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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Periodisch, im allgemeinen monatlich, werden die Bücher abgeschlossen, um durch Revisionen ihre Richtigkeit und ihre Übereinstimmung mit dem Kassenbestand festzustellen. Je zahlreicher die Handbücher, Beibücher und Nebenbücher sind, um so zeitraubender ist die Arbeit dieses Abschlusses. Am Ende der Wirtschaftsperiode, im allgemeinen also alljährlich, wird ein Haupt- oder Jahresabschluß gemacht, der die Jahresrechnung ergibt. Um aber Einnahmen und Ausgaben noch möglichst für das Jahr buchen zu können, zu dem sie wirtschaftlich gehören, müssen die Bücher über das Ende des Wirtschaftsjahres hinaus offen gehalten werden, so daß eine Zeitlang Bücher für zwei verschiedene Wirtschaftsjahre geführt werden müssen. Bei den preußischen Staatsbahnen werden die Bücher 40 Tage, bei den österreichischen Staatsbahnen 2 Monate nach Schluß des Wirtschaftsjahres geschlossen. Die zu Soll gestellten, aber in diesem Augenblick noch nicht eingegangenen Einnahmen oder noch, nicht gezahlten Ausgaben werden als Reste in der neuen Rechnung vorgetragen.

b) Kaufmännische B. Die kaufmännische doppelte B. ist die in allen privaten Gewerbebetrieben übliche Buchführungsform. Regelmäßig wird sie auch von allen Privateisenbahnen angewandt.

Schon äußerlich haben die Bücher der kaufmännischen B. eine wesentlich andere Form als die der kameralistischen. Sie zerfallen nämlich nicht in die Hauptteile Einnahmen und Ausgaben, sondern sind in eine große Anzahl Konten geteilt. Die Konten sind als Einheiten gedacht, die dem Geschäftsinhaber gegenüber ein selbständiges Wirtschaftsdasein führen und ihm Rechnung zu legen haben. Vielfach unterscheidet man noch Personenkonten und Sachkonten, letztere auch "tote Konten" genannt, je nachdem, ob sie Personen (Gläubigern, Schuldnern) eingeräumt sind, oder sich auf Sachen (Inventarien, Gebäude, Oberbau o. dgl.) beziehen. Eine grundsätzliche Bedeutung hat aber diese Einteilung nicht. Alle diese Konten haben eine mit "Soll", eine andere mit "Haben" bezeichnete Spalte, in die alle auf das Konto sich beziehenden Geschäftsvorfälle eingetragen werden.

Die kontenförmige Rechnung ist aber nur ein äußeres Kennzeichen der kaufmännischen doppelten B. Der grundlegende Unterschied zwischen der kaufmännischen und kameralistischen B. besteht darin, daß die kaufmännische B. nicht nur auf die Darstellung der Geldgebarung, der Veränderungen der Vermögensbestandteile gerichtet ist, sondern auch die Veränderungen des reinen Vermögens ermittelt und angibt. Während die kameralistische B. nicht ohneweiters erkennen läßt, ob etwaige Geschäftsüberschüsse auf Kosten der Vermögenssubstanz erzielt sind, gibt die kaufmännische B. in geschlossener systematischer Darstellung ein vollständiges Bild über Gewinn und Verlust, über Aktiva und Passiva und über alle Veränderungen des Kapitalkontos. Es darf indessen nicht verkannt werden, daß auch bei Anwendung der kameralistischen B. diese Nachweisungen geführt werden können (vgl. die für die preußischen Staatsbahnen aufgestellte "Bilanz" in der Zeitung des VDEV., 1909, Nr. 17). Was die kaufmännische B. aber vor der kameralistischen voraus hat, ist die organische Verbindung aller von ihr geführten Konten und Nachweisungen dergestalt, daß kein Fehler in irgend einem Konto unterlaufen kann, ohne daß die ganze Rechnung sofort erkennbare Unstimmigkeiten aufweist. Diese organische Verbindung zwischen der Rechnung über das reine Vermögen und derjenigen über die Vermögensbestandteile wird dadurch erreicht, daß in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Verminderungen statt in der Habenspalte in die Sollspalte, die Vermehrungen umgekehrt in die Habenspalte eingetragen werden. Das hat zur Folge, daß jeder Geschäftsfall nun gleichzeitig notwendigerweise im Soll eines Konto und dem Haben eines anderen Konto gebucht werden muß. Jeder Fall nämlich, der das Gesamtvermögen vermehrt, erscheint in einem Konto der Vermögensbestandteile im Soll und in einem Konto des reinen Vermögens im Haben, jeder Geschäftsfall, der das Gesamtvermögen vermindert, in einem Konto der Vermögensbestandteile im Haben und in einem Konto des reinen Vermögens im Soll. Geschäftsfälle, die das Gesamtvermögen nicht verändern, erscheinen im Soll eines Bestandkontos und im Haben eines anderen Bestandkontos.

Am Ende des Rechnungsabschnittes, der in der Regel ein Jahr umfasst, wird die Bilanz aufgestellt. Die Bilanz soll den Gesamterfolg innerhalb eines Rechnungsabschnittes zeigen, sie soll angeben, um wieviel in diesem Abschnitt das in das Unternehmen investierte Kapital sich vermehrt oder vermindert hat. Die Bilanz wird in der Form einer Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva aufgestellt. Um aber nicht nur das gegenwärtig vorhandene Reinvermögen in einer Summe, sondern die einzelnen Arten dieses Reinvermögens und den im Rechnungsabschnitt erzielten Erfolg zu zeigen, wird der Passivseite das Reinvermögen hinzugesetzt, so daß sich alsdann für den Erfolg (E) des Rechnungsabschnittes die

Periodisch, im allgemeinen monatlich, werden die Bücher abgeschlossen, um durch Revisionen ihre Richtigkeit und ihre Übereinstimmung mit dem Kassenbestand festzustellen. Je zahlreicher die Handbücher, Beibücher und Nebenbücher sind, um so zeitraubender ist die Arbeit dieses Abschlusses. Am Ende der Wirtschaftsperiode, im allgemeinen also alljährlich, wird ein Haupt- oder Jahresabschluß gemacht, der die Jahresrechnung ergibt. Um aber Einnahmen und Ausgaben noch möglichst für das Jahr buchen zu können, zu dem sie wirtschaftlich gehören, müssen die Bücher über das Ende des Wirtschaftsjahres hinaus offen gehalten werden, so daß eine Zeitlang Bücher für zwei verschiedene Wirtschaftsjahre geführt werden müssen. Bei den preußischen Staatsbahnen werden die Bücher 40 Tage, bei den österreichischen Staatsbahnen 2 Monate nach Schluß des Wirtschaftsjahres geschlossen. Die zu Soll gestellten, aber in diesem Augenblick noch nicht eingegangenen Einnahmen oder noch, nicht gezahlten Ausgaben werden als Reste in der neuen Rechnung vorgetragen.

b) Kaufmännische B. Die kaufmännische doppelte B. ist die in allen privaten Gewerbebetrieben übliche Buchführungsform. Regelmäßig wird sie auch von allen Privateisenbahnen angewandt.

Schon äußerlich haben die Bücher der kaufmännischen B. eine wesentlich andere Form als die der kameralistischen. Sie zerfallen nämlich nicht in die Hauptteile Einnahmen und Ausgaben, sondern sind in eine große Anzahl Konten geteilt. Die Konten sind als Einheiten gedacht, die dem Geschäftsinhaber gegenüber ein selbständiges Wirtschaftsdasein führen und ihm Rechnung zu legen haben. Vielfach unterscheidet man noch Personenkonten und Sachkonten, letztere auch „tote Konten“ genannt, je nachdem, ob sie Personen (Gläubigern, Schuldnern) eingeräumt sind, oder sich auf Sachen (Inventarien, Gebäude, Oberbau o. dgl.) beziehen. Eine grundsätzliche Bedeutung hat aber diese Einteilung nicht. Alle diese Konten haben eine mit „Soll“, eine andere mit „Haben“ bezeichnete Spalte, in die alle auf das Konto sich beziehenden Geschäftsvorfälle eingetragen werden.

Die kontenförmige Rechnung ist aber nur ein äußeres Kennzeichen der kaufmännischen doppelten B. Der grundlegende Unterschied zwischen der kaufmännischen und kameralistischen B. besteht darin, daß die kaufmännische B. nicht nur auf die Darstellung der Geldgebarung, der Veränderungen der Vermögensbestandteile gerichtet ist, sondern auch die Veränderungen des reinen Vermögens ermittelt und angibt. Während die kameralistische B. nicht ohneweiters erkennen läßt, ob etwaige Geschäftsüberschüsse auf Kosten der Vermögenssubstanz erzielt sind, gibt die kaufmännische B. in geschlossener systematischer Darstellung ein vollständiges Bild über Gewinn und Verlust, über Aktiva und Passiva und über alle Veränderungen des Kapitalkontos. Es darf indessen nicht verkannt werden, daß auch bei Anwendung der kameralistischen B. diese Nachweisungen geführt werden können (vgl. die für die preußischen Staatsbahnen aufgestellte „Bilanz“ in der Zeitung des VDEV., 1909, Nr. 17). Was die kaufmännische B. aber vor der kameralistischen voraus hat, ist die organische Verbindung aller von ihr geführten Konten und Nachweisungen dergestalt, daß kein Fehler in irgend einem Konto unterlaufen kann, ohne daß die ganze Rechnung sofort erkennbare Unstimmigkeiten aufweist. Diese organische Verbindung zwischen der Rechnung über das reine Vermögen und derjenigen über die Vermögensbestandteile wird dadurch erreicht, daß in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Verminderungen statt in der Habenspalte in die Sollspalte, die Vermehrungen umgekehrt in die Habenspalte eingetragen werden. Das hat zur Folge, daß jeder Geschäftsfall nun gleichzeitig notwendigerweise im Soll eines Konto und dem Haben eines anderen Konto gebucht werden muß. Jeder Fall nämlich, der das Gesamtvermögen vermehrt, erscheint in einem Konto der Vermögensbestandteile im Soll und in einem Konto des reinen Vermögens im Haben, jeder Geschäftsfall, der das Gesamtvermögen vermindert, in einem Konto der Vermögensbestandteile im Haben und in einem Konto des reinen Vermögens im Soll. Geschäftsfälle, die das Gesamtvermögen nicht verändern, erscheinen im Soll eines Bestandkontos und im Haben eines anderen Bestandkontos.

Am Ende des Rechnungsabschnittes, der in der Regel ein Jahr umfasst, wird die Bilanz aufgestellt. Die Bilanz soll den Gesamterfolg innerhalb eines Rechnungsabschnittes zeigen, sie soll angeben, um wieviel in diesem Abschnitt das in das Unternehmen investierte Kapital sich vermehrt oder vermindert hat. Die Bilanz wird in der Form einer Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva aufgestellt. Um aber nicht nur das gegenwärtig vorhandene Reinvermögen in einer Summe, sondern die einzelnen Arten dieses Reinvermögens und den im Rechnungsabschnitt erzielten Erfolg zu zeigen, wird der Passivseite das Reinvermögen hinzugesetzt, so daß sich alsdann für den Erfolg (E) des Rechnungsabschnittes die

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[120/0132] Periodisch, im allgemeinen monatlich, werden die Bücher abgeschlossen, um durch Revisionen ihre Richtigkeit und ihre Übereinstimmung mit dem Kassenbestand festzustellen. Je zahlreicher die Handbücher, Beibücher und Nebenbücher sind, um so zeitraubender ist die Arbeit dieses Abschlusses. Am Ende der Wirtschaftsperiode, im allgemeinen also alljährlich, wird ein Haupt- oder Jahresabschluß gemacht, der die Jahresrechnung ergibt. Um aber Einnahmen und Ausgaben noch möglichst für das Jahr buchen zu können, zu dem sie wirtschaftlich gehören, müssen die Bücher über das Ende des Wirtschaftsjahres hinaus offen gehalten werden, so daß eine Zeitlang Bücher für zwei verschiedene Wirtschaftsjahre geführt werden müssen. Bei den preußischen Staatsbahnen werden die Bücher 40 Tage, bei den österreichischen Staatsbahnen 2 Monate nach Schluß des Wirtschaftsjahres geschlossen. Die zu Soll gestellten, aber in diesem Augenblick noch nicht eingegangenen Einnahmen oder noch, nicht gezahlten Ausgaben werden als Reste in der neuen Rechnung vorgetragen. b) Kaufmännische B. Die kaufmännische doppelte B. ist die in allen privaten Gewerbebetrieben übliche Buchführungsform. Regelmäßig wird sie auch von allen Privateisenbahnen angewandt. Schon äußerlich haben die Bücher der kaufmännischen B. eine wesentlich andere Form als die der kameralistischen. Sie zerfallen nämlich nicht in die Hauptteile Einnahmen und Ausgaben, sondern sind in eine große Anzahl Konten geteilt. Die Konten sind als Einheiten gedacht, die dem Geschäftsinhaber gegenüber ein selbständiges Wirtschaftsdasein führen und ihm Rechnung zu legen haben. Vielfach unterscheidet man noch Personenkonten und Sachkonten, letztere auch „tote Konten“ genannt, je nachdem, ob sie Personen (Gläubigern, Schuldnern) eingeräumt sind, oder sich auf Sachen (Inventarien, Gebäude, Oberbau o. dgl.) beziehen. Eine grundsätzliche Bedeutung hat aber diese Einteilung nicht. Alle diese Konten haben eine mit „Soll“, eine andere mit „Haben“ bezeichnete Spalte, in die alle auf das Konto sich beziehenden Geschäftsvorfälle eingetragen werden. Die kontenförmige Rechnung ist aber nur ein äußeres Kennzeichen der kaufmännischen doppelten B. Der grundlegende Unterschied zwischen der kaufmännischen und kameralistischen B. besteht darin, daß die kaufmännische B. nicht nur auf die Darstellung der Geldgebarung, der Veränderungen der Vermögensbestandteile gerichtet ist, sondern auch die Veränderungen des reinen Vermögens ermittelt und angibt. Während die kameralistische B. nicht ohneweiters erkennen läßt, ob etwaige Geschäftsüberschüsse auf Kosten der Vermögenssubstanz erzielt sind, gibt die kaufmännische B. in geschlossener systematischer Darstellung ein vollständiges Bild über Gewinn und Verlust, über Aktiva und Passiva und über alle Veränderungen des Kapitalkontos. Es darf indessen nicht verkannt werden, daß auch bei Anwendung der kameralistischen B. diese Nachweisungen geführt werden können (vgl. die für die preußischen Staatsbahnen aufgestellte „Bilanz“ in der Zeitung des VDEV., 1909, Nr. 17). Was die kaufmännische B. aber vor der kameralistischen voraus hat, ist die organische Verbindung aller von ihr geführten Konten und Nachweisungen dergestalt, daß kein Fehler in irgend einem Konto unterlaufen kann, ohne daß die ganze Rechnung sofort erkennbare Unstimmigkeiten aufweist. Diese organische Verbindung zwischen der Rechnung über das reine Vermögen und derjenigen über die Vermögensbestandteile wird dadurch erreicht, daß in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Verminderungen statt in der Habenspalte in die Sollspalte, die Vermehrungen umgekehrt in die Habenspalte eingetragen werden. Das hat zur Folge, daß jeder Geschäftsfall nun gleichzeitig notwendigerweise im Soll eines Konto und dem Haben eines anderen Konto gebucht werden muß. Jeder Fall nämlich, der das Gesamtvermögen vermehrt, erscheint in einem Konto der Vermögensbestandteile im Soll und in einem Konto des reinen Vermögens im Haben, jeder Geschäftsfall, der das Gesamtvermögen vermindert, in einem Konto der Vermögensbestandteile im Haben und in einem Konto des reinen Vermögens im Soll. Geschäftsfälle, die das Gesamtvermögen nicht verändern, erscheinen im Soll eines Bestandkontos und im Haben eines anderen Bestandkontos. Am Ende des Rechnungsabschnittes, der in der Regel ein Jahr umfasst, wird die Bilanz aufgestellt. Die Bilanz soll den Gesamterfolg innerhalb eines Rechnungsabschnittes zeigen, sie soll angeben, um wieviel in diesem Abschnitt das in das Unternehmen investierte Kapital sich vermehrt oder vermindert hat. Die Bilanz wird in der Form einer Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva aufgestellt. Um aber nicht nur das gegenwärtig vorhandene Reinvermögen in einer Summe, sondern die einzelnen Arten dieses Reinvermögens und den im Rechnungsabschnitt erzielten Erfolg zu zeigen, wird der Passivseite das Reinvermögen hinzugesetzt, so daß sich alsdann für den Erfolg (E) des Rechnungsabschnittes die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/132>, abgerufen am 24.06.2024.