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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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die in den Hauptumrissen aus den geologischen Vorerhebungen bekannt sind.

Der aus den Gruben, Schächten und Stollen gewonnene Boden ist, soweit er für die Beurteilung der Gebirgsbeschaffenheit in Frage kommt, in der Nähe der Mündungen abzulagern, um später namentlich bei Vergebung der Bauten an Unternehmer leicht besichtigt werden zu können. Außerdem sind die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen in Zeichnungen, wie ein Beispiel in Abb. 189 zeigt, und in Verzeichnissen oder Protokollen darzustellen und anzugeben.

II. Bohrungen.

a) Handbohrungen.

Die Handbohrungen, die 1-2 m, bei besonders weichem Gebirge ohne allzu große Mühe auch wohl bis 4 m tief, niedergebracht werden können, reichen nur bei weichem Gestein zur Feststellung der Bodenbeschaffenheit aus. Sie sind aber von großem Wert für die Bestimmung der Ansatzpunkte der tieferen, unter 2 b und 2 c beschriebenen Bohrungen namentlich da, wo geringmächtige Schwemmgesteine ältere Schichten überdecken und verschleiern.

Unter den zahlreichen Handbohrern, die vorkommen, sind nachstehend die beiden handlichsten und die besten Bodenproben fördernden beschrieben.

A. Der Löffelbohrer.

Er besteht aus einem 1-2 m langen Rundeisen von 15-20 mm Stärke, das unten eine kurze Spitze und eine 30-40 m lange Auskehlung zur Aufnahme der Bodenprobe besitzt. Der Griff aus Hartholz wird von der Seite her in die Grifföse des Rundeisens eingesteckt und kann leicht ersetzt werden. Ist das Gebirge so hart, daß es ein Eindrehen des Bohrers mit der Hand nicht zuläßt, so wird er mittels eines Hammers eingetrieben.

B. Der Tellerbohrer.

Sein Rundeisen ist 20-30 mm stark. Für mehr als 2 m tiefe Löcher besteht das Rundeisen aus mehreren Teilen, die durch Schraubengewinde miteinander verbunden werden. Statt des in Form einer flachgängigen Schraube angeordneten Tellers (Abb. 190) werden auch Anordnungen nach (Abb. 191 u. 192) in Form von Holzbohrern zweckmäßig verwendet.

b) Seichtbohrungen.

Hierzu werden Schappen oder Meißelbohrer, seltener Kernbohrer verwendet.

Mit der Schappe, welche drehend wirkt, lassen sich Tiefen bis 25 m, bei günstigen Gebirgsverhältnissen sogar bis 40 m und mehr erreichen. An Bohrgeräten sind erforderlich: die Schappe, das Gestänge, die Bohrwinde nebst Seil, das Bohrgerüst und unter Umständen Futterrohre.

Die Schappe besitzt Lichtweiten bis zu 40 cm und wird nur noch aus Stahlblech hergestellt. Für die Zwecke der B. im Eisenbahnbau ist die Form Abb. 193 die vorteilhafteste. Ihre Verbindung mit dem Gestänge erfolgt bei kleinem Durchmesser mittels eines einseitig angenieteten Flacheisens, auch wohl so, daß das Schappenblech selbst direkt eine Verlängerung angeschnitten erhält. Bei größerem Durchmesser wird an das obere Ende der Schappe ein Bügel angenietet, der das Gestängeschraubengewinde trägt. Das Gestänge ist als Vierkant- oder Rundeisen ausgebildet. Die einzelnen Stangen sind 2-5 m lang und miteinander durch Schraubengewinde verbunden. Über Tage greift durch einen starken Gestängekopf ein 2armiger wagerechter Griff, der Krückel, mittels dessen die im Kreise herumgehenden Arbeiter das Drehen der Schappe besorgen. Am Kopf der obersten Stange ist ferner das Bohrseil mit Karabinerhaken befestigt, welches über eine Seilrolle im oberen Teile des Bohrgerüstes und von da zur seitlich stehenden Bohrwinde verläuft. Das Seil dient zum Einhängen und Aufholen des Gestänges und der Schappe im Bohrloch. Die Bohrwinde, eine einfache Bauwinde, besitzt 2 Kurbeln und wird von Arbeitern bedient. Das Bohrgerüst ist als Dreibein mit starkem Verbindungsschraubbolzen am Kopf konstruiert. Der Schraubbolzen trägt die Seilrolle. Neben hölzernen Dreibeinen kommen neuerdings auch solche aus Walzprofilen, -Eisen zur Anwendung. Sofern das zu durchbohrende Gebirge so wenig Zusammenhang besitzt, daß die Wände des Bohrloches "zusammengehen", müssen diese durch Futterrohre gestützt werden, welche entweder als Nietrohre oder als geschweißte Rohre von je 5 m Länge durch Schraubengewinde miteinander verbunden und der Schappe folgend, in das Loch eingedreht oder durch Belastung des oberen Rohres eingepreßt werden.

Beim Bohren wird die Schappe schraubend in den Boden hineingesenkt, u. zw. so lange, bis sie entweder gefüllt ist, oder bis der Widerstand, der sich dem weiteren Absenken entgegenstellt, so groß wird, daß er von den Arbeitern nicht überwunden werden kann. Alsdann wird das Gestänge und die Schappe mittels Seil und Winde aufgeholt, wobei die einzelnen Stangen der Reihe nach von oben nach unten abgeschraubt werden, und das Bohrgut aus der Schappe entfernt. Nachdem die letztere sorgfältig gereinigt ist, erfolgt das Wiedereinlassen der Schappe, wobei die Stangen in umgekehrter Reihenfolge wieder aufgeschraubt werden. Die Tagesleistung der Schappenbohrung bewegt sich je nach dem Verhalten des Gebirges zwischen 2 und 10 m, wobei teilweise sehr vollständige und gut erhaltene Gebirgsprofile erbohrt werden können.

Meißelbohrungen können von Hand, ungefähr bis zu 100 m Tiefe ausgeführt werden. Bei der Meißelbohrung tritt an die Stelle der Schappe der Meißel (Abb. 194), die übrigen Geräte sind im wesentlichen die gleichen wie unter d beschrieben, doch kommt noch eine Schlammbüchse hinzu.

Die Form des Meißels ist dieselbe wie bei den Tiefbohrungen, ohne daß indes bei den Seichtbohrungen so schwere Meißelprofile Verwendung finden (s. Tiefbohrung).

Der Meißel wirkt stoßend und zertrümmert das Gebirge auf der Borlochsohle. Beim Bohren wird das Gestänge mit dem Meißel durch das Seil und die Winde oder aber durch einen Bohrschwengel angehoben und dann fallen gelassen (Abb. 195). Die Hubhöhe richtet sich nach der Festigkeit des Gesteins und schwankt zwischen 10 und 30 cm. Größere Fallhöhen gefährden das Gestänge zu sehr. Gleichzeitig mit dem Heben und Fallen bewirkt ein Arbeiter durch Drehen des Krückels das erforderliche Umsetzen des Meißels. Falls das zu durchbohrende

die in den Hauptumrissen aus den geologischen Vorerhebungen bekannt sind.

Der aus den Gruben, Schächten und Stollen gewonnene Boden ist, soweit er für die Beurteilung der Gebirgsbeschaffenheit in Frage kommt, in der Nähe der Mündungen abzulagern, um später namentlich bei Vergebung der Bauten an Unternehmer leicht besichtigt werden zu können. Außerdem sind die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen in Zeichnungen, wie ein Beispiel in Abb. 189 zeigt, und in Verzeichnissen oder Protokollen darzustellen und anzugeben.

II. Bohrungen.

a) Handbohrungen.

Die Handbohrungen, die 1–2 m, bei besonders weichem Gebirge ohne allzu große Mühe auch wohl bis 4 m tief, niedergebracht werden können, reichen nur bei weichem Gestein zur Feststellung der Bodenbeschaffenheit aus. Sie sind aber von großem Wert für die Bestimmung der Ansatzpunkte der tieferen, unter 2 b und 2 c beschriebenen Bohrungen namentlich da, wo geringmächtige Schwemmgesteine ältere Schichten überdecken und verschleiern.

Unter den zahlreichen Handbohrern, die vorkommen, sind nachstehend die beiden handlichsten und die besten Bodenproben fördernden beschrieben.

A. Der Löffelbohrer.

Er besteht aus einem 1–2 m langen Rundeisen von 15–20 mm Stärke, das unten eine kurze Spitze und eine 30–40 m lange Auskehlung zur Aufnahme der Bodenprobe besitzt. Der Griff aus Hartholz wird von der Seite her in die Grifföse des Rundeisens eingesteckt und kann leicht ersetzt werden. Ist das Gebirge so hart, daß es ein Eindrehen des Bohrers mit der Hand nicht zuläßt, so wird er mittels eines Hammers eingetrieben.

B. Der Tellerbohrer.

Sein Rundeisen ist 20–30 mm stark. Für mehr als 2 m tiefe Löcher besteht das Rundeisen aus mehreren Teilen, die durch Schraubengewinde miteinander verbunden werden. Statt des in Form einer flachgängigen Schraube angeordneten Tellers (Abb. 190) werden auch Anordnungen nach (Abb. 191 u. 192) in Form von Holzbohrern zweckmäßig verwendet.

b) Seichtbohrungen.

Hierzu werden Schappen oder Meißelbohrer, seltener Kernbohrer verwendet.

Mit der Schappe, welche drehend wirkt, lassen sich Tiefen bis 25 m, bei günstigen Gebirgsverhältnissen sogar bis 40 m und mehr erreichen. An Bohrgeräten sind erforderlich: die Schappe, das Gestänge, die Bohrwinde nebst Seil, das Bohrgerüst und unter Umständen Futterrohre.

Die Schappe besitzt Lichtweiten bis zu 40 cm und wird nur noch aus Stahlblech hergestellt. Für die Zwecke der B. im Eisenbahnbau ist die Form Abb. 193 die vorteilhafteste. Ihre Verbindung mit dem Gestänge erfolgt bei kleinem Durchmesser mittels eines einseitig angenieteten Flacheisens, auch wohl so, daß das Schappenblech selbst direkt eine Verlängerung angeschnitten erhält. Bei größerem Durchmesser wird an das obere Ende der Schappe ein Bügel angenietet, der das Gestängeschraubengewinde trägt. Das Gestänge ist als Vierkant- oder Rundeisen ausgebildet. Die einzelnen Stangen sind 2–5 m lang und miteinander durch Schraubengewinde verbunden. Über Tage greift durch einen starken Gestängekopf ein 2armiger wagerechter Griff, der Krückel, mittels dessen die im Kreise herumgehenden Arbeiter das Drehen der Schappe besorgen. Am Kopf der obersten Stange ist ferner das Bohrseil mit Karabinerhaken befestigt, welches über eine Seilrolle im oberen Teile des Bohrgerüstes und von da zur seitlich stehenden Bohrwinde verläuft. Das Seil dient zum Einhängen und Aufholen des Gestänges und der Schappe im Bohrloch. Die Bohrwinde, eine einfache Bauwinde, besitzt 2 Kurbeln und wird von Arbeitern bedient. Das Bohrgerüst ist als Dreibein mit starkem Verbindungsschraubbolzen am Kopf konstruiert. Der Schraubbolzen trägt die Seilrolle. Neben hölzernen Dreibeinen kommen neuerdings auch solche aus Walzprofilen, -Eisen zur Anwendung. Sofern das zu durchbohrende Gebirge so wenig Zusammenhang besitzt, daß die Wände des Bohrloches „zusammengehen“, müssen diese durch Futterrohre gestützt werden, welche entweder als Nietrohre oder als geschweißte Rohre von je 5 m Länge durch Schraubengewinde miteinander verbunden und der Schappe folgend, in das Loch eingedreht oder durch Belastung des oberen Rohres eingepreßt werden.

Beim Bohren wird die Schappe schraubend in den Boden hineingesenkt, u. zw. so lange, bis sie entweder gefüllt ist, oder bis der Widerstand, der sich dem weiteren Absenken entgegenstellt, so groß wird, daß er von den Arbeitern nicht überwunden werden kann. Alsdann wird das Gestänge und die Schappe mittels Seil und Winde aufgeholt, wobei die einzelnen Stangen der Reihe nach von oben nach unten abgeschraubt werden, und das Bohrgut aus der Schappe entfernt. Nachdem die letztere sorgfältig gereinigt ist, erfolgt das Wiedereinlassen der Schappe, wobei die Stangen in umgekehrter Reihenfolge wieder aufgeschraubt werden. Die Tagesleistung der Schappenbohrung bewegt sich je nach dem Verhalten des Gebirges zwischen 2 und 10 m, wobei teilweise sehr vollständige und gut erhaltene Gebirgsprofile erbohrt werden können.

Meißelbohrungen können von Hand, ungefähr bis zu 100 m Tiefe ausgeführt werden. Bei der Meißelbohrung tritt an die Stelle der Schappe der Meißel (Abb. 194), die übrigen Geräte sind im wesentlichen die gleichen wie unter d beschrieben, doch kommt noch eine Schlammbüchse hinzu.

Die Form des Meißels ist dieselbe wie bei den Tiefbohrungen, ohne daß indes bei den Seichtbohrungen so schwere Meißelprofile Verwendung finden (s. Tiefbohrung).

Der Meißel wirkt stoßend und zertrümmert das Gebirge auf der Borlochsohle. Beim Bohren wird das Gestänge mit dem Meißel durch das Seil und die Winde oder aber durch einen Bohrschwengel angehoben und dann fallen gelassen (Abb. 195). Die Hubhöhe richtet sich nach der Festigkeit des Gesteins und schwankt zwischen 10 und 30 cm. Größere Fallhöhen gefährden das Gestänge zu sehr. Gleichzeitig mit dem Heben und Fallen bewirkt ein Arbeiter durch Drehen des Krückels das erforderliche Umsetzen des Meißels. Falls das zu durchbohrende

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[430/0442] die in den Hauptumrissen aus den geologischen Vorerhebungen bekannt sind. Der aus den Gruben, Schächten und Stollen gewonnene Boden ist, soweit er für die Beurteilung der Gebirgsbeschaffenheit in Frage kommt, in der Nähe der Mündungen abzulagern, um später namentlich bei Vergebung der Bauten an Unternehmer leicht besichtigt werden zu können. Außerdem sind die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen in Zeichnungen, wie ein Beispiel in Abb. 189 zeigt, und in Verzeichnissen oder Protokollen darzustellen und anzugeben. II. Bohrungen. a) Handbohrungen. Die Handbohrungen, die 1–2 m, bei besonders weichem Gebirge ohne allzu große Mühe auch wohl bis 4 m tief, niedergebracht werden können, reichen nur bei weichem Gestein zur Feststellung der Bodenbeschaffenheit aus. Sie sind aber von großem Wert für die Bestimmung der Ansatzpunkte der tieferen, unter 2 b und 2 c beschriebenen Bohrungen namentlich da, wo geringmächtige Schwemmgesteine ältere Schichten überdecken und verschleiern. Unter den zahlreichen Handbohrern, die vorkommen, sind nachstehend die beiden handlichsten und die besten Bodenproben fördernden beschrieben. A. Der Löffelbohrer. Er besteht aus einem 1–2 m langen Rundeisen von 15–20 mm Stärke, das unten eine kurze Spitze und eine 30–40 m lange Auskehlung zur Aufnahme der Bodenprobe besitzt. Der Griff aus Hartholz wird von der Seite her in die Grifföse des Rundeisens eingesteckt und kann leicht ersetzt werden. Ist das Gebirge so hart, daß es ein Eindrehen des Bohrers mit der Hand nicht zuläßt, so wird er mittels eines Hammers eingetrieben. B. Der Tellerbohrer. Sein Rundeisen ist 20–30 mm stark. Für mehr als 2 m tiefe Löcher besteht das Rundeisen aus mehreren Teilen, die durch Schraubengewinde miteinander verbunden werden. Statt des in Form einer flachgängigen Schraube angeordneten Tellers (Abb. 190) werden auch Anordnungen nach (Abb. 191 u. 192) in Form von Holzbohrern zweckmäßig verwendet. b) Seichtbohrungen. Hierzu werden Schappen oder Meißelbohrer, seltener Kernbohrer verwendet. Mit der Schappe, welche drehend wirkt, lassen sich Tiefen bis 25 m, bei günstigen Gebirgsverhältnissen sogar bis 40 m und mehr erreichen. An Bohrgeräten sind erforderlich: die Schappe, das Gestänge, die Bohrwinde nebst Seil, das Bohrgerüst und unter Umständen Futterrohre. Die Schappe besitzt Lichtweiten bis zu 40 cm und wird nur noch aus Stahlblech hergestellt. Für die Zwecke der B. im Eisenbahnbau ist die Form Abb. 193 die vorteilhafteste. Ihre Verbindung mit dem Gestänge erfolgt bei kleinem Durchmesser mittels eines einseitig angenieteten Flacheisens, auch wohl so, daß das Schappenblech selbst direkt eine Verlängerung angeschnitten erhält. Bei größerem Durchmesser wird an das obere Ende der Schappe ein Bügel angenietet, der das Gestängeschraubengewinde trägt. Das Gestänge ist als Vierkant- oder Rundeisen ausgebildet. Die einzelnen Stangen sind 2–5 m lang und miteinander durch Schraubengewinde verbunden. Über Tage greift durch einen starken Gestängekopf ein 2armiger wagerechter Griff, der Krückel, mittels dessen die im Kreise herumgehenden Arbeiter das Drehen der Schappe besorgen. Am Kopf der obersten Stange ist ferner das Bohrseil mit Karabinerhaken befestigt, welches über eine Seilrolle im oberen Teile des Bohrgerüstes und von da zur seitlich stehenden Bohrwinde verläuft. Das Seil dient zum Einhängen und Aufholen des Gestänges und der Schappe im Bohrloch. Die Bohrwinde, eine einfache Bauwinde, besitzt 2 Kurbeln und wird von Arbeitern bedient. Das Bohrgerüst ist als Dreibein mit starkem Verbindungsschraubbolzen am Kopf konstruiert. Der Schraubbolzen trägt die Seilrolle. Neben hölzernen Dreibeinen kommen neuerdings auch solche aus Walzprofilen, [Abbildung] -Eisen zur Anwendung. Sofern das zu durchbohrende Gebirge so wenig Zusammenhang besitzt, daß die Wände des Bohrloches „zusammengehen“, müssen diese durch Futterrohre gestützt werden, welche entweder als Nietrohre oder als geschweißte Rohre von je 5 m Länge durch Schraubengewinde miteinander verbunden und der Schappe folgend, in das Loch eingedreht oder durch Belastung des oberen Rohres eingepreßt werden. Beim Bohren wird die Schappe schraubend in den Boden hineingesenkt, u. zw. so lange, bis sie entweder gefüllt ist, oder bis der Widerstand, der sich dem weiteren Absenken entgegenstellt, so groß wird, daß er von den Arbeitern nicht überwunden werden kann. Alsdann wird das Gestänge und die Schappe mittels Seil und Winde aufgeholt, wobei die einzelnen Stangen der Reihe nach von oben nach unten abgeschraubt werden, und das Bohrgut aus der Schappe entfernt. Nachdem die letztere sorgfältig gereinigt ist, erfolgt das Wiedereinlassen der Schappe, wobei die Stangen in umgekehrter Reihenfolge wieder aufgeschraubt werden. Die Tagesleistung der Schappenbohrung bewegt sich je nach dem Verhalten des Gebirges zwischen 2 und 10 m, wobei teilweise sehr vollständige und gut erhaltene Gebirgsprofile erbohrt werden können. Meißelbohrungen können von Hand, ungefähr bis zu 100 m Tiefe ausgeführt werden. Bei der Meißelbohrung tritt an die Stelle der Schappe der Meißel (Abb. 194), die übrigen Geräte sind im wesentlichen die gleichen wie unter d beschrieben, doch kommt noch eine Schlammbüchse hinzu. Die Form des Meißels ist dieselbe wie bei den Tiefbohrungen, ohne daß indes bei den Seichtbohrungen so schwere Meißelprofile Verwendung finden (s. Tiefbohrung). Der Meißel wirkt stoßend und zertrümmert das Gebirge auf der Borlochsohle. Beim Bohren wird das Gestänge mit dem Meißel durch das Seil und die Winde oder aber durch einen Bohrschwengel angehoben und dann fallen gelassen (Abb. 195). Die Hubhöhe richtet sich nach der Festigkeit des Gesteins und schwankt zwischen 10 und 30 cm. Größere Fallhöhen gefährden das Gestänge zu sehr. Gleichzeitig mit dem Heben und Fallen bewirkt ein Arbeiter durch Drehen des Krückels das erforderliche Umsetzen des Meißels. Falls das zu durchbohrende

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 430. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/442>, abgerufen am 16.07.2024.