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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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die ganze Karte festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 5 Pf. zu entrichten. Zeitkarten und zusammengestellte Fahrscheinhefte gelten als eine Fahrkarte und wird die F. aus dem Gesamtpreis berechnet.

Im übrigen ist die deutsche F. viel geringer als die österreichische, da sie die Fahrpreise mit durchschnittlich nur 21/2% gegen 12% in Österreich belastet; sie trägt annähernd nur 20 Millionen Mark.

Wegen der in anderen Staaten bestehenden Transportsteuern von der Personenbeförderung s. Transportsteuern.

Raspottnigg.


Fahrkartenzählmaschinen (machines a compter les billets) werden zur Nachzählung der in der Druckmaschine fertiggestellten Fahrkarten vor deren Verpackung (Bündelung oder Verschnürung) zum Versand an die Ausgabestellen verwendet.

In der Regel ist die Zähleinrichtung mit den neuerdings gebräuchlichen Fahrkartendruckmaschinen schon zusammengebaut, so daß besondere Zählmaschinen wenigstens in Deutschland und Österreich vielfach nicht mehr im Gebrauch sind. So verbindet die Gandenbergersche Maschinenfabrik (G. Göbel in Darmstadt) mit ihren Druckmaschinen neuester Bauart, die auch außerhalb Deutschlands in Gebrauch sind, eine Kontrollevorrichtung zur Verhütung von Doppeldrucken und ein Zählwerk, das die Nummernfolge kontrolliert und die Maschine nach 50 oder 100 Touren von selbst stillsetzt.

Vgl. den Bericht des Direktors von Stierlin über die Frage XI "Fahrkarten" des Internationalen Eisenbahnkongreßverbandes Bern 1910 und den III. Band des Allgemeinen Berichts für diesen Kongreß, S. XI-29.

Abb. 385 veranschaulicht eine von der genannten Fabrik gelieferte Zählmaschine mit Hand- oder Motorbetrieb, wobei die Fahrkarten bei der Zählung mit einem Kontrolltrockenstempel, u. zw. ein- oder zweiseitig, versehen werden.

Das Nachzählen der Karten wird durch ein aus zwei großen Zählscheiben mit 100 Zähnen bestehendes vierstelliges Tourenzählwerk ermöglicht, das nach je 100 Karten eine Glocke ertönen läßt, so daß man die Maschine stillsetzen und die Nummern der Karten mit denen des Zählwerkes vergleichen, bzw. neue Karten einsetzen kann. Das Zählwerk kann auch derart eingerichtet werden, daß es die Maschine nach je 100 oder 500 Touren von selbst stillsetzt, wobei jedoch Motorbetrieb und die zum selbsttätigen Stillsetzen nötige Arretiervorrichtung vorausgesetzt ist.

Die Leistung der Maschine beträgt bei Handbetrieb 160-200 Karten in der Minute, bei Motorbetrieb mit Trockenstempel oder automatischer Stillsetzvorrichtung bis 250 Karten in der Minute und bei Motorbetrieb ohne Trockenstempelvorrichtung und ohne automatische Stillsetzvorrichtung, d. h. mit einfachem Friktionsantrieb für Schnellbetrieb 500 Karten in der Minute.

Zählmaschinen neuerer Bauart liefert auch die Maschinenfabrik J. G. Zimmermann, Berlin-Reinikendorf.


Abb. 385.

Die französichen Bahnen verwenden Zählmaschinen System Lecocq und E. Ravasse in Paris.

Englische Bahnen benutzen Zählmaschinen der Firma Waterlow and Sons in London.

Einzelne Verwaltungen lassen die gezählten und in Hundertpaketen verpackten Fahrkarten mit besonderem Apparat an der Breitseite mit schwarzen Kontrollinien (Schraffierung) versehen, aus deren Unterbrechung ersichtlich ist, wenn etwa Karten aus der Mitte abgezählter Pakete herausgenommen wurden.

v. Zluhan.


die ganze Karte festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 5 Pf. zu entrichten. Zeitkarten und zusammengestellte Fahrscheinhefte gelten als eine Fahrkarte und wird die F. aus dem Gesamtpreis berechnet.

Im übrigen ist die deutsche F. viel geringer als die österreichische, da sie die Fahrpreise mit durchschnittlich nur 21/2% gegen 12% in Österreich belastet; sie trägt annähernd nur 20 Millionen Mark.

Wegen der in anderen Staaten bestehenden Transportsteuern von der Personenbeförderung s. Transportsteuern.

Raspottnigg.


Fahrkartenzählmaschinen (machines à compter les billets) werden zur Nachzählung der in der Druckmaschine fertiggestellten Fahrkarten vor deren Verpackung (Bündelung oder Verschnürung) zum Versand an die Ausgabestellen verwendet.

In der Regel ist die Zähleinrichtung mit den neuerdings gebräuchlichen Fahrkartendruckmaschinen schon zusammengebaut, so daß besondere Zählmaschinen wenigstens in Deutschland und Österreich vielfach nicht mehr im Gebrauch sind. So verbindet die Gandenbergersche Maschinenfabrik (G. Göbel in Darmstadt) mit ihren Druckmaschinen neuester Bauart, die auch außerhalb Deutschlands in Gebrauch sind, eine Kontrollevorrichtung zur Verhütung von Doppeldrucken und ein Zählwerk, das die Nummernfolge kontrolliert und die Maschine nach 50 oder 100 Touren von selbst stillsetzt.

Vgl. den Bericht des Direktors von Stierlin über die Frage XI „Fahrkarten“ des Internationalen Eisenbahnkongreßverbandes Bern 1910 und den III. Band des Allgemeinen Berichts für diesen Kongreß, S. XI–29.

Abb. 385 veranschaulicht eine von der genannten Fabrik gelieferte Zählmaschine mit Hand- oder Motorbetrieb, wobei die Fahrkarten bei der Zählung mit einem Kontrolltrockenstempel, u. zw. ein- oder zweiseitig, versehen werden.

Das Nachzählen der Karten wird durch ein aus zwei großen Zählscheiben mit 100 Zähnen bestehendes vierstelliges Tourenzählwerk ermöglicht, das nach je 100 Karten eine Glocke ertönen läßt, so daß man die Maschine stillsetzen und die Nummern der Karten mit denen des Zählwerkes vergleichen, bzw. neue Karten einsetzen kann. Das Zählwerk kann auch derart eingerichtet werden, daß es die Maschine nach je 100 oder 500 Touren von selbst stillsetzt, wobei jedoch Motorbetrieb und die zum selbsttätigen Stillsetzen nötige Arretiervorrichtung vorausgesetzt ist.

Die Leistung der Maschine beträgt bei Handbetrieb 160–200 Karten in der Minute, bei Motorbetrieb mit Trockenstempel oder automatischer Stillsetzvorrichtung bis 250 Karten in der Minute und bei Motorbetrieb ohne Trockenstempelvorrichtung und ohne automatische Stillsetzvorrichtung, d. h. mit einfachem Friktionsantrieb für Schnellbetrieb 500 Karten in der Minute.

Zählmaschinen neuerer Bauart liefert auch die Maschinenfabrik J. G. Zimmermann, Berlin-Reinikendorf.


Abb. 385.

Die französichen Bahnen verwenden Zählmaschinen System Lecocq und E. Ravasse in Paris.

Englische Bahnen benutzen Zählmaschinen der Firma Waterlow and Sons in London.

Einzelne Verwaltungen lassen die gezählten und in Hundertpaketen verpackten Fahrkarten mit besonderem Apparat an der Breitseite mit schwarzen Kontrollinien (Schraffierung) versehen, aus deren Unterbrechung ersichtlich ist, wenn etwa Karten aus der Mitte abgezählter Pakete herausgenommen wurden.

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[483/0500] die ganze Karte festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 5 Pf. zu entrichten. Zeitkarten und zusammengestellte Fahrscheinhefte gelten als eine Fahrkarte und wird die F. aus dem Gesamtpreis berechnet. Im übrigen ist die deutsche F. viel geringer als die österreichische, da sie die Fahrpreise mit durchschnittlich nur 21/2% gegen 12% in Österreich belastet; sie trägt annähernd nur 20 Millionen Mark. Wegen der in anderen Staaten bestehenden Transportsteuern von der Personenbeförderung s. Transportsteuern. Raspottnigg. Fahrkartenzählmaschinen (machines à compter les billets) werden zur Nachzählung der in der Druckmaschine fertiggestellten Fahrkarten vor deren Verpackung (Bündelung oder Verschnürung) zum Versand an die Ausgabestellen verwendet. In der Regel ist die Zähleinrichtung mit den neuerdings gebräuchlichen Fahrkartendruckmaschinen schon zusammengebaut, so daß besondere Zählmaschinen wenigstens in Deutschland und Österreich vielfach nicht mehr im Gebrauch sind. So verbindet die Gandenbergersche Maschinenfabrik (G. Göbel in Darmstadt) mit ihren Druckmaschinen neuester Bauart, die auch außerhalb Deutschlands in Gebrauch sind, eine Kontrollevorrichtung zur Verhütung von Doppeldrucken und ein Zählwerk, das die Nummernfolge kontrolliert und die Maschine nach 50 oder 100 Touren von selbst stillsetzt. Vgl. den Bericht des Direktors von Stierlin über die Frage XI „Fahrkarten“ des Internationalen Eisenbahnkongreßverbandes Bern 1910 und den III. Band des Allgemeinen Berichts für diesen Kongreß, S. XI–29. Abb. 385 veranschaulicht eine von der genannten Fabrik gelieferte Zählmaschine mit Hand- oder Motorbetrieb, wobei die Fahrkarten bei der Zählung mit einem Kontrolltrockenstempel, u. zw. ein- oder zweiseitig, versehen werden. Das Nachzählen der Karten wird durch ein aus zwei großen Zählscheiben mit 100 Zähnen bestehendes vierstelliges Tourenzählwerk ermöglicht, das nach je 100 Karten eine Glocke ertönen läßt, so daß man die Maschine stillsetzen und die Nummern der Karten mit denen des Zählwerkes vergleichen, bzw. neue Karten einsetzen kann. Das Zählwerk kann auch derart eingerichtet werden, daß es die Maschine nach je 100 oder 500 Touren von selbst stillsetzt, wobei jedoch Motorbetrieb und die zum selbsttätigen Stillsetzen nötige Arretiervorrichtung vorausgesetzt ist. Die Leistung der Maschine beträgt bei Handbetrieb 160–200 Karten in der Minute, bei Motorbetrieb mit Trockenstempel oder automatischer Stillsetzvorrichtung bis 250 Karten in der Minute und bei Motorbetrieb ohne Trockenstempelvorrichtung und ohne automatische Stillsetzvorrichtung, d. h. mit einfachem Friktionsantrieb für Schnellbetrieb 500 Karten in der Minute. Zählmaschinen neuerer Bauart liefert auch die Maschinenfabrik J. G. Zimmermann, Berlin-Reinikendorf. [Abbildung Abb. 385. ] Die französichen Bahnen verwenden Zählmaschinen System Lecocq und E. Ravasse in Paris. Englische Bahnen benutzen Zählmaschinen der Firma Waterlow and Sons in London. Einzelne Verwaltungen lassen die gezählten und in Hundertpaketen verpackten Fahrkarten mit besonderem Apparat an der Breitseite mit schwarzen Kontrollinien (Schraffierung) versehen, aus deren Unterbrechung ersichtlich ist, wenn etwa Karten aus der Mitte abgezählter Pakete herausgenommen wurden. v. Zluhan.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/500>, abgerufen am 21.11.2024.