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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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richtigen Kräfteverteilung wegen nur zwei angeordnet werden (Abb. 254). Bei der erstgenannten Anordnung ist der Drehzapfen mittels Keilen in lotrechter Richtung verstellbar, bei der zweiten Ausführungsart ist der Drehzapfen fest und die Regelung der Höhenlage der Brücke erfolgt durch die Muttern der Hängebolzen. Um die Reibung zu vermindern ordnet man bei größeren Brücken bisweilen Kugeln oder Rollen auf dem Drehzapfen an. Liegt der Schwerpunkt der Brücke nicht genügend tief unter der Oberkante des Drehzapfens, so müssen noch Laufräder vorgesehen werden, die lediglich den Zweck haben, ein Kippen der Brücke zu verhüten.

Die Auflagerung der Brücke auf einem Rollenkranz wird vielfach in Amerika, England
Abb. 256.
und Frankreich angewendet (Abb. 256). Sie empfiehlt sich besonders bei schweren Brücken, wenn der Schwerpunkt des beweglichen Brückenteils über der Oberkante des Drehzapfens liegt oder wenn es unmöglich ist, einen kräftigen Querverband für die Übertragung des Brückengewichtes auf den Drehzapfen anzuordnen. Die meist aus Gußstahl hergestellten, genau konisch abgedrehten Rollen bewegen sich auf einer kreisförmigen, ebenfalls meist aus Gußstahl hergestellten Bahn (Laufkranz) auf dem Drehpfeiler und werden mittels eines an dem Königszapfen drehbar befestigten radförmigen Gestelles in der richtigen Lage gehalten. Auch die Brücke selbst hat eine Führung am Drehzapfen (Abb. 256).

Bei einigen neueren D. sind Tragkugeln (Patent Weickum) statt Rollen angewendet.

Die Auflagerung auf dem Königszapfen und den Laufrädern findet man bei den gleicharmigen D. nur bei besonderen Bauarten, namentlich bei Brücken,
Abb. 257.
bei denen der bewegliche Teil in bezug auf den Drehzapfen nicht im Gleichgewichte ist (z. B. bei den Schwedlerbrücken). Bei ungleicharmigen und zweiteiligen D. kommt sie vielfach vor, weil der Landpfeiler öfters eine gute Gelegenheit für das Anbringen einer Laufschiene (Laufkranz) bietet.

Die eben genannte Schwedlersche D. ist in Deutschland sehr häufig zur Ausführung gelangt. Es treten dabei (Abb. 257) Zapfen (D) und Laufräder (E) nur beim Öffnen und

richtigen Kräfteverteilung wegen nur zwei angeordnet werden (Abb. 254). Bei der erstgenannten Anordnung ist der Drehzapfen mittels Keilen in lotrechter Richtung verstellbar, bei der zweiten Ausführungsart ist der Drehzapfen fest und die Regelung der Höhenlage der Brücke erfolgt durch die Muttern der Hängebolzen. Um die Reibung zu vermindern ordnet man bei größeren Brücken bisweilen Kugeln oder Rollen auf dem Drehzapfen an. Liegt der Schwerpunkt der Brücke nicht genügend tief unter der Oberkante des Drehzapfens, so müssen noch Laufräder vorgesehen werden, die lediglich den Zweck haben, ein Kippen der Brücke zu verhüten.

Die Auflagerung der Brücke auf einem Rollenkranz wird vielfach in Amerika, England
Abb. 256.
und Frankreich angewendet (Abb. 256). Sie empfiehlt sich besonders bei schweren Brücken, wenn der Schwerpunkt des beweglichen Brückenteils über der Oberkante des Drehzapfens liegt oder wenn es unmöglich ist, einen kräftigen Querverband für die Übertragung des Brückengewichtes auf den Drehzapfen anzuordnen. Die meist aus Gußstahl hergestellten, genau konisch abgedrehten Rollen bewegen sich auf einer kreisförmigen, ebenfalls meist aus Gußstahl hergestellten Bahn (Laufkranz) auf dem Drehpfeiler und werden mittels eines an dem Königszapfen drehbar befestigten radförmigen Gestelles in der richtigen Lage gehalten. Auch die Brücke selbst hat eine Führung am Drehzapfen (Abb. 256).

Bei einigen neueren D. sind Tragkugeln (Patent Weickum) statt Rollen angewendet.

Die Auflagerung auf dem Königszapfen und den Laufrädern findet man bei den gleicharmigen D. nur bei besonderen Bauarten, namentlich bei Brücken,
Abb. 257.
bei denen der bewegliche Teil in bezug auf den Drehzapfen nicht im Gleichgewichte ist (z. B. bei den Schwedlerbrücken). Bei ungleicharmigen und zweiteiligen D. kommt sie vielfach vor, weil der Landpfeiler öfters eine gute Gelegenheit für das Anbringen einer Laufschiene (Laufkranz) bietet.

Die eben genannte Schwedlersche D. ist in Deutschland sehr häufig zur Ausführung gelangt. Es treten dabei (Abb. 257) Zapfen (D) und Laufräder (E) nur beim Öffnen und

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[410/0426] richtigen Kräfteverteilung wegen nur zwei angeordnet werden (Abb. 254). Bei der erstgenannten Anordnung ist der Drehzapfen mittels Keilen in lotrechter Richtung verstellbar, bei der zweiten Ausführungsart ist der Drehzapfen fest und die Regelung der Höhenlage der Brücke erfolgt durch die Muttern der Hängebolzen. Um die Reibung zu vermindern ordnet man bei größeren Brücken bisweilen Kugeln oder Rollen auf dem Drehzapfen an. Liegt der Schwerpunkt der Brücke nicht genügend tief unter der Oberkante des Drehzapfens, so müssen noch Laufräder vorgesehen werden, die lediglich den Zweck haben, ein Kippen der Brücke zu verhüten. Die Auflagerung der Brücke auf einem Rollenkranz wird vielfach in Amerika, England [Abbildung Abb. 256. ] und Frankreich angewendet (Abb. 256). Sie empfiehlt sich besonders bei schweren Brücken, wenn der Schwerpunkt des beweglichen Brückenteils über der Oberkante des Drehzapfens liegt oder wenn es unmöglich ist, einen kräftigen Querverband für die Übertragung des Brückengewichtes auf den Drehzapfen anzuordnen. Die meist aus Gußstahl hergestellten, genau konisch abgedrehten Rollen bewegen sich auf einer kreisförmigen, ebenfalls meist aus Gußstahl hergestellten Bahn (Laufkranz) auf dem Drehpfeiler und werden mittels eines an dem Königszapfen drehbar befestigten radförmigen Gestelles in der richtigen Lage gehalten. Auch die Brücke selbst hat eine Führung am Drehzapfen (Abb. 256). Bei einigen neueren D. sind Tragkugeln (Patent Weickum) statt Rollen angewendet. Die Auflagerung auf dem Königszapfen und den Laufrädern findet man bei den gleicharmigen D. nur bei besonderen Bauarten, namentlich bei Brücken, [Abbildung Abb. 257. ] bei denen der bewegliche Teil in bezug auf den Drehzapfen nicht im Gleichgewichte ist (z. B. bei den Schwedlerbrücken). Bei ungleicharmigen und zweiteiligen D. kommt sie vielfach vor, weil der Landpfeiler öfters eine gute Gelegenheit für das Anbringen einer Laufschiene (Laufkranz) bietet. Die eben genannte Schwedlersche D. ist in Deutschland sehr häufig zur Ausführung gelangt. Es treten dabei (Abb. 257) Zapfen (D) und Laufräder (E) nur beim Öffnen und

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/426>, abgerufen am 26.09.2024.