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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912.

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Luft in die Saugleitung mit Sicherheit verhindert wird. Die Abmessungen dieser Leitung sowie die des Saugkorbes sind von der Beschaffenheit der auszunutzenden Schicht und von der Wassermenge abhängig, die in der Zeiteinheit entnommen werden soll. Die Rohrbrunnen endigen nach Abb. 100 oben meist in einem Einsteigeschacht (Brunnenkessel) in dem die Vorrichtungen zum Absperren, zur Probeaufnahme von Wasser, ferner die Zuführungspumpe bei Heberleitungen untergebracht werden.

Herstellung der B. mit großem Durchmesser, wie Gründungs-, Schacht-, Sammelbrunnen und Brunnenkessel können in wasserfrei gehaltener Baugrube unter Verwendung von Aussteifungen hergestellt werden. Hierbei ist es möglich, etwa zu Filterzwecken erforderliche Kiesschüttungen sorgfältig auszuführen oder auch die Wandungen wasserdicht zu machen. Wirtschaftlich ist dieses Verfahren nur bei nicht zu großer Tiefe und geringem Wasserandrang. Sonst ist die Absenkung vorzuziehen. Bei dieser senkt sich, wenn die im Innern befindlichen Erdmassen (mittels Spaten, Bohrern, Baggern oder indischen Schaufeln; von Hand oder maschinell) entfernt werden, die Brunnenröhre infolge des Eigengewichts oder besonderer Belastung. Die Wandungen werden entsprechend dem Senkvorgang aufgebracht. Zur Erzielung gleichmäßigen Setzens bedarf es großer Aufmerksamkeit und Erfahrung. Daher hängt man zur Sicherheit den B. auch an einem Gerüst auf und läßt ihn allmählich herunter. Am unteren Ende wird ein keil- oder schneidenförmiger Ring (Brunnenschling oder Kranz) aus Holz, Eisen oder Stein angebracht. In Abständen eingelegte und miteinander durch Längsanker verbundene Ringe werden zur Verhinderung von Rissen eingelegt (Abb. 99). Rohrbrunnen werden bei kleinem Durchmesser (bis 8 cm) und geeigneten Bodenverhältnissen eingerammt oder eingeschraubt. Die größeren werden, meist mit Belastung, eingebohrt, wobei die Erde aus dem Innern des Rohres mittels Wasserspül- oder (trockenen) Seilbohrverfahrens herausgeschafft wird; bei dem ersteren in Form von Schlamm durch eingepreßtes Wasser, bei dem letzteren in natürlichem Zustande durch Ventil- oder Sackbohrer, in denen sie sich bei deren wiederholtem Herabfallen sammelt. Entgegenstehende Steine werden erforderlichenfalls durch Sprengen zerkleinert. Die Kosten für das fallende m Bohrung wachsen mit zunehmender Tiefe und werden zuweilen auch von der Beschaffenheit der angetroffenen Schichten abhängig gemacht.

Anlage der B. Sämtliche erwähnten Ausführungen finden bei den Eisenbahnen Anwendung. Für den Betrieb sind die B. zur Wassergewinnung am wichtigsten. Der Aufstellungsort hängt von dem Vorhandensein von Wasser ab. Dies kann mittels Wünschelrute festgestellt werden, über deren Wert jedoch die Meinungen verschieden sind. Ein sicheres Urteil gewinnt man häufig, falls B. in der Nähe vorhanden sind, aus deren Schichtenprofilen (Bohrregister). Diese lassen die Eigenart und Stärke der aufeinander folgenden Schichten erkennen und werden bei jeder Bohrung sorgfältig festgestellt. Ihr Vergleich gestattet, die Lage und Mächtigkeit der wasserführenden Schichten zu ermitteln. Erforderlichenfalls werden landesgeologische Anstalten zu Rate gezogen. Bei größeren Anlagen sind systematisch angeordnete Probebohrungen (Rohrbrunnen von 3-5 cm Durchmesser) zu empfehlen, aus denen nach besonders ausgebildeten Verfahren ein Überblick über die Richtungs- und Gefällverhältnisse der Grundwasserströmungen gewonnen werden kann. Man erweitert auch einzelne Probebohrungen zu Probebrunnen, um durch anhaltendes Pumpen die Ergiebigkeit festzustellen.

Die Beschaffenheit des Wassers beeinflußt die Wahl des Anlageortes. Das zum Genuß bestimmte Wasser muß in erster Linie keimfrei sein (weniger als 100-200 Keime in einem cm3) und soll daher bei Erschließung von Grundwasser in einer Tiefe von mindestens 4 m und in ausreichender Entfernung von Unratstätten (auch verlassenen) gewonnen werden. Die Entnahme muß gegen Eindringen von Tageswasser (auch bei Überschwemmung) und von Schmutz sorgfältig geschützt sein. Das Wasser darf keine dem menschlichen Körper schädlichen Bestandteile enthalten, soll durch Aussehen und Temperatur zum Genuß anregen und auch bei längerem Stehen keine Trübung erfahren (Eisengehalt). Vor der Benutzung und in bestimmten Zeiträumen ist das Wasser zu untersuchen. Das eigentliche Gebrauchswasser wird außer zu Feuerlösch- und sonstigen Betriebszwecken hauptsächlich zur Speisung von Dampfkesseln und Lokomotiven verwendet. Es muß daher so beschaffen sein, daß es weder die Kesselwandungen angreift, noch die Bildung von Kesselstein hervorruft. Es darf nicht sauer, nicht zu eisenhaltig und nicht zu sehr durch Salze, die Verdampfungsrückstände bilden, verunreinigt sein. Bei einem Gehalt - auf 1 l Wasser bezogen - bis 150 mg Kesselsteinbildner gilt das Wasser als gut, bei 150-250 mg als ziemlich gut, bei 250-350 als gerade

Luft in die Saugleitung mit Sicherheit verhindert wird. Die Abmessungen dieser Leitung sowie die des Saugkorbes sind von der Beschaffenheit der auszunutzenden Schicht und von der Wassermenge abhängig, die in der Zeiteinheit entnommen werden soll. Die Rohrbrunnen endigen nach Abb. 100 oben meist in einem Einsteigeschacht (Brunnenkessel) in dem die Vorrichtungen zum Absperren, zur Probeaufnahme von Wasser, ferner die Zuführungspumpe bei Heberleitungen untergebracht werden.

Herstellung der B. mit großem Durchmesser, wie Gründungs-, Schacht-, Sammelbrunnen und Brunnenkessel können in wasserfrei gehaltener Baugrube unter Verwendung von Aussteifungen hergestellt werden. Hierbei ist es möglich, etwa zu Filterzwecken erforderliche Kiesschüttungen sorgfältig auszuführen oder auch die Wandungen wasserdicht zu machen. Wirtschaftlich ist dieses Verfahren nur bei nicht zu großer Tiefe und geringem Wasserandrang. Sonst ist die Absenkung vorzuziehen. Bei dieser senkt sich, wenn die im Innern befindlichen Erdmassen (mittels Spaten, Bohrern, Baggern oder indischen Schaufeln; von Hand oder maschinell) entfernt werden, die Brunnenröhre infolge des Eigengewichts oder besonderer Belastung. Die Wandungen werden entsprechend dem Senkvorgang aufgebracht. Zur Erzielung gleichmäßigen Setzens bedarf es großer Aufmerksamkeit und Erfahrung. Daher hängt man zur Sicherheit den B. auch an einem Gerüst auf und läßt ihn allmählich herunter. Am unteren Ende wird ein keil- oder schneidenförmiger Ring (Brunnenschling oder Kranz) aus Holz, Eisen oder Stein angebracht. In Abständen eingelegte und miteinander durch Längsanker verbundene Ringe werden zur Verhinderung von Rissen eingelegt (Abb. 99). Rohrbrunnen werden bei kleinem Durchmesser (bis 8 cm) und geeigneten Bodenverhältnissen eingerammt oder eingeschraubt. Die größeren werden, meist mit Belastung, eingebohrt, wobei die Erde aus dem Innern des Rohres mittels Wasserspül- oder (trockenen) Seilbohrverfahrens herausgeschafft wird; bei dem ersteren in Form von Schlamm durch eingepreßtes Wasser, bei dem letzteren in natürlichem Zustande durch Ventil- oder Sackbohrer, in denen sie sich bei deren wiederholtem Herabfallen sammelt. Entgegenstehende Steine werden erforderlichenfalls durch Sprengen zerkleinert. Die Kosten für das fallende m Bohrung wachsen mit zunehmender Tiefe und werden zuweilen auch von der Beschaffenheit der angetroffenen Schichten abhängig gemacht.

Anlage der B. Sämtliche erwähnten Ausführungen finden bei den Eisenbahnen Anwendung. Für den Betrieb sind die B. zur Wassergewinnung am wichtigsten. Der Aufstellungsort hängt von dem Vorhandensein von Wasser ab. Dies kann mittels Wünschelrute festgestellt werden, über deren Wert jedoch die Meinungen verschieden sind. Ein sicheres Urteil gewinnt man häufig, falls B. in der Nähe vorhanden sind, aus deren Schichtenprofilen (Bohrregister). Diese lassen die Eigenart und Stärke der aufeinander folgenden Schichten erkennen und werden bei jeder Bohrung sorgfältig festgestellt. Ihr Vergleich gestattet, die Lage und Mächtigkeit der wasserführenden Schichten zu ermitteln. Erforderlichenfalls werden landesgeologische Anstalten zu Rate gezogen. Bei größeren Anlagen sind systematisch angeordnete Probebohrungen (Rohrbrunnen von 3–5 cm Durchmesser) zu empfehlen, aus denen nach besonders ausgebildeten Verfahren ein Überblick über die Richtungs- und Gefällverhältnisse der Grundwasserströmungen gewonnen werden kann. Man erweitert auch einzelne Probebohrungen zu Probebrunnen, um durch anhaltendes Pumpen die Ergiebigkeit festzustellen.

Die Beschaffenheit des Wassers beeinflußt die Wahl des Anlageortes. Das zum Genuß bestimmte Wasser muß in erster Linie keimfrei sein (weniger als 100–200 Keime in einem cm3) und soll daher bei Erschließung von Grundwasser in einer Tiefe von mindestens 4 m und in ausreichender Entfernung von Unratstätten (auch verlassenen) gewonnen werden. Die Entnahme muß gegen Eindringen von Tageswasser (auch bei Überschwemmung) und von Schmutz sorgfältig geschützt sein. Das Wasser darf keine dem menschlichen Körper schädlichen Bestandteile enthalten, soll durch Aussehen und Temperatur zum Genuß anregen und auch bei längerem Stehen keine Trübung erfahren (Eisengehalt). Vor der Benutzung und in bestimmten Zeiträumen ist das Wasser zu untersuchen. Das eigentliche Gebrauchswasser wird außer zu Feuerlösch- und sonstigen Betriebszwecken hauptsächlich zur Speisung von Dampfkesseln und Lokomotiven verwendet. Es muß daher so beschaffen sein, daß es weder die Kesselwandungen angreift, noch die Bildung von Kesselstein hervorruft. Es darf nicht sauer, nicht zu eisenhaltig und nicht zu sehr durch Salze, die Verdampfungsrückstände bilden, verunreinigt sein. Bei einem Gehalt – auf 1 l Wasser bezogen – bis 150 mg Kesselsteinbildner gilt das Wasser als gut, bei 150–250 mg als ziemlich gut, bei 250–350 als gerade

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Luft in die Saugleitung mit Sicherheit verhindert wird. Die Abmessungen dieser Leitung sowie die des Saugkorbes sind von der Beschaffenheit der auszunutzenden Schicht und von der Wassermenge abhängig, die in der Zeiteinheit entnommen werden soll. Die Rohrbrunnen endigen nach Abb. 100 oben meist in einem Einsteigeschacht (Brunnenkessel) in dem die Vorrichtungen zum Absperren, zur Probeaufnahme von Wasser, ferner die Zuführungspumpe bei Heberleitungen untergebracht werden.</p><lb/>
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[114/0126] Luft in die Saugleitung mit Sicherheit verhindert wird. Die Abmessungen dieser Leitung sowie die des Saugkorbes sind von der Beschaffenheit der auszunutzenden Schicht und von der Wassermenge abhängig, die in der Zeiteinheit entnommen werden soll. Die Rohrbrunnen endigen nach Abb. 100 oben meist in einem Einsteigeschacht (Brunnenkessel) in dem die Vorrichtungen zum Absperren, zur Probeaufnahme von Wasser, ferner die Zuführungspumpe bei Heberleitungen untergebracht werden. Herstellung der B. mit großem Durchmesser, wie Gründungs-, Schacht-, Sammelbrunnen und Brunnenkessel können in wasserfrei gehaltener Baugrube unter Verwendung von Aussteifungen hergestellt werden. Hierbei ist es möglich, etwa zu Filterzwecken erforderliche Kiesschüttungen sorgfältig auszuführen oder auch die Wandungen wasserdicht zu machen. Wirtschaftlich ist dieses Verfahren nur bei nicht zu großer Tiefe und geringem Wasserandrang. Sonst ist die Absenkung vorzuziehen. Bei dieser senkt sich, wenn die im Innern befindlichen Erdmassen (mittels Spaten, Bohrern, Baggern oder indischen Schaufeln; von Hand oder maschinell) entfernt werden, die Brunnenröhre infolge des Eigengewichts oder besonderer Belastung. Die Wandungen werden entsprechend dem Senkvorgang aufgebracht. Zur Erzielung gleichmäßigen Setzens bedarf es großer Aufmerksamkeit und Erfahrung. Daher hängt man zur Sicherheit den B. auch an einem Gerüst auf und läßt ihn allmählich herunter. Am unteren Ende wird ein keil- oder schneidenförmiger Ring (Brunnenschling oder Kranz) aus Holz, Eisen oder Stein angebracht. In Abständen eingelegte und miteinander durch Längsanker verbundene Ringe werden zur Verhinderung von Rissen eingelegt (Abb. 99). Rohrbrunnen werden bei kleinem Durchmesser (bis 8 cm) und geeigneten Bodenverhältnissen eingerammt oder eingeschraubt. Die größeren werden, meist mit Belastung, eingebohrt, wobei die Erde aus dem Innern des Rohres mittels Wasserspül- oder (trockenen) Seilbohrverfahrens herausgeschafft wird; bei dem ersteren in Form von Schlamm durch eingepreßtes Wasser, bei dem letzteren in natürlichem Zustande durch Ventil- oder Sackbohrer, in denen sie sich bei deren wiederholtem Herabfallen sammelt. Entgegenstehende Steine werden erforderlichenfalls durch Sprengen zerkleinert. Die Kosten für das fallende m Bohrung wachsen mit zunehmender Tiefe und werden zuweilen auch von der Beschaffenheit der angetroffenen Schichten abhängig gemacht. Anlage der B. Sämtliche erwähnten Ausführungen finden bei den Eisenbahnen Anwendung. Für den Betrieb sind die B. zur Wassergewinnung am wichtigsten. Der Aufstellungsort hängt von dem Vorhandensein von Wasser ab. Dies kann mittels Wünschelrute festgestellt werden, über deren Wert jedoch die Meinungen verschieden sind. Ein sicheres Urteil gewinnt man häufig, falls B. in der Nähe vorhanden sind, aus deren Schichtenprofilen (Bohrregister). Diese lassen die Eigenart und Stärke der aufeinander folgenden Schichten erkennen und werden bei jeder Bohrung sorgfältig festgestellt. Ihr Vergleich gestattet, die Lage und Mächtigkeit der wasserführenden Schichten zu ermitteln. Erforderlichenfalls werden landesgeologische Anstalten zu Rate gezogen. Bei größeren Anlagen sind systematisch angeordnete Probebohrungen (Rohrbrunnen von 3–5 cm Durchmesser) zu empfehlen, aus denen nach besonders ausgebildeten Verfahren ein Überblick über die Richtungs- und Gefällverhältnisse der Grundwasserströmungen gewonnen werden kann. Man erweitert auch einzelne Probebohrungen zu Probebrunnen, um durch anhaltendes Pumpen die Ergiebigkeit festzustellen. Die Beschaffenheit des Wassers beeinflußt die Wahl des Anlageortes. Das zum Genuß bestimmte Wasser muß in erster Linie keimfrei sein (weniger als 100–200 Keime in einem cm3) und soll daher bei Erschließung von Grundwasser in einer Tiefe von mindestens 4 m und in ausreichender Entfernung von Unratstätten (auch verlassenen) gewonnen werden. Die Entnahme muß gegen Eindringen von Tageswasser (auch bei Überschwemmung) und von Schmutz sorgfältig geschützt sein. Das Wasser darf keine dem menschlichen Körper schädlichen Bestandteile enthalten, soll durch Aussehen und Temperatur zum Genuß anregen und auch bei längerem Stehen keine Trübung erfahren (Eisengehalt). Vor der Benutzung und in bestimmten Zeiträumen ist das Wasser zu untersuchen. Das eigentliche Gebrauchswasser wird außer zu Feuerlösch- und sonstigen Betriebszwecken hauptsächlich zur Speisung von Dampfkesseln und Lokomotiven verwendet. Es muß daher so beschaffen sein, daß es weder die Kesselwandungen angreift, noch die Bildung von Kesselstein hervorruft. Es darf nicht sauer, nicht zu eisenhaltig und nicht zu sehr durch Salze, die Verdampfungsrückstände bilden, verunreinigt sein. Bei einem Gehalt – auf 1 l Wasser bezogen – bis 150 mg Kesselsteinbildner gilt das Wasser als gut, bei 150–250 mg als ziemlich gut, bei 250–350 als gerade

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 3. Berlin, Wien, 1912, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen03_1912/126>, abgerufen am 24.06.2024.