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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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In Österreich entscheiden ausschließlich die Bahnverwaltungen darüber, in welchen Stationen B. errichtet werden sollen. Die faktische Errichtung der B. ist jedoch erst nach erfolgter Konzessionserteilung seitens der Gewerbebehörde möglich, die bei der Überprüfung der Bedürfnisfrage regelmäßig auf die Erklärungen der Bahnverwaltungen und auf die Bedürfnisse des reisenden Publikums Bedacht nimmt. Die gewerberechtliche Konzession erwerben die Bahnverwaltungen mitunter selbst, zumeist aber die Pächter der B. auf eigenen Namen. In Österreich unterliegen sonach die B. der Gewerbeordnung gänzlich.

Die Vergebung der B. erfolgt gewöhnlich im Wege der öffentlichen Ausschreibung unter Bedachtnahme auf die fachliche Eignung an einen der Meistbietenden. Dem Pächter wird oft auch ein Teil des Inventars und zumeist auch eine Wohnung im Bahngebäude überlassen. Die Pachtzinse werden periodisch nach den Erträgnissen der B. geregelt. Die Pächter der B. werden zumeist verhalten, den Bahnbediensteten und im Dienst stehenden Militär- und Polizeipersonen Nachlässe von den allgemeinen Preisen zu gewähren. Vielfach werden ihnen auch Fahrpreisermäßigungen und bisweilen auch Frachtbegünstigungen für Lebensmittel zugestanden.

In England erfolgt die Vergebung der B. zumeist an eine Generalpachtunternehmung; in Österreich mißglückte ein solcher s. Z. unternommener Versuch.

Als besondere Art der B. wären die Kantinen im Bahnhofsrayon zu nennen, die ausschließlich den Bedürfnissen der Bahnbediensteten zu dienen haben. Solche Kantinen sind zumeist innerhalb größer Verschiebebahnhöfe und Werkstättenanlagen untergebracht.

Der Betrieb der B. wird von den Bahnverwaltungen auch im Interesse der Antialkoholbewegung (s. d.) beeinflußt.

In den B. müssen zur Vermeidung von Übervorteilungen der Reisenden die Speise- und Getränketarife, die der Genehmigung der Bahnverwaltung unterliegen, öffentlich ausgehängt sein.

Die unmittelbare Aufsicht über die B. und über die Einhaltung der Preise obliegt dem Stationsvorstande. Die weitere Betriebsführung wird teils durch die Vorschriften der Gewerbeordnungen, teils durch die Verfügungen der Eisenbahnverwaltungen geregelt.

Riesenfeld.


Bahnhotels. Die Errichtung von Hotels in unmittelbarer Nähe der Bahnhöfe ist durch die Natur des Eisenbahnverkehrs in so hohem Maße gerechtfertigt, daß nahezu überall die ersten Neubauten, die im Bereich der außerhalb größerer Orte gelegenen Bahnhöfe entstehen, dazu bestimmt sind, dem in der Station von und zur Bahn verkehrenden Publikum Unterkunft und sonstige Beherbergung zu bieten.

Solche Hotels in der Nähe der Bahnhöfe werden zumeist von dritten Personen, nicht von den Eisenbahnunternehmungen selbst, errichtet. Im Zuge neuer Bahnlinien entstehen derart vielfach Hotels, die ein Produkt des neuen Eisenbahnverkehrs sind. Solche Hotels, die mit dem Eisenbahnunternehmen selbst in keinem Zusammenhange stehen, finden sich in allen größeren Städten, die an sich Verkehrszentren sind, dann in Abzweigestationen, häufig aber auch in Mittelstationen.

Vielfach haben aber die Eisenbahnunternehmungen selbst die Errichtung von B. übernommen und deren Betrieb ihrem eigenen Eisenbahnunternehmen dienstbar gemacht. Auf dem europäischen Festlande kommen derartige Verhältnisse nur vereinzelt vor. So besitzt die österreichische Südbahngesellschaft großartige Hotelanlagen auf dem Semmering, in Toblach und in Abbazia, die österreichischen Staatsbahnen ein Hotel in Zell am See.

Aus der Zeit der Braunschweigischen Privatbahn rührt die Beteiligung der preußischen Staatseisenbahnverwaltung an dem Hotel Harzburger Hof in Bad Harzburg her.

Auch in Frankreich besitzen einzelne große Privatbahnen B., so gehören z. B. der Paris-Lyon-Mediterranee 4 "Terminus-Hotel" genannte B., u. zw. in Lyon, Marseille, Briancon und Veynes.

Die amerikanischen Eisenbahngesellschaften haben gleichfalls an geeigneten Orten ihres Eisenbahnnetzes B. erbaut; so beispielsweise die Atchison, Topeka und Santa-Fe-Eisenbahngesellschaft in Les Vegas, Hot Sprongs und in ihrer westlichen Endstation Guaymas, am Meerbusen von Kalifornien.

Alle diese Unternehmungen erreichen aber bei weitem nicht die großartigen Riesenetablissements der englischen Eisenbahngesellschaften. Die englischen, im gegenseitigen Wettbewerb stehenden großen Eisenbahngesellschaften erblicken im Hotelbetrieb ein geeignetes Reklamemittel, um die Reisenden durch die vortrefflichen Einrichtungen ihrer Hotels für ihre Wettbewerbslinie anzulocken.

Diese englischen B., wie in London, Liverpool und in vielen anderen Eisenbahnzentren, sind in den Aufnahmsgebäuden der Station selbst untergebracht und bilden zumeist die Straßenfront des Stationsgebäudes oder stehen mit dem Aufnahmsgebäude in baulicher Verbindung. Bei Tiefbahnhöfen, wie etwa in Edinburg, sind die Hotelräume mit den Bahnhofräumen

In Österreich entscheiden ausschließlich die Bahnverwaltungen darüber, in welchen Stationen B. errichtet werden sollen. Die faktische Errichtung der B. ist jedoch erst nach erfolgter Konzessionserteilung seitens der Gewerbebehörde möglich, die bei der Überprüfung der Bedürfnisfrage regelmäßig auf die Erklärungen der Bahnverwaltungen und auf die Bedürfnisse des reisenden Publikums Bedacht nimmt. Die gewerberechtliche Konzession erwerben die Bahnverwaltungen mitunter selbst, zumeist aber die Pächter der B. auf eigenen Namen. In Österreich unterliegen sonach die B. der Gewerbeordnung gänzlich.

Die Vergebung der B. erfolgt gewöhnlich im Wege der öffentlichen Ausschreibung unter Bedachtnahme auf die fachliche Eignung an einen der Meistbietenden. Dem Pächter wird oft auch ein Teil des Inventars und zumeist auch eine Wohnung im Bahngebäude überlassen. Die Pachtzinse werden periodisch nach den Erträgnissen der B. geregelt. Die Pächter der B. werden zumeist verhalten, den Bahnbediensteten und im Dienst stehenden Militär- und Polizeipersonen Nachlässe von den allgemeinen Preisen zu gewähren. Vielfach werden ihnen auch Fahrpreisermäßigungen und bisweilen auch Frachtbegünstigungen für Lebensmittel zugestanden.

In England erfolgt die Vergebung der B. zumeist an eine Generalpachtunternehmung; in Österreich mißglückte ein solcher s. Z. unternommener Versuch.

Als besondere Art der B. wären die Kantinen im Bahnhofsrayon zu nennen, die ausschließlich den Bedürfnissen der Bahnbediensteten zu dienen haben. Solche Kantinen sind zumeist innerhalb größer Verschiebebahnhöfe und Werkstättenanlagen untergebracht.

Der Betrieb der B. wird von den Bahnverwaltungen auch im Interesse der Antialkoholbewegung (s. d.) beeinflußt.

In den B. müssen zur Vermeidung von Übervorteilungen der Reisenden die Speise- und Getränketarife, die der Genehmigung der Bahnverwaltung unterliegen, öffentlich ausgehängt sein.

Die unmittelbare Aufsicht über die B. und über die Einhaltung der Preise obliegt dem Stationsvorstande. Die weitere Betriebsführung wird teils durch die Vorschriften der Gewerbeordnungen, teils durch die Verfügungen der Eisenbahnverwaltungen geregelt.

Riesenfeld.


Bahnhotels. Die Errichtung von Hotels in unmittelbarer Nähe der Bahnhöfe ist durch die Natur des Eisenbahnverkehrs in so hohem Maße gerechtfertigt, daß nahezu überall die ersten Neubauten, die im Bereich der außerhalb größerer Orte gelegenen Bahnhöfe entstehen, dazu bestimmt sind, dem in der Station von und zur Bahn verkehrenden Publikum Unterkunft und sonstige Beherbergung zu bieten.

Solche Hotels in der Nähe der Bahnhöfe werden zumeist von dritten Personen, nicht von den Eisenbahnunternehmungen selbst, errichtet. Im Zuge neuer Bahnlinien entstehen derart vielfach Hotels, die ein Produkt des neuen Eisenbahnverkehrs sind. Solche Hotels, die mit dem Eisenbahnunternehmen selbst in keinem Zusammenhange stehen, finden sich in allen größeren Städten, die an sich Verkehrszentren sind, dann in Abzweigestationen, häufig aber auch in Mittelstationen.

Vielfach haben aber die Eisenbahnunternehmungen selbst die Errichtung von B. übernommen und deren Betrieb ihrem eigenen Eisenbahnunternehmen dienstbar gemacht. Auf dem europäischen Festlande kommen derartige Verhältnisse nur vereinzelt vor. So besitzt die österreichische Südbahngesellschaft großartige Hotelanlagen auf dem Semmering, in Toblach und in Abbazia, die österreichischen Staatsbahnen ein Hotel in Zell am See.

Aus der Zeit der Braunschweigischen Privatbahn rührt die Beteiligung der preußischen Staatseisenbahnverwaltung an dem Hotel Harzburger Hof in Bad Harzburg her.

Auch in Frankreich besitzen einzelne große Privatbahnen B., so gehören z. B. der Paris-Lyon-Méditerranée 4 „Terminus-Hôtel“ genannte B., u. zw. in Lyon, Marseille, Briançon und Veynes.

Die amerikanischen Eisenbahngesellschaften haben gleichfalls an geeigneten Orten ihres Eisenbahnnetzes B. erbaut; so beispielsweise die Atchison, Topeka und Santa-Fé-Eisenbahngesellschaft in Les Vegas, Hot Sprongs und in ihrer westlichen Endstation Guaymas, am Meerbusen von Kalifornien.

Alle diese Unternehmungen erreichen aber bei weitem nicht die großartigen Riesenetablissements der englischen Eisenbahngesellschaften. Die englischen, im gegenseitigen Wettbewerb stehenden großen Eisenbahngesellschaften erblicken im Hotelbetrieb ein geeignetes Reklamemittel, um die Reisenden durch die vortrefflichen Einrichtungen ihrer Hotels für ihre Wettbewerbslinie anzulocken.

Diese englischen B., wie in London, Liverpool und in vielen anderen Eisenbahnzentren, sind in den Aufnahmsgebäuden der Station selbst untergebracht und bilden zumeist die Straßenfront des Stationsgebäudes oder stehen mit dem Aufnahmsgebäude in baulicher Verbindung. Bei Tiefbahnhöfen, wie etwa in Edinburg, sind die Hotelräume mit den Bahnhofräumen

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[415/0430] In Österreich entscheiden ausschließlich die Bahnverwaltungen darüber, in welchen Stationen B. errichtet werden sollen. Die faktische Errichtung der B. ist jedoch erst nach erfolgter Konzessionserteilung seitens der Gewerbebehörde möglich, die bei der Überprüfung der Bedürfnisfrage regelmäßig auf die Erklärungen der Bahnverwaltungen und auf die Bedürfnisse des reisenden Publikums Bedacht nimmt. Die gewerberechtliche Konzession erwerben die Bahnverwaltungen mitunter selbst, zumeist aber die Pächter der B. auf eigenen Namen. In Österreich unterliegen sonach die B. der Gewerbeordnung gänzlich. Die Vergebung der B. erfolgt gewöhnlich im Wege der öffentlichen Ausschreibung unter Bedachtnahme auf die fachliche Eignung an einen der Meistbietenden. Dem Pächter wird oft auch ein Teil des Inventars und zumeist auch eine Wohnung im Bahngebäude überlassen. Die Pachtzinse werden periodisch nach den Erträgnissen der B. geregelt. Die Pächter der B. werden zumeist verhalten, den Bahnbediensteten und im Dienst stehenden Militär- und Polizeipersonen Nachlässe von den allgemeinen Preisen zu gewähren. Vielfach werden ihnen auch Fahrpreisermäßigungen und bisweilen auch Frachtbegünstigungen für Lebensmittel zugestanden. In England erfolgt die Vergebung der B. zumeist an eine Generalpachtunternehmung; in Österreich mißglückte ein solcher s. Z. unternommener Versuch. Als besondere Art der B. wären die Kantinen im Bahnhofsrayon zu nennen, die ausschließlich den Bedürfnissen der Bahnbediensteten zu dienen haben. Solche Kantinen sind zumeist innerhalb größer Verschiebebahnhöfe und Werkstättenanlagen untergebracht. Der Betrieb der B. wird von den Bahnverwaltungen auch im Interesse der Antialkoholbewegung (s. d.) beeinflußt. In den B. müssen zur Vermeidung von Übervorteilungen der Reisenden die Speise- und Getränketarife, die der Genehmigung der Bahnverwaltung unterliegen, öffentlich ausgehängt sein. Die unmittelbare Aufsicht über die B. und über die Einhaltung der Preise obliegt dem Stationsvorstande. Die weitere Betriebsführung wird teils durch die Vorschriften der Gewerbeordnungen, teils durch die Verfügungen der Eisenbahnverwaltungen geregelt. Riesenfeld. Bahnhotels. Die Errichtung von Hotels in unmittelbarer Nähe der Bahnhöfe ist durch die Natur des Eisenbahnverkehrs in so hohem Maße gerechtfertigt, daß nahezu überall die ersten Neubauten, die im Bereich der außerhalb größerer Orte gelegenen Bahnhöfe entstehen, dazu bestimmt sind, dem in der Station von und zur Bahn verkehrenden Publikum Unterkunft und sonstige Beherbergung zu bieten. Solche Hotels in der Nähe der Bahnhöfe werden zumeist von dritten Personen, nicht von den Eisenbahnunternehmungen selbst, errichtet. Im Zuge neuer Bahnlinien entstehen derart vielfach Hotels, die ein Produkt des neuen Eisenbahnverkehrs sind. Solche Hotels, die mit dem Eisenbahnunternehmen selbst in keinem Zusammenhange stehen, finden sich in allen größeren Städten, die an sich Verkehrszentren sind, dann in Abzweigestationen, häufig aber auch in Mittelstationen. Vielfach haben aber die Eisenbahnunternehmungen selbst die Errichtung von B. übernommen und deren Betrieb ihrem eigenen Eisenbahnunternehmen dienstbar gemacht. Auf dem europäischen Festlande kommen derartige Verhältnisse nur vereinzelt vor. So besitzt die österreichische Südbahngesellschaft großartige Hotelanlagen auf dem Semmering, in Toblach und in Abbazia, die österreichischen Staatsbahnen ein Hotel in Zell am See. Aus der Zeit der Braunschweigischen Privatbahn rührt die Beteiligung der preußischen Staatseisenbahnverwaltung an dem Hotel Harzburger Hof in Bad Harzburg her. Auch in Frankreich besitzen einzelne große Privatbahnen B., so gehören z. B. der Paris-Lyon-Méditerranée 4 „Terminus-Hôtel“ genannte B., u. zw. in Lyon, Marseille, Briançon und Veynes. Die amerikanischen Eisenbahngesellschaften haben gleichfalls an geeigneten Orten ihres Eisenbahnnetzes B. erbaut; so beispielsweise die Atchison, Topeka und Santa-Fé-Eisenbahngesellschaft in Les Vegas, Hot Sprongs und in ihrer westlichen Endstation Guaymas, am Meerbusen von Kalifornien. Alle diese Unternehmungen erreichen aber bei weitem nicht die großartigen Riesenetablissements der englischen Eisenbahngesellschaften. Die englischen, im gegenseitigen Wettbewerb stehenden großen Eisenbahngesellschaften erblicken im Hotelbetrieb ein geeignetes Reklamemittel, um die Reisenden durch die vortrefflichen Einrichtungen ihrer Hotels für ihre Wettbewerbslinie anzulocken. Diese englischen B., wie in London, Liverpool und in vielen anderen Eisenbahnzentren, sind in den Aufnahmsgebäuden der Station selbst untergebracht und bilden zumeist die Straßenfront des Stationsgebäudes oder stehen mit dem Aufnahmsgebäude in baulicher Verbindung. Bei Tiefbahnhöfen, wie etwa in Edinburg, sind die Hotelräume mit den Bahnhofräumen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 415. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/430>, abgerufen am 16.07.2024.