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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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Wände vielfach senkrecht oder steil geböscht gehalten werden. Macht die Beschaffenheit des Gebirges eine Verzimmerung notwendig, so ordnet man sie als wagerecht liegende Gevierte von Rundhölzern mit senkrechtem Bohlenverzug an. Nötigenfalls werden die in den Ecken auf Gehrung gestoßenen Rundhölzer durch Eisenklammern verbunden. Falls angängig, werden zwischen den einzelnen Bohlen Zwischenräume belassen, die auch nach der Fertigstellung der Grube noch eine Beobachtung des Gebirges zulassen.

1 b) Der Schurfgraben und der Schurfschlitz unterscheiden sich von der Schurfgrube dadurch, daß sie eine größere Länge erhalten, der Schlitz einerseits offen ist. Ist Verzimmerung erforderlich, so besteht sie aus stehenden Rundhölzern und wagerechten Bohlen, die tunlich nicht dicht übereinander liegen, sondern Streifen der Wände zur Beobachtung des Gebirges frei lassen. Der Abstand je zweier im Graben oder Schlitz einander gegenüberstehender Rundhölzer wird durch Spreizen gewahrt. Wenn es nicht erforderlich ist, den Schurfgraben längere Zeit offen zu halten, lassen sich Ersparnisse an Zeit und Kosten dadurch erzielen, daß man, an einem Ende beginnend, nur etwa 2 m Graben aushebt, den Boden seitlich ablagert, Beschaffenheit des Gebirges feststellt und den Graben stückweise derartig fortsetzt, daß immer der Boden des einen Aushubs zur sofortigen Verfüllung des vorhergehenden Grabenstücks benutzt wird. Vielfach kann hierbei Verzimmerung entbehrt werden.

1 c) Das Abteufen von tieferen Schächten für Untersuchungszwecke wird wegen größerer Kosten im allgemeinen seltener vorkommen. Zumeist werden Schurfschächte bei B. für tiefere Tunnel und Einschnitte, auch für größere Gründungen sowie vor oder gleichzeitig mit der Wiederherstellungsarbeit zu Bruche gegangener Bauwerke zur Ausführung gelangen. Sie bedürfen stärkerer Auszimmerung, wenn sie in druckhaftem Gebirge abzuteufen sind. Es wird Bolzenschrotzimmerung mit Verpfählung, auch Getriebezimmerung verwendet (s. Tunnelbau). Der Schacht erhält dabei 1·0 bis 2·0 m Seitenlänge. Bei Verwendung dieser Schächte zur nachherigen Bauausführung werden die Abmessungen größer, 2-3 m Seitenlänge, gewählt.

Bei starkem Gebirgsdruck läßt sich mit Vorteil ein kreisförmiger Querschnitt des Schachtes und eine Zimmerung verwenden, die aus -Eisenringen mit hölzerner Getriebezimmerung dahinter besteht. Die Eisenringe werden durch eiserne Stehbolzen gegeneinander abgestützt. Bei der Aufwältigung des Bruches im Altenbeckener Tunnel wurde ein solcher Schacht von 1·5 m Lichtweite zur Untersuchung der Bruchschlotte über dem Tunnel abgeteuft, der 54 m Tiefe erhielt. Zur bequemeren Haltung der aus dem gebrächen Gebirge zusetzenden Wasser wurde zunächst im Mittelpunkt des Schachtes ein Bohrloch bis ins Tunnelniveau niedergebracht, das beim Abteufen die Wasser einem von einer Tunnelnische hergetriebenen Querschlage zuführte, von wo sie dem Tunnelkanal zuflossen.

1 d) Schürfstollen finden namentlich beim Bau von Gebirgsbahnen zu Bodenuntersuchungen


Abb. 189.
für Tunnel und Einschnitte an den Lehnen, auch für größere Wiederherstellungsarbeiten Verwendung, weil sie hierbei meist zweckmäßiger sind als Schächte. Sie werden dann oft für die Ausführung der Arbeit selbst vorteilhaft benützt; ihre Abmessungen sind dementsprechend zu wählen und betragen 1·5 m, 1·8 bis 2·5, 2·8 m. Die Zimmerung ist den Abmessungen und Druckverhältnissen anzupassen (s. Tunnelbau).

Die Schürfschächte und Stollen erhalten fortlaufende Nummerbezeichnungen und werden in den Lageplänen und Längsschnitten der Bahn genau angegeben, damit sie rasch aufgefunden werden können. Ihre Anzahl und Lage hängt von den Gebirgsverhältnissen ab,

Wände vielfach senkrecht oder steil geböscht gehalten werden. Macht die Beschaffenheit des Gebirges eine Verzimmerung notwendig, so ordnet man sie als wagerecht liegende Gevierte von Rundhölzern mit senkrechtem Bohlenverzug an. Nötigenfalls werden die in den Ecken auf Gehrung gestoßenen Rundhölzer durch Eisenklammern verbunden. Falls angängig, werden zwischen den einzelnen Bohlen Zwischenräume belassen, die auch nach der Fertigstellung der Grube noch eine Beobachtung des Gebirges zulassen.

1 b) Der Schurfgraben und der Schurfschlitz unterscheiden sich von der Schurfgrube dadurch, daß sie eine größere Länge erhalten, der Schlitz einerseits offen ist. Ist Verzimmerung erforderlich, so besteht sie aus stehenden Rundhölzern und wagerechten Bohlen, die tunlich nicht dicht übereinander liegen, sondern Streifen der Wände zur Beobachtung des Gebirges frei lassen. Der Abstand je zweier im Graben oder Schlitz einander gegenüberstehender Rundhölzer wird durch Spreizen gewahrt. Wenn es nicht erforderlich ist, den Schurfgraben längere Zeit offen zu halten, lassen sich Ersparnisse an Zeit und Kosten dadurch erzielen, daß man, an einem Ende beginnend, nur etwa 2 m Graben aushebt, den Boden seitlich ablagert, Beschaffenheit des Gebirges feststellt und den Graben stückweise derartig fortsetzt, daß immer der Boden des einen Aushubs zur sofortigen Verfüllung des vorhergehenden Grabenstücks benutzt wird. Vielfach kann hierbei Verzimmerung entbehrt werden.

1 c) Das Abteufen von tieferen Schächten für Untersuchungszwecke wird wegen größerer Kosten im allgemeinen seltener vorkommen. Zumeist werden Schurfschächte bei B. für tiefere Tunnel und Einschnitte, auch für größere Gründungen sowie vor oder gleichzeitig mit der Wiederherstellungsarbeit zu Bruche gegangener Bauwerke zur Ausführung gelangen. Sie bedürfen stärkerer Auszimmerung, wenn sie in druckhaftem Gebirge abzuteufen sind. Es wird Bolzenschrotzimmerung mit Verpfählung, auch Getriebezimmerung verwendet (s. Tunnelbau). Der Schacht erhält dabei 1·0 bis 2·0 m Seitenlänge. Bei Verwendung dieser Schächte zur nachherigen Bauausführung werden die Abmessungen größer, 2–3 m Seitenlänge, gewählt.

Bei starkem Gebirgsdruck läßt sich mit Vorteil ein kreisförmiger Querschnitt des Schachtes und eine Zimmerung verwenden, die aus -Eisenringen mit hölzerner Getriebezimmerung dahinter besteht. Die Eisenringe werden durch eiserne Stehbolzen gegeneinander abgestützt. Bei der Aufwältigung des Bruches im Altenbeckener Tunnel wurde ein solcher Schacht von 1·5 m Lichtweite zur Untersuchung der Bruchschlotte über dem Tunnel abgeteuft, der 54 m Tiefe erhielt. Zur bequemeren Haltung der aus dem gebrächen Gebirge zusetzenden Wasser wurde zunächst im Mittelpunkt des Schachtes ein Bohrloch bis ins Tunnelniveau niedergebracht, das beim Abteufen die Wasser einem von einer Tunnelnische hergetriebenen Querschlage zuführte, von wo sie dem Tunnelkanal zuflossen.

1 d) Schürfstollen finden namentlich beim Bau von Gebirgsbahnen zu Bodenuntersuchungen


Abb. 189.
für Tunnel und Einschnitte an den Lehnen, auch für größere Wiederherstellungsarbeiten Verwendung, weil sie hierbei meist zweckmäßiger sind als Schächte. Sie werden dann oft für die Ausführung der Arbeit selbst vorteilhaft benützt; ihre Abmessungen sind dementsprechend zu wählen und betragen 1·5 m, 1·8 bis 2·5, 2·8 m. Die Zimmerung ist den Abmessungen und Druckverhältnissen anzupassen (s. Tunnelbau).

Die Schürfschächte und Stollen erhalten fortlaufende Nummerbezeichnungen und werden in den Lageplänen und Längsschnitten der Bahn genau angegeben, damit sie rasch aufgefunden werden können. Ihre Anzahl und Lage hängt von den Gebirgsverhältnissen ab,

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[429/0441] Wände vielfach senkrecht oder steil geböscht gehalten werden. Macht die Beschaffenheit des Gebirges eine Verzimmerung notwendig, so ordnet man sie als wagerecht liegende Gevierte von Rundhölzern mit senkrechtem Bohlenverzug an. Nötigenfalls werden die in den Ecken auf Gehrung gestoßenen Rundhölzer durch Eisenklammern verbunden. Falls angängig, werden zwischen den einzelnen Bohlen Zwischenräume belassen, die auch nach der Fertigstellung der Grube noch eine Beobachtung des Gebirges zulassen. 1 b) Der Schurfgraben und der Schurfschlitz unterscheiden sich von der Schurfgrube dadurch, daß sie eine größere Länge erhalten, der Schlitz einerseits offen ist. Ist Verzimmerung erforderlich, so besteht sie aus stehenden Rundhölzern und wagerechten Bohlen, die tunlich nicht dicht übereinander liegen, sondern Streifen der Wände zur Beobachtung des Gebirges frei lassen. Der Abstand je zweier im Graben oder Schlitz einander gegenüberstehender Rundhölzer wird durch Spreizen gewahrt. Wenn es nicht erforderlich ist, den Schurfgraben längere Zeit offen zu halten, lassen sich Ersparnisse an Zeit und Kosten dadurch erzielen, daß man, an einem Ende beginnend, nur etwa 2 m Graben aushebt, den Boden seitlich ablagert, Beschaffenheit des Gebirges feststellt und den Graben stückweise derartig fortsetzt, daß immer der Boden des einen Aushubs zur sofortigen Verfüllung des vorhergehenden Grabenstücks benutzt wird. Vielfach kann hierbei Verzimmerung entbehrt werden. 1 c) Das Abteufen von tieferen Schächten für Untersuchungszwecke wird wegen größerer Kosten im allgemeinen seltener vorkommen. Zumeist werden Schurfschächte bei B. für tiefere Tunnel und Einschnitte, auch für größere Gründungen sowie vor oder gleichzeitig mit der Wiederherstellungsarbeit zu Bruche gegangener Bauwerke zur Ausführung gelangen. Sie bedürfen stärkerer Auszimmerung, wenn sie in druckhaftem Gebirge abzuteufen sind. Es wird Bolzenschrotzimmerung mit Verpfählung, auch Getriebezimmerung verwendet (s. Tunnelbau). Der Schacht erhält dabei 1·0 bis 2·0 m Seitenlänge. Bei Verwendung dieser Schächte zur nachherigen Bauausführung werden die Abmessungen größer, 2–3 m Seitenlänge, gewählt. Bei starkem Gebirgsdruck läßt sich mit Vorteil ein kreisförmiger Querschnitt des Schachtes und eine Zimmerung verwenden, die aus [Abbildung] -Eisenringen mit hölzerner Getriebezimmerung dahinter besteht. Die Eisenringe werden durch eiserne Stehbolzen gegeneinander abgestützt. Bei der Aufwältigung des Bruches im Altenbeckener Tunnel wurde ein solcher Schacht von 1·5 m Lichtweite zur Untersuchung der Bruchschlotte über dem Tunnel abgeteuft, der 54 m Tiefe erhielt. Zur bequemeren Haltung der aus dem gebrächen Gebirge zusetzenden Wasser wurde zunächst im Mittelpunkt des Schachtes ein Bohrloch bis ins Tunnelniveau niedergebracht, das beim Abteufen die Wasser einem von einer Tunnelnische hergetriebenen Querschlage zuführte, von wo sie dem Tunnelkanal zuflossen. 1 d) Schürfstollen finden namentlich beim Bau von Gebirgsbahnen zu Bodenuntersuchungen [Abbildung Abb. 189. ] für Tunnel und Einschnitte an den Lehnen, auch für größere Wiederherstellungsarbeiten Verwendung, weil sie hierbei meist zweckmäßiger sind als Schächte. Sie werden dann oft für die Ausführung der Arbeit selbst vorteilhaft benützt; ihre Abmessungen sind dementsprechend zu wählen und betragen 1·5 m, 1·8 bis 2·5, 2·8 m. Die Zimmerung ist den Abmessungen und Druckverhältnissen anzupassen (s. Tunnelbau). Die Schürfschächte und Stollen erhalten fortlaufende Nummerbezeichnungen und werden in den Lageplänen und Längsschnitten der Bahn genau angegeben, damit sie rasch aufgefunden werden können. Ihre Anzahl und Lage hängt von den Gebirgsverhältnissen ab,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 429. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/441>, abgerufen am 05.12.2024.