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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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werden nach zeitlicher Reihenfolge gemacht. Sie lassen in besonderen Spalten erkennen, ob die Einnahmen und Ausgaben bar, in Wertpapieren, oder durch Anrechnung erfolgt sind. In anderen Spalten wird angegeben, in welchen Handbüchern sie im einzelnen nachgewiesen und verrechnet werden. Sammelbuchungen sind für die Eintragungen im Hauptbuch zugelassen.

In den Handbüchern werden die einzelnen Einnahmen und Ausgaben nach ihrer systematischen Zugehörigkeit zu den einzelnen Fonds (Budgetpositionen) nachgewiesen.

Das Kassenbuch des Kassierers endlich weist den Eingang und Ausgang der Hauptkasse an barem Geld und Wertpapieren nach. Es muß sich dauernd mit dem Hauptbuch des Rendanten in Übereinstimmung befinden.

Alle Ausgabenanweisungen gehen unmittelbar von der anweisenden Behörde an die Kasse, wo sie sogleich in dem Handbuch zum "Soll" gestellt und alsdann weiterbehandelt werden.

Alle Einnahmenanweisungen gehen zunächst durch die Einnahmekontrolle, die im Rechnungsbureau der Eisenbahndirektion geführt wird. Hier werden sie fortlaufend registriert. Allmonatlich vergewissert sich die Einnahmekontrolle durch Vergleichung ihrer Eintragungen mit den Eintragungen des Kassenbuches, ob alle Einnahmen eingehoben sind und setzt die noch nicht eingehobenen auf eine besondere Restenliste, die der Direktion zur weiteren Veranlassung vorgelegt wird.

Die Hauptkassen machen Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse. Der Tagesabschluß bezieht sich nur auf den Barbestand der Hauptkasse. Beim Monatsabschluß, der am 10. eines jeden Monats für den vorgehenden Kalendermonat erfolgt, werden sämtliche Kassenbücher abgeschlossen, die Einnahmen und Ausgaben der Vormonate werden dem Abschlußmonate zugesetzt und es wird so das bisherige Gesamtergebnis des laufenden Rechnungsjahres ermittelt. Der Jahresabschluß wird am 10. Mai - das Rechnungsjahr schließt am 31. März - gemacht. An diesem Tage werden bei sämtlichen Fonds die Ist-Einnahmen und Ausgaben ermittelt, dem Soll gegenübergestellt und danach die Reste festgestellt.

Der Jahresabschluß wird alsdann zur Aufstellung der Jahresrechnung benutzt. Diese besteht aus einer Hauptrechnung, die die Gesamtsumme der in den einzelnen Titeln des ordentlichen Etats verrechneten Einnahmen und Ausgaben enthält, und aus 17 dazugehörigen Teilrechnungen; ferner aus besonderen Rechnungen über Ausgaben und Einnahmen des Etatsextraordinariums, aus Baurechnungen und Rechnungen über Nebenfonds. Die von der Hauptkasse aufgestellte Jahresrechnung wird von dem Rechnungsdirektor der Eisenbahndirektion nach rechnerischer, förmlicher und sachlicher Prüfung abgenommen und danach der Oberrechnungskammer zur Prüfung vorgelegt. Nach Beantwortung und Erledigung der Erinnerungen der Oberrechnungskammer erteilt diese Behörde eine Entlastungserklärung.

2. Österreichische Staatsbahnen.

Bei den österreichischen Staatsbahnen liegt die Buchführung den Kassen der Staatsbahndirektionen und den Abteilungen für den finanziellen und Rechnungsdienst ob.

Diese Abteilungen bestehen bei allen Staatsbahndirektionen. Die Buchführung erfolgt nach dem Kamerastil. Nur das "Salzgeschäft", das der Staatsbahndirektion Wien unterstellt ist, führt seine Bücher nach dem System der kaufmännischen doppelten B.

Die B. erfolgt sowohl nach der Zeitfolge als auch nach systematischen Gesichtspunkten. Die systematische B. liegt den Abteilungen für den finanziellen und Rechnungsdienst ob. Sie führen folgende Bücher:

ein Liquidationsbuch für die laufenden Bezüge der Angestellten;

ein Etatrubrikenhauptbuch, das nach ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben eingeteilt wird und der Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Etatrubriken dient;

ein Etatkontobuch für die Darstellung sämtlicher ordentlicher Betriebseinnahmen und Ausgaben nach Kapiteln, Artikeln und Subartikeln des Kontierungsschemas;

ein Kontokorrentbuch für die Geschäftsfälle, die nicht sofort endgültig verbucht werden können und für die Buchung aller durchlaufenden Rechnungsposten.

Endlich führt die Finanzabteilung noch besondere Bücher für die Rechnung des Materialiendienstes und des Depositenverkehres.

Alle Kassenanweisungen gehen von der anweisenden Stelle zunächst an die Finanzabteilung und werden hier "vorgeschrieben" d. h. zum Soll gestellt. Danach gehen sie an die Kasse.

Der Kasse liegt die B. nach der Zeitfolge ob. Von den zahlreichen Büchern, die sie führt, verdienen folgende als die wichtigsten hervorgehoben zu werden: ein Hauptjournal, das vom Vorstand der Kasse geführt wird. In ihm werden alle Eingänge und Ausgänge der Kasse gebucht. Die Buchung enthält nur die Ordnungsnummer der Kassenanweisung, den Namen der Partei, Gegenstand und Betrag. Auf die Zugehörigkeit zu einem Konto

werden nach zeitlicher Reihenfolge gemacht. Sie lassen in besonderen Spalten erkennen, ob die Einnahmen und Ausgaben bar, in Wertpapieren, oder durch Anrechnung erfolgt sind. In anderen Spalten wird angegeben, in welchen Handbüchern sie im einzelnen nachgewiesen und verrechnet werden. Sammelbuchungen sind für die Eintragungen im Hauptbuch zugelassen.

In den Handbüchern werden die einzelnen Einnahmen und Ausgaben nach ihrer systematischen Zugehörigkeit zu den einzelnen Fonds (Budgetpositionen) nachgewiesen.

Das Kassenbuch des Kassierers endlich weist den Eingang und Ausgang der Hauptkasse an barem Geld und Wertpapieren nach. Es muß sich dauernd mit dem Hauptbuch des Rendanten in Übereinstimmung befinden.

Alle Ausgabenanweisungen gehen unmittelbar von der anweisenden Behörde an die Kasse, wo sie sogleich in dem Handbuch zum „Soll“ gestellt und alsdann weiterbehandelt werden.

Alle Einnahmenanweisungen gehen zunächst durch die Einnahmekontrolle, die im Rechnungsbureau der Eisenbahndirektion geführt wird. Hier werden sie fortlaufend registriert. Allmonatlich vergewissert sich die Einnahmekontrolle durch Vergleichung ihrer Eintragungen mit den Eintragungen des Kassenbuches, ob alle Einnahmen eingehoben sind und setzt die noch nicht eingehobenen auf eine besondere Restenliste, die der Direktion zur weiteren Veranlassung vorgelegt wird.

Die Hauptkassen machen Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse. Der Tagesabschluß bezieht sich nur auf den Barbestand der Hauptkasse. Beim Monatsabschluß, der am 10. eines jeden Monats für den vorgehenden Kalendermonat erfolgt, werden sämtliche Kassenbücher abgeschlossen, die Einnahmen und Ausgaben der Vormonate werden dem Abschlußmonate zugesetzt und es wird so das bisherige Gesamtergebnis des laufenden Rechnungsjahres ermittelt. Der Jahresabschluß wird am 10. Mai – das Rechnungsjahr schließt am 31. März – gemacht. An diesem Tage werden bei sämtlichen Fonds die Ist-Einnahmen und Ausgaben ermittelt, dem Soll gegenübergestellt und danach die Reste festgestellt.

Der Jahresabschluß wird alsdann zur Aufstellung der Jahresrechnung benutzt. Diese besteht aus einer Hauptrechnung, die die Gesamtsumme der in den einzelnen Titeln des ordentlichen Etats verrechneten Einnahmen und Ausgaben enthält, und aus 17 dazugehörigen Teilrechnungen; ferner aus besonderen Rechnungen über Ausgaben und Einnahmen des Etatsextraordinariums, aus Baurechnungen und Rechnungen über Nebenfonds. Die von der Hauptkasse aufgestellte Jahresrechnung wird von dem Rechnungsdirektor der Eisenbahndirektion nach rechnerischer, förmlicher und sachlicher Prüfung abgenommen und danach der Oberrechnungskammer zur Prüfung vorgelegt. Nach Beantwortung und Erledigung der Erinnerungen der Oberrechnungskammer erteilt diese Behörde eine Entlastungserklärung.

2. Österreichische Staatsbahnen.

Bei den österreichischen Staatsbahnen liegt die Buchführung den Kassen der Staatsbahndirektionen und den Abteilungen für den finanziellen und Rechnungsdienst ob.

Diese Abteilungen bestehen bei allen Staatsbahndirektionen. Die Buchführung erfolgt nach dem Kamerastil. Nur das „Salzgeschäft“, das der Staatsbahndirektion Wien unterstellt ist, führt seine Bücher nach dem System der kaufmännischen doppelten B.

Die B. erfolgt sowohl nach der Zeitfolge als auch nach systematischen Gesichtspunkten. Die systematische B. liegt den Abteilungen für den finanziellen und Rechnungsdienst ob. Sie führen folgende Bücher:

ein Liquidationsbuch für die laufenden Bezüge der Angestellten;

ein Etatrubrikenhauptbuch, das nach ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben eingeteilt wird und der Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Etatrubriken dient;

ein Etatkontobuch für die Darstellung sämtlicher ordentlicher Betriebseinnahmen und Ausgaben nach Kapiteln, Artikeln und Subartikeln des Kontierungsschemas;

ein Kontokorrentbuch für die Geschäftsfälle, die nicht sofort endgültig verbucht werden können und für die Buchung aller durchlaufenden Rechnungsposten.

Endlich führt die Finanzabteilung noch besondere Bücher für die Rechnung des Materialiendienstes und des Depositenverkehres.

Alle Kassenanweisungen gehen von der anweisenden Stelle zunächst an die Finanzabteilung und werden hier „vorgeschrieben“ d. h. zum Soll gestellt. Danach gehen sie an die Kasse.

Der Kasse liegt die B. nach der Zeitfolge ob. Von den zahlreichen Büchern, die sie führt, verdienen folgende als die wichtigsten hervorgehoben zu werden: ein Hauptjournal, das vom Vorstand der Kasse geführt wird. In ihm werden alle Eingänge und Ausgänge der Kasse gebucht. Die Buchung enthält nur die Ordnungsnummer der Kassenanweisung, den Namen der Partei, Gegenstand und Betrag. Auf die Zugehörigkeit zu einem Konto

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[123/0135] werden nach zeitlicher Reihenfolge gemacht. Sie lassen in besonderen Spalten erkennen, ob die Einnahmen und Ausgaben bar, in Wertpapieren, oder durch Anrechnung erfolgt sind. In anderen Spalten wird angegeben, in welchen Handbüchern sie im einzelnen nachgewiesen und verrechnet werden. Sammelbuchungen sind für die Eintragungen im Hauptbuch zugelassen. In den Handbüchern werden die einzelnen Einnahmen und Ausgaben nach ihrer systematischen Zugehörigkeit zu den einzelnen Fonds (Budgetpositionen) nachgewiesen. Das Kassenbuch des Kassierers endlich weist den Eingang und Ausgang der Hauptkasse an barem Geld und Wertpapieren nach. Es muß sich dauernd mit dem Hauptbuch des Rendanten in Übereinstimmung befinden. Alle Ausgabenanweisungen gehen unmittelbar von der anweisenden Behörde an die Kasse, wo sie sogleich in dem Handbuch zum „Soll“ gestellt und alsdann weiterbehandelt werden. Alle Einnahmenanweisungen gehen zunächst durch die Einnahmekontrolle, die im Rechnungsbureau der Eisenbahndirektion geführt wird. Hier werden sie fortlaufend registriert. Allmonatlich vergewissert sich die Einnahmekontrolle durch Vergleichung ihrer Eintragungen mit den Eintragungen des Kassenbuches, ob alle Einnahmen eingehoben sind und setzt die noch nicht eingehobenen auf eine besondere Restenliste, die der Direktion zur weiteren Veranlassung vorgelegt wird. Die Hauptkassen machen Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse. Der Tagesabschluß bezieht sich nur auf den Barbestand der Hauptkasse. Beim Monatsabschluß, der am 10. eines jeden Monats für den vorgehenden Kalendermonat erfolgt, werden sämtliche Kassenbücher abgeschlossen, die Einnahmen und Ausgaben der Vormonate werden dem Abschlußmonate zugesetzt und es wird so das bisherige Gesamtergebnis des laufenden Rechnungsjahres ermittelt. Der Jahresabschluß wird am 10. Mai – das Rechnungsjahr schließt am 31. März – gemacht. An diesem Tage werden bei sämtlichen Fonds die Ist-Einnahmen und Ausgaben ermittelt, dem Soll gegenübergestellt und danach die Reste festgestellt. Der Jahresabschluß wird alsdann zur Aufstellung der Jahresrechnung benutzt. Diese besteht aus einer Hauptrechnung, die die Gesamtsumme der in den einzelnen Titeln des ordentlichen Etats verrechneten Einnahmen und Ausgaben enthält, und aus 17 dazugehörigen Teilrechnungen; ferner aus besonderen Rechnungen über Ausgaben und Einnahmen des Etatsextraordinariums, aus Baurechnungen und Rechnungen über Nebenfonds. Die von der Hauptkasse aufgestellte Jahresrechnung wird von dem Rechnungsdirektor der Eisenbahndirektion nach rechnerischer, förmlicher und sachlicher Prüfung abgenommen und danach der Oberrechnungskammer zur Prüfung vorgelegt. Nach Beantwortung und Erledigung der Erinnerungen der Oberrechnungskammer erteilt diese Behörde eine Entlastungserklärung. 2. Österreichische Staatsbahnen. Bei den österreichischen Staatsbahnen liegt die Buchführung den Kassen der Staatsbahndirektionen und den Abteilungen für den finanziellen und Rechnungsdienst ob. Diese Abteilungen bestehen bei allen Staatsbahndirektionen. Die Buchführung erfolgt nach dem Kamerastil. Nur das „Salzgeschäft“, das der Staatsbahndirektion Wien unterstellt ist, führt seine Bücher nach dem System der kaufmännischen doppelten B. Die B. erfolgt sowohl nach der Zeitfolge als auch nach systematischen Gesichtspunkten. Die systematische B. liegt den Abteilungen für den finanziellen und Rechnungsdienst ob. Sie führen folgende Bücher: ein Liquidationsbuch für die laufenden Bezüge der Angestellten; ein Etatrubrikenhauptbuch, das nach ordentlichen und außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben eingeteilt wird und der Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Etatrubriken dient; ein Etatkontobuch für die Darstellung sämtlicher ordentlicher Betriebseinnahmen und Ausgaben nach Kapiteln, Artikeln und Subartikeln des Kontierungsschemas; ein Kontokorrentbuch für die Geschäftsfälle, die nicht sofort endgültig verbucht werden können und für die Buchung aller durchlaufenden Rechnungsposten. Endlich führt die Finanzabteilung noch besondere Bücher für die Rechnung des Materialiendienstes und des Depositenverkehres. Alle Kassenanweisungen gehen von der anweisenden Stelle zunächst an die Finanzabteilung und werden hier „vorgeschrieben“ d. h. zum Soll gestellt. Danach gehen sie an die Kasse. Der Kasse liegt die B. nach der Zeitfolge ob. Von den zahlreichen Büchern, die sie führt, verdienen folgende als die wichtigsten hervorgehoben zu werden: ein Hauptjournal, das vom Vorstand der Kasse geführt wird. In ihm werden alle Eingänge und Ausgänge der Kasse gebucht. Die Buchung enthält nur die Ordnungsnummer der Kassenanweisung, den Namen der Partei, Gegenstand und Betrag. Auf die Zugehörigkeit zu einem Konto

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/135>, abgerufen am 24.06.2024.