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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Die Fänger bestehen (Abb. 7, Tafel I) aus -Eisen, deren Schenkel die der Konsolen b umfassen, wodurch sie stets in fester Lage bleiben und seitlich nicht ausweichen können.

Der Schenkel des -Eisens, der sich zunächst der Achsbüchse befindet, ist so verlängert, bzw. verstärkt, daß er nicht nur den Schenkel der Konsole (b) umfaßt, sondern auch noch die Seitenfläche der starken Achsgabel selbst deckt, d. h. den Raum ausfüllt, der gemäß der Anwendung der freien Lenkachsen als notwendiger Spielraum zwischen Gabel- und Achsbüchse in normaler Stellung zugelassen ist.

Mit diesem Schenkel oder der verlängerten Achsgabel wird das einzuführende Räderpaar in der Grube an den Achsbüchsen gefaßt und weitergeschoben. Bei dem Aufsteigen aus der Grube gleitet die Achsgabel, an diesem Schenkel geführt, empor, u. zw. so hoch, bis der an der Wagenfeder angebrachte Federbundstutzen in das in der Achsbüchse angebrachte Loch trifft. Um hier nicht unnötige Reibungen eintreten zu lassen, sind sowohl der Federbundstutzen als das Loch der Büchse etwas konisch geformt.

Die Länge des Fängers ist entsprechend der 480 mm tiefen Grube bemessen. Da der Fänger jedoch wegen dieser Länge nicht schon zu Beginn des Verfahrens senkrecht herabhängen darf, weil der mittels der Seitenwagen wagerecht weiterbewegte Wagen dann nicht über die in der Grube stehenden Räderpaare hinweg bewegt werden könnte, so sind die Fänger bei dem Beginn des Verfahrens in einer etwa 45% betragenden Steigung zu halten, aus der sie im gegebenen Augenblicke, u. zw. erst vor dem aufzufangenden Räderpaare in die senkrecht herabhängende Stellung zu bringen sind.

Diese Aufhängung in schräger Lage geschieht in sehr einfacher Weise mittels eines eisernen Hakens, der an dem Gestell der Seitenwagen angebracht ist und in eine an dem Fänger b befindliche Öse eingreift.

Hierbei genügt ein leichter Hammerschlag, diesen Haken zu lösen, wodurch der Fänger in die senkrechte Lage fällt und seine Funktionen zu erfüllen beginnt (Abb. 2 und 8, Tafel I).

Nach dem vollzogenen Übergang über die Grube erübrigt dann nur, die Seitenwagen von dem Bufferbalken abzukuppeln und zurückzuschieben, die Fänger auszuheben, die Gewichte von den 4 jetzt unter dem Wagen befindlichen Achsbüchsen zu entfernen und die 4 Stege in die richtige Stellung zurückzubringen.

Auch das Umsetzen von Bremswagen, läßt sich in der vorher beschriebenen Weise leicht bewerkstelligen, wenn an den Bremsen geringe Änderungen nach Abb. 9 und 10, Tafel I angebracht werden.

Die Bremse wird ganz nach dem jetzt üblichen preußischen Muster ausgeführt; es wird nur das Gehänge, an dem die Bremsklötze und die Nachspannungsfedern angebracht sind, wie aus dem Querprofil ersichtlich, nicht fest an einem Hängeeisen aufgehängt, sondern es wird zwischen 2 Gehängen a und b, auf den Bolzen e und f als Wellen so angebracht, daß das ganze Gehänge mit dem Bremsklotze c mittels der Schraube d sich seitlich so verschieben läßt, daß 1. die Bremsklötze jedes Rades so weit (etwa 150 mm) nach außen hin bewegt werden, daß die Räderpaare der weitesten Spur, also der russischen, bei dem Umsetzen und Fallen in die Grube, bzw. bei Steigen aus dieser frei innerhalb der Bremsklötze die beiden Räder passieren können, ohne sie zu berühren, 2. daß die Gehänge mit den Bremsklötzen durch eine entgegengesetzte Schraubenbewegung je nach der Spurweite, in die umgesetzt werden soll, so zusammengeholt werden, daß die Bremsklötze der Spurweite entsprechend zu den Reifen des Rades liegen.

Diese Bewegung wird durch Einsetzen von 2 an der Umsetzstelle zu haltenden Kurbeln hervorgebracht, die die Schraubenspindeln d zu bewegen haben. Diese Schraubenspindeln gehen als Wellen quer über die Wagenbreite und sind mit Rechts- und Linksgewinde versehen, um zu gleicher Zeit die 2 Bremsklötze derselben Achse links und rechts von der Wagenmitte bewegen zu können.

Die Bewegung der Wagen über die Grube wird von den Lokomotiven der Grenzstation ausgeführt.

Eine Lokomotive schiebt die Wagen, so weit sie es vermag, sehr langsam über die Grube; eine zweite Lokomotive mit anderer Spur übernimmt die Wagen, indem sie während der sehr langsamen Fahrt über die Grube an den umzusetzenden Wagen angekuppelt wird, und zieht sie vollends auf die andere Spurbahn.

Die Wagen des sich sehr langsam über die Grube bewegenden Zuges werden nicht abgekuppelt, sondern in einem Zuge (geschlossen) umgesetzt, wobei die Länge der Grube je nach Anzahl der gleichzeitig umzusetzenden Wagen zu bemessen ist und die entsprechende Anzahl der Seitenwagen und Fänger bereitzuhalten ist.

Die Bewegung des Umsetzzuges kann auch mit nur einer Lokomotive geschehen, wenn man unter Benutzung der äußeren Schiene

Die Fänger bestehen (Abb. 7, Tafel I) aus -Eisen, deren Schenkel die der Konsolen b umfassen, wodurch sie stets in fester Lage bleiben und seitlich nicht ausweichen können.

Der Schenkel des -Eisens, der sich zunächst der Achsbüchse befindet, ist so verlängert, bzw. verstärkt, daß er nicht nur den Schenkel der Konsole (b) umfaßt, sondern auch noch die Seitenfläche der starken Achsgabel selbst deckt, d. h. den Raum ausfüllt, der gemäß der Anwendung der freien Lenkachsen als notwendiger Spielraum zwischen Gabel- und Achsbüchse in normaler Stellung zugelassen ist.

Mit diesem Schenkel oder der verlängerten Achsgabel wird das einzuführende Räderpaar in der Grube an den Achsbüchsen gefaßt und weitergeschoben. Bei dem Aufsteigen aus der Grube gleitet die Achsgabel, an diesem Schenkel geführt, empor, u. zw. so hoch, bis der an der Wagenfeder angebrachte Federbundstutzen in das in der Achsbüchse angebrachte Loch trifft. Um hier nicht unnötige Reibungen eintreten zu lassen, sind sowohl der Federbundstutzen als das Loch der Büchse etwas konisch geformt.

Die Länge des Fängers ist entsprechend der 480 mm tiefen Grube bemessen. Da der Fänger jedoch wegen dieser Länge nicht schon zu Beginn des Verfahrens senkrecht herabhängen darf, weil der mittels der Seitenwagen wagerecht weiterbewegte Wagen dann nicht über die in der Grube stehenden Räderpaare hinweg bewegt werden könnte, so sind die Fänger bei dem Beginn des Verfahrens in einer etwa 45% betragenden Steigung zu halten, aus der sie im gegebenen Augenblicke, u. zw. erst vor dem aufzufangenden Räderpaare in die senkrecht herabhängende Stellung zu bringen sind.

Diese Aufhängung in schräger Lage geschieht in sehr einfacher Weise mittels eines eisernen Hakens, der an dem Gestell der Seitenwagen angebracht ist und in eine an dem Fänger b befindliche Öse eingreift.

Hierbei genügt ein leichter Hammerschlag, diesen Haken zu lösen, wodurch der Fänger in die senkrechte Lage fällt und seine Funktionen zu erfüllen beginnt (Abb. 2 und 8, Tafel I).

Nach dem vollzogenen Übergang über die Grube erübrigt dann nur, die Seitenwagen von dem Bufferbalken abzukuppeln und zurückzuschieben, die Fänger auszuheben, die Gewichte von den 4 jetzt unter dem Wagen befindlichen Achsbüchsen zu entfernen und die 4 Stege in die richtige Stellung zurückzubringen.

Auch das Umsetzen von Bremswagen, läßt sich in der vorher beschriebenen Weise leicht bewerkstelligen, wenn an den Bremsen geringe Änderungen nach Abb. 9 und 10, Tafel I angebracht werden.

Die Bremse wird ganz nach dem jetzt üblichen preußischen Muster ausgeführt; es wird nur das Gehänge, an dem die Bremsklötze und die Nachspannungsfedern angebracht sind, wie aus dem Querprofil ersichtlich, nicht fest an einem Hängeeisen aufgehängt, sondern es wird zwischen 2 Gehängen a und b, auf den Bolzen e und f als Wellen so angebracht, daß das ganze Gehänge mit dem Bremsklotze c mittels der Schraube d sich seitlich so verschieben läßt, daß 1. die Bremsklötze jedes Rades so weit (etwa 150 mm) nach außen hin bewegt werden, daß die Räderpaare der weitesten Spur, also der russischen, bei dem Umsetzen und Fallen in die Grube, bzw. bei Steigen aus dieser frei innerhalb der Bremsklötze die beiden Räder passieren können, ohne sie zu berühren, 2. daß die Gehänge mit den Bremsklötzen durch eine entgegengesetzte Schraubenbewegung je nach der Spurweite, in die umgesetzt werden soll, so zusammengeholt werden, daß die Bremsklötze der Spurweite entsprechend zu den Reifen des Rades liegen.

Diese Bewegung wird durch Einsetzen von 2 an der Umsetzstelle zu haltenden Kurbeln hervorgebracht, die die Schraubenspindeln d zu bewegen haben. Diese Schraubenspindeln gehen als Wellen quer über die Wagenbreite und sind mit Rechts- und Linksgewinde versehen, um zu gleicher Zeit die 2 Bremsklötze derselben Achse links und rechts von der Wagenmitte bewegen zu können.

Die Bewegung der Wagen über die Grube wird von den Lokomotiven der Grenzstation ausgeführt.

Eine Lokomotive schiebt die Wagen, so weit sie es vermag, sehr langsam über die Grube; eine zweite Lokomotive mit anderer Spur übernimmt die Wagen, indem sie während der sehr langsamen Fahrt über die Grube an den umzusetzenden Wagen angekuppelt wird, und zieht sie vollends auf die andere Spurbahn.

Die Wagen des sich sehr langsam über die Grube bewegenden Zuges werden nicht abgekuppelt, sondern in einem Zuge (geschlossen) umgesetzt, wobei die Länge der Grube je nach Anzahl der gleichzeitig umzusetzenden Wagen zu bemessen ist und die entsprechende Anzahl der Seitenwagen und Fänger bereitzuhalten ist.

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[6/0014] Die Fänger bestehen (Abb. 7, Tafel I) aus [Abbildung] -Eisen, deren Schenkel die der Konsolen b umfassen, wodurch sie stets in fester Lage bleiben und seitlich nicht ausweichen können. Der Schenkel des [Abbildung] -Eisens, der sich zunächst der Achsbüchse befindet, ist so verlängert, bzw. verstärkt, daß er nicht nur den Schenkel der Konsole (b) umfaßt, sondern auch noch die Seitenfläche der starken Achsgabel selbst deckt, d. h. den Raum ausfüllt, der gemäß der Anwendung der freien Lenkachsen als notwendiger Spielraum zwischen Gabel- und Achsbüchse in normaler Stellung zugelassen ist. Mit diesem Schenkel oder der verlängerten Achsgabel wird das einzuführende Räderpaar in der Grube an den Achsbüchsen gefaßt und weitergeschoben. Bei dem Aufsteigen aus der Grube gleitet die Achsgabel, an diesem Schenkel geführt, empor, u. zw. so hoch, bis der an der Wagenfeder angebrachte Federbundstutzen in das in der Achsbüchse angebrachte Loch trifft. Um hier nicht unnötige Reibungen eintreten zu lassen, sind sowohl der Federbundstutzen als das Loch der Büchse etwas konisch geformt. Die Länge des Fängers ist entsprechend der 480 mm tiefen Grube bemessen. Da der Fänger jedoch wegen dieser Länge nicht schon zu Beginn des Verfahrens senkrecht herabhängen darf, weil der mittels der Seitenwagen wagerecht weiterbewegte Wagen dann nicht über die in der Grube stehenden Räderpaare hinweg bewegt werden könnte, so sind die Fänger bei dem Beginn des Verfahrens in einer etwa 45% betragenden Steigung zu halten, aus der sie im gegebenen Augenblicke, u. zw. erst vor dem aufzufangenden Räderpaare in die senkrecht herabhängende Stellung zu bringen sind. Diese Aufhängung in schräger Lage geschieht in sehr einfacher Weise mittels eines eisernen Hakens, der an dem Gestell der Seitenwagen angebracht ist und in eine an dem Fänger b befindliche Öse eingreift. Hierbei genügt ein leichter Hammerschlag, diesen Haken zu lösen, wodurch der Fänger in die senkrechte Lage fällt und seine Funktionen zu erfüllen beginnt (Abb. 2 und 8, Tafel I). Nach dem vollzogenen Übergang über die Grube erübrigt dann nur, die Seitenwagen von dem Bufferbalken abzukuppeln und zurückzuschieben, die Fänger auszuheben, die Gewichte von den 4 jetzt unter dem Wagen befindlichen Achsbüchsen zu entfernen und die 4 Stege in die richtige Stellung zurückzubringen. Auch das Umsetzen von Bremswagen, läßt sich in der vorher beschriebenen Weise leicht bewerkstelligen, wenn an den Bremsen geringe Änderungen nach Abb. 9 und 10, Tafel I angebracht werden. Die Bremse wird ganz nach dem jetzt üblichen preußischen Muster ausgeführt; es wird nur das Gehänge, an dem die Bremsklötze und die Nachspannungsfedern angebracht sind, wie aus dem Querprofil ersichtlich, nicht fest an einem Hängeeisen aufgehängt, sondern es wird zwischen 2 Gehängen a und b, auf den Bolzen e und f als Wellen so angebracht, daß das ganze Gehänge mit dem Bremsklotze c mittels der Schraube d sich seitlich so verschieben läßt, daß 1. die Bremsklötze jedes Rades so weit (etwa 150 mm) nach außen hin bewegt werden, daß die Räderpaare der weitesten Spur, also der russischen, bei dem Umsetzen und Fallen in die Grube, bzw. bei Steigen aus dieser frei innerhalb der Bremsklötze die beiden Räder passieren können, ohne sie zu berühren, 2. daß die Gehänge mit den Bremsklötzen durch eine entgegengesetzte Schraubenbewegung je nach der Spurweite, in die umgesetzt werden soll, so zusammengeholt werden, daß die Bremsklötze der Spurweite entsprechend zu den Reifen des Rades liegen. Diese Bewegung wird durch Einsetzen von 2 an der Umsetzstelle zu haltenden Kurbeln hervorgebracht, die die Schraubenspindeln d zu bewegen haben. Diese Schraubenspindeln gehen als Wellen quer über die Wagenbreite und sind mit Rechts- und Linksgewinde versehen, um zu gleicher Zeit die 2 Bremsklötze derselben Achse links und rechts von der Wagenmitte bewegen zu können. Die Bewegung der Wagen über die Grube wird von den Lokomotiven der Grenzstation ausgeführt. Eine Lokomotive schiebt die Wagen, so weit sie es vermag, sehr langsam über die Grube; eine zweite Lokomotive mit anderer Spur übernimmt die Wagen, indem sie während der sehr langsamen Fahrt über die Grube an den umzusetzenden Wagen angekuppelt wird, und zieht sie vollends auf die andere Spurbahn. Die Wagen des sich sehr langsam über die Grube bewegenden Zuges werden nicht abgekuppelt, sondern in einem Zuge (geschlossen) umgesetzt, wobei die Länge der Grube je nach Anzahl der gleichzeitig umzusetzenden Wagen zu bemessen ist und die entsprechende Anzahl der Seitenwagen und Fänger bereitzuhalten ist. Die Bewegung des Umsetzzuges kann auch mit nur einer Lokomotive geschehen, wenn man unter Benutzung der äußeren Schiene

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/14>, abgerufen am 25.11.2024.