Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.beträgt. 500 m, nur ausnahmsweise werden 300 m zugelassen; ebenso beträgt die höchste Steigung 18%0, nur ausnahmsweise unter besonderen Verhältnissen darf sie sich auf 25%0 belaufen. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, auf der Anatolischen Bahn die für Einführung des Schnellzugsbetriebs nötigen baulichen Verbesserungen herzustellen, wofür sie 8 Mill. Fr. ausgeben darf, die ihr von der türkischen Regierung in Jahresbeträgen erstattet werden. Das Aktienkapital der Bahn beträgt 15 Mill. Fr., eingeteilt in 30.000 Aktien zum Nennwert von 500 Fr. Die türkische Regierung leistet für die B., mit Ausnahme einzelner Strecken, die ohne Garantie herzustellen sind, eine Garantie von 11.000 Fr. für jedes km. Betragen die Roheinnahmen weniger als 4500 Fr. für das km, so ist der fehlende Betrag von der Regierung zuzuschießen. Die Einnahmen zwischen 4500 und 10.000 Fr. fallen dagegen ganz der Regierung zu, überschreiten sie 10.000 Fr., so bekommt von dem Mehrbetrag die Regierung 60%, die Bahn 40%, überschreitet sie 30.000 Fr., so hat die Regierung das Recht, den Bau des zweiten Gleises auf Kosten der Gesellschaft zu fordern. Zum Bau der ersten Strecke von Konia bis Eregli sind der Gesellschaft 54 Mill. Fr. gezahlt, in welchem Betrage die Türkei eine 4%ige Anleihe aufgenommen hat. Die Anleihe dient als Sicherheit für die der Gesellschaft zugesicherte kilometrische Beihilfe. Die bisherigen Erträge dieser Strecke sind in untenstehender Tabelle zusammengestellt. Es ergibt sich daraus, daß die Gesamteinnahmen und die kilometrischen Einnahmen allmählich gestiegen und die kilometrischen Zuschüsse nach und nach gefallen sind. Zum Bau der zweiten Strecke von Bulgurlu nach Helif ist gleichfalls eine Anleihe von 108 Mill. Fr. von der Türkei aufgenommen worden, deren Erträge in ähnlicher Weise Verwendung finden, wie die der ersten Anleihe. Roheinnahmen und mittlere kilometrische Einnahmen der Bagdadbahn sowie die vom Staate bezahlten kilometrischen Garantien in Franken. Die Sicherheiten, die die Türkei für ihre Ertragsgarantien geleistet hat, sind für die verschiedenen Strecken verschiedene; für die erste Strecke sind es, wie bei der Anatolischen Bahn, Zehnten der von der Bahn durchschnittenen Gebiete. Für die anderen Strecken werden weitere Sicherheiten geleistet, z. B. durch Verpfändung von Zolleinkünften. Die Bestimmungen hierüber sind wiederholt geändert und sehr verwickelter Art, da sie mit der Regelung des Schuldenwesens der Türkei zusammenhängen, an der auch andere Mächte, besonders England, stark beteiligt sind. Jedenfalls genügen sie der Gesellschaft, um den Bau der Bahn jetzt mit allem Nachdruck zu fördern. In der letzten Zeit (1910 und 1911) ist auch von einer von der B. abzweigenden Linie nach Persien die Rede gewesen, die in Zusammenhang steht mit den Plänen Rußlands zur Erschließung Persiens durch Eisenbahnen. Feste Gestaltung haben diese Pläne noch nicht gewonnen, ebenso wie es neuerdings still geworden ist von dem großartigen Plane des Engländers Wilcox, die noch in vielen Oberresten vorhandenen alten Bewässerungsanlagen zwischen Euphrat und Tigris wiederherzustellen und damit das ganze Gebiet einer intensiven landwirtschaftlichen Kultur wieder voll zugänglich zu machen. Man erwartet reiche Erträge vom Getreidebau, von der Anpflanzung der Baumwollstaude. Ferner sollen bedeutende Lager von Erdharzen und ergiebige Petroleumquellen in den von der künftigen B. durchzogenen Gebieten vorhanden sein. v. der Leyen. Bagger (dredging-engine; drague, excavateur; escavatore) dienen zum Aushub von Erdmassen. Bei Eisenbahnbauten werden B. insbesonders bei der Aushebung großer Einschnitte und bei umfangreichen Gründungsarbeiten verwendet. Im ersten Falle dienen sie dazu, einen. Schlitz herzustellen, um möglichst viele und bequeme Angriffspunkte für die Arbeiter zu schaffen. Nach ihrer Verwendungsart unterscheidet man Trocken- und Naßbagger. Die ersteren heben zutage liegende Bodenmassen aus und bewegen sich auf Gleisen; die letzteren arbeiten unter Wasser und sind auf Schiffen angeordnet. Die meisten B. graben mit Gefäßen; bei den Naßbaggern kann auch ein Wasserstrom als Fördermittel benutzt werden, der die Erdmassen mit sich führt (Saugbagger). Die Förderung ist entweder eine stetige (Eimerketten- und Saugbagger) oder eine periodische (Löffelbagger und Greifbagger); im letzteren Falle ist nur ein Fördergefäß vorhanden, das in allen Bewegungen von Hand gesteuert wird. Dieser Betrieb erfordert eine größere Aufmerksamkeit, erlaubt aber mehr Freiheit in der Art beträgt. 500 m, nur ausnahmsweise werden 300 m zugelassen; ebenso beträgt die höchste Steigung 18‰, nur ausnahmsweise unter besonderen Verhältnissen darf sie sich auf 25‰ belaufen. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, auf der Anatolischen Bahn die für Einführung des Schnellzugsbetriebs nötigen baulichen Verbesserungen herzustellen, wofür sie 8 Mill. Fr. ausgeben darf, die ihr von der türkischen Regierung in Jahresbeträgen erstattet werden. Das Aktienkapital der Bahn beträgt 15 Mill. Fr., eingeteilt in 30.000 Aktien zum Nennwert von 500 Fr. Die türkische Regierung leistet für die B., mit Ausnahme einzelner Strecken, die ohne Garantie herzustellen sind, eine Garantie von 11.000 Fr. für jedes km. Betragen die Roheinnahmen weniger als 4500 Fr. für das km, so ist der fehlende Betrag von der Regierung zuzuschießen. Die Einnahmen zwischen 4500 und 10.000 Fr. fallen dagegen ganz der Regierung zu, überschreiten sie 10.000 Fr., so bekommt von dem Mehrbetrag die Regierung 60%, die Bahn 40%, überschreitet sie 30.000 Fr., so hat die Regierung das Recht, den Bau des zweiten Gleises auf Kosten der Gesellschaft zu fordern. Zum Bau der ersten Strecke von Konia bis Eregli sind der Gesellschaft 54 Mill. Fr. gezahlt, in welchem Betrage die Türkei eine 4%ige Anleihe aufgenommen hat. Die Anleihe dient als Sicherheit für die der Gesellschaft zugesicherte kilometrische Beihilfe. Die bisherigen Erträge dieser Strecke sind in untenstehender Tabelle zusammengestellt. Es ergibt sich daraus, daß die Gesamteinnahmen und die kilometrischen Einnahmen allmählich gestiegen und die kilometrischen Zuschüsse nach und nach gefallen sind. Zum Bau der zweiten Strecke von Bulgurlu nach Helif ist gleichfalls eine Anleihe von 108 Mill. Fr. von der Türkei aufgenommen worden, deren Erträge in ähnlicher Weise Verwendung finden, wie die der ersten Anleihe. Roheinnahmen und mittlere kilometrische Einnahmen der Bagdadbahn sowie die vom Staate bezahlten kilometrischen Garantien in Franken. Die Sicherheiten, die die Türkei für ihre Ertragsgarantien geleistet hat, sind für die verschiedenen Strecken verschiedene; für die erste Strecke sind es, wie bei der Anatolischen Bahn, Zehnten der von der Bahn durchschnittenen Gebiete. Für die anderen Strecken werden weitere Sicherheiten geleistet, z. B. durch Verpfändung von Zolleinkünften. Die Bestimmungen hierüber sind wiederholt geändert und sehr verwickelter Art, da sie mit der Regelung des Schuldenwesens der Türkei zusammenhängen, an der auch andere Mächte, besonders England, stark beteiligt sind. Jedenfalls genügen sie der Gesellschaft, um den Bau der Bahn jetzt mit allem Nachdruck zu fördern. In der letzten Zeit (1910 und 1911) ist auch von einer von der B. abzweigenden Linie nach Persien die Rede gewesen, die in Zusammenhang steht mit den Plänen Rußlands zur Erschließung Persiens durch Eisenbahnen. Feste Gestaltung haben diese Pläne noch nicht gewonnen, ebenso wie es neuerdings still geworden ist von dem großartigen Plane des Engländers Wilcox, die noch in vielen Oberresten vorhandenen alten Bewässerungsanlagen zwischen Euphrat und Tigris wiederherzustellen und damit das ganze Gebiet einer intensiven landwirtschaftlichen Kultur wieder voll zugänglich zu machen. Man erwartet reiche Erträge vom Getreidebau, von der Anpflanzung der Baumwollstaude. Ferner sollen bedeutende Lager von Erdharzen und ergiebige Petroleumquellen in den von der künftigen B. durchzogenen Gebieten vorhanden sein. v. der Leyen. Bagger (dredging-engine; drague, excavateur; escavatore) dienen zum Aushub von Erdmassen. Bei Eisenbahnbauten werden B. insbesonders bei der Aushebung großer Einschnitte und bei umfangreichen Gründungsarbeiten verwendet. Im ersten Falle dienen sie dazu, einen. Schlitz herzustellen, um möglichst viele und bequeme Angriffspunkte für die Arbeiter zu schaffen. Nach ihrer Verwendungsart unterscheidet man Trocken- und Naßbagger. Die ersteren heben zutage liegende Bodenmassen aus und bewegen sich auf Gleisen; die letzteren arbeiten unter Wasser und sind auf Schiffen angeordnet. Die meisten B. graben mit Gefäßen; bei den Naßbaggern kann auch ein Wasserstrom als Fördermittel benutzt werden, der die Erdmassen mit sich führt (Saugbagger). Die Förderung ist entweder eine stetige (Eimerketten- und Saugbagger) oder eine periodische (Löffelbagger und Greifbagger); im letzteren Falle ist nur ein Fördergefäß vorhanden, das in allen Bewegungen von Hand gesteuert wird. 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beträgt. 500 m, nur ausnahmsweise werden 300 m zugelassen; ebenso beträgt die höchste Steigung 18‰, nur ausnahmsweise unter besonderen Verhältnissen darf sie sich auf 25‰ belaufen.
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, auf der Anatolischen Bahn die für Einführung des Schnellzugsbetriebs nötigen baulichen Verbesserungen herzustellen, wofür sie 8 Mill. Fr. ausgeben darf, die ihr von der türkischen Regierung in Jahresbeträgen erstattet werden.
Das Aktienkapital der Bahn beträgt 15 Mill. Fr., eingeteilt in 30.000 Aktien zum Nennwert von 500 Fr. Die türkische Regierung leistet für die B., mit Ausnahme einzelner Strecken, die ohne Garantie herzustellen sind, eine Garantie von 11.000 Fr. für jedes km. Betragen die Roheinnahmen weniger als 4500 Fr. für das km, so ist der fehlende Betrag von der Regierung zuzuschießen. Die Einnahmen zwischen 4500 und 10.000 Fr. fallen dagegen ganz der Regierung zu, überschreiten sie 10.000 Fr., so bekommt von dem Mehrbetrag die Regierung 60%, die Bahn 40%, überschreitet sie 30.000 Fr., so hat die Regierung das Recht, den Bau des zweiten Gleises auf Kosten der Gesellschaft zu fordern. Zum Bau der ersten Strecke von Konia bis Eregli sind der Gesellschaft 54 Mill. Fr. gezahlt, in welchem Betrage die Türkei eine 4%ige Anleihe aufgenommen hat. Die Anleihe dient als Sicherheit für die der Gesellschaft zugesicherte kilometrische Beihilfe. Die bisherigen Erträge dieser Strecke sind in untenstehender Tabelle zusammengestellt.
Es ergibt sich daraus, daß die Gesamteinnahmen und die kilometrischen Einnahmen allmählich gestiegen und die kilometrischen Zuschüsse nach und nach gefallen sind.
Zum Bau der zweiten Strecke von Bulgurlu nach Helif ist gleichfalls eine Anleihe von 108 Mill. Fr. von der Türkei aufgenommen worden, deren Erträge in ähnlicher Weise Verwendung finden, wie die der ersten Anleihe.
Roheinnahmen und mittlere kilometrische Einnahmen der Bagdadbahn sowie die vom Staate bezahlten kilometrischen Garantien in Franken.
Die Sicherheiten, die die Türkei für ihre Ertragsgarantien geleistet hat, sind für die verschiedenen Strecken verschiedene; für die erste Strecke sind es, wie bei der Anatolischen Bahn, Zehnten der von der Bahn durchschnittenen Gebiete. Für die anderen Strecken werden weitere Sicherheiten geleistet, z. B. durch Verpfändung von Zolleinkünften. Die Bestimmungen hierüber sind wiederholt geändert und sehr verwickelter Art, da sie mit der Regelung des Schuldenwesens der Türkei zusammenhängen, an der auch andere Mächte, besonders England, stark beteiligt sind. Jedenfalls genügen sie der Gesellschaft, um den Bau der Bahn jetzt mit allem Nachdruck zu fördern.
In der letzten Zeit (1910 und 1911) ist auch von einer von der B. abzweigenden Linie nach Persien die Rede gewesen, die in Zusammenhang steht mit den Plänen Rußlands zur Erschließung Persiens durch Eisenbahnen. Feste Gestaltung haben diese Pläne noch nicht gewonnen, ebenso wie es neuerdings still geworden ist von dem großartigen Plane des Engländers Wilcox, die noch in vielen Oberresten vorhandenen alten Bewässerungsanlagen zwischen Euphrat und Tigris wiederherzustellen und damit das ganze Gebiet einer intensiven landwirtschaftlichen Kultur wieder voll zugänglich zu machen. Man erwartet reiche Erträge vom Getreidebau, von der Anpflanzung der Baumwollstaude. Ferner sollen bedeutende Lager von Erdharzen und ergiebige Petroleumquellen in den von der künftigen B. durchzogenen Gebieten vorhanden sein.
v. der Leyen.
Bagger (dredging-engine; drague, excavateur; escavatore) dienen zum Aushub von Erdmassen. Bei Eisenbahnbauten werden B. insbesonders bei der Aushebung großer Einschnitte und bei umfangreichen Gründungsarbeiten verwendet. Im ersten Falle dienen sie dazu, einen. Schlitz herzustellen, um möglichst viele und bequeme Angriffspunkte für die Arbeiter zu schaffen. Nach ihrer Verwendungsart unterscheidet man Trocken- und Naßbagger. Die ersteren heben zutage liegende Bodenmassen aus und bewegen sich auf Gleisen; die letzteren arbeiten unter Wasser und sind auf Schiffen angeordnet. Die meisten B. graben mit Gefäßen; bei den Naßbaggern kann auch ein Wasserstrom als Fördermittel benutzt werden, der die Erdmassen mit sich führt (Saugbagger). Die Förderung ist entweder eine stetige (Eimerketten- und Saugbagger) oder eine periodische (Löffelbagger und Greifbagger); im letzteren Falle ist nur ein Fördergefäß vorhanden, das in allen Bewegungen von Hand gesteuert wird. Dieser Betrieb erfordert eine größere Aufmerksamkeit, erlaubt aber mehr Freiheit in der Art
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