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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Bahnen unentgeltlich anzuschlagen, A. rein gewerblichen Inhalts dagegen nur gegen Entgelt, und zwar unter der Voraussetzung, daß der Veröffentlichung mit Rücksicht auf Inhalt und Form der A. kein Hindernis entgegensteht.


Anlagekapital (invested capital; capital d'etablissement; capitale d'impianto). Der Begriff A. ist nicht ganz feststehend. Es empfiehlt sich, zwei Hauptarten des Begriffes zu unterscheiden: das eigenwirtschaftliche A. des Unternehmers und das statistische A. des Unternehmens.

1. Das A. des Unternehmers im wirtschaftlichen Sinne ist die Summe, die von den auf die Gründung oder Erwerbung und auf die Erweiterung eines Unternehmens erwachsenen Kosten dem Unternehmer selbst als Schuld zu Buche steht, d. h. von ihm zu verzinsen und zu tilgen ist, die Summe also, die die eigene Wirtschaft des Unternehmers belastet.

Das A. in diesem Sinne bildet die Statistik des Deutschen Reichseisenbahnamtes in Tab. 20 auf die Art, daß zu den reinen Baukosten einerseits verschiedene Nebenkosten (Geldbeschaffung, Passivzinsen während der Bauzeit, erste Dotierung von Reserve- und ähnlichen Fonds, etwaige Ausfälle beim provisorischen, d. h. auf Rechnung der Bauverwaltung durchgeführten Betrieb, auch Aufzahlungen bei der Erwerbung) zugezählt, anderseits die Einnahmen der Bauverwaltung (etwaige Überschüsse aus dem provisorischen Betrieb, Rückeinnahmen aus Veräußerungen, Kursgewinne, Aktivzinsen aus Baufonds, Leistungen Dritter a fonds perdu) und - nach dem Obergang auf die Betriebsverwaltung - die Bauaufwendungen aus Betriebseinnahmen, auch etwaige Preisnachlässe bei der Erwerbung abgezogen werden.

Aus diesem Begriff des (subjektiven) Unternehmer-A. folgt, daß das A. im allgemeinen größer ist als die Baukosten, daß aber bei glücklicher Finanzgebarung, größeren Aufwendungen aus Betriebseinnahmen und beträchtlichen Zuschüssen Dritter das die Betriebsverwaltung belastende A. kleiner sein kann als die Baukosten, daß es anderseits die Baukosten umsomehr übersteigen wird, je weniger diese günstigen Umstände gegeben sind.

2. Das statistische A. des Unternehmens (das objektive A.) entsteht dadurch, daß alle Aufwendungen, die für die Errichtung oder Erwerbung und für die Erweiterung des Unternehmens erwachsen sind, zu einer Summe vereinigt werden, ohne Rücksicht darauf, wen die Aufwendungen belasten. Also z. B. ohne Rücksicht darauf, daß Zuschüsse Dritter a fonds perdu und Bauaufwendungen aus Betriebsmitteln die Betriebsverwaltung der betreffenden Bahn überhaupt nicht mit Zins und Tilgung belasten.

3. Weitere Sonderarten des A., die jedoch nur Unterarten der beiden Hauptbegriffe bilden:

A. im Jahresdurchschnitt wird in der Weise berechnet, daß das A. solcher Strecken die im Laufe eines Jahres in Betrieb genommen werden, nicht mit dem vollen Betrag, sondern nur im Verhältnis der Betriebszeit in Ansatz kommt. Ebenso bei den Kosten der Erweiterungen.

Garantiertes A. ist jenes, für das der Staat oder andere Interessenten einen bestimmten Ertrag (Roh- oder Reinertrag) garantieren. Das wirkliche A. ist vielfach höher, wenn nämlich Anlagekosten entstehen, die die Garantiesumme überschreiten oder deren Einrechnung in das A. vom Garanten verweigert wird.

Die Begriffe: getilgtes, konzessioniertes und verwendetes A. bedürfen keiner besonderen Erklärung. Der Gegensatz zu getilgtem A. ist das "Grundkapital", d. h. das A. ohne Abzug der getilgten Beträge.

Von den Verhältnissen im Deutschen Reiche möge die untenstehende Zusammenstellung eine Andeutung geben.

In Österreich setzte sich das A., das für die Haupt- und Lokalbahnlinien sämtlicher Staatsbahnen und der vom Staate für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen aufgebracht war, Ende 1909 aus folgenden Bestandteilen zusammen:


Kronen
Baukosten und Kaufpreis
erworbener Bahnen822,479.511
Eisenbahn-
Staatsschuldverschreibungen685,700.135
Zur Selbstzahlung übernommene
Privatbahnprioritäten2.204,745.976
Kapitalisierte Rente
verstaatlichter Privatbahnen885,968.688
Sonst beschafftes Kapital 841,915.135
5.440,809.445

Bahnen unentgeltlich anzuschlagen, A. rein gewerblichen Inhalts dagegen nur gegen Entgelt, und zwar unter der Voraussetzung, daß der Veröffentlichung mit Rücksicht auf Inhalt und Form der A. kein Hindernis entgegensteht.


Anlagekapital (invested capital; capital d'établissement; capitale d'impianto). Der Begriff A. ist nicht ganz feststehend. Es empfiehlt sich, zwei Hauptarten des Begriffes zu unterscheiden: das eigenwirtschaftliche A. des Unternehmers und das statistische A. des Unternehmens.

1. Das A. des Unternehmers im wirtschaftlichen Sinne ist die Summe, die von den auf die Gründung oder Erwerbung und auf die Erweiterung eines Unternehmens erwachsenen Kosten dem Unternehmer selbst als Schuld zu Buche steht, d. h. von ihm zu verzinsen und zu tilgen ist, die Summe also, die die eigene Wirtschaft des Unternehmers belastet.

Das A. in diesem Sinne bildet die Statistik des Deutschen Reichseisenbahnamtes in Tab. 20 auf die Art, daß zu den reinen Baukosten einerseits verschiedene Nebenkosten (Geldbeschaffung, Passivzinsen während der Bauzeit, erste Dotierung von Reserve- und ähnlichen Fonds, etwaige Ausfälle beim provisorischen, d. h. auf Rechnung der Bauverwaltung durchgeführten Betrieb, auch Aufzahlungen bei der Erwerbung) zugezählt, anderseits die Einnahmen der Bauverwaltung (etwaige Überschüsse aus dem provisorischen Betrieb, Rückeinnahmen aus Veräußerungen, Kursgewinne, Aktivzinsen aus Baufonds, Leistungen Dritter à fonds perdu) und – nach dem Obergang auf die Betriebsverwaltung – die Bauaufwendungen aus Betriebseinnahmen, auch etwaige Preisnachlässe bei der Erwerbung abgezogen werden.

Aus diesem Begriff des (subjektiven) Unternehmer-A. folgt, daß das A. im allgemeinen größer ist als die Baukosten, daß aber bei glücklicher Finanzgebarung, größeren Aufwendungen aus Betriebseinnahmen und beträchtlichen Zuschüssen Dritter das die Betriebsverwaltung belastende A. kleiner sein kann als die Baukosten, daß es anderseits die Baukosten umsomehr übersteigen wird, je weniger diese günstigen Umstände gegeben sind.

2. Das statistische A. des Unternehmens (das objektive A.) entsteht dadurch, daß alle Aufwendungen, die für die Errichtung oder Erwerbung und für die Erweiterung des Unternehmens erwachsen sind, zu einer Summe vereinigt werden, ohne Rücksicht darauf, wen die Aufwendungen belasten. Also z. B. ohne Rücksicht darauf, daß Zuschüsse Dritter à fonds perdu und Bauaufwendungen aus Betriebsmitteln die Betriebsverwaltung der betreffenden Bahn überhaupt nicht mit Zins und Tilgung belasten.

3. Weitere Sonderarten des A., die jedoch nur Unterarten der beiden Hauptbegriffe bilden:

A. im Jahresdurchschnitt wird in der Weise berechnet, daß das A. solcher Strecken die im Laufe eines Jahres in Betrieb genommen werden, nicht mit dem vollen Betrag, sondern nur im Verhältnis der Betriebszeit in Ansatz kommt. Ebenso bei den Kosten der Erweiterungen.

Garantiertes A. ist jenes, für das der Staat oder andere Interessenten einen bestimmten Ertrag (Roh- oder Reinertrag) garantieren. Das wirkliche A. ist vielfach höher, wenn nämlich Anlagekosten entstehen, die die Garantiesumme überschreiten oder deren Einrechnung in das A. vom Garanten verweigert wird.

Die Begriffe: getilgtes, konzessioniertes und verwendetes A. bedürfen keiner besonderen Erklärung. Der Gegensatz zu getilgtem A. ist das „Grundkapital“, d. h. das A. ohne Abzug der getilgten Beträge.

Von den Verhältnissen im Deutschen Reiche möge die untenstehende Zusammenstellung eine Andeutung geben.

In Österreich setzte sich das A., das für die Haupt- und Lokalbahnlinien sämtlicher Staatsbahnen und der vom Staate für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen aufgebracht war, Ende 1909 aus folgenden Bestandteilen zusammen:


Kronen
Baukosten und Kaufpreis
erworbener Bahnen822,479.511
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Staatsschuldverschreibungen685,700.135
Zur Selbstzahlung übernommene
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[162/0171] Bahnen unentgeltlich anzuschlagen, A. rein gewerblichen Inhalts dagegen nur gegen Entgelt, und zwar unter der Voraussetzung, daß der Veröffentlichung mit Rücksicht auf Inhalt und Form der A. kein Hindernis entgegensteht. Anlagekapital (invested capital; capital d'établissement; capitale d'impianto). Der Begriff A. ist nicht ganz feststehend. Es empfiehlt sich, zwei Hauptarten des Begriffes zu unterscheiden: das eigenwirtschaftliche A. des Unternehmers und das statistische A. des Unternehmens. 1. Das A. des Unternehmers im wirtschaftlichen Sinne ist die Summe, die von den auf die Gründung oder Erwerbung und auf die Erweiterung eines Unternehmens erwachsenen Kosten dem Unternehmer selbst als Schuld zu Buche steht, d. h. von ihm zu verzinsen und zu tilgen ist, die Summe also, die die eigene Wirtschaft des Unternehmers belastet. Das A. in diesem Sinne bildet die Statistik des Deutschen Reichseisenbahnamtes in Tab. 20 auf die Art, daß zu den reinen Baukosten einerseits verschiedene Nebenkosten (Geldbeschaffung, Passivzinsen während der Bauzeit, erste Dotierung von Reserve- und ähnlichen Fonds, etwaige Ausfälle beim provisorischen, d. h. auf Rechnung der Bauverwaltung durchgeführten Betrieb, auch Aufzahlungen bei der Erwerbung) zugezählt, anderseits die Einnahmen der Bauverwaltung (etwaige Überschüsse aus dem provisorischen Betrieb, Rückeinnahmen aus Veräußerungen, Kursgewinne, Aktivzinsen aus Baufonds, Leistungen Dritter à fonds perdu) und – nach dem Obergang auf die Betriebsverwaltung – die Bauaufwendungen aus Betriebseinnahmen, auch etwaige Preisnachlässe bei der Erwerbung abgezogen werden. Aus diesem Begriff des (subjektiven) Unternehmer-A. folgt, daß das A. im allgemeinen größer ist als die Baukosten, daß aber bei glücklicher Finanzgebarung, größeren Aufwendungen aus Betriebseinnahmen und beträchtlichen Zuschüssen Dritter das die Betriebsverwaltung belastende A. kleiner sein kann als die Baukosten, daß es anderseits die Baukosten umsomehr übersteigen wird, je weniger diese günstigen Umstände gegeben sind. 2. Das statistische A. des Unternehmens (das objektive A.) entsteht dadurch, daß alle Aufwendungen, die für die Errichtung oder Erwerbung und für die Erweiterung des Unternehmens erwachsen sind, zu einer Summe vereinigt werden, ohne Rücksicht darauf, wen die Aufwendungen belasten. Also z. B. ohne Rücksicht darauf, daß Zuschüsse Dritter à fonds perdu und Bauaufwendungen aus Betriebsmitteln die Betriebsverwaltung der betreffenden Bahn überhaupt nicht mit Zins und Tilgung belasten. 3. Weitere Sonderarten des A., die jedoch nur Unterarten der beiden Hauptbegriffe bilden: A. im Jahresdurchschnitt wird in der Weise berechnet, daß das A. solcher Strecken die im Laufe eines Jahres in Betrieb genommen werden, nicht mit dem vollen Betrag, sondern nur im Verhältnis der Betriebszeit in Ansatz kommt. Ebenso bei den Kosten der Erweiterungen. Garantiertes A. ist jenes, für das der Staat oder andere Interessenten einen bestimmten Ertrag (Roh- oder Reinertrag) garantieren. Das wirkliche A. ist vielfach höher, wenn nämlich Anlagekosten entstehen, die die Garantiesumme überschreiten oder deren Einrechnung in das A. vom Garanten verweigert wird. Die Begriffe: getilgtes, konzessioniertes und verwendetes A. bedürfen keiner besonderen Erklärung. Der Gegensatz zu getilgtem A. ist das „Grundkapital“, d. h. das A. ohne Abzug der getilgten Beträge. Von den Verhältnissen im Deutschen Reiche möge die untenstehende Zusammenstellung eine Andeutung geben. In Österreich setzte sich das A., das für die Haupt- und Lokalbahnlinien sämtlicher Staatsbahnen und der vom Staate für eigene Rechnung betriebenen Privatbahnen aufgebracht war, Ende 1909 aus folgenden Bestandteilen zusammen: Kronen Baukosten und Kaufpreis erworbener Bahnen 822,479.511 Eisenbahn- Staatsschuldverschreibungen 685,700.135 Zur Selbstzahlung übernommene Privatbahnprioritäten 2.204,745.976 Kapitalisierte Rente verstaatlichter Privatbahnen 885,968.688 Sonst beschafftes Kapital 841,915.135 5.440,809.445

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/171>, abgerufen am 21.11.2024.