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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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nämlich alle eintretenden Entwertungen durch die laufende Unterhaltung oder Erneuerung stets sofort wieder ersetzt werden.

Eisenbahnen sind im allgemeinen Unternehmungen von langer Dauer, deren verschiedene Bestandteile in sehr verschiedenem Maße der Abnutzung unterliegen oder der Entwertung ausgesetzt sind.

4. Soll der Versuch gemacht werden, zu berechnen, welche Tilgungsrücklagen bei Eisenbahnunternehmungen zur Erhaltung des Vermögenstandes notwendig sind, so kann in folgender Weise vorgegangen werden.

Da die Rücklage in Prozenten des Anlagekapitales bemessen werden soll, so ist vor allem festzustellen, wie sich die einzelnen Bestandteile von Eisenbahnanlagen, in Hauptgruppen zusammengefaßt, hinsichtlich der Abnutzung und Entwertung verhalten (s. auch Anlagekapital und Anlagekosten).

Nach den bisherigen Erfahrungen läßt sich feststellen:

Grund und Boden erfährt keine Entwertung, steigt im Gegenteil im Wert.

Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten, Tunnel u. s. w. haben eine große Lebensdauer, die von 50 bis zu Hunderten von Jahren betragen mag. Da diese Bahnbestandteile auch von technischen Neuerungen, z. B. der Einführung des elektrischen Betriebs, nicht berührt werden, so ist es jedenfalls noch sehr sicher gerechnet, wenn im Durchschnitt 150 Jahre als Dauerzeit angenommen werden. Hiernach tritt bei dieser Gruppe jährlich im Durchschnitt eine Entwertung von 100/150 = 0·67% des Anlagekapitals ein.

Der Oberbau besaß früher infolge des weniger starken Verkehrs, vielleicht auch infolge anderer Fabrikationsverfahren, eine längere Dauerzeit als jetzt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre empfiehlt es sich nicht, mehr als durchschnittlich 15 Jahre anzunehmen. Beim Oberbau tritt hiernach im Jahresdurchschnitt eine Entwertung von 100/15 = 6·7% des Kapitalwertes ein.

Hinsichtlich der Stationen kann angenommen werden, daß die großen Bahnhöfe etwa alle 30 Jahre, die kleinen etwa alle 50 Jahre umgebaut werden müssen. Im Durchschnitt darf mit 40 Jahren gerechnet werden. Da solche Umbauten in der Regel nicht den ganzen Bahnhof erfassen, sondern immerhin einen Teil der vorhandenen Anlagen beibehalten können, wird es zulässig sein, die Erneuerung nach 40 Jahren - also 100/40 =2·5% jährliche Entwertung - nur für 3/4 des Kapitalwertes zu rechnen.

Die Signale und Sicherungsanlagen lassen eine durchschnittliche Lebensdauer von 20 Jahren erwarten. Die jährliche Entwertung beträgt also 100/20 = 5% des Kapitalwertes.

Bei den Fahrzeugen rechnen die meisten Verwaltungen mit einer durchschnittlichen Lebensdauer von 30 Jahren. Der Durchschnitt gilt für den gesamten Fahrpark, also für Lokomotiven, Personen-, Güter- u. s. w. Wagen, deren Lebensdauer im einzelnen ziemlich verschieden ist. Die jährliche durchschnittliche Entwertung des Fahrparkes beträgt sonach 100/30 = 3·3% des anfänglichen Buchwertes

Die soeben betrachteten Hauptgruppen sind, was ihre Beteiligung am Gesamtanlagekapital anlangt, von sehr verschiedener Bedeutung. In runden Ziffern, die mit wenig Unterschieden für alle größeren Bahnverwaltungen gelten, treffen


auf Grund und Boden9% des Anlagekapitals
auf Erd- u. Felsarbeiten,
Kunstbauten u. dgl.31% des Anlagekapitals
auf Oberbau25% des Anlagekapitals
auf Stationen u. dgl.16% des Anlagekapitals
auf Signale u. dgl.2% des Anlagekapitals
auf Fahrzeuge17% des Anlagekapitals

Die soeben ermittelten Ziffern lassen sich in folgende Übersicht zusammenfassen:


Die jährliche durch-
Vomschnittl. Entwertung
Anlagekapitaldieser Teile beträgt in
treffen% des Buchwertes
auf Grund und Boden9 Teile0·0
auf Erd, Felsarbeiten
Kunstbauten u. dgl.31 Teile0·67
auf Oberbau25 Teile6·70
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Die zur Erhaltung des Vermögenstandes notwendige Tilgungsrücklage hängt nun ganz von der Wirtschaftsführung ab. Die zwei Grenzfälle, die sich in dieser Hinsicht - theoretisch - denken lassen, sind folgende: einerseits eine Bahn Verwaltung, die jede eintretende Entwertung sofort aus Betriebsmitteln wieder gut macht, so daß besondere Tilgungsrücklagen zur Erhaltung des Vermögensstandes überhaupt nicht notwendig werden; anderseits eine Bahnverwaltung, die aus Betriebsmitteln überhaupt nichts erneuert, so daß die Tilgungsrücklage der gesamten Entwertung gleichkommen

1 von 3/4 des Buchwertes.

nämlich alle eintretenden Entwertungen durch die laufende Unterhaltung oder Erneuerung stets sofort wieder ersetzt werden.

Eisenbahnen sind im allgemeinen Unternehmungen von langer Dauer, deren verschiedene Bestandteile in sehr verschiedenem Maße der Abnutzung unterliegen oder der Entwertung ausgesetzt sind.

4. Soll der Versuch gemacht werden, zu berechnen, welche Tilgungsrücklagen bei Eisenbahnunternehmungen zur Erhaltung des Vermögenstandes notwendig sind, so kann in folgender Weise vorgegangen werden.

Da die Rücklage in Prozenten des Anlagekapitales bemessen werden soll, so ist vor allem festzustellen, wie sich die einzelnen Bestandteile von Eisenbahnanlagen, in Hauptgruppen zusammengefaßt, hinsichtlich der Abnutzung und Entwertung verhalten (s. auch Anlagekapital und Anlagekosten).

Nach den bisherigen Erfahrungen läßt sich feststellen:

Grund und Boden erfährt keine Entwertung, steigt im Gegenteil im Wert.

Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten, Tunnel u. s. w. haben eine große Lebensdauer, die von 50 bis zu Hunderten von Jahren betragen mag. Da diese Bahnbestandteile auch von technischen Neuerungen, z. B. der Einführung des elektrischen Betriebs, nicht berührt werden, so ist es jedenfalls noch sehr sicher gerechnet, wenn im Durchschnitt 150 Jahre als Dauerzeit angenommen werden. Hiernach tritt bei dieser Gruppe jährlich im Durchschnitt eine Entwertung von 100/150 = 0·67% des Anlagekapitals ein.

Der Oberbau besaß früher infolge des weniger starken Verkehrs, vielleicht auch infolge anderer Fabrikationsverfahren, eine längere Dauerzeit als jetzt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre empfiehlt es sich nicht, mehr als durchschnittlich 15 Jahre anzunehmen. Beim Oberbau tritt hiernach im Jahresdurchschnitt eine Entwertung von 100/15 = 6·7% des Kapitalwertes ein.

Hinsichtlich der Stationen kann angenommen werden, daß die großen Bahnhöfe etwa alle 30 Jahre, die kleinen etwa alle 50 Jahre umgebaut werden müssen. Im Durchschnitt darf mit 40 Jahren gerechnet werden. Da solche Umbauten in der Regel nicht den ganzen Bahnhof erfassen, sondern immerhin einen Teil der vorhandenen Anlagen beibehalten können, wird es zulässig sein, die Erneuerung nach 40 Jahren – also 100/40 =2·5% jährliche Entwertung – nur für 3/4 des Kapitalwertes zu rechnen.

Die Signale und Sicherungsanlagen lassen eine durchschnittliche Lebensdauer von 20 Jahren erwarten. Die jährliche Entwertung beträgt also 100/20 = 5% des Kapitalwertes.

Bei den Fahrzeugen rechnen die meisten Verwaltungen mit einer durchschnittlichen Lebensdauer von 30 Jahren. Der Durchschnitt gilt für den gesamten Fahrpark, also für Lokomotiven, Personen-, Güter- u. s. w. Wagen, deren Lebensdauer im einzelnen ziemlich verschieden ist. Die jährliche durchschnittliche Entwertung des Fahrparkes beträgt sonach 100/30 = 3·3% des anfänglichen Buchwertes

Die soeben betrachteten Hauptgruppen sind, was ihre Beteiligung am Gesamtanlagekapital anlangt, von sehr verschiedener Bedeutung. In runden Ziffern, die mit wenig Unterschieden für alle größeren Bahnverwaltungen gelten, treffen


auf Grund und Boden9% des Anlagekapitals
auf Erd- u. Felsarbeiten,
Kunstbauten u. dgl.31% des Anlagekapitals
auf Oberbau25% des Anlagekapitals
auf Stationen u. dgl.16% des Anlagekapitals
auf Signale u. dgl.2% des Anlagekapitals
auf Fahrzeuge17% des Anlagekapitals

Die soeben ermittelten Ziffern lassen sich in folgende Übersicht zusammenfassen:


Die jährliche durch-
Vomschnittl. Entwertung
Anlagekapitaldieser Teile beträgt in
treffen% des Buchwertes
auf Grund und Boden9 Teile0·0
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auf Oberbau25 Teile6·70
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Die zur Erhaltung des Vermögenstandes notwendige Tilgungsrücklage hängt nun ganz von der Wirtschaftsführung ab. Die zwei Grenzfälle, die sich in dieser Hinsicht – theoretisch – denken lassen, sind folgende: einerseits eine Bahn Verwaltung, die jede eintretende Entwertung sofort aus Betriebsmitteln wieder gut macht, so daß besondere Tilgungsrücklagen zur Erhaltung des Vermögensstandes überhaupt nicht notwendig werden; anderseits eine Bahnverwaltung, die aus Betriebsmitteln überhaupt nichts erneuert, so daß die Tilgungsrücklage der gesamten Entwertung gleichkommen

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[172/0181] nämlich alle eintretenden Entwertungen durch die laufende Unterhaltung oder Erneuerung stets sofort wieder ersetzt werden. Eisenbahnen sind im allgemeinen Unternehmungen von langer Dauer, deren verschiedene Bestandteile in sehr verschiedenem Maße der Abnutzung unterliegen oder der Entwertung ausgesetzt sind. 4. Soll der Versuch gemacht werden, zu berechnen, welche Tilgungsrücklagen bei Eisenbahnunternehmungen zur Erhaltung des Vermögenstandes notwendig sind, so kann in folgender Weise vorgegangen werden. Da die Rücklage in Prozenten des Anlagekapitales bemessen werden soll, so ist vor allem festzustellen, wie sich die einzelnen Bestandteile von Eisenbahnanlagen, in Hauptgruppen zusammengefaßt, hinsichtlich der Abnutzung und Entwertung verhalten (s. auch Anlagekapital und Anlagekosten). Nach den bisherigen Erfahrungen läßt sich feststellen: Grund und Boden erfährt keine Entwertung, steigt im Gegenteil im Wert. Erd- und Felsarbeiten, Kunstbauten, Tunnel u. s. w. haben eine große Lebensdauer, die von 50 bis zu Hunderten von Jahren betragen mag. Da diese Bahnbestandteile auch von technischen Neuerungen, z. B. der Einführung des elektrischen Betriebs, nicht berührt werden, so ist es jedenfalls noch sehr sicher gerechnet, wenn im Durchschnitt 150 Jahre als Dauerzeit angenommen werden. Hiernach tritt bei dieser Gruppe jährlich im Durchschnitt eine Entwertung von 100/150 = 0·67% des Anlagekapitals ein. Der Oberbau besaß früher infolge des weniger starken Verkehrs, vielleicht auch infolge anderer Fabrikationsverfahren, eine längere Dauerzeit als jetzt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre empfiehlt es sich nicht, mehr als durchschnittlich 15 Jahre anzunehmen. Beim Oberbau tritt hiernach im Jahresdurchschnitt eine Entwertung von 100/15 = 6·7% des Kapitalwertes ein. Hinsichtlich der Stationen kann angenommen werden, daß die großen Bahnhöfe etwa alle 30 Jahre, die kleinen etwa alle 50 Jahre umgebaut werden müssen. Im Durchschnitt darf mit 40 Jahren gerechnet werden. Da solche Umbauten in der Regel nicht den ganzen Bahnhof erfassen, sondern immerhin einen Teil der vorhandenen Anlagen beibehalten können, wird es zulässig sein, die Erneuerung nach 40 Jahren – also 100/40 =2·5% jährliche Entwertung – nur für 3/4 des Kapitalwertes zu rechnen. Die Signale und Sicherungsanlagen lassen eine durchschnittliche Lebensdauer von 20 Jahren erwarten. Die jährliche Entwertung beträgt also 100/20 = 5% des Kapitalwertes. Bei den Fahrzeugen rechnen die meisten Verwaltungen mit einer durchschnittlichen Lebensdauer von 30 Jahren. Der Durchschnitt gilt für den gesamten Fahrpark, also für Lokomotiven, Personen-, Güter- u. s. w. Wagen, deren Lebensdauer im einzelnen ziemlich verschieden ist. Die jährliche durchschnittliche Entwertung des Fahrparkes beträgt sonach 100/30 = 3·3% des anfänglichen Buchwertes Die soeben betrachteten Hauptgruppen sind, was ihre Beteiligung am Gesamtanlagekapital anlangt, von sehr verschiedener Bedeutung. In runden Ziffern, die mit wenig Unterschieden für alle größeren Bahnverwaltungen gelten, treffen auf Grund und Boden 9% des Anlagekapitals auf Erd- u. Felsarbeiten, Kunstbauten u. dgl. 31% des Anlagekapitals auf Oberbau 25% des Anlagekapitals auf Stationen u. dgl. 16% des Anlagekapitals auf Signale u. dgl. 2% des Anlagekapitals auf Fahrzeuge 17% des Anlagekapitals Die soeben ermittelten Ziffern lassen sich in folgende Übersicht zusammenfassen: Die jährliche durch- Vom schnittl. Entwertung Anlagekapital dieser Teile beträgt in treffen % des Buchwertes auf Grund und Boden 9 Teile 0·0 auf Erd, Felsarbeiten Kunstbauten u. dgl. 31 Teile 0·67 auf Oberbau 25 Teile 6·70 auf Stationen u. dgl. 16 Teile 2·50 1 auf Signale u. dgl. 2 Teile 5·0 auf Fahrzeuge 17 Teile 3·3 Die zur Erhaltung des Vermögenstandes notwendige Tilgungsrücklage hängt nun ganz von der Wirtschaftsführung ab. Die zwei Grenzfälle, die sich in dieser Hinsicht – theoretisch – denken lassen, sind folgende: einerseits eine Bahn Verwaltung, die jede eintretende Entwertung sofort aus Betriebsmitteln wieder gut macht, so daß besondere Tilgungsrücklagen zur Erhaltung des Vermögensstandes überhaupt nicht notwendig werden; anderseits eine Bahnverwaltung, die aus Betriebsmitteln überhaupt nichts erneuert, so daß die Tilgungsrücklage der gesamten Entwertung gleichkommen 1 von 3/4 des Buchwertes.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 172. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/181>, abgerufen am 17.07.2024.