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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.

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ermittelt werden, wobei I den Inhalt in l, n die Anzahl der Flammen, c den Konsum einer Flamme in l für die Stunde, t die Brenndauer in Stunden und p1 den nutzbaren Gasdruck bedeutet, die bei 6 Atm. Füllung mit 5·7 Atm. angenommen werden kann.

Die neuangefertigten Behälter sind vor ihrer ersten Verwendung einer Erprobung zu unterziehen. Der Probedruck hat um 50% höher zu sein als der Füllungsdruck und muß diesen mindestens um 5 Atm. übersteigen; demgemäß werden Wagenrezipienten für eine effektive Betriebsspannung von 6 Atm. mit einem Druck von 11 Atm. erprobt.

Die erforderliche Blechstärke des zylindrischen Teiles ergibt sich aus der Gleichung

wobei D den lichten Durchmesser in cm, p die effektive Betriebsspannung in Atm. und d die


Abb. 37.
Wandstärke in cm bedeutet. Hierbei ist eine Materialinanspruchnahme von 800 kg für das cm2 und eine Zugabe von 2 mm für Korrosion angenommen.

Die Bodenbleche werden ungefähr 1·5 d-1·8 d stark ausgeführt.

Die Gasbehälter sind gewöhnlich am Untergestell des Wagens mit eisernen, an die Rezipienten angenieteten Bügeln sowie Sicherheitsbändern aufgehängt und liegen je nach der Bauart des Untergestelles oder der Anordnung des Bremsgestänges entweder parallel oder senkrecht zur Gleisrichtung. Sind zwei oder mehrere Gasbehälter an einem Wagen angebracht, so werden sie untereinander mit einem (etwa 7 mm weiten) Eisenrohr verbunden.

An den beiden Längsseiten des Wagens, entweder am Gasbehälter selbst oder unterhalb der Langträgerflansche (in diesem Falle mit dem Behälter durch ein Rohr verbunden), befindet sich je ein Füllhahn, der durch eine Blechkappe gegen das Eindringen von Staub und Schmutz geschützt ist.

Von den Gasbehältern gelangt das Gas durch die Hochdruckleitung zu dem am Untergestell befestigten Druckregulator. In die Hochdruckleitung ist ein Hahn eingeschaltet, um den Gaszufluß zum Regulator absperren zu können. Der Gasdruckregulator (Abb. 37) hat die Aufgabe, einerseits den Druck des vom Rezipienten kommenden Gases auf das für die Verbrennung günstigste Maß (25-60 mm Wassersäule für Lampen mit offener Flamme, 150-160 mm Wassersäule für Glühlichtlampen) herabzumindern und anderseits das Gas stets nur mit diesem Druck in die Niederdruckleitung und zu den Lampen gelangen zu lassen.

Der Druckregulator besteht aus einem gußeisernen Gefäß von etwa 250 mm Durchmesser und 160 mm Höhe, dessen obere kreisrunde Fläche mit einer luftdichten Membrane lose überspannt ist.

In der Mitte dieser Membrane ist eine Zugstange mit einer Schraube befestigt; diese Zugstange ist mit einem am Ventilgehäuse gelagerten, durch eine Blattfeder ausbalancierten Hebel verbunden, auf dem sich das eigentliche Abschlußventil durch die Kupplung stützt. Das Gas strömt aus dem Rezipienten so lange in den Regulator, bis die Membrane so stark gespannt ist, daß der vorgenannte, mit der Membrane verbundene Hebel das Ventil gegen den Sitz drückt und die weitere Gaszuströmung nur in dem Maße gestattet, als der Verbrauch des Gases durch die Brenner erfolgt. Dieser Vorgang wiederholt sich beim Abströmen des Gases durch die vom Regulator zu den Flammen führende Leitung. Bei dem geringen Gewicht der Membrane sowie infolge des ausbalancierten Ventilhebels ist die Wirkung des Regulators sehr verläßlich; selbst bei den größten Schwankungen des Wagens brennen die Flammen ruhig und gleichmäßig. Die Wirkungsweise des Regulators ist durch die Stellschraube E, bzw. Auswechslung der Blattfeder regulierbar, so daß nach Bedarf ein beliebiger gleichbleibender Druck in der Leitung hervorgerufen werden kann. Beim Gaseintritt vor dem Regulatorventil ist eine Filtervorrichtung angeordnet, die das Mitführen von Staub in das Ventil verhindert.

Vom Regulator führt die Niederdruckleitung längs des Untergestelles nach der Stirnwand des Wagens zum Haupthahn (durch den sämtliche Flammen gemeinsam abgesperrt werden können), sodann zum Dach und von hier mittels Abzweigleitungen zu den Lampen.

Die ganze Gasleitung wird vielfach, um bei auftretenden Undichtheiten Gasausströmungen ins Wageninnere hintanzuhalten, außen am Wagen geführt. Um in diesem Falle bei Wagen mit geschlossenen Plattformen den Haupthahn auch vom Wageninnern aus

ermittelt werden, wobei I den Inhalt in l, n die Anzahl der Flammen, c den Konsum einer Flamme in l für die Stunde, t die Brenndauer in Stunden und p1 den nutzbaren Gasdruck bedeutet, die bei 6 Atm. Füllung mit 5·7 Atm. angenommen werden kann.

Die neuangefertigten Behälter sind vor ihrer ersten Verwendung einer Erprobung zu unterziehen. Der Probedruck hat um 50% höher zu sein als der Füllungsdruck und muß diesen mindestens um 5 Atm. übersteigen; demgemäß werden Wagenrezipienten für eine effektive Betriebsspannung von 6 Atm. mit einem Druck von 11 Atm. erprobt.

Die erforderliche Blechstärke des zylindrischen Teiles ergibt sich aus der Gleichung

wobei D den lichten Durchmesser in cm, p die effektive Betriebsspannung in Atm. und d die


Abb. 37.
Wandstärke in cm bedeutet. Hierbei ist eine Materialinanspruchnahme von 800 kg für das cm2 und eine Zugabe von 2 mm für Korrosion angenommen.

Die Bodenbleche werden ungefähr 1·5 d–1·8 d stark ausgeführt.

Die Gasbehälter sind gewöhnlich am Untergestell des Wagens mit eisernen, an die Rezipienten angenieteten Bügeln sowie Sicherheitsbändern aufgehängt und liegen je nach der Bauart des Untergestelles oder der Anordnung des Bremsgestänges entweder parallel oder senkrecht zur Gleisrichtung. Sind zwei oder mehrere Gasbehälter an einem Wagen angebracht, so werden sie untereinander mit einem (etwa 7 mm weiten) Eisenrohr verbunden.

An den beiden Längsseiten des Wagens, entweder am Gasbehälter selbst oder unterhalb der Langträgerflansche (in diesem Falle mit dem Behälter durch ein Rohr verbunden), befindet sich je ein Füllhahn, der durch eine Blechkappe gegen das Eindringen von Staub und Schmutz geschützt ist.

Von den Gasbehältern gelangt das Gas durch die Hochdruckleitung zu dem am Untergestell befestigten Druckregulator. In die Hochdruckleitung ist ein Hahn eingeschaltet, um den Gaszufluß zum Regulator absperren zu können. Der Gasdruckregulator (Abb. 37) hat die Aufgabe, einerseits den Druck des vom Rezipienten kommenden Gases auf das für die Verbrennung günstigste Maß (25–60 mm Wassersäule für Lampen mit offener Flamme, 150–160 mm Wassersäule für Glühlichtlampen) herabzumindern und anderseits das Gas stets nur mit diesem Druck in die Niederdruckleitung und zu den Lampen gelangen zu lassen.

Der Druckregulator besteht aus einem gußeisernen Gefäß von etwa 250 mm Durchmesser und 160 mm Höhe, dessen obere kreisrunde Fläche mit einer luftdichten Membrane lose überspannt ist.

In der Mitte dieser Membrane ist eine Zugstange mit einer Schraube befestigt; diese Zugstange ist mit einem am Ventilgehäuse gelagerten, durch eine Blattfeder ausbalancierten Hebel verbunden, auf dem sich das eigentliche Abschlußventil durch die Kupplung stützt. Das Gas strömt aus dem Rezipienten so lange in den Regulator, bis die Membrane so stark gespannt ist, daß der vorgenannte, mit der Membrane verbundene Hebel das Ventil gegen den Sitz drückt und die weitere Gaszuströmung nur in dem Maße gestattet, als der Verbrauch des Gases durch die Brenner erfolgt. Dieser Vorgang wiederholt sich beim Abströmen des Gases durch die vom Regulator zu den Flammen führende Leitung. Bei dem geringen Gewicht der Membrane sowie infolge des ausbalancierten Ventilhebels ist die Wirkung des Regulators sehr verläßlich; selbst bei den größten Schwankungen des Wagens brennen die Flammen ruhig und gleichmäßig. Die Wirkungsweise des Regulators ist durch die Stellschraube E, bzw. Auswechslung der Blattfeder regulierbar, so daß nach Bedarf ein beliebiger gleichbleibender Druck in der Leitung hervorgerufen werden kann. Beim Gaseintritt vor dem Regulatorventil ist eine Filtervorrichtung angeordnet, die das Mitführen von Staub in das Ventil verhindert.

Vom Regulator führt die Niederdruckleitung längs des Untergestelles nach der Stirnwand des Wagens zum Haupthahn (durch den sämtliche Flammen gemeinsam abgesperrt werden können), sodann zum Dach und von hier mittels Abzweigleitungen zu den Lampen.

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[160/0169] ermittelt werden, wobei I den Inhalt in l, n die Anzahl der Flammen, c den Konsum einer Flamme in l für die Stunde, t die Brenndauer in Stunden und p1 den nutzbaren Gasdruck bedeutet, die bei 6 Atm. Füllung mit 5·7 Atm. angenommen werden kann. Die neuangefertigten Behälter sind vor ihrer ersten Verwendung einer Erprobung zu unterziehen. Der Probedruck hat um 50% höher zu sein als der Füllungsdruck und muß diesen mindestens um 5 Atm. übersteigen; demgemäß werden Wagenrezipienten für eine effektive Betriebsspannung von 6 Atm. mit einem Druck von 11 Atm. erprobt. Die erforderliche Blechstärke des zylindrischen Teiles ergibt sich aus der Gleichung [FORMEL] wobei D den lichten Durchmesser in cm, p die effektive Betriebsspannung in Atm. und d die [Abbildung Abb. 37. ] Wandstärke in cm bedeutet. Hierbei ist eine Materialinanspruchnahme von 800 kg für das cm2 und eine Zugabe von 2 mm für Korrosion angenommen. Die Bodenbleche werden ungefähr 1·5 d–1·8 d stark ausgeführt. Die Gasbehälter sind gewöhnlich am Untergestell des Wagens mit eisernen, an die Rezipienten angenieteten Bügeln sowie Sicherheitsbändern aufgehängt und liegen je nach der Bauart des Untergestelles oder der Anordnung des Bremsgestänges entweder parallel oder senkrecht zur Gleisrichtung. Sind zwei oder mehrere Gasbehälter an einem Wagen angebracht, so werden sie untereinander mit einem (etwa 7 mm weiten) Eisenrohr verbunden. An den beiden Längsseiten des Wagens, entweder am Gasbehälter selbst oder unterhalb der Langträgerflansche (in diesem Falle mit dem Behälter durch ein Rohr verbunden), befindet sich je ein Füllhahn, der durch eine Blechkappe gegen das Eindringen von Staub und Schmutz geschützt ist. Von den Gasbehältern gelangt das Gas durch die Hochdruckleitung zu dem am Untergestell befestigten Druckregulator. In die Hochdruckleitung ist ein Hahn eingeschaltet, um den Gaszufluß zum Regulator absperren zu können. Der Gasdruckregulator (Abb. 37) hat die Aufgabe, einerseits den Druck des vom Rezipienten kommenden Gases auf das für die Verbrennung günstigste Maß (25–60 mm Wassersäule für Lampen mit offener Flamme, 150–160 mm Wassersäule für Glühlichtlampen) herabzumindern und anderseits das Gas stets nur mit diesem Druck in die Niederdruckleitung und zu den Lampen gelangen zu lassen. Der Druckregulator besteht aus einem gußeisernen Gefäß von etwa 250 mm Durchmesser und 160 mm Höhe, dessen obere kreisrunde Fläche mit einer luftdichten Membrane lose überspannt ist. In der Mitte dieser Membrane ist eine Zugstange mit einer Schraube befestigt; diese Zugstange ist mit einem am Ventilgehäuse gelagerten, durch eine Blattfeder ausbalancierten Hebel verbunden, auf dem sich das eigentliche Abschlußventil durch die Kupplung stützt. Das Gas strömt aus dem Rezipienten so lange in den Regulator, bis die Membrane so stark gespannt ist, daß der vorgenannte, mit der Membrane verbundene Hebel das Ventil gegen den Sitz drückt und die weitere Gaszuströmung nur in dem Maße gestattet, als der Verbrauch des Gases durch die Brenner erfolgt. Dieser Vorgang wiederholt sich beim Abströmen des Gases durch die vom Regulator zu den Flammen führende Leitung. Bei dem geringen Gewicht der Membrane sowie infolge des ausbalancierten Ventilhebels ist die Wirkung des Regulators sehr verläßlich; selbst bei den größten Schwankungen des Wagens brennen die Flammen ruhig und gleichmäßig. Die Wirkungsweise des Regulators ist durch die Stellschraube E, bzw. Auswechslung der Blattfeder regulierbar, so daß nach Bedarf ein beliebiger gleichbleibender Druck in der Leitung hervorgerufen werden kann. Beim Gaseintritt vor dem Regulatorventil ist eine Filtervorrichtung angeordnet, die das Mitführen von Staub in das Ventil verhindert. Vom Regulator führt die Niederdruckleitung längs des Untergestelles nach der Stirnwand des Wagens zum Haupthahn (durch den sämtliche Flammen gemeinsam abgesperrt werden können), sodann zum Dach und von hier mittels Abzweigleitungen zu den Lampen. Die ganze Gasleitung wird vielfach, um bei auftretenden Undichtheiten Gasausströmungen ins Wageninnere hintanzuhalten, außen am Wagen geführt. Um in diesem Falle bei Wagen mit geschlossenen Plattformen den Haupthahn auch vom Wageninnern aus

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen02_1912/169>, abgerufen am 23.12.2024.