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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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gewisse Hilfsbuchungen vor, die sämtlich erst noch der endgültigen Buchung durch den Hauptbuchhalter bedürfen. Notwendige Bestandteile des Buchführungssystems der Schweizer Bundesbahnen sind die Kreisbuchhalter nicht.

6. In England, den Niederlanden, Amerika und bei den französischen Eisenbahngesellschaften wird die kaufmännische doppelte B. angewandt. Die Organisation der Verwaltung und der B. ist so eingerichtet, daß sich für jeden Geschäftszweig das besondere Wirtschaftsergebnis möglichst fortlaufend ermitteln läßt, damit jeder einzelne Geschäftszweig ein lebhaftes Interesse an wirtschaftlichem Gebaren im eigenen Ressort erhält. Falls das Eisenbahnunternehmen nicht zu groß ist, erfolgt die Einteilung der Verwaltungsstellen nicht nach geographischen Bezirken, sondern nach Sachgegenständen (Betrieb, Bau, kommerzieller Dienst, Maschinen, Werkstätten, Magazine u. s. w.). Jeder Verwaltungszweig führt über Einnahmen und Ausgaben seines Ressorts besondere Aufzeichnungen, die an einer Zentralstelle zusammenlaufen (in den Niederlanden: Allgemeene Komtabiliteit; in England: Chief accountant; in Frankreich: Comptabilite generale et des finances). In Amerika liegt das Buchungswesen in der Hand des Comptroller, der dem Präsidenten unmittelbar unterstellt ist und eine überaus einflußreiche Stellung hat, weil er allein dauernden Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens besitzt.

Die Eisenbahngesellschaften, die kaufmännische B. anwenden, sehen regelmäßig von Aufstellung eines vollständigen Jahreshaushaltsplanes ab. Dagegen werden vielfach Voranschläge für gewisse Ausgabenarten aufgestellt. So macht beispielsweise die Niederländische Staatsbahngesellschaft Voranschläge der Ausgaben für Unterhaltung und Erneuerung der vorhandenen Anlagen und der Fahrzeuge, für Signal- und Telegrapheneinrichtungen und einen weiteren Voranschlag über die auf Kapitalkonto zu nehmenden Arbeiten, um die Höhe der etwa notwendigen Anleihe zu ermitteln.

Der Jahresabschluß erfolgt regelmäßig in Form einer kaufmännischen Bilanz; die Rechnungskontrolle ist erheblich einfacher und weniger kostspielig als bei den Staatsbahnen.

Literatur: 1. Über kaufmännische B. Veit Simon, Bilanzen der Aktiengesellschaft, 3. Aufl. Berlin. - Dr. Waldschmidt, Staatshaushalt und Bilanz, Bankarchiv, 10. Jahrg., Nr. 13-15; - kaufmännische B. in staatlichen und städtischen Betrieben. Berlin 1908, Verlag von Otto Liebmann. - Prof. Seidler, Artikel in der österreichischen Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung. Bd. 10, Heft 1, 1907. - 2. Über kameralistische B. Glaubach, B. für die Stadt- und Gemeindeverwaltung, Vorzüge und Nachteile des kameralistischen und des kaufmännischen Systems. Berlin 1911, Verlag von Heymann. - Kramer, kameralistische oder kaufmännische B., preußisches Verwaltungsblatt 1910, Nr. 13. - 3. Konstante B. Hügli, Die konstante B. Bern 1894, Verlag von K. Wyss. - 4. B. einzelner Eisenbahnverwaltungen. - Offenberg, Soll die preußische Staatseisenbahnverwaltung die kaufmännische B. einführen? Ztg. d. VDEV. 1909, Nr. 17). - Quaatz, Der preußische Eisenbahnetat. Berlin 1910. Verlag von Julius Springer. Apercu de l'organisation du Service de la comptabilite de l'Etat Belge, Bruxelles 1905. - Bulletin 1905, Comptabilite (question XIV, 7° session). - Von der Leyen, Die Nordamerikanischen Eisenbahnen in ihren wirtschaftlichen und politischen Beziehungen. Leipzig 1885. - Hoff u. Schwabach, Nordamerikanische Eisenbahnen. Berlin 1906. - Schapper, Kaufmännische B. und Staatseisenbahnen. Arch. f. Ebw. 1910, S. 1327. Österr. Eisenbahnztg. 1909, Nr. 21 u. 23, Soll bei den Staatsbahndirektionen an dem kameralistischen Verrechnungswesen festgehalten werden?

Schapper.


Büchereien (librairies; bibliotheques; biblioteche) der Eisenbahnverwaltungen sind Sammlungen von Büchern, Sammelwerken und Zeitschriften, die zum Eigentum der Eisenbahnverwaltung gehören. Sie sind, außer bei den zuständigen Ministerien, auch bei den Generaldirektionen, Staatsbahndirektionen und Eisenbahndirektionen eingerichtet, bestehen ihrem Zweck entsprechend hauptsächlich aus Werken fachwissenschaftlichen Inhalts und dienen den Beamten zum Nachschlagen sowie zur Belehrung und Erweiterung ihrer Kenntnisse. Nicht selten umfassen derartige Büchereien 10.000-20.000 und mehr Bände.

Besonders reichhaltig sind die B. der größeren amerikanischen Eisenbahnen. Die B. der Baltimore und Ohio Eisenbahn umfaßt 15.000 Bände, die der Zentralwerkstätte der Pennsylvania Eisenbahn in Altoona 35.000 Bände.

In neuerer Zeit haben auch viele Wohlfahrts- und Beamtenvereine (s. d.), wie z. B. die bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung bestehenden Eisenbahnvereine, der Klub österr. Eisenbahnbeamten eigene B. errichtet.

Schließlich sind auch die Aufenthalts- und Übernachtungsgebäude, die den unterwegs befindlichen Zug- und Lokomotivbediensteten unentgeltlich zur Verfügung stehen, mit Büchern anregenden Inhalts ausgerüstet.

Seydel.


Budapester Untergrundbahn (Franz-Josef-elektrische Untergrundbahn). Konzessioniert 1894, eröffnet 1896. Sie beginnt in der Vigadogasse in der Nähe der Donau und führt unter dem Giselaplatz, der Harminczadgasse, dem Deak-Ferencz-Platz, dem Weitzner-Boulevard und der Andrassystraße bis zum Stadtwäldchen, woselbst der Aufstieg in das Niveau in einem offenen Einschnitt erfolgt und

gewisse Hilfsbuchungen vor, die sämtlich erst noch der endgültigen Buchung durch den Hauptbuchhalter bedürfen. Notwendige Bestandteile des Buchführungssystems der Schweizer Bundesbahnen sind die Kreisbuchhalter nicht.

6. In England, den Niederlanden, Amerika und bei den französischen Eisenbahngesellschaften wird die kaufmännische doppelte B. angewandt. Die Organisation der Verwaltung und der B. ist so eingerichtet, daß sich für jeden Geschäftszweig das besondere Wirtschaftsergebnis möglichst fortlaufend ermitteln läßt, damit jeder einzelne Geschäftszweig ein lebhaftes Interesse an wirtschaftlichem Gebaren im eigenen Ressort erhält. Falls das Eisenbahnunternehmen nicht zu groß ist, erfolgt die Einteilung der Verwaltungsstellen nicht nach geographischen Bezirken, sondern nach Sachgegenständen (Betrieb, Bau, kommerzieller Dienst, Maschinen, Werkstätten, Magazine u. s. w.). Jeder Verwaltungszweig führt über Einnahmen und Ausgaben seines Ressorts besondere Aufzeichnungen, die an einer Zentralstelle zusammenlaufen (in den Niederlanden: Allgemeene Komtabiliteit; in England: Chief accountant; in Frankreich: Comptabilité générale et des finances). In Amerika liegt das Buchungswesen in der Hand des Comptroller, der dem Präsidenten unmittelbar unterstellt ist und eine überaus einflußreiche Stellung hat, weil er allein dauernden Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens besitzt.

Die Eisenbahngesellschaften, die kaufmännische B. anwenden, sehen regelmäßig von Aufstellung eines vollständigen Jahreshaushaltsplanes ab. Dagegen werden vielfach Voranschläge für gewisse Ausgabenarten aufgestellt. So macht beispielsweise die Niederländische Staatsbahngesellschaft Voranschläge der Ausgaben für Unterhaltung und Erneuerung der vorhandenen Anlagen und der Fahrzeuge, für Signal- und Telegrapheneinrichtungen und einen weiteren Voranschlag über die auf Kapitalkonto zu nehmenden Arbeiten, um die Höhe der etwa notwendigen Anleihe zu ermitteln.

Der Jahresabschluß erfolgt regelmäßig in Form einer kaufmännischen Bilanz; die Rechnungskontrolle ist erheblich einfacher und weniger kostspielig als bei den Staatsbahnen.

Literatur: 1. Über kaufmännische B. Veit Simon, Bilanzen der Aktiengesellschaft, 3. Aufl. Berlin. – Dr. Waldschmidt, Staatshaushalt und Bilanz, Bankarchiv, 10. Jahrg., Nr. 13–15; – kaufmännische B. in staatlichen und städtischen Betrieben. Berlin 1908, Verlag von Otto Liebmann. – Prof. Seidler, Artikel in der österreichischen Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung. Bd. 10, Heft 1, 1907. – 2. Über kameralistische B. Glaubach, B. für die Stadt- und Gemeindeverwaltung, Vorzüge und Nachteile des kameralistischen und des kaufmännischen Systems. Berlin 1911, Verlag von Heymann. – Kramer, kameralistische oder kaufmännische B., preußisches Verwaltungsblatt 1910, Nr. 13. – 3. Konstante B. Hügli, Die konstante B. Bern 1894, Verlag von K. Wyss. – 4. B. einzelner Eisenbahnverwaltungen. – Offenberg, Soll die preußische Staatseisenbahnverwaltung die kaufmännische B. einführen? Ztg. d. VDEV. 1909, Nr. 17). – Quaatz, Der preußische Eisenbahnetat. Berlin 1910. Verlag von Julius Springer. Aperçu de l'organisation du Service de la comptabilité de l'État Belge, Bruxelles 1905. – Bulletin 1905, Comptabilité (question XIV, 7° session). – Von der Leyen, Die Nordamerikanischen Eisenbahnen in ihren wirtschaftlichen und politischen Beziehungen. Leipzig 1885. – Hoff u. Schwabach, Nordamerikanische Eisenbahnen. Berlin 1906. – Schapper, Kaufmännische B. und Staatseisenbahnen. Arch. f. Ebw. 1910, S. 1327. Österr. Eisenbahnztg. 1909, Nr. 21 u. 23, Soll bei den Staatsbahndirektionen an dem kameralistischen Verrechnungswesen festgehalten werden?

Schapper.


Büchereien (librairies; bibliothèques; biblioteche) der Eisenbahnverwaltungen sind Sammlungen von Büchern, Sammelwerken und Zeitschriften, die zum Eigentum der Eisenbahnverwaltung gehören. Sie sind, außer bei den zuständigen Ministerien, auch bei den Generaldirektionen, Staatsbahndirektionen und Eisenbahndirektionen eingerichtet, bestehen ihrem Zweck entsprechend hauptsächlich aus Werken fachwissenschaftlichen Inhalts und dienen den Beamten zum Nachschlagen sowie zur Belehrung und Erweiterung ihrer Kenntnisse. Nicht selten umfassen derartige Büchereien 10.000–20.000 und mehr Bände.

Besonders reichhaltig sind die B. der größeren amerikanischen Eisenbahnen. Die B. der Baltimore und Ohio Eisenbahn umfaßt 15.000 Bände, die der Zentralwerkstätte der Pennsylvania Eisenbahn in Altoona 35.000 Bände.

In neuerer Zeit haben auch viele Wohlfahrts- und Beamtenvereine (s. d.), wie z. B. die bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung bestehenden Eisenbahnvereine, der Klub österr. Eisenbahnbeamten eigene B. errichtet.

Schließlich sind auch die Aufenthalts- und Übernachtungsgebäude, die den unterwegs befindlichen Zug- und Lokomotivbediensteten unentgeltlich zur Verfügung stehen, mit Büchern anregenden Inhalts ausgerüstet.

Seydel.


Budapester Untergrundbahn (Franz-Josef-elektrische Untergrundbahn). Konzessioniert 1894, eröffnet 1896. Sie beginnt in der Vigadogasse in der Nähe der Donau und führt unter dem Giselaplatz, der Harminczadgasse, dem Deák-Ferencz-Platz, dem Weitzner-Boulevard und der Andrássystraße bis zum Stadtwäldchen, woselbst der Aufstieg in das Niveau in einem offenen Einschnitt erfolgt und

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[129/0141] gewisse Hilfsbuchungen vor, die sämtlich erst noch der endgültigen Buchung durch den Hauptbuchhalter bedürfen. Notwendige Bestandteile des Buchführungssystems der Schweizer Bundesbahnen sind die Kreisbuchhalter nicht. 6. In England, den Niederlanden, Amerika und bei den französischen Eisenbahngesellschaften wird die kaufmännische doppelte B. angewandt. Die Organisation der Verwaltung und der B. ist so eingerichtet, daß sich für jeden Geschäftszweig das besondere Wirtschaftsergebnis möglichst fortlaufend ermitteln läßt, damit jeder einzelne Geschäftszweig ein lebhaftes Interesse an wirtschaftlichem Gebaren im eigenen Ressort erhält. Falls das Eisenbahnunternehmen nicht zu groß ist, erfolgt die Einteilung der Verwaltungsstellen nicht nach geographischen Bezirken, sondern nach Sachgegenständen (Betrieb, Bau, kommerzieller Dienst, Maschinen, Werkstätten, Magazine u. s. w.). Jeder Verwaltungszweig führt über Einnahmen und Ausgaben seines Ressorts besondere Aufzeichnungen, die an einer Zentralstelle zusammenlaufen (in den Niederlanden: Allgemeene Komtabiliteit; in England: Chief accountant; in Frankreich: Comptabilité générale et des finances). In Amerika liegt das Buchungswesen in der Hand des Comptroller, der dem Präsidenten unmittelbar unterstellt ist und eine überaus einflußreiche Stellung hat, weil er allein dauernden Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens besitzt. Die Eisenbahngesellschaften, die kaufmännische B. anwenden, sehen regelmäßig von Aufstellung eines vollständigen Jahreshaushaltsplanes ab. Dagegen werden vielfach Voranschläge für gewisse Ausgabenarten aufgestellt. So macht beispielsweise die Niederländische Staatsbahngesellschaft Voranschläge der Ausgaben für Unterhaltung und Erneuerung der vorhandenen Anlagen und der Fahrzeuge, für Signal- und Telegrapheneinrichtungen und einen weiteren Voranschlag über die auf Kapitalkonto zu nehmenden Arbeiten, um die Höhe der etwa notwendigen Anleihe zu ermitteln. Der Jahresabschluß erfolgt regelmäßig in Form einer kaufmännischen Bilanz; die Rechnungskontrolle ist erheblich einfacher und weniger kostspielig als bei den Staatsbahnen. Literatur: 1. Über kaufmännische B. Veit Simon, Bilanzen der Aktiengesellschaft, 3. Aufl. Berlin. – Dr. Waldschmidt, Staatshaushalt und Bilanz, Bankarchiv, 10. Jahrg., Nr. 13–15; – kaufmännische B. in staatlichen und städtischen Betrieben. Berlin 1908, Verlag von Otto Liebmann. – Prof. Seidler, Artikel in der österreichischen Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung. Bd. 10, Heft 1, 1907. – 2. Über kameralistische B. Glaubach, B. für die Stadt- und Gemeindeverwaltung, Vorzüge und Nachteile des kameralistischen und des kaufmännischen Systems. Berlin 1911, Verlag von Heymann. – Kramer, kameralistische oder kaufmännische B., preußisches Verwaltungsblatt 1910, Nr. 13. – 3. Konstante B. Hügli, Die konstante B. Bern 1894, Verlag von K. Wyss. – 4. B. einzelner Eisenbahnverwaltungen. – Offenberg, Soll die preußische Staatseisenbahnverwaltung die kaufmännische B. einführen? Ztg. d. VDEV. 1909, Nr. 17). – Quaatz, Der preußische Eisenbahnetat. Berlin 1910. Verlag von Julius Springer. Aperçu de l'organisation du Service de la comptabilité de l'État Belge, Bruxelles 1905. – Bulletin 1905, Comptabilité (question XIV, 7° session). – Von der Leyen, Die Nordamerikanischen Eisenbahnen in ihren wirtschaftlichen und politischen Beziehungen. Leipzig 1885. – Hoff u. Schwabach, Nordamerikanische Eisenbahnen. Berlin 1906. – Schapper, Kaufmännische B. und Staatseisenbahnen. Arch. f. Ebw. 1910, S. 1327. Österr. Eisenbahnztg. 1909, Nr. 21 u. 23, Soll bei den Staatsbahndirektionen an dem kameralistischen Verrechnungswesen festgehalten werden? Schapper. Büchereien (librairies; bibliothèques; biblioteche) der Eisenbahnverwaltungen sind Sammlungen von Büchern, Sammelwerken und Zeitschriften, die zum Eigentum der Eisenbahnverwaltung gehören. Sie sind, außer bei den zuständigen Ministerien, auch bei den Generaldirektionen, Staatsbahndirektionen und Eisenbahndirektionen eingerichtet, bestehen ihrem Zweck entsprechend hauptsächlich aus Werken fachwissenschaftlichen Inhalts und dienen den Beamten zum Nachschlagen sowie zur Belehrung und Erweiterung ihrer Kenntnisse. Nicht selten umfassen derartige Büchereien 10.000–20.000 und mehr Bände. Besonders reichhaltig sind die B. der größeren amerikanischen Eisenbahnen. Die B. der Baltimore und Ohio Eisenbahn umfaßt 15.000 Bände, die der Zentralwerkstätte der Pennsylvania Eisenbahn in Altoona 35.000 Bände. In neuerer Zeit haben auch viele Wohlfahrts- und Beamtenvereine (s. d.), wie z. B. die bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung bestehenden Eisenbahnvereine, der Klub österr. Eisenbahnbeamten eigene B. errichtet. Schließlich sind auch die Aufenthalts- und Übernachtungsgebäude, die den unterwegs befindlichen Zug- und Lokomotivbediensteten unentgeltlich zur Verfügung stehen, mit Büchern anregenden Inhalts ausgerüstet. Seydel. Budapester Untergrundbahn (Franz-Josef-elektrische Untergrundbahn). Konzessioniert 1894, eröffnet 1896. Sie beginnt in der Vigadogasse in der Nähe der Donau und führt unter dem Giselaplatz, der Harminczadgasse, dem Deák-Ferencz-Platz, dem Weitzner-Boulevard und der Andrássystraße bis zum Stadtwäldchen, woselbst der Aufstieg in das Niveau in einem offenen Einschnitt erfolgt und

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/141>, abgerufen am 23.11.2024.