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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Verbreitung der Wasserstraße zu beiden Seiten der Brücke notwendig macht.

Wo eine Verengung des Profils nicht statthaft und eine stellenweise Verbreitung der Wasserstraße nicht möglich sowie auch dort, wo die Schiffahrt nur von geringer Bedeutung ist, wird öfters der Billigkeit wegen eine ungleicharmige D. zur Anwendung kommen. Diese wird auf dem kürzeren Arm mit einem Gegengewicht beschwert, das bei geöffneter Brücke das Gleichgewicht herstellt.

Bei großer zu überbrückender Spannweite hat man in einzelnen Fällen auf jedem Landpfeiler einen Drehzapfen und ein Gegengewicht angeordnet oder auch zwei Drehpfeiler gebaut und die Brücke aus zwei voneinander unabhängigen, ungleicharmigen D. hergestellt. Es entstand so eine zweiflügelige oder zweiteilige D. (Abb. 253).

Auflagerung während des Drehens. Diese kann auf 3 verschiedene Arten erfolgen.

1. Ganz auf einem Drehzapfen oder auf in einem Kreise gelagerte Rollen (Rollenkranz).

2. Zum Teil auf einem Drehzapfen und zum Teil auf einem oder mehreren Laufrädern.

3. Zum Teil auf einem Drehzapfen und zum Teil auf einem Rollenkranz.

Im ersten Falle ist der beim Drehen zu überwindende Reibungswiderstand am geringsten. Der Drehzapfen wird aus geschmiedetem Flußeisen oder Flußstahl (Abb. 254 u. 272), aus Gußstahl oder aus Gußeisen (Abb. 255) hergestellt. Er wird vielfach mit einem Stück


Abb. 254.

Abb. 255.
aus gehärtetem Stahl abgedeckt, das als Drehfläche für den an der Brücke befestigten Lagerkörper aus Lagermetall dient.

Die Auflagerung am Drehzapfen erfolgt entweder, wie in Deutschland vielfach üblich, mittels an der Brücke befestigter Gußstücke (Abb. 255) oder mittels Hängebolzen, deren in den letzten Jahrzehnten in Holland der

Verbreitung der Wasserstraße zu beiden Seiten der Brücke notwendig macht.

Wo eine Verengung des Profils nicht statthaft und eine stellenweise Verbreitung der Wasserstraße nicht möglich sowie auch dort, wo die Schiffahrt nur von geringer Bedeutung ist, wird öfters der Billigkeit wegen eine ungleicharmige D. zur Anwendung kommen. Diese wird auf dem kürzeren Arm mit einem Gegengewicht beschwert, das bei geöffneter Brücke das Gleichgewicht herstellt.

Bei großer zu überbrückender Spannweite hat man in einzelnen Fällen auf jedem Landpfeiler einen Drehzapfen und ein Gegengewicht angeordnet oder auch zwei Drehpfeiler gebaut und die Brücke aus zwei voneinander unabhängigen, ungleicharmigen D. hergestellt. Es entstand so eine zweiflügelige oder zweiteilige D. (Abb. 253).

Auflagerung während des Drehens. Diese kann auf 3 verschiedene Arten erfolgen.

1. Ganz auf einem Drehzapfen oder auf in einem Kreise gelagerte Rollen (Rollenkranz).

2. Zum Teil auf einem Drehzapfen und zum Teil auf einem oder mehreren Laufrädern.

3. Zum Teil auf einem Drehzapfen und zum Teil auf einem Rollenkranz.

Im ersten Falle ist der beim Drehen zu überwindende Reibungswiderstand am geringsten. Der Drehzapfen wird aus geschmiedetem Flußeisen oder Flußstahl (Abb. 254 u. 272), aus Gußstahl oder aus Gußeisen (Abb. 255) hergestellt. Er wird vielfach mit einem Stück


Abb. 254.

Abb. 255.
aus gehärtetem Stahl abgedeckt, das als Drehfläche für den an der Brücke befestigten Lagerkörper aus Lagermetall dient.

Die Auflagerung am Drehzapfen erfolgt entweder, wie in Deutschland vielfach üblich, mittels an der Brücke befestigter Gußstücke (Abb. 255) oder mittels Hängebolzen, deren in den letzten Jahrzehnten in Holland der

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[409/0425] Verbreitung der Wasserstraße zu beiden Seiten der Brücke notwendig macht. Wo eine Verengung des Profils nicht statthaft und eine stellenweise Verbreitung der Wasserstraße nicht möglich sowie auch dort, wo die Schiffahrt nur von geringer Bedeutung ist, wird öfters der Billigkeit wegen eine ungleicharmige D. zur Anwendung kommen. Diese wird auf dem kürzeren Arm mit einem Gegengewicht beschwert, das bei geöffneter Brücke das Gleichgewicht herstellt. Bei großer zu überbrückender Spannweite hat man in einzelnen Fällen auf jedem Landpfeiler einen Drehzapfen und ein Gegengewicht angeordnet oder auch zwei Drehpfeiler gebaut und die Brücke aus zwei voneinander unabhängigen, ungleicharmigen D. hergestellt. Es entstand so eine zweiflügelige oder zweiteilige D. (Abb. 253). Auflagerung während des Drehens. Diese kann auf 3 verschiedene Arten erfolgen. 1. Ganz auf einem Drehzapfen oder auf in einem Kreise gelagerte Rollen (Rollenkranz). 2. Zum Teil auf einem Drehzapfen und zum Teil auf einem oder mehreren Laufrädern. 3. Zum Teil auf einem Drehzapfen und zum Teil auf einem Rollenkranz. Im ersten Falle ist der beim Drehen zu überwindende Reibungswiderstand am geringsten. Der Drehzapfen wird aus geschmiedetem Flußeisen oder Flußstahl (Abb. 254 u. 272), aus Gußstahl oder aus Gußeisen (Abb. 255) hergestellt. Er wird vielfach mit einem Stück [Abbildung Abb. 254. ] [Abbildung Abb. 255. ] aus gehärtetem Stahl abgedeckt, das als Drehfläche für den an der Brücke befestigten Lagerkörper aus Lagermetall dient. Die Auflagerung am Drehzapfen erfolgt entweder, wie in Deutschland vielfach üblich, mittels an der Brücke befestigter Gußstücke (Abb. 255) oder mittels Hängebolzen, deren in den letzten Jahrzehnten in Holland der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 409. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/425>, abgerufen am 24.11.2024.