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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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dem Hauptbuchhalter als Unterlage für seine Eintragungen.

Die Bilanztabelle nimmt die Ergebnisse eines jeden Kontos auf. Sie wird aber nicht wie das Hauptbuch in erster Linie nach Verwaltungsbezirken geteilt, sondern nach Sachgegenständen. Der Oberabschnitt Bahnunterhaltung hat z. B. die Unterabschnitte Kreis 1, Kreis 2 u. s. w. In der Bilanztabelle erscheinen nun auch unter dem großen Sammelkonto "Verschiedene Gläubiger und Schuldner" die Konten der Aktivreste und Passivreste. Diese Konten kommen in folgender Weise zu stände: Die Hauptbuchhaltung erhält täglich von der Hauptkasse und den Kreiskassen Abschriften aller Vorgänge, die zu Eintragungen im Kassabuch geführt haben. Diese Abschriften des Kassabuchs enthalten in erster Spalte die Nummern, unter denen der Geschäftsvorfall bei der Hauptbuchhaltung gebucht ist. Danach folgt kurze Angabe des Gegenstandes und Angabe des Betrages, der eingenommen oder ausgegeben ist. Der Hauptbuchhalter trägt nun in seinem Geschäftsjournal in der Kontrollspalte den Tag der kassenmäßigen Erledigung des Vorfalls ein. In der gleichen Spalte werden Striche bei denjenigen Posten gemacht, die keiner kassenmäßigen Behandlung bedürfen und deshalb Gegenstand des Kontos Gegenrechnung sind. Die Stellen der Kontrollspalte, die hiernach noch leer bleiben, weisen auf Posten hin, die kassenmäßig noch nicht erledigt sind, also auf eines der Konten Aktiv- oder Passivausstände zu bringen sind. Von Zeit zu Zeit werden alle diese Reste in ein besonderes Hilfsbuch übertragen, damit sie nicht vergessen werden. Wenn Einnahmen auch nach drei Monaten noch nicht haben eingetrieben werden können, so wird ihre zwangsweise Eintreibung dem Rechtsbureau übertragen. Die Bilanztabelle bildet die Grundlage für die Jahresbilanz. Nachdem alle Konten fortlaufend monatlich addiert werden, braucht am Jahresschluß nichts weiter zu geschehen, als diese Addition auch noch für den Dezember durchzuführen. Ein solcher völliger Abschluß kann naturgemäß auch an jedem beliebigen Tag während des Jahres gemacht werden. Bei den schweizerischen Bundesbahnen würde er aber wegen der großen Zahl der Konten immerhin etwa 2-3 Tage in Anspruch nehmen.

Die Buchungsarbeit bei den Kreisdirektionen wird überall durch einen einzigen Buchhalter verrichtet. Diese außerordentliche Ersparnis an Arbeitskräften ist nur möglich infolge der sofortigen Zusammenstellung aller Rechnungsbelege zu Bordereaux (Sammelanweisungen) durch die Dienststellen. Der Buchhalter führt ein Journal in chronologischer Anordnung, alle Eintragungen werden fortlaufend bis zum Jahresschluß durchnumeriert. Die von den Dienststellen zu Bordereaux zusammengestellten Belege kommen an den Buchhalter, nachdem sie durch das Rechnungsbureau geprüft und verifiziert sind. Der Buchhalter stellt nun eine besondere Abrechnung auf einem hiezu bestimmten Formular her, in der er den Betrag der Ausgaben und den davon abzuziehenden Betrag der Einnahmen aufführt. Sodann gibt er auf dieser Abrechnung die Konten an, die zu belasten oder entlasten sind, und die Nummer, unter der das Bordereau in seinem Journal eingetragen ist. Sind keine Abzüge für Einnahmen zu machen, so kann diese besondere Abrechnung unterbleiben und die Eintragung ins Journal erfolgt sofort, wiederum unter Bezeichnung des Kontos der Generaldirektion, das von der Eintragung berührt wird. Der Buchhalter gibt danach die Buchungsbelege, soweit sie Kassenanweisungen sind, an den Kassierer weiter. Hat die Kasse die Anweisungen erledigt, so erhält der Buchhalter davon durch den täglichen Auszug aus dem Kassenjournal Kenntnis und vermerkt dies durch Eintragung des Datums der kassenmäßigen Erledigung in der Kontrollspalte des Geschäftsjournals.

Eine besondere Aufgabe des Buchhalters bildet die Kontrolle über die an bestimmten Terminen fälligen Einnahmen. Über alle solche Einnahmen führt er ein Verfallbuch, das ihn über die Verfalltermine auf dem Laufenden hält. Für die ordnungsmäßige Führung dieses Buches wird ihm von allen von der Kreisdirektion abgeschlossenen Verträgen, die regelmäßige Einnahmen nach sich ziehen, und von allen ihren Änderungen Kenntnis gegeben. Ist eine solche Einnahme fällig geworden, so stellt der Buchhalter den Einnahmebeleg auf und überwacht den Eingang dieser Einnahme. Die Kontrolle über diese Tätigkeit des Buchhalters wird durch den Hauptbuchhalter in Bern ausgeübt, der zu diesem Zwecke von den Kreisdirektionen und deren Organen ebenfalls über alle Vorgänge und ihre Änderungen sofort unterrichtet wird.

Die konstante B. trennt in gleicher Weise wie die kameralistische B. Buchhaltung und Kasse; beide stehen sich kontrollierend gegenüber. Für die Buchungen besteht eine Art Zentralisationssystem insofern, als die einzige eigentliche Buchungsstelle die Hauptbuchhaltung in Bern ist. Die Buchhalter bei den Kreisdirektionen nehmen nur aus Zweckmäßigkeitsgründen zur schnelleren kassemäßigen Erledigung

dem Hauptbuchhalter als Unterlage für seine Eintragungen.

Die Bilanztabelle nimmt die Ergebnisse eines jeden Kontos auf. Sie wird aber nicht wie das Hauptbuch in erster Linie nach Verwaltungsbezirken geteilt, sondern nach Sachgegenständen. Der Oberabschnitt Bahnunterhaltung hat z. B. die Unterabschnitte Kreis 1, Kreis 2 u. s. w. In der Bilanztabelle erscheinen nun auch unter dem großen Sammelkonto „Verschiedene Gläubiger und Schuldner“ die Konten der Aktivreste und Passivreste. Diese Konten kommen in folgender Weise zu stände: Die Hauptbuchhaltung erhält täglich von der Hauptkasse und den Kreiskassen Abschriften aller Vorgänge, die zu Eintragungen im Kassabuch geführt haben. Diese Abschriften des Kassabuchs enthalten in erster Spalte die Nummern, unter denen der Geschäftsvorfall bei der Hauptbuchhaltung gebucht ist. Danach folgt kurze Angabe des Gegenstandes und Angabe des Betrages, der eingenommen oder ausgegeben ist. Der Hauptbuchhalter trägt nun in seinem Geschäftsjournal in der Kontrollspalte den Tag der kassenmäßigen Erledigung des Vorfalls ein. In der gleichen Spalte werden Striche bei denjenigen Posten gemacht, die keiner kassenmäßigen Behandlung bedürfen und deshalb Gegenstand des Kontos Gegenrechnung sind. Die Stellen der Kontrollspalte, die hiernach noch leer bleiben, weisen auf Posten hin, die kassenmäßig noch nicht erledigt sind, also auf eines der Konten Aktiv- oder Passivausstände zu bringen sind. Von Zeit zu Zeit werden alle diese Reste in ein besonderes Hilfsbuch übertragen, damit sie nicht vergessen werden. Wenn Einnahmen auch nach drei Monaten noch nicht haben eingetrieben werden können, so wird ihre zwangsweise Eintreibung dem Rechtsbureau übertragen. Die Bilanztabelle bildet die Grundlage für die Jahresbilanz. Nachdem alle Konten fortlaufend monatlich addiert werden, braucht am Jahresschluß nichts weiter zu geschehen, als diese Addition auch noch für den Dezember durchzuführen. Ein solcher völliger Abschluß kann naturgemäß auch an jedem beliebigen Tag während des Jahres gemacht werden. Bei den schweizerischen Bundesbahnen würde er aber wegen der großen Zahl der Konten immerhin etwa 2–3 Tage in Anspruch nehmen.

Die Buchungsarbeit bei den Kreisdirektionen wird überall durch einen einzigen Buchhalter verrichtet. Diese außerordentliche Ersparnis an Arbeitskräften ist nur möglich infolge der sofortigen Zusammenstellung aller Rechnungsbelege zu Bordereaux (Sammelanweisungen) durch die Dienststellen. Der Buchhalter führt ein Journal in chronologischer Anordnung, alle Eintragungen werden fortlaufend bis zum Jahresschluß durchnumeriert. Die von den Dienststellen zu Bordereaux zusammengestellten Belege kommen an den Buchhalter, nachdem sie durch das Rechnungsbureau geprüft und verifiziert sind. Der Buchhalter stellt nun eine besondere Abrechnung auf einem hiezu bestimmten Formular her, in der er den Betrag der Ausgaben und den davon abzuziehenden Betrag der Einnahmen aufführt. Sodann gibt er auf dieser Abrechnung die Konten an, die zu belasten oder entlasten sind, und die Nummer, unter der das Bordereau in seinem Journal eingetragen ist. Sind keine Abzüge für Einnahmen zu machen, so kann diese besondere Abrechnung unterbleiben und die Eintragung ins Journal erfolgt sofort, wiederum unter Bezeichnung des Kontos der Generaldirektion, das von der Eintragung berührt wird. Der Buchhalter gibt danach die Buchungsbelege, soweit sie Kassenanweisungen sind, an den Kassierer weiter. Hat die Kasse die Anweisungen erledigt, so erhält der Buchhalter davon durch den täglichen Auszug aus dem Kassenjournal Kenntnis und vermerkt dies durch Eintragung des Datums der kassenmäßigen Erledigung in der Kontrollspalte des Geschäftsjournals.

Eine besondere Aufgabe des Buchhalters bildet die Kontrolle über die an bestimmten Terminen fälligen Einnahmen. Über alle solche Einnahmen führt er ein Verfallbuch, das ihn über die Verfalltermine auf dem Laufenden hält. Für die ordnungsmäßige Führung dieses Buches wird ihm von allen von der Kreisdirektion abgeschlossenen Verträgen, die regelmäßige Einnahmen nach sich ziehen, und von allen ihren Änderungen Kenntnis gegeben. Ist eine solche Einnahme fällig geworden, so stellt der Buchhalter den Einnahmebeleg auf und überwacht den Eingang dieser Einnahme. Die Kontrolle über diese Tätigkeit des Buchhalters wird durch den Hauptbuchhalter in Bern ausgeübt, der zu diesem Zwecke von den Kreisdirektionen und deren Organen ebenfalls über alle Vorgänge und ihre Änderungen sofort unterrichtet wird.

Die konstante B. trennt in gleicher Weise wie die kameralistische B. Buchhaltung und Kasse; beide stehen sich kontrollierend gegenüber. Für die Buchungen besteht eine Art Zentralisationssystem insofern, als die einzige eigentliche Buchungsstelle die Hauptbuchhaltung in Bern ist. Die Buchhalter bei den Kreisdirektionen nehmen nur aus Zweckmäßigkeitsgründen zur schnelleren kassemäßigen Erledigung

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[128/0140] dem Hauptbuchhalter als Unterlage für seine Eintragungen. Die Bilanztabelle nimmt die Ergebnisse eines jeden Kontos auf. Sie wird aber nicht wie das Hauptbuch in erster Linie nach Verwaltungsbezirken geteilt, sondern nach Sachgegenständen. Der Oberabschnitt Bahnunterhaltung hat z. B. die Unterabschnitte Kreis 1, Kreis 2 u. s. w. In der Bilanztabelle erscheinen nun auch unter dem großen Sammelkonto „Verschiedene Gläubiger und Schuldner“ die Konten der Aktivreste und Passivreste. Diese Konten kommen in folgender Weise zu stände: Die Hauptbuchhaltung erhält täglich von der Hauptkasse und den Kreiskassen Abschriften aller Vorgänge, die zu Eintragungen im Kassabuch geführt haben. Diese Abschriften des Kassabuchs enthalten in erster Spalte die Nummern, unter denen der Geschäftsvorfall bei der Hauptbuchhaltung gebucht ist. Danach folgt kurze Angabe des Gegenstandes und Angabe des Betrages, der eingenommen oder ausgegeben ist. Der Hauptbuchhalter trägt nun in seinem Geschäftsjournal in der Kontrollspalte den Tag der kassenmäßigen Erledigung des Vorfalls ein. In der gleichen Spalte werden Striche bei denjenigen Posten gemacht, die keiner kassenmäßigen Behandlung bedürfen und deshalb Gegenstand des Kontos Gegenrechnung sind. Die Stellen der Kontrollspalte, die hiernach noch leer bleiben, weisen auf Posten hin, die kassenmäßig noch nicht erledigt sind, also auf eines der Konten Aktiv- oder Passivausstände zu bringen sind. Von Zeit zu Zeit werden alle diese Reste in ein besonderes Hilfsbuch übertragen, damit sie nicht vergessen werden. Wenn Einnahmen auch nach drei Monaten noch nicht haben eingetrieben werden können, so wird ihre zwangsweise Eintreibung dem Rechtsbureau übertragen. Die Bilanztabelle bildet die Grundlage für die Jahresbilanz. Nachdem alle Konten fortlaufend monatlich addiert werden, braucht am Jahresschluß nichts weiter zu geschehen, als diese Addition auch noch für den Dezember durchzuführen. Ein solcher völliger Abschluß kann naturgemäß auch an jedem beliebigen Tag während des Jahres gemacht werden. Bei den schweizerischen Bundesbahnen würde er aber wegen der großen Zahl der Konten immerhin etwa 2–3 Tage in Anspruch nehmen. Die Buchungsarbeit bei den Kreisdirektionen wird überall durch einen einzigen Buchhalter verrichtet. Diese außerordentliche Ersparnis an Arbeitskräften ist nur möglich infolge der sofortigen Zusammenstellung aller Rechnungsbelege zu Bordereaux (Sammelanweisungen) durch die Dienststellen. Der Buchhalter führt ein Journal in chronologischer Anordnung, alle Eintragungen werden fortlaufend bis zum Jahresschluß durchnumeriert. Die von den Dienststellen zu Bordereaux zusammengestellten Belege kommen an den Buchhalter, nachdem sie durch das Rechnungsbureau geprüft und verifiziert sind. Der Buchhalter stellt nun eine besondere Abrechnung auf einem hiezu bestimmten Formular her, in der er den Betrag der Ausgaben und den davon abzuziehenden Betrag der Einnahmen aufführt. Sodann gibt er auf dieser Abrechnung die Konten an, die zu belasten oder entlasten sind, und die Nummer, unter der das Bordereau in seinem Journal eingetragen ist. Sind keine Abzüge für Einnahmen zu machen, so kann diese besondere Abrechnung unterbleiben und die Eintragung ins Journal erfolgt sofort, wiederum unter Bezeichnung des Kontos der Generaldirektion, das von der Eintragung berührt wird. Der Buchhalter gibt danach die Buchungsbelege, soweit sie Kassenanweisungen sind, an den Kassierer weiter. Hat die Kasse die Anweisungen erledigt, so erhält der Buchhalter davon durch den täglichen Auszug aus dem Kassenjournal Kenntnis und vermerkt dies durch Eintragung des Datums der kassenmäßigen Erledigung in der Kontrollspalte des Geschäftsjournals. Eine besondere Aufgabe des Buchhalters bildet die Kontrolle über die an bestimmten Terminen fälligen Einnahmen. Über alle solche Einnahmen führt er ein Verfallbuch, das ihn über die Verfalltermine auf dem Laufenden hält. Für die ordnungsmäßige Führung dieses Buches wird ihm von allen von der Kreisdirektion abgeschlossenen Verträgen, die regelmäßige Einnahmen nach sich ziehen, und von allen ihren Änderungen Kenntnis gegeben. Ist eine solche Einnahme fällig geworden, so stellt der Buchhalter den Einnahmebeleg auf und überwacht den Eingang dieser Einnahme. Die Kontrolle über diese Tätigkeit des Buchhalters wird durch den Hauptbuchhalter in Bern ausgeübt, der zu diesem Zwecke von den Kreisdirektionen und deren Organen ebenfalls über alle Vorgänge und ihre Änderungen sofort unterrichtet wird. Die konstante B. trennt in gleicher Weise wie die kameralistische B. Buchhaltung und Kasse; beide stehen sich kontrollierend gegenüber. Für die Buchungen besteht eine Art Zentralisationssystem insofern, als die einzige eigentliche Buchungsstelle die Hauptbuchhaltung in Bern ist. Die Buchhalter bei den Kreisdirektionen nehmen nur aus Zweckmäßigkeitsgründen zur schnelleren kassemäßigen Erledigung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/140>, abgerufen am 24.06.2024.