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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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bedienen zu können, wird der Dorn des Haupthahnes durch die Wagenwand geführt.

Lampen. Man unterscheidet solche mit offener Flamme und Glühlichtlampen.

Die allgemeine äußere Bauart ist bei beiden Systemen gleich; der wesentliche Unterschied liegt in der inneren Einrichtung.

Die Lampen bestehen aus dem über dem Dach liegenden Oberteil mit Dachkappe, dem inneren, durch das Dach ragenden Mantel, der äußeren Mantelverkleidung, der Glasglocke und der inneren Einrichtung. Die Dachkappe
Abb. 38.
Abb. 39.

samt Rauchhut ist vielfach in einem Scharnier beweglich, was dann notwendig ist, wenn die Lampen vom Dach aus zu bedienen sind. Die Glasglocke ist zumeist in einem am Lampengehäuse angebrachten Scharnier beweglich, was die Bedienung der Lampen vom Wageninnern aus ermöglicht; nur bei alten, ausschließlich vom Dach aus zu bedienenden Lampen ist sie im Falz des Gehäuses fest eingelegt.

Die Luftzuführung erfolgt durch die Dachkappe, durch den zwischen Rauchabzugrohr und innerem Mantel gebildeten Raum. Die Verbrennungsprodukte werden durch ein in der Mitte über dem Brenner angeordnetes Rohr durch den Schornstein des Lampengehäuses abgeleitet.

Lampen mit offener Flamme (Abb. 38 u. 39).

Die innere Einrichtung besteht aus dem Lampenzuleitungs- und Brennerrohr, dem Brenner und Reflektor.

Der Brenner reicht bis nahe an den Boden der Glasglocke; die Brenneranordnung ist gewöhnlich eine vertikale, in vereinzelten Fällen (bei englischen Bahnen) eine horizontale; die gewöhnlich verwendeten Brenner sind Zweilochbrenner aus Speckstein.

Jedes Brennerrohr ist mit einem Absperrhahn und einer Vorrichtung zur Regelung des Gasverbrauchs jeder einzelnen Flamme versehen.

Die Hauptraum- (Abteil-) Lampen sind zumeist mit Dunkelstellvorrichtungen, die von den Reisenden betätigt werden können, versehen.

Die Dunkelstellvorrichtung besteht aus einem in die Rohrabzweigung eingeschalteten metallenen Hahngehäuse mit einer kleineren und größeren Bohrung, durch die das Gas je nach der Stellung des Hahnes zu dem Brenner strömt. Bei dunkelgestelltem Hahn strömt das Gas durch die kleine Bohrung in geringer Menge zur Flamme, brennt infolgedessen mit geringerer Leuchtkraft. Ein vollkommener Abschluß des Gaszuflusses kann durch die Dunkelstellvorrichtung nicht bewirkt werden.

Vielfach wird auch die Dunkelstellvorrichtung derartig eingerichtet, daß beim Herabziehen des Lampenschleiers (zum Abblenden des Lichtes) gleichzeitig die Flamme verkleinert wird.

Eine nicht unwesentliche Erhöhung der Leuchtkraft der Lampen mit offener Flamme wird durch Vorwärmung der zugeführten Frischluft an entsprechend eingebauten, durch die vorüberströmenden Abgase erwärmten Rippenkörpern erzielt (Intensivbrennerlampen).

Glühlichtlampen.

Die ersten Versuche ihrer Anwendung in Personenwagen erfolgte im Jahre 1894. Der Erfolg war vorerst ein geringer, indem ein übermäßiger Verschleiß an Glühstrümpfen zu verzeichnen war, der einerseits auf die starken Erschütterungen während der Fahrt, anderseits auch auf die in die Lampe gelangenden starken Luftströmungen zurückzuführen war; auch erforderte die Ableitung der

bedienen zu können, wird der Dorn des Haupthahnes durch die Wagenwand geführt.

Lampen. Man unterscheidet solche mit offener Flamme und Glühlichtlampen.

Die allgemeine äußere Bauart ist bei beiden Systemen gleich; der wesentliche Unterschied liegt in der inneren Einrichtung.

Die Lampen bestehen aus dem über dem Dach liegenden Oberteil mit Dachkappe, dem inneren, durch das Dach ragenden Mantel, der äußeren Mantelverkleidung, der Glasglocke und der inneren Einrichtung. Die Dachkappe
Abb. 38.
Abb. 39.

samt Rauchhut ist vielfach in einem Scharnier beweglich, was dann notwendig ist, wenn die Lampen vom Dach aus zu bedienen sind. Die Glasglocke ist zumeist in einem am Lampengehäuse angebrachten Scharnier beweglich, was die Bedienung der Lampen vom Wageninnern aus ermöglicht; nur bei alten, ausschließlich vom Dach aus zu bedienenden Lampen ist sie im Falz des Gehäuses fest eingelegt.

Die Luftzuführung erfolgt durch die Dachkappe, durch den zwischen Rauchabzugrohr und innerem Mantel gebildeten Raum. Die Verbrennungsprodukte werden durch ein in der Mitte über dem Brenner angeordnetes Rohr durch den Schornstein des Lampengehäuses abgeleitet.

Lampen mit offener Flamme (Abb. 38 u. 39).

Die innere Einrichtung besteht aus dem Lampenzuleitungs- und Brennerrohr, dem Brenner und Reflektor.

Der Brenner reicht bis nahe an den Boden der Glasglocke; die Brenneranordnung ist gewöhnlich eine vertikale, in vereinzelten Fällen (bei englischen Bahnen) eine horizontale; die gewöhnlich verwendeten Brenner sind Zweilochbrenner aus Speckstein.

Jedes Brennerrohr ist mit einem Absperrhahn und einer Vorrichtung zur Regelung des Gasverbrauchs jeder einzelnen Flamme versehen.

Die Hauptraum- (Abteil-) Lampen sind zumeist mit Dunkelstellvorrichtungen, die von den Reisenden betätigt werden können, versehen.

Die Dunkelstellvorrichtung besteht aus einem in die Rohrabzweigung eingeschalteten metallenen Hahngehäuse mit einer kleineren und größeren Bohrung, durch die das Gas je nach der Stellung des Hahnes zu dem Brenner strömt. Bei dunkelgestelltem Hahn strömt das Gas durch die kleine Bohrung in geringer Menge zur Flamme, brennt infolgedessen mit geringerer Leuchtkraft. Ein vollkommener Abschluß des Gaszuflusses kann durch die Dunkelstellvorrichtung nicht bewirkt werden.

Vielfach wird auch die Dunkelstellvorrichtung derartig eingerichtet, daß beim Herabziehen des Lampenschleiers (zum Abblenden des Lichtes) gleichzeitig die Flamme verkleinert wird.

Eine nicht unwesentliche Erhöhung der Leuchtkraft der Lampen mit offener Flamme wird durch Vorwärmung der zugeführten Frischluft an entsprechend eingebauten, durch die vorüberströmenden Abgase erwärmten Rippenkörpern erzielt (Intensivbrennerlampen).

Glühlichtlampen.

Die ersten Versuche ihrer Anwendung in Personenwagen erfolgte im Jahre 1894. Der Erfolg war vorerst ein geringer, indem ein übermäßiger Verschleiß an Glühstrümpfen zu verzeichnen war, der einerseits auf die starken Erschütterungen während der Fahrt, anderseits auch auf die in die Lampe gelangenden starken Luftströmungen zurückzuführen war; auch erforderte die Ableitung der

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[161/0170] bedienen zu können, wird der Dorn des Haupthahnes durch die Wagenwand geführt. Lampen. Man unterscheidet solche mit offener Flamme und Glühlichtlampen. Die allgemeine äußere Bauart ist bei beiden Systemen gleich; der wesentliche Unterschied liegt in der inneren Einrichtung. Die Lampen bestehen aus dem über dem Dach liegenden Oberteil mit Dachkappe, dem inneren, durch das Dach ragenden Mantel, der äußeren Mantelverkleidung, der Glasglocke und der inneren Einrichtung. Die Dachkappe [Abbildung Abb. 38. ] [Abbildung Abb. 39. ] samt Rauchhut ist vielfach in einem Scharnier beweglich, was dann notwendig ist, wenn die Lampen vom Dach aus zu bedienen sind. Die Glasglocke ist zumeist in einem am Lampengehäuse angebrachten Scharnier beweglich, was die Bedienung der Lampen vom Wageninnern aus ermöglicht; nur bei alten, ausschließlich vom Dach aus zu bedienenden Lampen ist sie im Falz des Gehäuses fest eingelegt. Die Luftzuführung erfolgt durch die Dachkappe, durch den zwischen Rauchabzugrohr und innerem Mantel gebildeten Raum. Die Verbrennungsprodukte werden durch ein in der Mitte über dem Brenner angeordnetes Rohr durch den Schornstein des Lampengehäuses abgeleitet. Lampen mit offener Flamme (Abb. 38 u. 39). Die innere Einrichtung besteht aus dem Lampenzuleitungs- und Brennerrohr, dem Brenner und Reflektor. Der Brenner reicht bis nahe an den Boden der Glasglocke; die Brenneranordnung ist gewöhnlich eine vertikale, in vereinzelten Fällen (bei englischen Bahnen) eine horizontale; die gewöhnlich verwendeten Brenner sind Zweilochbrenner aus Speckstein. Jedes Brennerrohr ist mit einem Absperrhahn und einer Vorrichtung zur Regelung des Gasverbrauchs jeder einzelnen Flamme versehen. Die Hauptraum- (Abteil-) Lampen sind zumeist mit Dunkelstellvorrichtungen, die von den Reisenden betätigt werden können, versehen. Die Dunkelstellvorrichtung besteht aus einem in die Rohrabzweigung eingeschalteten metallenen Hahngehäuse mit einer kleineren und größeren Bohrung, durch die das Gas je nach der Stellung des Hahnes zu dem Brenner strömt. Bei dunkelgestelltem Hahn strömt das Gas durch die kleine Bohrung in geringer Menge zur Flamme, brennt infolgedessen mit geringerer Leuchtkraft. Ein vollkommener Abschluß des Gaszuflusses kann durch die Dunkelstellvorrichtung nicht bewirkt werden. Vielfach wird auch die Dunkelstellvorrichtung derartig eingerichtet, daß beim Herabziehen des Lampenschleiers (zum Abblenden des Lichtes) gleichzeitig die Flamme verkleinert wird. Eine nicht unwesentliche Erhöhung der Leuchtkraft der Lampen mit offener Flamme wird durch Vorwärmung der zugeführten Frischluft an entsprechend eingebauten, durch die vorüberströmenden Abgase erwärmten Rippenkörpern erzielt (Intensivbrennerlampen). Glühlichtlampen. Die ersten Versuche ihrer Anwendung in Personenwagen erfolgte im Jahre 1894. Der Erfolg war vorerst ein geringer, indem ein übermäßiger Verschleiß an Glühstrümpfen zu verzeichnen war, der einerseits auf die starken Erschütterungen während der Fahrt, anderseits auch auf die in die Lampe gelangenden starken Luftströmungen zurückzuführen war; auch erforderte die Ableitung der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/170>, abgerufen am 16.07.2024.