der eine für die Eisenbahner ein vollständiges Ausstandsverbot, zugleich aber auch Zusicherungen wegen schiedsgerichtlicher Einigung und Entscheidung bei Lohnstreitigkeiten, der zweite ein Verbot der Sabotage, der dritte Vorschriften zur Sicherung des Betriebs gegen Störung durch Verlassen des Postens u. s. w. enthielt.

Diese Entwürfe erlangten keine Gesetzkraft, dagegen erfolgte im Jahre 1912 der Erlaß eines „Statuts“ über die Anstellung, Beförderung und Disziplin beim Personal der Staatsbahnen. In diesem ist ausgesprochen, daß bei gemeinsamem oder verabredetem Verlassen Disziplinarstrafen, sogar Entlassung durch den Direktor ausgesprochen werden kann. (Vgl. Disziplinarvorschriften.)

Bei den F. bestehen zugunsten des Personals Wohlfahrtseinrichtungen verschiedenster Art. Vor allem kommen Pensionskassen (Caisses de retraites) in Betracht, für die die französischen Hauptbahnen, ausschließlich der Staatsbahnen, im Jahre 1912 allein Beiträge in der Gesamthöhe von mehr als 85 Mill. Fr. geleistet haben. Außerdem leisten einzelne Bahnen namhafte Beiträge zu der Caisse national des retraites und zahlen sonstige Ruhegenüsse im Betrage von etwa 5 Mill. Fr., so daß die gesamte Pensionslast der französischen Privathauptbahnen jährlich etwa 90 Mill. Fr. beträgt. Die F. gewähren auch Beiträge zu „Caisses de prévoyance“ und „Caisses de secours“ und zu den „Sociétés coopératives“ und unterhalten ferner auf ihre Kosten Schulen, Kinderbewahranstalten, Waisenhäuser, Sanatorien (Spitäler), Speiseanstalten u. s. w. Insgesamt betragen für das Jahr 1912 die Beitragsleistungen zu Wohlfahrtseinrichtungen sowie für sonstige humanitäre Zuwendungen an das Personal 121 Mill. Fr., d. s. 88% der an die Aktionäre im Jahre 1912 verteilten Gesamtdividende.

Ähnliche Einrichtungen bestehen auch bei den Staatsbahnen. Die Gesamtaufwendungen hierfür beliefen sich i. J. 1911 auf über 40 Millionen Fr., d. i. etwa 40% der ständigen Bezüge des Personals.

VI. Finanzielle Vorteile des Staats aus dem Eisenbahnbetriebe.

Von Interesse ist die in der französischen Statistik enthaltene Nachweisung der von den Eisenbahnen entrichteten Steuern und sonstigen Abgaben, sowie der sonstigen finanziellen Vorteile, die der Staat aus dem Betriebe der Eisenbahnen, teils auf Grund der cahiers des charges, teils auf Grund von Vereinbarungen mit den Gesellschaften zieht. Für das Jahr 1910 stellt sich diese Nachweisung wie folgt:


1. Transportsteuern: Steuer
von Personen- und Eilguttransport
(impôts sur les voyageurs et les
transports à grande vitesse)74,181.848 Fr.
Stempel von Aufnahmscheinen
(récépissés) und Frachtbriefen42,795.828 Fr.
116,977.676 Fr.
2. Steuern für Aktien und
Obligationen (Abonnement pour le
timbre des actions et obligations,
droit de transmission sur les titres,
impôt sur le revenu des valeurs
mobilières et taxe de 4% sur
les primes de remboursement
des titres amortis)58,149.332 Fr.
3. Andere Steuern und Gebühren,
die von den Eisenbahnen entrichtet
werden (impôt sur la propriété
bâtie, patentes), Zölle für die von
den Bahnen verbrauchte Kohle
u. s. w.15,647.221 Fr.
4. Finanzielle Ersparnisse des
Staates auf Grund der cahiers de
charges (Begünstigungen für die
Post, den Telegraphendienst,
Militär und Marine, freie
Beförderung der Zollorgane
u. s. w.)112,850.815 Fr.
5. Begünstigungen bei
Beförderung des Kriegsmaterials
(auf Grund freier Vereinbarungen)2,170.532 Fr.
zusammen305,795.576 Fr.
oder für 1 km7.553 Fr.

Für das Jahr 1900 stellte sich diese Summe auf nur 253,564.447 Fr. und für 1 km auf 6.654 Fr.

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[187/0195] der Betriebsmittel erforderlichen Summen durch Anleihen in Höhe von rund 523 Millionen, von denen 349 auf die Privatbahnen und 184 auf die Staatsbahnen kommen, gedeckt werden müssen. Die Hauptergebnisse des Betriebs in den Jahren 1907–1910 sind aus der Tabelle, S. 188, zu entnehmen. 6. Personal. Wohlfahrtseinrichtungen. Ende 1910 waren auf den F. des europäischen Frankreichs beschäftigt: Hauptbahnen: 339.032 Bedienstete 87.006 Hilfsbedienstete 30.619 Frauen. Lokalbahnen: 13.737 Bedienstete 1.335 Hilfsbedienstete 2.076 Frauen Die Personalverhältnisse sind im allgemeinen nicht günstig und haben in den letzten Jahren zu einer lebhaften Bewegung unter den Bediensteten geführt. Ihre Hauptforderung bildete ein angemessenes Pensionsgesetz, ein Mindestlohn und außerdem eine Verbesserung der Lage der Staatsbahnbediensteten. Das Pensionsgesetz kam im Jahre 1909 (Ges. v. 27. Juli) zu stande, befriedigte aber die Bediensteten in keiner Weise. Obgleich die Verwaltungen auch mehrfach Zugeständnisse in betreff des Mindestlohnes gemacht hatten und weitere Verhandlungen in Schwebe waren, brach am 11. Oktober 1910 zunächst auf der Staatsbahn und der verstaatlichten Westbahn ein Ausstand aus. Infolge der scharfen Gegenmaßnahmen der Regierung flaute der Ausstand bald ab und am 18. Oktober war der regelmäßige Dienst wieder hergestellt. Nur die „Sabotage“ dauerte noch lange fort. Zum Schutze gegen Wiederholung des Ausstands und der damit verbundenen Gewaltakte brachte der Ministerpräsident Briand im Jahre 1911 drei Gesetzentwürfe ein, von denen der eine für die Eisenbahner ein vollständiges Ausstandsverbot, zugleich aber auch Zusicherungen wegen schiedsgerichtlicher Einigung und Entscheidung bei Lohnstreitigkeiten, der zweite ein Verbot der Sabotage, der dritte Vorschriften zur Sicherung des Betriebs gegen Störung durch Verlassen des Postens u. s. w. enthielt. Diese Entwürfe erlangten keine Gesetzkraft, dagegen erfolgte im Jahre 1912 der Erlaß eines „Statuts“ über die Anstellung, Beförderung und Disziplin beim Personal der Staatsbahnen. In diesem ist ausgesprochen, daß bei gemeinsamem oder verabredetem Verlassen Disziplinarstrafen, sogar Entlassung durch den Direktor ausgesprochen werden kann. (Vgl. Disziplinarvorschriften.) Bei den F. bestehen zugunsten des Personals Wohlfahrtseinrichtungen verschiedenster Art. Vor allem kommen Pensionskassen (Caisses de retraites) in Betracht, für die die französischen Hauptbahnen, ausschließlich der Staatsbahnen, im Jahre 1912 allein Beiträge in der Gesamthöhe von mehr als 85 Mill. Fr. geleistet haben. Außerdem leisten einzelne Bahnen namhafte Beiträge zu der Caisse national des retraites und zahlen sonstige Ruhegenüsse im Betrage von etwa 5 Mill. Fr., so daß die gesamte Pensionslast der französischen Privathauptbahnen jährlich etwa 90 Mill. Fr. beträgt. Die F. gewähren auch Beiträge zu „Caisses de prévoyance“ und „Caisses de secours“ und zu den „Sociétés coopératives“ und unterhalten ferner auf ihre Kosten Schulen, Kinderbewahranstalten, Waisenhäuser, Sanatorien (Spitäler), Speiseanstalten u. s. w. Insgesamt betragen für das Jahr 1912 die Beitragsleistungen zu Wohlfahrtseinrichtungen sowie für sonstige humanitäre Zuwendungen an das Personal 121 Mill. Fr., d. s. 88% der an die Aktionäre im Jahre 1912 verteilten Gesamtdividende. Ähnliche Einrichtungen bestehen auch bei den Staatsbahnen. Die Gesamtaufwendungen hierfür beliefen sich i. J. 1911 auf über 40 Millionen Fr., d. i. etwa 40% der ständigen Bezüge des Personals. VI. Finanzielle Vorteile des Staats aus dem Eisenbahnbetriebe. Von Interesse ist die in der französischen Statistik enthaltene Nachweisung der von den Eisenbahnen entrichteten Steuern und sonstigen Abgaben, sowie der sonstigen finanziellen Vorteile, die der Staat aus dem Betriebe der Eisenbahnen, teils auf Grund der cahiers des charges, teils auf Grund von Vereinbarungen mit den Gesellschaften zieht. Für das Jahr 1910 stellt sich diese Nachweisung wie folgt: 1. Transportsteuern: Steuer von Personen- und Eilguttransport (impôts sur les voyageurs et les transports à grande vitesse) 74,181.848 Fr. Stempel von Aufnahmscheinen (récépissés) und Frachtbriefen 42,795.828 Fr. 116,977.676 Fr. 2. Steuern für Aktien und Obligationen (Abonnement pour le timbre des actions et obligations, droit de transmission sur les titres, impôt sur le revenu des valeurs mobilières et taxe de 4% sur les primes de remboursement des titres amortis) 58,149.332 Fr. 3. Andere Steuern und Gebühren, die von den Eisenbahnen entrichtet werden (impôt sur la propriété bâtie, patentes), Zölle für die von den Bahnen verbrauchte Kohle u. s. w. 15,647.221 Fr. 4. Finanzielle Ersparnisse des Staates auf Grund der cahiers de charges (Begünstigungen für die Post, den Telegraphendienst, Militär und Marine, freie Beförderung der Zollorgane u. s. w.) 112,850.815 Fr. 5. Begünstigungen bei Beförderung des Kriegsmaterials (auf Grund freier Vereinbarungen) 2,170.532 Fr. zusammen 305,795.576 Fr. oder für 1 km 7.553 Fr. Für das Jahr 1900 stellte sich diese Summe auf nur 253,564.447 Fr. und für 1 km auf 6.654 Fr.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/195>, abgerufen am 22.07.2024.