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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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erfahren. Die hauptsächlichsten Arbeiten auf diesem Gebiete sind am Schluß im Literaturnachweis aufgeführt.

c) Die konstante B. Es hat nicht an Versuchen gefehlt, ein gemischtes Buchführungssystem zu schaffen, das die Vorteile der kaufmännischen und der kameralistischen B. in sich vereinigt. Ein solches ist die konstante B., die von den Schweizerischen Bundesbahnen mit Erfolg angewandt wird. Dieses Buchführungssystem ist aus der Erkenntnis, entstanden, daß es erwünscht sei, die Vorzüge der kaufmännischen B. öffentlichen Verwaltungen nutzbar zu machen, ohne doch die Vorteile aufgeben zu müssen, welche die kameralistische B. für diese Verwaltungen und für die staatliche Rechnungskontrolle hat. Die konstante B. verdankt ihre Entstehung dem bernischen Staatsbuchhalter Hügli, der sie zuerst in der B. des Kantons Bern angewandt hat. Die Verbindung der Vorzüge der kaufmännischen B. mit den Gedanken der kameralistischen kommt in folgender Weise zu stande.

Die konstante B. führt wie die doppelte B. sowohl über die Vermögensbestandteile als auch über das reine Vermögen Rechnung. Die Konten sind wie bei der doppelten B. über die ganze Rechnung ausgedehnt. Die Besonderheit dieser B. ist die Einführung der kameralistischen Hauptkonten, Aktivausstände, Passivausstände und der Kontogegenrechnung. Jede B. wird auf eins der Ausständekonten bezogen. Dadurch wird erreicht, daß die Beziehungen der Konten untereinander, von denen bei der doppelten B. jedes Gläubiger oder Schuldner eines anderen sein kann, konstant werden. Alle Sollposten des Journals (Schulden) bilden Habenposten des Kontos Passivausstände, alle Habenposten des Journals (Forderungen) bilden Sollposten des Kontos Aktivausstände. Alle Sollposten des Kassabuchs sind Habenposten des Kontos Aktivausstände und alle Habenposten des Kassabuchs Sollposten des Kontos Passivausstände. Im Konto Gegenrechnung werden die Posten geführt, die sich ohne Kassenverhandlung in sich ausgleichen.

Die konstante B. hat zwei Hauptbücher: das kontenförmige Journal und das chronologische, vom Kassierer geführte Kassenbuch. Eine wesentliche Vereinfachung der Buchungen wird dadurch erzielt, daß im Geschäftsjournal die drei speziellen Konten der konstanten Buchführung nicht als selbständige Konten geführt werden brauchen. Als solche treten sie nur in der Bilanz auf. Um sie ohneweiters in die Bilanz einstellen zu können, genügt es, daß im Geschäftsjournal eine besondere sog. Kontrollspalte geführt wird. Ist eine Buchung kassenmäßig erledigt, so wird das in dieser Spalte vermerkt. Die Stellen, bei denen nichts vermerkt ist, bilden dann in ihrer Gesamtheit die Konten Aktiv- oder Passivausstände. Durch besondere Zeichen in dieser Spalte lassen sich ferner leicht die Posten kenntlich machen, die keine kassenmäßige Behandlung erfordern und deshalb auf Konto Gegenrechnung zu setzen sind.

Durch dieses Verfahren wird erreicht, daß eine einzige Buchung genügt, um einen Posten auf zwei Konten zu bringen. Auf diese Weise wird auch das umständliche chronologische Journal überflüssig und die konstante B. gewinnt dadurch vor der doppelten B. den Vorzug größerer Anpassungsfähigkeit und Beweglichkeit; damit wird sie sogar befähigt, in dieser Beziehung den Wettbewerb mit der kameralistischen B. aufzunehmen, vor der sie außer allen Vorzügen der doppelten B. auch den Umstand voraus hat, daß die Buchungsarbeit einfacher ist und daß die Einrichtung zahlreicher Hilfsbücher (Manuale) fast ganz fortfällt.

B. Die Organisation der Eisenbahnbuchführung in verschiedenen Ländern.

1. Preußische Staatsbahnen.

Für größere Staatsbahnverwaltungen ist die B. der preußischen Staatsbahnen vielfach vorbildlich geworden. Die B. findet nach dem kameralistischen System statt; sie liegt den Eisenbahnhauptkassen ob, deren es für jeden der 21 Direktionsbezirke eine gibt. Die unter den Hauptkassen stehenden Stationskassen sind nur Hilfskassen für die Hauptkasse und legen keine selbständige Rechnung, entbehren daher auch einer selbständigen B. Die Abfertigungskassen (Fahrkarten-, Gepäck-, Güterkassen) sind nur Einhebungsstellen; sie liefern ihre Bestände regelmäßig an die Stationskassen ab. Der Zentralverwaltungsstelle, dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten, fehlt eine besondere Zentralkasse; die einzelnen Hauptkassen liefern unmittelbar an die Generalstaatskasse ab, die dem Finanzminister unterstellt ist.

In jeder Hauptkasse werden außer dem Hauptbuch, das der Rendant, und dem Kassenbuch, das der Kassierer führt, noch 9 Handbücher (Manuale) und mehrere Hilfsbücher geführt. Unter den Hilfsbüchern sind die wichtigsten: das Abrechnungsbuch mit den Stationskassen und das Kontogegenbuch für den Giroverkehr mit der Reichsbank, die als General-Staatskasse fungiert.

Das Hauptbuch wird getrennt nach Einnahmen und Ausgaben geführt. Aus ihm ergibt sich eine ununterbrochene Übersicht und Kontrolle des Kassenverkehres. Die Eintragungen

erfahren. Die hauptsächlichsten Arbeiten auf diesem Gebiete sind am Schluß im Literaturnachweis aufgeführt.

c) Die konstante B. Es hat nicht an Versuchen gefehlt, ein gemischtes Buchführungssystem zu schaffen, das die Vorteile der kaufmännischen und der kameralistischen B. in sich vereinigt. Ein solches ist die konstante B., die von den Schweizerischen Bundesbahnen mit Erfolg angewandt wird. Dieses Buchführungssystem ist aus der Erkenntnis, entstanden, daß es erwünscht sei, die Vorzüge der kaufmännischen B. öffentlichen Verwaltungen nutzbar zu machen, ohne doch die Vorteile aufgeben zu müssen, welche die kameralistische B. für diese Verwaltungen und für die staatliche Rechnungskontrolle hat. Die konstante B. verdankt ihre Entstehung dem bernischen Staatsbuchhalter Hügli, der sie zuerst in der B. des Kantons Bern angewandt hat. Die Verbindung der Vorzüge der kaufmännischen B. mit den Gedanken der kameralistischen kommt in folgender Weise zu stande.

Die konstante B. führt wie die doppelte B. sowohl über die Vermögensbestandteile als auch über das reine Vermögen Rechnung. Die Konten sind wie bei der doppelten B. über die ganze Rechnung ausgedehnt. Die Besonderheit dieser B. ist die Einführung der kameralistischen Hauptkonten, Aktivausstände, Passivausstände und der Kontogegenrechnung. Jede B. wird auf eins der Ausständekonten bezogen. Dadurch wird erreicht, daß die Beziehungen der Konten untereinander, von denen bei der doppelten B. jedes Gläubiger oder Schuldner eines anderen sein kann, konstant werden. Alle Sollposten des Journals (Schulden) bilden Habenposten des Kontos Passivausstände, alle Habenposten des Journals (Forderungen) bilden Sollposten des Kontos Aktivausstände. Alle Sollposten des Kassabuchs sind Habenposten des Kontos Aktivausstände und alle Habenposten des Kassabuchs Sollposten des Kontos Passivausstände. Im Konto Gegenrechnung werden die Posten geführt, die sich ohne Kassenverhandlung in sich ausgleichen.

Die konstante B. hat zwei Hauptbücher: das kontenförmige Journal und das chronologische, vom Kassierer geführte Kassenbuch. Eine wesentliche Vereinfachung der Buchungen wird dadurch erzielt, daß im Geschäftsjournal die drei speziellen Konten der konstanten Buchführung nicht als selbständige Konten geführt werden brauchen. Als solche treten sie nur in der Bilanz auf. Um sie ohneweiters in die Bilanz einstellen zu können, genügt es, daß im Geschäftsjournal eine besondere sog. Kontrollspalte geführt wird. Ist eine Buchung kassenmäßig erledigt, so wird das in dieser Spalte vermerkt. Die Stellen, bei denen nichts vermerkt ist, bilden dann in ihrer Gesamtheit die Konten Aktiv- oder Passivausstände. Durch besondere Zeichen in dieser Spalte lassen sich ferner leicht die Posten kenntlich machen, die keine kassenmäßige Behandlung erfordern und deshalb auf Konto Gegenrechnung zu setzen sind.

Durch dieses Verfahren wird erreicht, daß eine einzige Buchung genügt, um einen Posten auf zwei Konten zu bringen. Auf diese Weise wird auch das umständliche chronologische Journal überflüssig und die konstante B. gewinnt dadurch vor der doppelten B. den Vorzug größerer Anpassungsfähigkeit und Beweglichkeit; damit wird sie sogar befähigt, in dieser Beziehung den Wettbewerb mit der kameralistischen B. aufzunehmen, vor der sie außer allen Vorzügen der doppelten B. auch den Umstand voraus hat, daß die Buchungsarbeit einfacher ist und daß die Einrichtung zahlreicher Hilfsbücher (Manuale) fast ganz fortfällt.

B. Die Organisation der Eisenbahnbuchführung in verschiedenen Ländern.

1. Preußische Staatsbahnen.

Für größere Staatsbahnverwaltungen ist die B. der preußischen Staatsbahnen vielfach vorbildlich geworden. Die B. findet nach dem kameralistischen System statt; sie liegt den Eisenbahnhauptkassen ob, deren es für jeden der 21 Direktionsbezirke eine gibt. Die unter den Hauptkassen stehenden Stationskassen sind nur Hilfskassen für die Hauptkasse und legen keine selbständige Rechnung, entbehren daher auch einer selbständigen B. Die Abfertigungskassen (Fahrkarten-, Gepäck-, Güterkassen) sind nur Einhebungsstellen; sie liefern ihre Bestände regelmäßig an die Stationskassen ab. Der Zentralverwaltungsstelle, dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten, fehlt eine besondere Zentralkasse; die einzelnen Hauptkassen liefern unmittelbar an die Generalstaatskasse ab, die dem Finanzminister unterstellt ist.

In jeder Hauptkasse werden außer dem Hauptbuch, das der Rendant, und dem Kassenbuch, das der Kassierer führt, noch 9 Handbücher (Manuale) und mehrere Hilfsbücher geführt. Unter den Hilfsbüchern sind die wichtigsten: das Abrechnungsbuch mit den Stationskassen und das Kontogegenbuch für den Giroverkehr mit der Reichsbank, die als General-Staatskasse fungiert.

Das Hauptbuch wird getrennt nach Einnahmen und Ausgaben geführt. Aus ihm ergibt sich eine ununterbrochene Übersicht und Kontrolle des Kassenverkehres. Die Eintragungen

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[122/0134] erfahren. Die hauptsächlichsten Arbeiten auf diesem Gebiete sind am Schluß im Literaturnachweis aufgeführt. c) Die konstante B. Es hat nicht an Versuchen gefehlt, ein gemischtes Buchführungssystem zu schaffen, das die Vorteile der kaufmännischen und der kameralistischen B. in sich vereinigt. Ein solches ist die konstante B., die von den Schweizerischen Bundesbahnen mit Erfolg angewandt wird. Dieses Buchführungssystem ist aus der Erkenntnis, entstanden, daß es erwünscht sei, die Vorzüge der kaufmännischen B. öffentlichen Verwaltungen nutzbar zu machen, ohne doch die Vorteile aufgeben zu müssen, welche die kameralistische B. für diese Verwaltungen und für die staatliche Rechnungskontrolle hat. Die konstante B. verdankt ihre Entstehung dem bernischen Staatsbuchhalter Hügli, der sie zuerst in der B. des Kantons Bern angewandt hat. Die Verbindung der Vorzüge der kaufmännischen B. mit den Gedanken der kameralistischen kommt in folgender Weise zu stande. Die konstante B. führt wie die doppelte B. sowohl über die Vermögensbestandteile als auch über das reine Vermögen Rechnung. Die Konten sind wie bei der doppelten B. über die ganze Rechnung ausgedehnt. Die Besonderheit dieser B. ist die Einführung der kameralistischen Hauptkonten, Aktivausstände, Passivausstände und der Kontogegenrechnung. Jede B. wird auf eins der Ausständekonten bezogen. Dadurch wird erreicht, daß die Beziehungen der Konten untereinander, von denen bei der doppelten B. jedes Gläubiger oder Schuldner eines anderen sein kann, konstant werden. Alle Sollposten des Journals (Schulden) bilden Habenposten des Kontos Passivausstände, alle Habenposten des Journals (Forderungen) bilden Sollposten des Kontos Aktivausstände. Alle Sollposten des Kassabuchs sind Habenposten des Kontos Aktivausstände und alle Habenposten des Kassabuchs Sollposten des Kontos Passivausstände. Im Konto Gegenrechnung werden die Posten geführt, die sich ohne Kassenverhandlung in sich ausgleichen. Die konstante B. hat zwei Hauptbücher: das kontenförmige Journal und das chronologische, vom Kassierer geführte Kassenbuch. Eine wesentliche Vereinfachung der Buchungen wird dadurch erzielt, daß im Geschäftsjournal die drei speziellen Konten der konstanten Buchführung nicht als selbständige Konten geführt werden brauchen. Als solche treten sie nur in der Bilanz auf. Um sie ohneweiters in die Bilanz einstellen zu können, genügt es, daß im Geschäftsjournal eine besondere sog. Kontrollspalte geführt wird. Ist eine Buchung kassenmäßig erledigt, so wird das in dieser Spalte vermerkt. Die Stellen, bei denen nichts vermerkt ist, bilden dann in ihrer Gesamtheit die Konten Aktiv- oder Passivausstände. Durch besondere Zeichen in dieser Spalte lassen sich ferner leicht die Posten kenntlich machen, die keine kassenmäßige Behandlung erfordern und deshalb auf Konto Gegenrechnung zu setzen sind. Durch dieses Verfahren wird erreicht, daß eine einzige Buchung genügt, um einen Posten auf zwei Konten zu bringen. Auf diese Weise wird auch das umständliche chronologische Journal überflüssig und die konstante B. gewinnt dadurch vor der doppelten B. den Vorzug größerer Anpassungsfähigkeit und Beweglichkeit; damit wird sie sogar befähigt, in dieser Beziehung den Wettbewerb mit der kameralistischen B. aufzunehmen, vor der sie außer allen Vorzügen der doppelten B. auch den Umstand voraus hat, daß die Buchungsarbeit einfacher ist und daß die Einrichtung zahlreicher Hilfsbücher (Manuale) fast ganz fortfällt. B. Die Organisation der Eisenbahnbuchführung in verschiedenen Ländern. 1. Preußische Staatsbahnen. Für größere Staatsbahnverwaltungen ist die B. der preußischen Staatsbahnen vielfach vorbildlich geworden. Die B. findet nach dem kameralistischen System statt; sie liegt den Eisenbahnhauptkassen ob, deren es für jeden der 21 Direktionsbezirke eine gibt. Die unter den Hauptkassen stehenden Stationskassen sind nur Hilfskassen für die Hauptkasse und legen keine selbständige Rechnung, entbehren daher auch einer selbständigen B. Die Abfertigungskassen (Fahrkarten-, Gepäck-, Güterkassen) sind nur Einhebungsstellen; sie liefern ihre Bestände regelmäßig an die Stationskassen ab. Der Zentralverwaltungsstelle, dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten, fehlt eine besondere Zentralkasse; die einzelnen Hauptkassen liefern unmittelbar an die Generalstaatskasse ab, die dem Finanzminister unterstellt ist. In jeder Hauptkasse werden außer dem Hauptbuch, das der Rendant, und dem Kassenbuch, das der Kassierer führt, noch 9 Handbücher (Manuale) und mehrere Hilfsbücher geführt. Unter den Hilfsbüchern sind die wichtigsten: das Abrechnungsbuch mit den Stationskassen und das Kontogegenbuch für den Giroverkehr mit der Reichsbank, die als General-Staatskasse fungiert. Das Hauptbuch wird getrennt nach Einnahmen und Ausgaben geführt. Aus ihm ergibt sich eine ununterbrochene Übersicht und Kontrolle des Kassenverkehres. Die Eintragungen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/134>, abgerufen am 24.06.2024.