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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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benachbarten Wagen oder Ladungen im Zuge zu verhindern, werden vor oder hinter dem Wagen mit überragender Ladung leere Wagen nötigenfalls ohne Kopfwände zum Schutz eingestellt. Man nennt sie Schutzwagen (s. d.), oder zur Unterscheidung von den unmittelbar hinter der Lokomotive laufenden Schutzwagen der Personenzüge auch wohl E.

Breusing.


Einsteigen in die Züge (to enter, to board the train; monter, entrer en voiture; montare, entrare nelle vetture). Zur Abwendung von Gefahren und zur Erzielung einer ordnungsmäßigen Abfertigung des Verkehres an den Zügen sind fast in allen Ländern besondere Vorschriften von den Aufsichtsbehörden für das Ein- und Aussteigen der Reisenden erlassen. Für die deutschen Eisenbahnen beschränken sich diese Vorschriften im wesentlichen darauf, daß das Öffnen der Wagentüren sowie das Ein- und Aussteigen verboten ist, solange der Zug sich in Bewegung befindet (§ 81 der BO.), und daß nach § 19 der VO. (§ 19 des österr. BR.) auf größeren Stationen zum E. in den Warteräumen abgerufen werden muß (s. Abrufen der Züge). Die Bediensteten sind berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, den Reisenden die Plätze anzuweisen. Den Begleitern von Reisenden ist das E. nicht gestattet, widrigenfalls sie wie Reisende ohne Fahrkarten behandelt werden. (Ähnliche Bestimmungen wurden auch in den Entwurf des Internat. Übereinkommens über die Befördung von Personen und Reisegepäck aufgenommen). Auf die bevorstehende Abfahrt des Zuges wurden die Reisenden bisher fast überall durch besondere Signale aufmerksam gemacht. Dem Beispiele der englischen und amerikanischen Eisenbahnen ist man neuerdings auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen gefolgt und hat hier die hörbaren Signale des Zugführers und des Lokomotivführers (s. Abfahrsignal, Abfahrt des Zuges und Befehlstab) beseitigt. Die Befürchtung, es würden hierdurch die mit dem E. verbundenen Gefahren gesteigert werden, hat sich nicht bestätigt. Die Reisenden sind vorsichtiger geworden. Sie beeilen sich mehr als früher, im Zuge Platz zu nehmen und suchen das E. unmittelbar vor der Abfahrt zu vermeiden. Es ist daher eine Verminderung der Unfallgefahren eingetreten.

Von der für das Ein- und Aussteigen der Reisenden erforderlichen Zeit hängt im wesentlichen die Zeitdauer des Aufenthalts ab. Diese Zeit ist wiederum abhängig von der Bauart der Wagen, insbesondere von der Anzahl und Größe der Türöffnungen und von der Höhe des Wagenfußbodens im Verhältnis zur Bahnsteighöhe. Bei den Bahnen für den Stadt- und Vorortverkehr, auf deren Stationen ein reger Ab- und Zugang von Reisenden stattfindet und für deren Betrieb die Abkürzung der Aufenthalte besonders wichtig ist, sind diese Umstände für die Feststellung der Bauart der Fahrzeuge und der Bahnhofsanlagen von ausschlaggebender Bedeutung.

Breusing.


Einstellbarkeit der Achsen (adjustability of the axles; disposition pour le deplacement des essieux; spostabilita delle sale) in Krümmungen ist der durch eine entsprechende Ausgestaltung der Lagerung der Achsen (richtiger der Räderpaare) im Rahmen ermöglichte Vorgang, bei dem die geometrische Achse des Räderpaares bei Fahrt durch Krümmungen ganz oder nahezu ganz mit der Richtung des Krümmungshalbmessers zusammenfällt, wodurch der Lauf durch die Krümmungen in einer mit dem geringsten Widerstände verbundenen Weise (ohne Anschneidwinkel) erfolgt.

Diese Möglichkeit, eine dem geringsten Widerstände entsprechende Richtung einzunehmen, sich einzustellen, wird erreicht entweder durch entsprechende Spielräume (längs und quer) der Lagergehäuse gegenüber den Lagerbacken - Lenkachsen, s. d. - oder durch besonders geformte Lagerbacken - Adamsachsen, Radialachsen, s. d. - oder durch Angliederung einzelner Achsen (Räder paare) an die Hauptrahmen durch Deichseln oder Pendel - Deichselgestelle, Pendelgestelle, s. d.

Gölsdorf.


Ein- und Entgleisungsvorrichtungen (rerailing ramps, derailers; rampes d'acces, derailleurs; scarpe di accesso, apparecchi di sviamento).

A. Eingleisungsvorrichtungen. Zum Wiedereinsetzen entgleister Eisenbahnfahrzeuge bedient man sich gewöhnlich der Wagenwinden. Befinden sich die Räder des Fahrzeuges unmittelbar neben den Fahrschienen und steht Lokomotivkraft zur Verfügung, so benutzt man zum Wiedereinsetzen des Fahrzeuges in das Gleis auch wohl sog. Eingleisungsrampen (rerailing ramps). Stehen die Räder in einiger Entfernung von den Fahrschienen, so muß das Fahrzeug zum Gebrauch der Eingleisungsrampe erst mit Hilfe der Wagenwinde in die Nähe der Schienen gebracht werden. Zweckmäßig ist es, als weiteres Hilfsmittel beim Eingleisen ein paar kräftige eiserne Platten mitzuführen, die über mindestens zwei Schwellen reichen. Diese Platten dienen dazu, ein Fahrzeug, dessen Achse in der Bettung zwischen den Schwellen oder auf einer gebrochenen Schwelle steht, mit der Maschinenkraft zunächst auf eine feste, glatte Unterlage zu ziehen, auf der die Achse dann leicht so weit quer verschoben

benachbarten Wagen oder Ladungen im Zuge zu verhindern, werden vor oder hinter dem Wagen mit überragender Ladung leere Wagen nötigenfalls ohne Kopfwände zum Schutz eingestellt. Man nennt sie Schutzwagen (s. d.), oder zur Unterscheidung von den unmittelbar hinter der Lokomotive laufenden Schutzwagen der Personenzüge auch wohl E.

Breusing.


Einsteigen in die Züge (to enter, to board the train; monter, entrer en voiture; montare, entrare nelle vetture). Zur Abwendung von Gefahren und zur Erzielung einer ordnungsmäßigen Abfertigung des Verkehres an den Zügen sind fast in allen Ländern besondere Vorschriften von den Aufsichtsbehörden für das Ein- und Aussteigen der Reisenden erlassen. Für die deutschen Eisenbahnen beschränken sich diese Vorschriften im wesentlichen darauf, daß das Öffnen der Wagentüren sowie das Ein- und Aussteigen verboten ist, solange der Zug sich in Bewegung befindet (§ 81 der BO.), und daß nach § 19 der VO. (§ 19 des österr. BR.) auf größeren Stationen zum E. in den Warteräumen abgerufen werden muß (s. Abrufen der Züge). Die Bediensteten sind berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, den Reisenden die Plätze anzuweisen. Den Begleitern von Reisenden ist das E. nicht gestattet, widrigenfalls sie wie Reisende ohne Fahrkarten behandelt werden. (Ähnliche Bestimmungen wurden auch in den Entwurf des Internat. Übereinkommens über die Befördung von Personen und Reisegepäck aufgenommen). Auf die bevorstehende Abfahrt des Zuges wurden die Reisenden bisher fast überall durch besondere Signale aufmerksam gemacht. Dem Beispiele der englischen und amerikanischen Eisenbahnen ist man neuerdings auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen gefolgt und hat hier die hörbaren Signale des Zugführers und des Lokomotivführers (s. Abfahrsignal, Abfahrt des Zuges und Befehlstab) beseitigt. Die Befürchtung, es würden hierdurch die mit dem E. verbundenen Gefahren gesteigert werden, hat sich nicht bestätigt. Die Reisenden sind vorsichtiger geworden. Sie beeilen sich mehr als früher, im Zuge Platz zu nehmen und suchen das E. unmittelbar vor der Abfahrt zu vermeiden. Es ist daher eine Verminderung der Unfallgefahren eingetreten.

Von der für das Ein- und Aussteigen der Reisenden erforderlichen Zeit hängt im wesentlichen die Zeitdauer des Aufenthalts ab. Diese Zeit ist wiederum abhängig von der Bauart der Wagen, insbesondere von der Anzahl und Größe der Türöffnungen und von der Höhe des Wagenfußbodens im Verhältnis zur Bahnsteighöhe. Bei den Bahnen für den Stadt- und Vorortverkehr, auf deren Stationen ein reger Ab- und Zugang von Reisenden stattfindet und für deren Betrieb die Abkürzung der Aufenthalte besonders wichtig ist, sind diese Umstände für die Feststellung der Bauart der Fahrzeuge und der Bahnhofsanlagen von ausschlaggebender Bedeutung.

Breusing.


Einstellbarkeit der Achsen (adjustability of the axles; disposition pour le déplacement des essieux; spostabilita delle sale) in Krümmungen ist der durch eine entsprechende Ausgestaltung der Lagerung der Achsen (richtiger der Räderpaare) im Rahmen ermöglichte Vorgang, bei dem die geometrische Achse des Räderpaares bei Fahrt durch Krümmungen ganz oder nahezu ganz mit der Richtung des Krümmungshalbmessers zusammenfällt, wodurch der Lauf durch die Krümmungen in einer mit dem geringsten Widerstände verbundenen Weise (ohne Anschneidwinkel) erfolgt.

Diese Möglichkeit, eine dem geringsten Widerstände entsprechende Richtung einzunehmen, sich einzustellen, wird erreicht entweder durch entsprechende Spielräume (längs und quer) der Lagergehäuse gegenüber den Lagerbacken – Lenkachsen, s. d. – oder durch besonders geformte Lagerbacken – Adamsachsen, Radialachsen, s. d. – oder durch Angliederung einzelner Achsen (Räder paare) an die Hauptrahmen durch Deichseln oder Pendel – Deichselgestelle, Pendelgestelle, s. d.

Gölsdorf.


Ein- und Entgleisungsvorrichtungen (rerailing ramps, derailers; rampes d'accès, dérailleurs; scarpe di accesso, apparecchi di sviamento).

A. Eingleisungsvorrichtungen. Zum Wiedereinsetzen entgleister Eisenbahnfahrzeuge bedient man sich gewöhnlich der Wagenwinden. Befinden sich die Räder des Fahrzeuges unmittelbar neben den Fahrschienen und steht Lokomotivkraft zur Verfügung, so benutzt man zum Wiedereinsetzen des Fahrzeuges in das Gleis auch wohl sog. Eingleisungsrampen (rerailing ramps). Stehen die Räder in einiger Entfernung von den Fahrschienen, so muß das Fahrzeug zum Gebrauch der Eingleisungsrampe erst mit Hilfe der Wagenwinde in die Nähe der Schienen gebracht werden. Zweckmäßig ist es, als weiteres Hilfsmittel beim Eingleisen ein paar kräftige eiserne Platten mitzuführen, die über mindestens zwei Schwellen reichen. Diese Platten dienen dazu, ein Fahrzeug, dessen Achse in der Bettung zwischen den Schwellen oder auf einer gebrochenen Schwelle steht, mit der Maschinenkraft zunächst auf eine feste, glatte Unterlage zu ziehen, auf der die Achse dann leicht so weit quer verschoben

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[19/0027] benachbarten Wagen oder Ladungen im Zuge zu verhindern, werden vor oder hinter dem Wagen mit überragender Ladung leere Wagen nötigenfalls ohne Kopfwände zum Schutz eingestellt. Man nennt sie Schutzwagen (s. d.), oder zur Unterscheidung von den unmittelbar hinter der Lokomotive laufenden Schutzwagen der Personenzüge auch wohl E. Breusing. Einsteigen in die Züge (to enter, to board the train; monter, entrer en voiture; montare, entrare nelle vetture). Zur Abwendung von Gefahren und zur Erzielung einer ordnungsmäßigen Abfertigung des Verkehres an den Zügen sind fast in allen Ländern besondere Vorschriften von den Aufsichtsbehörden für das Ein- und Aussteigen der Reisenden erlassen. Für die deutschen Eisenbahnen beschränken sich diese Vorschriften im wesentlichen darauf, daß das Öffnen der Wagentüren sowie das Ein- und Aussteigen verboten ist, solange der Zug sich in Bewegung befindet (§ 81 der BO.), und daß nach § 19 der VO. (§ 19 des österr. BR.) auf größeren Stationen zum E. in den Warteräumen abgerufen werden muß (s. Abrufen der Züge). Die Bediensteten sind berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, den Reisenden die Plätze anzuweisen. Den Begleitern von Reisenden ist das E. nicht gestattet, widrigenfalls sie wie Reisende ohne Fahrkarten behandelt werden. (Ähnliche Bestimmungen wurden auch in den Entwurf des Internat. Übereinkommens über die Befördung von Personen und Reisegepäck aufgenommen). Auf die bevorstehende Abfahrt des Zuges wurden die Reisenden bisher fast überall durch besondere Signale aufmerksam gemacht. Dem Beispiele der englischen und amerikanischen Eisenbahnen ist man neuerdings auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen gefolgt und hat hier die hörbaren Signale des Zugführers und des Lokomotivführers (s. Abfahrsignal, Abfahrt des Zuges und Befehlstab) beseitigt. Die Befürchtung, es würden hierdurch die mit dem E. verbundenen Gefahren gesteigert werden, hat sich nicht bestätigt. Die Reisenden sind vorsichtiger geworden. Sie beeilen sich mehr als früher, im Zuge Platz zu nehmen und suchen das E. unmittelbar vor der Abfahrt zu vermeiden. Es ist daher eine Verminderung der Unfallgefahren eingetreten. Von der für das Ein- und Aussteigen der Reisenden erforderlichen Zeit hängt im wesentlichen die Zeitdauer des Aufenthalts ab. Diese Zeit ist wiederum abhängig von der Bauart der Wagen, insbesondere von der Anzahl und Größe der Türöffnungen und von der Höhe des Wagenfußbodens im Verhältnis zur Bahnsteighöhe. Bei den Bahnen für den Stadt- und Vorortverkehr, auf deren Stationen ein reger Ab- und Zugang von Reisenden stattfindet und für deren Betrieb die Abkürzung der Aufenthalte besonders wichtig ist, sind diese Umstände für die Feststellung der Bauart der Fahrzeuge und der Bahnhofsanlagen von ausschlaggebender Bedeutung. Breusing. Einstellbarkeit der Achsen (adjustability of the axles; disposition pour le déplacement des essieux; spostabilita delle sale) in Krümmungen ist der durch eine entsprechende Ausgestaltung der Lagerung der Achsen (richtiger der Räderpaare) im Rahmen ermöglichte Vorgang, bei dem die geometrische Achse des Räderpaares bei Fahrt durch Krümmungen ganz oder nahezu ganz mit der Richtung des Krümmungshalbmessers zusammenfällt, wodurch der Lauf durch die Krümmungen in einer mit dem geringsten Widerstände verbundenen Weise (ohne Anschneidwinkel) erfolgt. Diese Möglichkeit, eine dem geringsten Widerstände entsprechende Richtung einzunehmen, sich einzustellen, wird erreicht entweder durch entsprechende Spielräume (längs und quer) der Lagergehäuse gegenüber den Lagerbacken – Lenkachsen, s. d. – oder durch besonders geformte Lagerbacken – Adamsachsen, Radialachsen, s. d. – oder durch Angliederung einzelner Achsen (Räder paare) an die Hauptrahmen durch Deichseln oder Pendel – Deichselgestelle, Pendelgestelle, s. d. Gölsdorf. Ein- und Entgleisungsvorrichtungen (rerailing ramps, derailers; rampes d'accès, dérailleurs; scarpe di accesso, apparecchi di sviamento). A. Eingleisungsvorrichtungen. Zum Wiedereinsetzen entgleister Eisenbahnfahrzeuge bedient man sich gewöhnlich der Wagenwinden. Befinden sich die Räder des Fahrzeuges unmittelbar neben den Fahrschienen und steht Lokomotivkraft zur Verfügung, so benutzt man zum Wiedereinsetzen des Fahrzeuges in das Gleis auch wohl sog. Eingleisungsrampen (rerailing ramps). Stehen die Räder in einiger Entfernung von den Fahrschienen, so muß das Fahrzeug zum Gebrauch der Eingleisungsrampe erst mit Hilfe der Wagenwinde in die Nähe der Schienen gebracht werden. Zweckmäßig ist es, als weiteres Hilfsmittel beim Eingleisen ein paar kräftige eiserne Platten mitzuführen, die über mindestens zwei Schwellen reichen. Diese Platten dienen dazu, ein Fahrzeug, dessen Achse in der Bettung zwischen den Schwellen oder auf einer gebrochenen Schwelle steht, mit der Maschinenkraft zunächst auf eine feste, glatte Unterlage zu ziehen, auf der die Achse dann leicht so weit quer verschoben

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/27>, abgerufen am 24.11.2024.