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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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sowie die Batterie geschlossen und der Signalapparat zeigt "Frei". Ist die Strecke nicht frei oder das Relais aus einer anderen Ursache stromlos, so zeigt der Apparat "Halt". Um zu verhindern, daß an der Eintrittstelle des Blockabschnittes, auch wenn die Strecke frei ist, das Gefahrsignal erscheint, ist eine Anlaufschiene im Gleis angeordnet, die vorübergehend mittels eines Stempels an der Lokomotive das Freisignal aufrecht erhält.

Die B. von Ducousso-Brequet, mit der 1881 in Österreich Versuche gemacht wurden, besteht aus einem starken Blättermagnet m, an dessen Polschuhen mit dünnem Kupferdraht umwickelte Spulen angebracht sind (Abb. 176). Der Apparat ist in einem Kupfergehäuse
Abb. 176.
untergebracht, das mit Paraffin ausgegossen und unter der Schiene so befestigt ist, daß die Oberkante 1 cm unter deren Fuß zu stehen kommt.

Bei Annäherung eines Zuges wird durch die Stahlmasse der Räder eine elektrische Induktionswirkung erzeugt, die in den Spulen des Elektromagnets einen Induktionsstrom hervorruft, der, zu einem polarisierten Relais geleitet, dessen Magnetanker umlegt und hierdurch den Kontakt einer Lokalbatterie schließt, wodurch die Auslösung eines Laufwerks erfolgt und die Umstellung eines optischen Streckensignals bewirkt wird.

B. Stationsblockeinrichtungen.

Bei Anlagen zur Sicherung der Ein- und Ausfahrten in Stationen, in denen die Weichen mit sichtbaren Ein- und Ausfahrsignalen so in Abhängigkeit gebracht sind, daß dem Zug mittels der letzteren das Fahrsignal "Frei" nur dann gegeben werden kann, wenn vorher die Weichen für die bestimmte Fahrstraße richtig gestellt und in dieser Stellung verschlossen wurden, wird durch die B. die Oberleitung über den Verkehr auf dem ganzen Bahnhof in eine Hand gelegt, so daß die einzelnen bei den Weichengruppen aufgestellten Signal- und Weichenwärter dem Zug nur diejenige Fahrstraße öffnen können, die vom Bahnhofsvorstand (dem Fahrdienstbeamten) bestimmt wurde.

In gleicher Weise können auch die Fahrten an Bahnabzweigungen auf offener Strecke nach den Verfügungen der nächstliegenden Station geregelt werden.

Durch die im Bureau des verantwortlichen Fahrdienstbeamten (Verkehrsbeamten, Zugexpedienten) und auf den Stellwerken angeordneten Blockwerke werden die Ein- und Ausfahrsignale in der Haltstellung verschlossen gehalten. Die Freigabe der Signale geschieht durch den Fahrdienstbeamten, die Verschließung in der Haltstellung durch den Stellwerkswärter. Außer den Signalen werden aber auch die Weichenhebel durch Blocks bei Ein- und Ausfahrten noch besonders verschlossen gehalten, so daß der Stellwerkswärter nur die Fahrt in oder aus einem vom Fahrdienstbeamten bestimmten Gleis gestatten und die Umstellung der Weichen, unabhängig von der Haltstellung des Signals erst dann vornehmen kann, wenn der Fahrdienstbeamte den Weichenverschluß geöffnet hat (Fahrstraßenverschluß, Fahrstraßenfestlegung). Der Fahrstraßenverschluß ist in der Regel auch noch von der Einwirkung des Zuges abhängig gemacht (s. Stellwerke).

Die Blockwerke sind entweder elektrisch betriebene oder rein mechanische. Die ersteren werden in überwiegender Zahl angewendet.

a) Blockwerk von Siemens u. Halske.

Die Bauart ist die gleiche wie für Streckenblockeinrichtungen. Die gleichzeitige Freigabe widersprechender Signale oder Weichenstraßen wird im Stationsblockwerk (Hauptblockwerk) einerseits durch die Schaltung der Leitungen, anderseits durch Längsschieber verhindert, die mit senkrechten oder schrägen Schlitzen versehen sind, in die die Sperrstangen der Blocks eingreifen (Abb. 178). Bei geringer Anzahl von Blocks wird die Bewegung der Schieber durch die Sperrstangen der Blocks unmittelbar bewirkt, bei längeren Schiebern aber durch besondere Knebel. Die Schieber sind dann in einem Kasten unter den Blockwerken angeordnet (Abb. 179) (s. Stellwerke). Es wird entweder für jedes Signal und für jede Fahrstraße ein besonderer Block am Stellwerk und im Stationsbureau angeordnet, oder es wird nur für die gleichzeitig zulässigen Fahrten je ein Block angeordnet und die erforderliche Abhängigkeit durch besondere Sperrvorrichtungen bewirkt (Gruppenblockung).

Die Gruppenblockung ist auf größeren Stationen deutscher Bahnen in der Weise durchgeführt, daß am Stellwerk für jedes Fahrgleis ein besonderer Block angeordnet ist, der den Schieber der Weichenstraße in Grundstellung verschlossen hält, während am Stationsblock nur je ein Block für die Freigabe der zu einer Gruppe gehörigen Blocks des Stellwerks nebst Knebeln zur Einschaltung der Blockleitungen und ein Block zur Auflösung

sowie die Batterie geschlossen und der Signalapparat zeigt „Frei“. Ist die Strecke nicht frei oder das Relais aus einer anderen Ursache stromlos, so zeigt der Apparat „Halt“. Um zu verhindern, daß an der Eintrittstelle des Blockabschnittes, auch wenn die Strecke frei ist, das Gefahrsignal erscheint, ist eine Anlaufschiene im Gleis angeordnet, die vorübergehend mittels eines Stempels an der Lokomotive das Freisignal aufrecht erhält.

Die B. von Ducousso-Brequet, mit der 1881 in Österreich Versuche gemacht wurden, besteht aus einem starken Blättermagnet m, an dessen Polschuhen mit dünnem Kupferdraht umwickelte Spulen angebracht sind (Abb. 176). Der Apparat ist in einem Kupfergehäuse
Abb. 176.
untergebracht, das mit Paraffin ausgegossen und unter der Schiene so befestigt ist, daß die Oberkante 1 cm unter deren Fuß zu stehen kommt.

Bei Annäherung eines Zuges wird durch die Stahlmasse der Räder eine elektrische Induktionswirkung erzeugt, die in den Spulen des Elektromagnets einen Induktionsstrom hervorruft, der, zu einem polarisierten Relais geleitet, dessen Magnetanker umlegt und hierdurch den Kontakt einer Lokalbatterie schließt, wodurch die Auslösung eines Laufwerks erfolgt und die Umstellung eines optischen Streckensignals bewirkt wird.

B. Stationsblockeinrichtungen.

Bei Anlagen zur Sicherung der Ein- und Ausfahrten in Stationen, in denen die Weichen mit sichtbaren Ein- und Ausfahrsignalen so in Abhängigkeit gebracht sind, daß dem Zug mittels der letzteren das Fahrsignal „Frei“ nur dann gegeben werden kann, wenn vorher die Weichen für die bestimmte Fahrstraße richtig gestellt und in dieser Stellung verschlossen wurden, wird durch die B. die Oberleitung über den Verkehr auf dem ganzen Bahnhof in eine Hand gelegt, so daß die einzelnen bei den Weichengruppen aufgestellten Signal- und Weichenwärter dem Zug nur diejenige Fahrstraße öffnen können, die vom Bahnhofsvorstand (dem Fahrdienstbeamten) bestimmt wurde.

In gleicher Weise können auch die Fahrten an Bahnabzweigungen auf offener Strecke nach den Verfügungen der nächstliegenden Station geregelt werden.

Durch die im Bureau des verantwortlichen Fahrdienstbeamten (Verkehrsbeamten, Zugexpedienten) und auf den Stellwerken angeordneten Blockwerke werden die Ein- und Ausfahrsignale in der Haltstellung verschlossen gehalten. Die Freigabe der Signale geschieht durch den Fahrdienstbeamten, die Verschließung in der Haltstellung durch den Stellwerkswärter. Außer den Signalen werden aber auch die Weichenhebel durch Blocks bei Ein- und Ausfahrten noch besonders verschlossen gehalten, so daß der Stellwerkswärter nur die Fahrt in oder aus einem vom Fahrdienstbeamten bestimmten Gleis gestatten und die Umstellung der Weichen, unabhängig von der Haltstellung des Signals erst dann vornehmen kann, wenn der Fahrdienstbeamte den Weichenverschluß geöffnet hat (Fahrstraßenverschluß, Fahrstraßenfestlegung). Der Fahrstraßenverschluß ist in der Regel auch noch von der Einwirkung des Zuges abhängig gemacht (s. Stellwerke).

Die Blockwerke sind entweder elektrisch betriebene oder rein mechanische. Die ersteren werden in überwiegender Zahl angewendet.

a) Blockwerk von Siemens u. Halske.

Die Bauart ist die gleiche wie für Streckenblockeinrichtungen. Die gleichzeitige Freigabe widersprechender Signale oder Weichenstraßen wird im Stationsblockwerk (Hauptblockwerk) einerseits durch die Schaltung der Leitungen, anderseits durch Längsschieber verhindert, die mit senkrechten oder schrägen Schlitzen versehen sind, in die die Sperrstangen der Blocks eingreifen (Abb. 178). Bei geringer Anzahl von Blocks wird die Bewegung der Schieber durch die Sperrstangen der Blocks unmittelbar bewirkt, bei längeren Schiebern aber durch besondere Knebel. Die Schieber sind dann in einem Kasten unter den Blockwerken angeordnet (Abb. 179) (s. Stellwerke). Es wird entweder für jedes Signal und für jede Fahrstraße ein besonderer Block am Stellwerk und im Stationsbureau angeordnet, oder es wird nur für die gleichzeitig zulässigen Fahrten je ein Block angeordnet und die erforderliche Abhängigkeit durch besondere Sperrvorrichtungen bewirkt (Gruppenblockung).

Die Gruppenblockung ist auf größeren Stationen deutscher Bahnen in der Weise durchgeführt, daß am Stellwerk für jedes Fahrgleis ein besonderer Block angeordnet ist, der den Schieber der Weichenstraße in Grundstellung verschlossen hält, während am Stationsblock nur je ein Block für die Freigabe der zu einer Gruppe gehörigen Blocks des Stellwerks nebst Knebeln zur Einschaltung der Blockleitungen und ein Block zur Auflösung

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[414/0425] sowie die Batterie geschlossen und der Signalapparat zeigt „Frei“. Ist die Strecke nicht frei oder das Relais aus einer anderen Ursache stromlos, so zeigt der Apparat „Halt“. Um zu verhindern, daß an der Eintrittstelle des Blockabschnittes, auch wenn die Strecke frei ist, das Gefahrsignal erscheint, ist eine Anlaufschiene im Gleis angeordnet, die vorübergehend mittels eines Stempels an der Lokomotive das Freisignal aufrecht erhält. Die B. von Ducousso-Brequet, mit der 1881 in Österreich Versuche gemacht wurden, besteht aus einem starken Blättermagnet m, an dessen Polschuhen mit dünnem Kupferdraht umwickelte Spulen angebracht sind (Abb. 176). Der Apparat ist in einem Kupfergehäuse [Abbildung Abb. 176. ] untergebracht, das mit Paraffin ausgegossen und unter der Schiene so befestigt ist, daß die Oberkante 1 cm unter deren Fuß zu stehen kommt. Bei Annäherung eines Zuges wird durch die Stahlmasse der Räder eine elektrische Induktionswirkung erzeugt, die in den Spulen des Elektromagnets einen Induktionsstrom hervorruft, der, zu einem polarisierten Relais geleitet, dessen Magnetanker umlegt und hierdurch den Kontakt einer Lokalbatterie schließt, wodurch die Auslösung eines Laufwerks erfolgt und die Umstellung eines optischen Streckensignals bewirkt wird. B. Stationsblockeinrichtungen. Bei Anlagen zur Sicherung der Ein- und Ausfahrten in Stationen, in denen die Weichen mit sichtbaren Ein- und Ausfahrsignalen so in Abhängigkeit gebracht sind, daß dem Zug mittels der letzteren das Fahrsignal „Frei“ nur dann gegeben werden kann, wenn vorher die Weichen für die bestimmte Fahrstraße richtig gestellt und in dieser Stellung verschlossen wurden, wird durch die B. die Oberleitung über den Verkehr auf dem ganzen Bahnhof in eine Hand gelegt, so daß die einzelnen bei den Weichengruppen aufgestellten Signal- und Weichenwärter dem Zug nur diejenige Fahrstraße öffnen können, die vom Bahnhofsvorstand (dem Fahrdienstbeamten) bestimmt wurde. In gleicher Weise können auch die Fahrten an Bahnabzweigungen auf offener Strecke nach den Verfügungen der nächstliegenden Station geregelt werden. Durch die im Bureau des verantwortlichen Fahrdienstbeamten (Verkehrsbeamten, Zugexpedienten) und auf den Stellwerken angeordneten Blockwerke werden die Ein- und Ausfahrsignale in der Haltstellung verschlossen gehalten. Die Freigabe der Signale geschieht durch den Fahrdienstbeamten, die Verschließung in der Haltstellung durch den Stellwerkswärter. Außer den Signalen werden aber auch die Weichenhebel durch Blocks bei Ein- und Ausfahrten noch besonders verschlossen gehalten, so daß der Stellwerkswärter nur die Fahrt in oder aus einem vom Fahrdienstbeamten bestimmten Gleis gestatten und die Umstellung der Weichen, unabhängig von der Haltstellung des Signals erst dann vornehmen kann, wenn der Fahrdienstbeamte den Weichenverschluß geöffnet hat (Fahrstraßenverschluß, Fahrstraßenfestlegung). Der Fahrstraßenverschluß ist in der Regel auch noch von der Einwirkung des Zuges abhängig gemacht (s. Stellwerke). Die Blockwerke sind entweder elektrisch betriebene oder rein mechanische. Die ersteren werden in überwiegender Zahl angewendet. a) Blockwerk von Siemens u. Halske. Die Bauart ist die gleiche wie für Streckenblockeinrichtungen. Die gleichzeitige Freigabe widersprechender Signale oder Weichenstraßen wird im Stationsblockwerk (Hauptblockwerk) einerseits durch die Schaltung der Leitungen, anderseits durch Längsschieber verhindert, die mit senkrechten oder schrägen Schlitzen versehen sind, in die die Sperrstangen der Blocks eingreifen (Abb. 178). Bei geringer Anzahl von Blocks wird die Bewegung der Schieber durch die Sperrstangen der Blocks unmittelbar bewirkt, bei längeren Schiebern aber durch besondere Knebel. Die Schieber sind dann in einem Kasten unter den Blockwerken angeordnet (Abb. 179) (s. Stellwerke). Es wird entweder für jedes Signal und für jede Fahrstraße ein besonderer Block am Stellwerk und im Stationsbureau angeordnet, oder es wird nur für die gleichzeitig zulässigen Fahrten je ein Block angeordnet und die erforderliche Abhängigkeit durch besondere Sperrvorrichtungen bewirkt (Gruppenblockung). Die Gruppenblockung ist auf größeren Stationen deutscher Bahnen in der Weise durchgeführt, daß am Stellwerk für jedes Fahrgleis ein besonderer Block angeordnet ist, der den Schieber der Weichenstraße in Grundstellung verschlossen hält, während am Stationsblock nur je ein Block für die Freigabe der zu einer Gruppe gehörigen Blocks des Stellwerks nebst Knebeln zur Einschaltung der Blockleitungen und ein Block zur Auflösung

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 414. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/425>, abgerufen am 15.08.2024.